US-Atomwaffen mit URENCO-Uran? „Streng vertraulich“ sagt die Bundesregierung

Darf das zivile Atomunternehmen URENCO Uran an Atomanlagen liefern, in denen auch Tritium für die Sprengköpfe des US-Atomwaffenprogramms erzeugt wird? Darüber berichtete jüngst die Tagesschau mit Hinweisen auf Dokumente aus dem US-Energieministerium. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hüllt sich die Bundesregierung in Schweigen: Alles „streng vertraulich“ heißt es.

Die USA haben wachsende Probleme, ausreichend Tritium für die Atomsprengköpfe herzustellen. Erzeugt wird dieses für militärische Zwecke eingesetze Tritium in einem herkömmlichen Atomreaktor zur Stromerzeugung, im Block 1 des AKW Watts Bar. Berichten des US-Enerigeministeriums zufolge, hätte URENCO, an dem auch die deutschen Unternehmen E.on und RWE zu einem Drittel beteiligt sind, bereits 2005 in einem Rechtsgutachten die Auffassung vertreten, dass derartige Lieferungen von „zivilem“ Uran an einen auch militärisch genutzen Atomreaktor zulässig wären.

Den US-Berichten zufolge habe das Kontrollorgan über die URENCO, der Gemeinsame Ausschuss, in dem die Bundesregierung mit Veto-Recht vertreten ist, dieser Rechtsauffassung zugestimmt.

Die jetzt vorliegende Antwort der Bundesregierung (siehe unten) auf eine entsprechende Frage von Hubertus Zdebel kommentiert der für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE zuständige Bundestagsabgeordneten mit den Worten: „Eine Beihilfe von URENCO durch Uranlieferungen das US-Atomwaffenprogramm zu unterstützen, darf es unter keinen Umständen geben. Dass sich die Bundesregierung jetzt mit dem Hinweis auf „streng vertrauliche“ Verhandlungen zurück zieht und sich vor einer klaren und deutlichen Ansage in dieser Frage drückt, ist unerträglich. Wir werden weiter Fragen stellen und Druck machen.“

Diese mündliche Frage hatte der Abgeordnete Zdebel gestellt:

Wie beurteilt die Bundesregierung – auch mit Blick auf die Modernisierung des US-Atomwaffenprogramms unter dem neuen Präsidenten Donald Trump – die in einem Bericht des US-Departments of Energy von Oktober 2014 mit dem Titel „Interagency Review Needed to Update U.S. Position on Enriched Uranium That Can Be Used for Tritium Production“ (siehe hier: https://www.gao.gov/assets/670/666505.pdf, Seite 30) genannte rechtliche Positionierung der Urenco im Jahr 2005 („Legal Memorandum“), die mit dem Einverständnis des Joint Comittee, des Kontrollorgans über die Urenco, unter Beteiligung auch der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt sein soll, dass Lieferungen von angereichertem Uran für den AKW-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA) in den USA selbst dann möglich sind, wenn in einem der TVA-Reaktoren (Watts Bar 1) aus diesem angereicherten Uran auch Tritium als sogenanntes by-product zur Verwendung in US-Atomwaffen hergestellt wird, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Urenco angereichertes Uran für Atomanlagen in andere Staaten geliefert hat, die daraus Tritium für militärische Zwecke erzeugt haben bzw. erzeugen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), (Drucksache 18/12321, Frage 23):

Es ist ständige Politik der Bundesregierung, entsprechend dem Buchstaben und Geist des Atomwaffensperrvertrages die Verbreitung und den Missbrauch nuklearer Materialien zu verhindern.

Die vorliegende Frage betrifft einen Sachverhalt in den USA: Die dortige Anlage der Firma Urenco reichert Uran für die Nutzung in Brennelementen ziviler Kernkraftwerke in den USA an. Die Firma Urenco liegt jeweils zu einem Drittel im Eigentum des niederländischen und des britischen Staates sowie zu einem Drittel in der Hand der deutschen Unternehmen E.ON und RWE. Die Regierungen Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands sind durch einen sogenannten Gemeinsamen Ausschuss gemäß dem sogenannten Vertrag von Almelo (1970) an der Aufsicht über das Unternehmen beteiligt.

Die wesentliche rechtliche Grundlage für die Nutzung der Anlage in den USA wird durch den sogenannten Vertrag von Washington (1992) gebildet. Dadurch werden die nichtverbreitungspolitischen Vorgaben und Parameter der Bundesregierung, die die Grundlage für eine friedliche Nutzung jeglichen Nuklearmaterials bilden, umgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch in einem Kernwaffenstaat wie den USA eine zweckwidrige Nutzung von Nuklearmaterial ausgeschlossen wird. Diese Politik wird durch völkerrechtliche Vereinbarungen und die Überwachung durch die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) abgesichert.

Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte, dass in den USA oder in anderen Staaten von Urenco angereichertes Uran zweckwidrig für nicht friedliche Zwecke eingesetzt wurde oder wird. Dies gilt auch für die vom Fragesteller erwogene Verwendung von gegebenenfalls bei der Nutzung des Urans anfallendem Tritium.

Verhandlungen des Gemeinsamen Ausschusses sind streng vertraulich. Dazu haben wir uns gegenüber den beiden anderen Regierungen von Großbritannien und den Niederlanden bei der völkerrechtlichen Konstituierung dieses Gremiums gemäß des Vertrags von Almelo 1970 verpflichtet. Dementsprechend kommentiert das BMWi auch keine etwaigen Gutachten/Stellungnahmen, welche dem Regierungsausschuss seinerzeit 2005 vorgelegen haben könnten.

Dse4Zdebel

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