Atommüll: Erörterungsverfahren für neues Zwischenlager in Brunsbüttel im Juni 2017
Vattenfall will für das bislang rechtswidrige Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am AKW Brunsbüttel eine Genehmigung erhalten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird daher nach Mitteilung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) am 14. Juni ein Erörterungstermin stattfinden, auf dem die rund 300 Einwendungen debattiert werden sollen. Unter anderem die Landesverbände des BUND in Hamburg und Schleswig-Holstein gehören dazu. Anfang Januar 2015 wurde die Genehmigung für das Mitte der 2000er Jahre errichtete Zwischenlager in Brunsbüttel durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein aufgehoben. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Sicherheit des Zwischenlagers mit Blick auf terroristische Angriffe nicht nachgewiesen wäre. Es bestünden zahlreiche Ermittlungs- und Bewertungsdefizite. Nun will Vattenfall es im zweiten Anlauf schaffen, eine Genehmigung zu erhalten.
„Am Mittwoch, den 14. Juni 2017, lädt das BfE in dem Verfahren zu einem Erörterungstermin ein. Thema sind die erhobenen Einwendungen gegen das Neugenehmigungsverfahren. Der Termin dient dazu, dass die Einsprüche und Kritiken gemeinsam mit den Einwendern, dem Antragsteller und den zuständigen Behörden diskutiert werden“, heißt es auf der Homepage des BfE.
Bereits im März informierte das BfE: „Rund 300 Bürgerinnen und Bürger haben den ersten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel genutzt, um Einwendungen zu erheben. Diese erfolgten überwiegend in Form von Sammeleinwendungen auf Unterschriftenlisten. 18 Personen haben individuell ihre Einsprüche und Kritiken eingereicht. Die Einwendungen betreffen vor allem Sicherheitsaspekte. So thematisieren die Bürgerinnen und Bürger den Schutz vor Terrorangriffen, den Erdbeben- und Hochwasserschutz sowie den Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umwelt. Auch die befristete Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren wird häufiger aufgegriffen.“
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Erstmals werden im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens für das Zwischenlager in Brunsbüttel damit umfangreich auch die Fragen der Sicherheit vor allem gegen terroristische Angriffe Thema sein. Diese Maßnahmen unterliegen jedoch weitgehend der Geheimhaltung und führten unter anderem zur Aufhebung der bisherigen Genehmigung, weil die Bundesbehörden selbst vor Gericht keine konkreten Angaben liefern wollten, wie der Terrorschutz aussieht und welche Abwehrmaßnahmen dabei eingesetzt werden. Seit 2011 laufen jedoch wegen offenkundiger Mängel an allen Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen, um die Sicherheit zu erhöhen. Allerdings: Auch bei diesen Verfahren läuft alles unter Geheimhaltung und die Öffentlichkeit wird bei den Genehmigungsverfahren nicht beteiligt!
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Obwohl das Zwischenlager in Brunsbüttel über keine atomrechtliche Genehmigung mehr verfügt, hat Schleswig-Holsteins oberster Atomaufseher Robert Habeck (Grüne) im Sommer 2016 verfügt, dass weiterhin Castor-Behälter dort eingelagert werden dürfen. Das erfolgt über eine eher als Sprachakrobatik zu bezeichnende Anordnung: Die Castorbehälter werden demnach im Zwischenlager bereitgestellt, aber (noch) nicht zwischengelagert. Dagegen hat in der letzten Woche der Anwalt Ulrich Wollenteit im Auftrag einer Klägerin Widerspruch eingelegt und die Atomaufsicht in Kiel aufgefordert, dieses grob rechtswidrige Verfahren sofort einzustellen: