Neue Genehmigung für das Atommüll-Lager Brunsbüttel? Ich habe Einwände – Jetzt bist du dran!

Ist das Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel sicher? Darf das so, wie von Vattenfall vorgesehen, genehmigt werden? Vattenfall hat jetzt einen neuen Antrag zum Betrieb dieses Lagers gestellt, nachdem die erste Genehmigung von den obersten deutschen Gerichten als mangel- und fehlerhaft aufgehoben worden ist. Ich habe da meine Zweifel an der Sicherheit, dass es jetzt besser ist und habe daher meine Sorgen aufgeschrieben und an die Genehmigungsbehörde geschickt. Und du? Noch bis zum kommenden Freitag, dem 10. März, kannst auch du das – per FAX – tun. Oder besser noch heute oder morgen per POST und Einschreiben. Du weißt nicht so genau, was du Einwenden könntest, obwohl du so ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll nicht wirklich als der Sicherheit letzter Schluss ansiehst und einem Antragsteller wie Vattenfall auch nicht unbedingt vertraust. Deshalb ist hier meine Einwendung, die ich heute an die Genehmigungsbehörde geschickt habe.

  • Meine Einwendung zum neuen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel (als Word-Datei)

Wenn dich das überzeugt: Einfach deinen Absender eintragen, das Datum, unten drunter deine Unterschrift und vielleicht noch auf der ersten Seite eine Mailadresse eintragen, damit die Behörde dich über den Eingang der Einwendung informieren kann. Das wars, damit du mit vielen anderen gemeinsam für mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle mitreden kannst, mehr Sicherheit unterstützt! Auf einem Erörterungstermin können wir diese Argumente mit der Genehmigungsbehörde und dem Betreiber diskutieren. Nur wenn wir diese Einwendung machen, könnten wir im Zweifelsfall später auch vor Gericht sagen: Die Sicherheit reicht nicht!

Jetzt bist du dran!

Die Argumente sind dir zu viele? Es geht auch kürzer: Dann das hier downloaden, ausfüllen und unterschreiben und am besten sofort per FAX an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit schicken: 030-18333-1885. Das hilft genauso viel!

  • Vorschlag für eine Sammeleinwendung zum Antrag nach §6 Atomgesetz von Vattenfall bzw. der „Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co oHG“ hier als WORD-Datei und hier als PDF.

Du willst mehr zum Hintergrund wissen? Dann kannst du hier weiterlesen:

BUND fordert: Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

DOKUMENTATION Pressemitteilung BUND: „Als „nicht ausreichend“ kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am  Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll. „So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder aufgebaut werden“, so Weiger.

Mit der Gesetzesnovelle beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umzusetzen. Der Gesetzentwurf ignoriere jedoch wichtige Vorschläge der Kommission, sagte Weiger, dies müsse der Bundestag korrigieren.

„Es fehlen wesentliche Elemente wie ein wirksames Exportverbot für Atommüll und Maßnahmen für umfassende Transparenz“, sagte Weiger. So sei durch das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ein Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht ausgeschlossen. „Insbesondere die Regelungen zu Bürgerbeteiligung, Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren müssen dringend nachgebessert werden“, so der BUND-Vorsitzende. Er forderte mehr Rechte für das Nationale Begleitgremium und die Regionalkonferenzen sowie ein öffentliches Informationsregister für alle Unterlagen des Suchverfahrens.

Zudem müsse das Gesetz an entscheidenden Stellen über die Vorschläge der Kommission hinausgehen, sagte Weiger, sonst werde der nötige Vertrauensaufbau für das Standortauswahlverfahren nicht gelingen können. Bislang fehle etwa eine Rechtsschutzmöglichkeit in der wichtigen ersten Phase des Standortauswahlverfahrens. Außerdem sehe der Gesetzentwurf keine Mindestzahl untertägiger Untersuchungen vor. „Dringend erforderlich ist eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in verschiedenen geologischen Formationen wie Granit, Ton und Salz“, forderte Weiger. Nur so könne sichergestellt werden, dass es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in Deutschland zu einem fairen Vergleich von Standorten mit verschiedenen Gesteinsarten komme.

Wichtig sei außerdem, im Gesetz eine klare Beschränkung des Suchverfahrens auf hochradioaktiven Müll zu verankern. „Das Suchverfahren für hoch radioaktiven Atommüll darf nicht mit zusätzlichem Atommüll aus der Asse oder aus der Urananreicherung belastet werden. Für nicht hochradioaktive Abfälle muss unverzüglich ein eigenes Standort-Suchverfahren gestartet werden“, forderte der BUND-Vorsitzende.“

Mehr Informationen:

BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes: www.bund.net/standag-novelle<http://www.bund.net/standag-novelle>

Interaktive Grafik zum Atomendlager-Suchverfahren mit BUND-Kritik: www.atommuell-lager-suche.de<http://www.atommuell-lager-suche.de>

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, E-Mail: thorben.becker@bund.net<mailto:thorben.becker@bund.net> bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net<mailto:presse@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>

 

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