Ölkavernen: Es braucht eine bundeseinheitliche Regelung

„Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung.“ Für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) steht außer Frage, dass die Bundesregierung mit Blick auf den sicheren Betrieb von Kavernen als Untertagespeicher weitere Schritte einleiten muss-“ Mit diesen Worten zitieren die Westfälischen Nachrichten den Obmann der Fraktion die Linke im Umweltausschuss des Bundestages.

Am vergangenen Montag was Zdebel zu Gast auf einer Veranstaltung der Ratsfraktion DIE LINKE Gronau (Facebook), auf der er zu den Themen Atomenergie, Fracking und auch das Kavernen-Probleme informierte.

Nach einem Öl-Austritt der Kavernen iim Eper Amtsvenn im Frühjahr 2014 soll dort nun auf eine sicherere Doppelverrohrung umgerüstet werden. Gegenüber der WN sagte Zdebel: Dass Begrüße ich ausdrücklich“, fügte aber hinzu: „Allerdings ist festzuhalten, dass diese Regelung nur für Nordrhein-Westfalen gilt und nicht bundesweit. Insofern würden nach dem Ölaustritt im Amtsvenn keine Konsequenzen für den Betrieb von Kavernen in anderen Bundesländern gezogen.“ Das sei aus Sicht von Zdbel „irritierend“, denn die rein auf das Bundesland NRW bezogene Nachrüstung der Kavernen ist für ihn eine unter umweltpolitischen Gesichtspunkten fatale Regelung.

 

Risiko AKW Philippsburg 2: Ministerium bestätigt BUND-Warnungen

„Die Atomaufsicht im Umweltministerium hat Vorwürfe des BUND wegen gravierender Sicherheitsrisiken bei Block II in Philippsburg bestätigt. Und sorgt sich nun: Wie erdbebensicher ist der Atommeiler?“ Das berichtet der SWR. Der Regionalverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem „Skandal“. Geschäftsführer Hartmut Weinrebe bekräftigte deshalb die Forderung nach Abschaltung aller Kernkraftwerke im Land: „Das Restrisiko ist nicht vertretbar.“ Die kaputten Bolzen zeigten, dass Störfälle nicht sicher beherrschbar gewesen wären.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des BUND berichtet auf seiner Homepage hier über die Hintergründe. Auch hier wird über die Vorwürfe des BUND berichtet: „Kernkraftwerk Philippsburg: Keine Störfallbeherrschung bei Erdbeben oder Flugzeugabstürzen?“

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Darstellung des BUND hier:

Störfallbeherrschung im Atomkraftwerk Philippsburg Block 2 seit Inbetriebnahme nicht sichergestellt – Bericht in Infokommission bestätigt BUND: Restrisiko durch konstruktive, technische und menschliche Fehler auch in Deutschland weiter unterschätzt

10. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg – Bild: Landratsamt Karlsruhe

Philippsburg/Karlsruhe. Vermeintlich harmlos klangen Berichte über ein meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Philippsburg im Dezember 2016, in denen von defekten Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen die Rede war. Die zum 10. Mal am 20. Februar tagende Infokommission zum Atomkraftwerk Philippsburg kam jetzt ihrer Bestimmung „aktiv und in institutionalisierter Form über Sicherheitsfragen der kerntechnischen Anlagen am Standort Philippsburg zu informieren“ in vorbildlicher Weise nach: Das Umweltministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde informierte darüber, dass bei der Aufarbeitung des meldepflichtigen Ereignisses entdeckt wurde, dass die Störfallbeherrschung im Falle eines Erdbebens oder eines Flugzeugabsturzes seit Inbetriebnahme des AKWs nicht sichergestellt war. Nicht nur die Hälfte, wie von der EnBW dargestellt, sondern alle vier redundanten Systeme der Notspeiseversorgung, die zur Sicherstellung der Kühlung bei verschiedenen Störfällen dient, seien betroffen.

„Wir begrüßen nachdrücklich das konsequente und sicherheitsgerichtete Handeln des Umweltministeriums. Es fordert nicht nur eine Behebung der festgestellten Mängel am Notspeisesystem. Zusätzlich muss die EnBW einen umfangreichen Fragenkatalog abarbeiten, mit dem nachgewiesen werden soll, dass vergleichbare Mängel nicht auch anderswo im Kraftwerk versteckt sind“, so Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer und Mitglied der Infokommission. Erst nach erfolgreicher Prüfung der von der EnBW einzureichenden Antworten werde ein Wiederanfahren des Atomkraftwerks durch das Umweltministerium zugelassen, so der BUND. „Wir haben es also derzeit nicht mit einer üblichen Revision zu tun, wie es die EnBW nennt, sondern das AKW Philippsburg ist abgeschaltet, weil eine Störung der Kategorie „Sofortmeldung“ aufgetreten ist und im Nachgang aufgedeckt wurde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des Atomkraftwerks nicht nachgewiesen sind“, ergänzt Weinrebe.

Unverantwortbares Restrisiko der Atomenergienutzung wird deutlich

Für den BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein wurde damit einmal mehr bestätigt, dass kein Anlass dazu besteht, den Betrieb von Atomkraftwerken mit einer vermeintlichen technologischen oder organisatorischen Vorreiterrolle Deutschlands zu begründen: Nicht nur irgendwo in der Welt, sondern auch in Deutschland werde es immer konstruktive, technische und menschliche Fehler in Atomanlagen geben. „Das Abschalten der Atomanlagen ist damit der einzig verantwortbare Weg, um das nicht zu verantwortende Restrisiko der Atomenergienutzung auszuschalten“, ergänzt Harry Block als Mitglied des Vorstands des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und langjähriger Anti-Atom-Aktivist.

Details zum meldepflichtigen Ereignis vom 20.12.2016 [ergänzt am 28.12.2016]:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-radioaktivitaet/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/meldepflichtige-ereignisse-philippsburg/
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Für Rückfragen:
Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer
Tel. 0721 35 85 82, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net

 

Atommüll-Milliarden-Deal auf der Kippe?

Nicht nur die Preise am Strommarkt machen den großen Konzernen wie E.on und RWE Schwierigkeiten und verhageln die Bilanzen: „Nach dem Ausfall der Dividende bei RWE stehen Versorgeraktien am Donnerstag erneut im Fokus. Es geht wieder einmal um den Atomausstieg. Nach wie vor diskutieren die deutschen Energiekonzerne mit der Bundesregierung über die Brennelementesteuer. Eine Einigung ist weiterhin nicht in Sicht.

Laut Handelsblatt gibt es noch immer unüberbrückbare Differenzen zwischen dem Bund und den Unternehmen geben. Das Problem: RWE, E.on und Co. wollen ihre Klage gegen die Brennelementesteuer nicht fallen lassen. In den Augen der Regierung gehört dies aber zum Deal“, ist beim Aktionär zu lesen. Ausführlich hatte das Handelsblatt über die Lage der Konzerne berichtet und hier zu den Verhandlungen über den Atommüll-Deal, mit dem die Konzerne nach einer Einmalzahlung in einen Staats-Fonds von allen weiteren Verpflichtungen befreit wären. Wenn sie denn die Klagen alle zurücknehmen…

Ende letzten Jahres hatten Grüne, SPD und CDU/CSU für einen weiteren Atom-Deal den Weg im Bundestag frei gemacht. Nach monatelangen Verhandlungen einer vom Wirtschaftsministerium eingesetzten Kommission, hatten die drei Fraktionen zugestimmt, dass die Atomkonzerne von den Risiken der dauerhaften Finanzierung der Atommülllagerung befreit werden sollen. Etwas über 23 Milliarden Euro, die die Konzerne für die Atommüll-Entsorgung zurückgestellt hatten, sollen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen werden. Danach wären die Unternehmen von allen weiteren Haftungsansprüchen befreit. Trotz der scheinbar hohen Summe, wäre das ein Befreiungsschlag für die Unternehmen, denn klar ist, dass die realen Kosten der Atommülllagerung um ein Vielfaches höher liegen werden und nach dem Deal auf die SteuerzahlerInnen übergehen würden. Nur die Fraktion die Linke stimmte gegen den Deal, verlangte, dass die Konzerne weiter in der Haftung bleiben müssten.

Die Erwartung in Verbindung mit diesem Deal: Alle Klagen gegen den Atomausstieg müssten von den Atomunternehmen zurück gezogen werden. Das aber ist bis heute nicht der Fall. Einerseits bleibt die Klage der Konzerne gegen die 2011 beschlossene Brennelementesteuer bislang bestehen, andererseits gibt es noch die Klage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington.  Die Brennelementesteuer war bis zum Ende 2016 befristet. Die Atomkonzerne halten diese für rechtswidrig. In der Summe geht es um rund sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit dieser Klage zurück bekommen wollen.

Könnte Deutschland Atomwaffe?

In der FAZ wurde als Reaktion auf eine drohende neue US-Außen- und Sicherheitspolitik unter Trump die Frage aufgeworfen: Müssen wir „das für deutsche Hirne ganz und gar Undenkbare, die Frage einer eigenen nuklearen Abschreckungsfähigkeit, welche die Zweifel an Amerikas Garantien ausgleichen könnte„, denken? Eine eigene, eine deutsche Atomwaffe? Diese Frage hat eine Diskussion und vielfältige Reaktionen ausgelöst. Die Zeit schreibt jetzt: „Atommacht D? Warum Deutschland die Bombe nicht will und sie auch nicht bauen kann“. Ist das so?

In sehr grober Überblicksform geht Josef Joffe in der Zeit durch die deutsche Nuklear-Geschichte seit den 50er Jahren. Über die Frage einer deutschen Atombewaffnung sei damals nachgedacht worden, wenn auch „unartikuliert und verdruckst“, wie Joffe meint. Verzichtet habe man schließlich, weil ohne die Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages eine neue Ost- und Deutschlandpolitik in der Ära Brandt nicht möglich gewesen wäre.

Aber: Alle notwendigen Atomanlagen wären in Deutschland vorhanden gewesen. Schnell hätte die Bundesrepublik von der zivilen zur militärischen Nutzung umsteigen können: „Uran-Anreicherung, Brennelemente, Wiederaufarbeitung, die Plutonium vom Atommüll trennt, schließlich der „Schnelle Brüter“, der mehr spaltbares Material erzeugen sollte, als im Betrieb verbraucht wird. Wer von der nuklearen Option träumte, wusste, dass Plutonium eine Rückversicherung hergab. Es konnte zu Brennstäben verarbeitet werden, aber – irgendwann – auch zum Bombenstoff. In der Ära Schmidt war alles beisammen, was der friedlichen Nutzung diente, aber theoretisch auch eine Militäroption zuließ“, so Joffe in der Zeit.

  • Für einiges Aufsehen sorgte jüngst die Weigerung der Bundesregierung, sich an den Verhandlungen für einen Atomwaffen-Verbotsantrag zu beteiligen, die im März beginnen. Der Spiegel berichtet darüber: „Deutschland wird nicht an den Verhandlungen zu einem Verbotsantrag von Nuklearwaffen im März teilnehmen. In einem Brief an Nichtregierungsorganisationen begründete das Auswärtige Amt die Entscheidung damit, dass ein Vertrag wirkungslos bleibe, sofern die Länder mit Atomwaffen nicht eingebunden seien. Zwar teile die Bundesregierung das „Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt“, ein sofortiges Verbot halte sie aber nicht für geeignet.“ Siehe dazu auch hier, und Atomwaffen ächten, siehe hier ICAN.
  • Hans Jörg Fell hat jüngst auf seiner Homepage „Recherchen zu Atomforschung in Deutschland“ veröffentlicht. „Umfangreiche Recherchen einer anonymen Gruppe, die klar belegt mit öffentlich zugänglichen Quellen zusammengetragen, wie in Deutschland an Atomreaktoren und -waffenmaterialien geforscht wird.“ Die Rede ist vom Karlsruher KIT und dem Institut für Transurane. Der Text dieser Gruppe hat die Überschrift: „Thorium – die halbe Wahrheit ist die größte Lüge oder der unerkannte Weg zu atomwaffenfähigem Uran-233“. Siehe hier direkt als PDF 20161214_Thorium-Arte-Film-und-Ashley_Update_final_Jan2017.

Diese „Dual-use“-Möglichkeiten der Nutzung der Atomenergie haben der Bundesrepublik in der Außen- und Sicherheitspolitik immerhin einen Status der Atommacht im Wartestand gebracht. Man hatte auf die eigene Atomwaffe verzichtet, hätte sie aber jederzeit realisieren können. Die Infrastruktur war vorhanden.

Wenn heute aber das „Undenkbare“ gedacht werden solle, so Joffe weiter, dann müsse man jetzt feststellen: „Heute ist die „nukleare Option“ weder Träume noch Albträume wert, weil Deutschland schlicht nicht mehr hat, was gebraucht wird. Der Brüter ist weg, die Wiederaufarbeitung und die Brennelement-Fabrik sind es auch. Warum? Weil sich seit den Achtzigern eine wütende Protestwelle gegen alles Atomare über das Land ergoss. Der jüngste Höhepunkt war Fukushima, als die Kanzlerin das letzte Glied in der Kette zerschnitt. Im Jahr 2022 geht der letzte Atommeiler vom Netz.“

Richtig ist: Der Weg zur Plutoniumbombe ist den Deutschen derzeit versperrt bzw. fehlen die Anlagen dafür. Restbestände von separiertem Plutonium wurden zuletzt aus Karlsruhe in die USA transportiert. Ob und wie viel Plutonium noch in Deutschland lagert ist unklar, aber viel dürfte es nicht mehr sein.

Was aber bleibt: Im westfälischen Gronau steht die Technik für eine Uranbombe. Unter dem Dach der URENCO wird dort Uran für die Herstellung von Brennstoff für den Einsatz in Atomreaktoren angereichert. Auf Basis von Ultrazentrifugen, wie sie z.B. auch in der umstrittenen Anlage im Iran im Einsatz sind, werden dort für den Reaktorbetrieb Anreicherungen des spaltbaren Uran 235 zwischen 3-5 Prozent betrieben. Dies könnte aber mit relativ geringem technischen Aufwand sehr schnell verändert werden, so dass auch Anreicherungen von über 80 Prozent erfolgen könnten. Wolfgang Liebert, Professor am Wiener Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaft, stellte vor einiger Zeit gegenüber der Wochenzeitung Freitag fest: „Obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass das in Gronau passiert: Wenn man die Verschaltung für einen kleineren Teil der Zentrifugen ändert und das geschickt anstellt, könnte man innerhalb von wenigen Wochen hoch angereichertes Uran für eine oder mehrere Kernwaffen produzieren. Vielleicht fällt das nicht einmal auf.“ (siehe dazu in dem folgenden Link:)

Der Ausgangsstoff für eine Uran-Waffe wäre damit in Deutschland weiterhin herstellbar. Es braucht sicher mehr als nur hochangereichertes Uran zum Bau einer militärisch nutzbaren Atomwaffe, aber mit der zum URENCO-Konzern gehörenden Anlage in Gronau wäre zumindest für diese Art einer Atomwaffe die Technik vorhanden.

Das Undenkbare denken? Noch schwieriger ist es in Deutschland, darüber zu sprechen! Immer mehr Studien erscheinen in den letzten Jahren, die die deutsche Politik in den 1950er und Folgejahren untersuchen und sich der Frage nach einer Atomwaffen-Option in der damaligen Politik annehmen. Wie heikel und umstritten das ist, zeigte sich noch im Jahr 2000, als Roland Kollert aus Anlass des 40 jährigen Bestehens der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) eine Untersuchung zu  den militärischen Motiven des deutschen Atomprogramms vorlegte:

Joffe zeigt auf, dass bis zu den 1970er Jahren alles an Technik vorhanden war, um nicht nur AKWs zu betreiben, sondern im Zweifelsfall auch ein Atomwaffenprogramm in Gang zu setzen. In den 1980/90er Jahren brach die Fähigkeit zum Bau einer Plutoniumwaffe dann weitgehend zusammen. 2005 folgte dann auch noch das Verbot für die Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im Ausland. Wiederaufarbeitung war nur ein anderes Wort für die Abtrennung und Separierung von Plutonium.

Was aber geblieben ist: Die Urananreicherung in Gronau ist zumindest als technische Möglichkeit eine Option zum Bau einer deutschen Uranwaffe.

Atommüllkonferenz: Strahlende Risiken im Visier

Bereits zum zehnten Mal kommen am kommenden Samstag VertreterInnen von Anti-Atom-Initiativen und Umweltorganisationen in Göttingen zur Atommüllkonferenz zusammen, um über die vielfältigen aktuellen Probleme und Risiken zu diskutieren und gemeinsam Forderungen zu entwickeln. Die „Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ steht zu Beginn der Veranstaltung und damit die Fragen: Welche Veränderungen wird die jüngst beschlossene Verstaatlichung der gesamten Atommülllagerung für die Zukunft bringen und welche Probleme und Risiken gibt es beim Umbau dieser „Verantwortung“, wenn die Atomkonzerne die Zwischenlager an eine neue staatliche Gesellschaft übergeben? Gäste aus Japan werden über die aktuelle Lage in Fukushima informieren. In vier Arbeitsgruppen geht es dann um Fragen zur Stilllegung der AKWs, um Begleitprozesse rund um die Atommülllagerung mit Blick diesmal auf das neue Nationale Begleitgremium, sowie um die weitere Arbeit des Atommüllreports und das Freimessen radioaktiver Abfälle.

Hier das Programm der 10. Atommüll-Konferenz

25. Februar 2017
11.00 – 17.00 Uhr
Volkshochschule Göttingen

Programm

11.00 – 11.10 Uhr Eröffnungsplenum

Begrüßung, politische Einführung (Ursula Schönberger, Henning Garbers)

11.10 – 12.00 Uhr Fachdiskussion

Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
– Staat statt Energiekonzerne

Enthaftung der Atomkonzerne, Überführung der Zwischenlager in eine staatliche Bundesgesellschaft, implizite Pflicht zur Freigabe radioaktiver Abfälle – kurz vor Weihnachten wurde das Gesetzespaket zur „Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ im Schnelldurchgang herbei geführt. Neben der Entlassung der Atomkonzerne aus ihrer Verantwortung wurden weitreichende Strukturentscheidungen getroffen – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Referent_innen: Thorben Becker (BUND) und Ursula Schönberger (atommüllreport)

12.00 – 12.15 Uhr Kurzbericht aus Japan

Das Atommüll-Problem in der Region Fukushima und die Sammelklage gegen TEPCO

Die japanische Journalistin Mako Oshidori und ihr Mann Ken besuchen die Atommüllkonferenz. Im einem kurzen Bericht wird Aktuelles zu Fukushima und zur größten Sammelklage gegen TEPCO vorgetragen.

Referentin: Mako Oshidori, Journalistin

12.15 – 13.15 Uhr Arbeitsgruppen (Phase 1)

AG 1: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau

→ Zwischenlager: Diskussionspapier der Atommüllkonferenz zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle liegt im Entwurf vor. Enthalten sind die Themenkomplexe Standorte, rechtliche Fragen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Lagerhallen, Behälter, Heiße Zellen, Strahlungsfreisetzung, Sicherung, Überwachung, Transporte, Finanzierung. Nach einer Absprache der Prioritäten werden Themenkomplexe vertieft und diskutiert. Gegebenenfalls werden Positionen aufgestellt.

→ Moderation: Henning Garbers

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll: Begleitprozesse

→ Analyse der derzeitigen Prozesse, Nationales Begleitgremium und ZufallsbürgerIn, Forderung oder Überforderung
Wie stellt sich die Atommüllkonferenz dazu auf? Mitmachfalle oder starkes Gegenüber?
Welche tatsächlichen Mitmachangebote wird es geben? Wie kann eine starke Gegenstruktur konkret aufgebaut werden? Stand gesetzliche Umsetzung der Kommissionsempfehlungen (AkteurInnen, Strukturen, Allianzen, Ziele)

→ Input (Phase 1): Klaus Brunsmeier, BUND: Stand und Arbeitsweise des Nationales Begleitgremiums, Stand gesetzliche Umsetzung der Kommissionsempfehlungen (Information)

→ Input (Phase 2): BI Lüchow-Dannenberg: Anforderungen an die Akteure in einer Standortregion und die strategische Rolle der Anti-Atom-Initiativen (Zukunftswerkstatt)

→ Moderation: Torben Klages

AG 3: Atommüllreport

→ Gesetzespaket zur „Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ (~1,5 Stunden)

→ Redaktionstreffen (~1,5 Stunden): Qualitätssicherung, Aktualisierung der Datenblätter, Vorbereitung einer Neuauflage, Projekte in 2017

→ Moderation: Ursula Schönberger

AG 4: Freimessen

→ Informationsaustausch, Fragen zur Annahmeverpflichtung von freigegebenem radioaktiven Abfall auf Deponien, gemeinsame Projekte, Koordinierung der Initiativen

→ Input: Anti-Deponie-Bewegung Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen

→ Moderation: Claudia Baitinger und Werner Neumann

13.15 – 14.15 Uhr Mittagspause
14.15 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen (Phase 2)
16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum
  • Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
  • Aktionsvorschläge, konkrete Planungen
  • Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Veranstaltungsort

Volkshochschule Göttingen, Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen

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