Atomare Terror-Risiken – Greenpeace: Schwere Sicherheitsmängel bei Atommeilern in Frankreich und Belgien

Die Risiken haben es in besonderer Weise in sich – und deshalb wählt Greenpeace Frankreich eine besondere Form, auf diese aufmerksam zu machen: Zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Risiken beim Betrieb von Atomkraftwerken, hat der Schutz dieser Anlagen vor wachsenden Terrorgefahren eine neue Bedeutung erlangt. Im Focus eines von Greenpeace beauftragten Experten-Teams sind die mit hochradioaktiven Brennelementen vollgepackten Abklingbecken der französischen und belgischen Atomkraftwerke. Die AutorInnen verweisen auf massive Sicherheitsdefizite: Denn obwohl hier teilweise die größte Menge an Radioaktivität anfällt, sind diese Lagerbecken – anders als die Reaktorgebäude selbst – nicht mit einem verstärkten Sicherheitsbehälter versehen (SPON). Obwohl alle Informationen öffentlich zugänglich wären, veröffentlicht Greenpeace diese Studie nicht, sondern stellt sie nur einem kleinen Kreis (von Behörden und Experten) zur Verfügung. Die Organisation begründet dieses Vorgehen in einer fünfseitigen Stellungnahme (PDF).

In den Abklingbecken der französischen und belgischen Atommeiler, darunter Cattenom und Fessenheim sowie Tihange und Doel, werden hochradioaktive Brennelemente nach ihrem Einsatz im Reaktor für einige Jahre aufbewahrt und mit Wasser weiter gekühlt. Greenpeace verweist in seinem Statement darauf, dass bei der Konstruktion der Atommeiler vor vielen Jahrzehnten Angriffe von außen nur teilweise eine Rolle spielten. Eine der besonders relevanten Schwachstellen sind eben diese Abklingbecken, die in den französischen und belgischen AKWs nicht in den besonders gehärteten Sicherheitsbehälter einbezogen sind. Das wird heute zu einem wachsenden Problem. Zum „Zeitpunkt ihrer Konstruktion wurde das Risiko einer unkontrollierten Kernreaktion in den Becken vernachlässigt und sie waren nicht mit einem robusten, den Reaktoren ähnlichen Einschlussgebäude ausgestattet“, heißt es in dem Statement zur Studie. Spätestens die Anschläge vom 11. September 2001 hätten deutlich gemacht, dass Angriffe auf Nuklearanlagen auch von kriminellen Organisationen durchgeführt werden könnten. Und die Mehrfach-Katastrophe von Fukushima machte 2011 darauf aufmerksam, dass von den Brennelemente-Lagerbecken eigenständige Risiken ausgehen.

Greenpeace verweist darauf, dass in diesen Abklingbecken große Mengen hochradioaktiven Materials lagert und stellt fest, dass ein Verlust der Kühlung für diese Becken enorme Risiken birgt: „Derartige Vorfälle, ein potentielles Ziel eines Angriffs von außen, würden ähnliche Folgen haben wie ein Großunfall in einem Kernreaktor. Die EDF-Reaktorpools, deren Inventar je nach Standort um mehrere Faktoren variiert … können mehrere Hundert Tonnen Brennstoff enthalten – das entspricht bis zu drei Reaktorkernen. Die fünf Lagerbecken in La Hague enthalten insgesamt fast einhundertfünfzig 900 MWe Reaktorkerne,“ heißt es im englischen Original.

Dass diese Risiken von großer Bedeutung sind, ist laut Greenpeace allein schon daran ablesbar, dass in dem immer noch im Bau befindlichen neuen EPR-Reaktor in Flamanville inzwischen eine Stahlbetoneinhausung auch für das Abklingbecken vorgesehen ist.

  • Anti-Terror-Maßnahmen werden in Deutschland als „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) bezeichnet. Sowohl an Atomkraftwerken als auch an den Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen werden seit Jahren Nachrüstungen und andere Maßnahmen umgesetzt, um den Schutz gegen Angriffe von außen und durch sogenannte Innentäter zu reduzieren. Alles zum Thema SEWD auf umweltFAIRaendern.de

Warum sich Greenpeace jetzt zu einer Veröffentlichung der Sicherheitsrisiken entschlossen hat, begründet die Umweltorganisation auch damit, dass in Frankreich quasi eine Überwachungslücke zwischen den zuständigen Behörden besteht. Klar wäre, dass die bestehenden Sicherheitsmängel durch Baumaßnahmen und Sicherheitsnachrüstungen möglichst umgehend reduziert werden müssten. Aber: „In Frankreich wird jedoch ein institutionelles Problem deutlich, das auf internationaler Ebene relativ einzigartig ist: Die Autorité de sûreté nucléaire (ASN), die Agentur für nukleare Sicherheit des Landes, ist nicht befugt, diese Art von Sicherheitsfragen zu prüfen, während die für die Überwachung der nuklearen Sicherheit zuständigen Stellen ihre Rolle im Wesentlichen auf traditionelle Schutzmethoden (Detektion, Prävention, Überwachung…) konzentrieren. Folglich scheint niemand wirklich in der Lage zu sein, die Frage der Verstärkung und der Emission von Richtlinien anzugehen“, heißt es in dem Statement.

Diese Sicherheitsmängel sind auch deshalb von Bedeutung, weil Frankreich trotz aller Risiken plant, die Laufzeit der 34 EEF-Reaktoren der 900-MWe-Reihe über die bisherige Frist von 40 Jahren hinaus zu verlängern und dabei erklärt hat, die „Sicherheit gemäß den vom ASN herausgegebenen Spezifikationen zu verstärken, um ein Sicherheitsniveau zu erreichen, das dem des EPR-Reaktors so nahe wie möglich kommt“. Außerdem sind die Kapazitäten auch der Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente in den Wiederaufarbeitungsanlagen von Areva NC La Hague weitgehend ausgeschöpft. Greenpeace verweist auch darauf, dass es ein neues Projekt zum Bau eines oder mehrerer zentraler Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente gibt, um das Problem mit den vollen Lagerbecken in La Hague in den Griff zu bekommen.

Zur nicht veröffentlichten Studie erklärt Greenpeace soviel: „Greenpeace Frankreich hat in diesem Zusammenhang mehrere französische und ausländische Experten mit einer Reihe von Analysen über die möglichen Risiken und Folgen „böswilliger Handlungen“ an abgebrannten Brennelementen beauftragt, die in einem technischen Bericht zusammengefasst werden. Diese Analyse konzentriert sich zunächst auf eine detaillierte Untersuchung der Bedingungen, unter denen ein nachhaltiger Verlust an Kühlleistung zu einem massiven Austritt von Radioaktivität in diesen Pools führen kann. Der Bericht beschreibt dann die Art der Bedrohung durch äußere Aggressionen, die heute plausibel ist, und behandelt im Einzelnen verschiedene Arten von Angriffen und verschiedene Aspekte, die bei der Beurteilung der Möglichkeit, sie tatsächlich in einer bestimmten Anzahl von repräsentativen Einrichtungen durchzuführen, zu berücksichtigen sind. Der Bericht weist auch auf die radiologischen Folgen hin, zu denen ein solches Szenario wahrscheinlich führen würde.“

Demnach würden zahlreiche Kriterien und Szenarien betrachtet, die für einen dauerhaften Kühlmittelverlust und die Folgen von Bedeutung sind. Die Kenntnisse darüber könnten wiederum Täter auszunutzen versuchen, um den Schaden maximieren zu können, heißt es weiter.

Terrorschutz z.B. am AKW Emsland in Lingen

Dass Anschläge nicht auszuschließen sind und Täter auch dafür geeignete Werkzeuge beschaffen können, ist auch in Deutschland bei der Sicherung von Atomkraftwerken relevant. So wurden beispielsweise an Atommeilern wie Grohnde, Lingen, Brokdorf etc. auf den Dächern rund um die Reaktorkuppeln Gestänge installiert, die offenbar die Landung von Hubschraubern verhindern sollen.

Greenpeace listet in abstrakter Form diverse Bedingungen und Möglichkeiten auf, die heute als bekannt bezeichnet werden können, nennt allgemeine Schwachstellen von Atomanlagen und spricht auch standortbezogene Eigenarten an.

Zu den Folgen eines nicht auszuschließenden Angriffes heißt es: „Ohne den Schutz eines gegen Angriffe geschützten Einschlusses sind die Lagergebäude der Kernkraftwerke und der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague anfällig für Angriffe, die erhebliche Schäden verursachen können“ und stellt fest: „Bei den oben beschriebenen schlimmsten Bedingungen ist es beispielsweise wahrscheinlich, dass das gesamte im Brennstoff enthaltene Cäsium-137, der Hauptfaktor für die Strahlenexposition der Bevölkerung in einem solchen Unfallszenario, freigesetzt wird. Aufgrund der fehlenden Eindämmung des Gebäudes und der Schäden, die durch den Angriff verursacht wurden, könnte ein großer Teil des Cäsiums und anderer Radionuklide aus dem Gebäude entweichen. Diese Situation würde dazu führen, dass massiv Radioaktivität in die Umwelt gelangt.“

Mit Blick auf die Katastrophe von Fukushima und deren Verlauf kommt Greenpeace zu der Aussage: „Eine Ex-post-Analyse dieses Unfalls und die Projektion eines ähnlichen Unfalls in den in diesem Bericht erfassten Einrichtungen bestätigen, dass die Auswirkungen dieses Unfalls weit über denen der schwersten vorhersehbaren Unfälle mit Reaktorkernen liegen und mehrere Millionen Menschen in einem Umkreis von 75 bis 150 km betroffen sein könnten. Angesichts des Fehlens eines Plans zum Schutz der Bevölkerung und zur Reaktion auf Notfälle in diesem Ausmaß sowie der Unterbrechung der Nothilfe, die ein externer Angriff verursachen könnte, könnten die radiologischen Folgen einer solchen Situation noch nie da gewesen sein.“

Dokumentation Pressemitteilung Greenpeace:

Greenpeace-Studie: Atommeiler in Frankreich und Belgien zeigen schwere Sicherheitsmängel
Abklingbecken sind nicht ausreichend geschützt –

Paris (ots) – 10. 10. 2017 – Hoch radioaktive, abgebrannte Brennelemente sind in französischen und belgischen Atomkraftwerken unzureichend geschützt. Das belegt eine Studie, die Greenpeace-Frankreich heute in Paris den Behörden vorlegt. Darin bewerten sieben unabhängige Sicherheitsexperten, wie alle 58 französischen und sieben belgischen Atomkraftwerke geschützt sind. Dabei wurden vier AKW in Frankreich, darunter Cattenom und Fessenheim sowie die Reaktoren im belgischen Tihange und Doel gesondert untersucht. Die aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zugängliche Studie belegt: Abklingbecken für abgebrannte Brennelemente, in denen die höchste radioaktive Strahlung in einem Atomkraftwerk anfällt, sind kaum geschützt. Läuft das Kühlwasser aus den Becken aus, werden große Mengen Radioaktivität freigesetzt. „Statt mit viel Geld und Aufwand an oft uralten AKW herumzudoktern, müssen Frankreich und Belgien endlich den Ausstieg aus der Risikotechnologie einleiten“, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace in Deutschland. „Die untersuchten Atommeiler gefährden Menschen in ganz Europa.“

Sicherheitskonzepte bei Atomreaktoren konzentrieren sich überwiegend auf den Reaktor. Die Abklingbecken werden hingegen kaum betrachtet, obwohl spätestens seit dem Atomunfall von Fukushima klar ist, dass diese eine große Gefahr darstellen können. In Japan bestand nach der Explosion in den Reaktoren die Gefahr, dass auch die Abklingbecken trockenfallen. Wochenlang versuchten die Behörden 2011 einen Ausfall der Wasserkühlung und dadurch eine zusätzliche radioaktive Verseuchung zu verhindern. Wäre die Radioaktivität der abgebrannten Brennstäbe in die Umwelt gelangt, hätten laut damals amtierendem Regierungschef Naoto Kan bis zu 50 Millionen Menschen im Großraum Tokio evakuiert werden müssen.

Deutsche Behörden haben reagiert – dennoch bleibt grenzüberschreitendes Risiko

Deutschland hat alte Atomreaktoren unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima aus Sicherheitsgründen stillgelegt. Damit ist auch die Anzahl der Abklingbecken reduziert worden. Grenznahe Reaktoren in Ländern wie Frankreich und Belgien gefährden jedoch weiterhin auch die deutsche Bevölkerung. Das französische Kraftwerk Fessenheim liegt rund 25 Kilometer von Freiburg entfernt. Von den belgischen Reaktoren in Tihange sind es rund 60 Kilometer bis Aachen. In beiden Ballungsräumen wissen die Behörden um die Gefahr.

Greenpeace hat Informationen zu den betroffenen AKW in öffentlichen Quellen recherchiert. Auf Grund der brisanten Ergebnisse macht Greenpeace Frankreich die Details lediglich den dortigen Behörden zugänglich. „Wir wollen das Risiko für die Bevölkerung nicht noch größer machen, als es ohnehin schon ist. Jetzt müssen die Behörden für die Sicherheit der Menschen sorgen. Der wirksamste Schritt dafür ist, Atomkraftwerke abzuschalten“, so Smital.

Atommüll aus WAA: 26 oder auch 28 Castoren? Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder hinter verschlossenen Türen?

Mit einigen Jahren Verzögerung sind die Anträge für die Atomtransporte zur Zwischenlagerung hoch- und mittelradioaktiver Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield (UK) und La Hague (F) für Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar von den Betreibern gestellt. Erstmals soll verglaster radioaktiver Abfall in diese Zwischenlager, in die nach früheren Versprechungen der Politik nur vor Ort in den jeweiligen AKWs erzeugte hochradioaktive Brennelemente aufbewahrt werden sollten. Offen ist bislang, ob die nun anstehenden Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen oder hinter verschlossenen Türen durchgezogen werden. Die Durchführung der insgesamt mindestens 26 – vielleicht aber auch 28 – Castor-Transporte (*) wird erst ab 2019 oder später erwartet. Ab dann übernimmt der Bund von den bislang zuständigen Atomkonzernen die Verantwortung für die Zwischenlager. Ehemals vorgesehen war, diese Abfälle in das Zwischenlager nach Gorleben zu bringen. Um Niedersachsens Zustimmung für die Endlagersuche unter Beteiligung des Salzstocks in Gorleben zu erreichen, war festgelegt worden, keinen weiteren Atommüll mehr ins oberirdische Zwischenlager nach Gorleben zu bringen.

Dokumentation der Presseerklärungen des Bundesumweltministerium, von E.on/PreussenElektra, RWE und EnBW zu den Genehmigungsanträgen für die Rücktransporte von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in den Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague in die Zwischenlager Brokdorf, Biblis, Philippsburg und Isar:

1. BMUB: AKW-Betreiber beantragen Aufnahme von Castor-Behältern in Zwischenlager

Nach der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle organisiert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auch den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu.

Ab heute ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung im Bundesbesitz

In die seit Jahren stockende Rückführung des deutschen Atommülls aus Frankreich und England kommt Bewegung. Beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gingen heute Anträge der deutschen AKW-Betreiber ein, die Atomabfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in standortnahe Zwischenlager einlagern zu dürfen.

Die EVU kommen damit ihrer Verpflichtung nach, die sich aus der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks durchgesetzten Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ergibt. Die Anträge beruhen auf dem Rückführungskonzept, auf das sich Hendricks und die vier Atomkonzerne RWE, EON, EnBW und Vattenfall am 19. Juni 2015 verständigt hatten. Derzeit befinden sich noch mittel- und hochradioaktive Abfälle für insgesamt 26 Castoren in Frankreich und England. Die von der Rückführung betroffenen Standortgemeinden Philippsburg, Biblis, Brokdorf und Isar wurden im Vorhinein über die bevorstehenden Antragstellungen informiert.
29.09.2017 | Pressemitteilung Nr. 323/17 | Nukleare Sicherheit

2. Zwischenlager Philippsburg: EnBW beantragt Einlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Standort-Zwischenlager Philippsburg

Erfüllung vertraglicher Pflichten – Umsetzung des Konzepts der Bundesregierung – Einlagerung wird für das Jahr 2019 angestrebt

Philippsburg. Die EnBW hat heute beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Einlagerung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Philippsburg beantragt. Die EnBW setzt damit eine Verpflichtung um, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen „Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstieges“ ergibt. Diesen Vertrag hat die Bundesregierung mit den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke im Juni 2017 geschlossen, nachdem zuvor das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ in Kraft getreten war.

In der Vergangenheit waren verbrauchte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zu Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien gebracht worden. Durch die Wiederaufarbeitung konnte Material für die Herstellung neuer Brennelemente zurückgewonnen werden. Dabei fielen auch nicht verwertbare radioaktive Abfälle an. Zur Rücknahme dieser Abfälle sind die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet.

„Für die Rücknahme der verbliebenen Abfälle aus dem Ausland hat die Bundesregierung ein Konzept vorgelegt, zu dessen Umsetzung wir uns im Zuge der gesetzlichen Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung verpflichtet haben. Dieser Verpflichtung kommen wir mit unserer heutigen Antragstellung nun nach“, erläutert Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH. „Dass dieser Schritt zu Informations- und Gesprächsbedarf am Standort Philippsburg führen wird, ist uns bewusst. Dem werden wir uns gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium aktiv stellen.“

Das Rücknahmekonzept des Bundesumweltministeriums sieht vor, dass die deutschen Wiederaufarbeitungsabfälle aus Frankreich (voraussichtlich 5 Castor-Behälter) im Standort-Zwischenlager der EnBW in Philippsburg zwischengelagert werden sollen. Die entsprechenden deutschen Abfälle aus Großbritannien sollen auf die Standort-Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar verteilt werden.

Für die Rückführung der Abfälle aus Frankreich nach Philippsburg wird das Jahr 2019 angestrebt. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wird das Standort-Zwischenlager Philippsburg ab dem 1. Januar 2019 vom Bund betrieben, so dass das Lager bereits in der Verantwortung des Staates liegen wird, wenn die Anlieferung erfolgt. Weitere Eckdaten für den Transport stehen noch nicht fest.

Abfälle werden in speziellen Castor-Behältern sicher verschlossen

Die Abfälle aus der französischen Wiederaufarbeitung sind der Kategorie mittelradioaktiv zuzuordnen. Sie wurden in der Wiederaufarbeitungsanlage mit Silikatglas vermischt, in zylindrische Behälter aus Edelstahl gegossen und – nach Aushärtung – verschlossen. Diese mit ausgehärtetem Glasgemisch gefüllten Behälter werden „Glaskokillen“ genannt. Für Transport und Lagerung werden die Kokillen in speziell konstruierte Castor-Behälter überführt und sicher verschlossen. Vorgesehen ist der Castor-Behälter vom Typ HAW28M. Er kann bis zu 28 Glaskokillen aufnehmen.

Castor-Behälter sind massive, tonnenschwere Metallkonstruktionen, die in Tests nachgewiesen haben, dass sie auch unter extremen Bedingungen sicher sind. Nur so haben sie die behördliche Zulassung für ihren generellen Einsatz als Transport- und Lagerbehälter erhalten.

Infolge des Kernenergieausstiegs reicht die Kapazität des Zwischenlagers aus

Das Standort-Zwischenlager in Philippsburg verfügt über 152 Stellplätze für Behälter mit verbrauchten Brennelementen. Davon werden jedoch – als Folge des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie – nach aktueller Schätzung nur etwas mehr als 100 Plätze für die Zwischenlagerung der Brennelemente aus den beiden Kraftwerksblöcken in Philippsburg benötigt. Die Unterbringung der voraussichtlich fünf Castoren aus Frankreich ist somit möglich. Der für das Zwischenlager genehmigte Rahmen – wie z.B. die Wärmeentwicklung und Dosisleistung der Gesamtheit der Behälter – bleibt durch den heute gestellten Antrag unverändert und wird auch nach der Einlagerung der voraussichtlich fünf Behälter aus Frankreich weiterhin unterschritten. Aktuell befinden sich im Zwischenlager 60 beladene Behälter.

Unternehmenskommunikation EnBW Energie Baden-Württemberg AG

3. Zwischenlager in Brokdorf und Isar: PreussenElektra stellt Antrag auf Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen

04. Oktober 2017: PreussenElektra hat vergangene Woche beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) den erforderlichen Antrag für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien und Frankreich gestellt. Die Verpflichtung zur Rücknahme dieser Abfälle in die Standortzwischenlager ist Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrags, der im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) mit der Bundesregierung geschlossen wurde, und ist zudem im Atomgesetz fixiert.

„Mit der Antragstellung entsprechen wir dem 2015 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Konzept, die noch aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien nach Deutschland zurückzuführenden Abfälle in unseren Standortzwischenlagern zwischenzulagern“, so Geschäftsführer Jan C. Homan.

Bisher wurden die verglasten mittel- und hochradioaktiven Abfälle in das dafür vorgesehene zentrale Zwischenlager Gorleben gebracht. Dort stehen bereits 108 Castor-Behälter mit Wiederaufarbeitungs­abfällen. Gemäß dem Konzept des Bundesumweltministeriums sollen jeweils bis zu sieben Castor-Behälter in den Standortzwischenlagern in Brokdorf und Isar sowie weitere in Philippsburg und Biblis eingelagert werden.

Für die Rückführung der radioaktiven Abfälle an diese Standorte ist der Zeitraum von 2019 bis 2021 vorgesehen. Die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle an den Standorten gehen zum 1. Januar 2019 an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über. Wenn die Anlieferung erfolgt, werden die Lager in der Verantwortung des Bundes sein.

Weiterführende Informationen zur Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle finden Sie unter: http://www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/rueckfuehrung/rueckfuehrung.html

4. Zwischenlager Biblis: Kraftwerk Biblis stellt Antrag auf Aufbewahrung von Castoren aus der Wiederaufbereitung

(29. September 2017) RWE Power wird im Rahmen der Transparenzinitiative die Bevölkerung über das Genehmigungsverfahren informieren

RWE Power hat am 29.09.2017 beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Aufbewahrung von bis zu sieben aus der Wiederaufbereitung in England zurückzuführenden Castorbehältern im Standortzwischenlager Biblis gestellt.

Hintergrund: Die Bundesrepublik Deutschland hat eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England. Im Gesetzgebungsprozess zur Standortauswahl für ein Endlager wurde entschieden, dass keine weiteren Castorbehälter in das Zwischenlager am Standort Gorleben eingelagert werden sollen.

Im Juni 2015 hatte das Bundesumweltministerium ein Konzept zur Rückholung dieser Abfälle vorgelegt, das auch eine Einlagerung in das Standortzwischenlager Biblis umfasst. RWE Power hat sich – wie die anderen Betreiber – im Rahmen der Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung dazu verpflichtet, dieses Konzept zügig umzusetzen. Für die Rückführung wird der Zeitraum zwischen 2019 bis 2021 angestrebt, in dem bis zu sieben Behälter nach Biblis transportiert werden sollen.

Am 1.1.2019 gehen der Betrieb und die Verantwortung für die Standortzwischenlager gemäß der Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über. Die Einlagerung der Castoren in das Standortzwischenlager Biblis wird somit in der Verantwortung des Bundes erfolgen.

„Wir werden im Rahmen unserer Initiative „KW Biblis transparent“ die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich auch über das Genehmigungsverfahren informieren“, betont Kraftwerksleiter Horst Kemmeter. Für das 1. Halbjahr 2018 ist deshalb ein Fokustag zur Rückführung geplant. Hierzu sollen auch Vertreter des Bundesumweltministeriums und der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eingeladen werden.

Informationen des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit zur Rückführung der Abfälle aus der Wiederaufbereitung sowie zum Konzept des Bundesumweltministeriums finden Sie hier: http://www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/rueckfuehrung/rueckfuehrung-wohin.html

Terror-Urteil: Bundes­poli­zei zu Recht im Einsatz gegen 155 Gramm Nordseekrabensalat

Das erschüttert jeden nordischen Küstenbewohner: Im durch nichts zu rechtfertigenden Einsatz gegen die ununterbrochene Nutzung des lebensnotwendigen 155-Gramm-Krabensalats auf Flugreisen bekommt die Bundespolizei durch ein Urteil des Oberverwaltung Berlin-Brandenburg sogar im Berufungsverfahren Recht. Menschenrechtsorganisationen sollten aufhorchen. Nicht ganz so schwer wiegt vielleicht das nunmehr ebenfalls bestätigte Verbot für die Mitnahme von 140 Gramm „Flensburger Fördetopf“ im Flug-Handgepäck. Doch nicht nur norddeutschen Fluggästen wird künftig die Grundversorgung verweigert: Auch italienische BürgerInnen sind bedroht, denn die dürfen nach diesem Terrorurteil vom März 2017 auch keine 272 g Büffelmozarella mehr ins Handgepäck packen. Das OVG versteigt sich in völliger Verkennung der Wahrheit zu der völlig absurden Bewertung, dass es sich bei Krabbensalat um Lebens­mit­tel handelt, die aus „Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen“ bestehen. Ort des brutalen Einsatzes der Bundespolizei: Natürlich Berlin-Tegel. So einen Flughafen muss man einfach schließen! (Foto: Marcela (talk), Wikipedia)

„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran­den­burg hat in einem Beru­fungs­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt, wonach 272 g Büffel­mozza­rella, 155 g Nord­see­krabben­salat und 140 g „Flens­bur­ger Förde­topf“ nicht im Hand­ge­päck eines Flug­gas­tes mit­ge­führt wer­den durf­ten. Die Bundes­poli­zei hatte dem Klä­ger im März 2013 am Flug­ha­fen Ber­lin-Te­gel zu Recht unter­sagt, die genann­ten Lebens­mit­tel im Hand­ge­päck zu trans­por­tieren. Es han­delt sich nach dem in Deutsch­land unmit­tel­bar gel­ten­den euro­päi­schen Ver­ord­nungs­recht über die Kon­trol­le des Hand­ge­päcks bei den Lebens­mit­teln um Mi­schun­gen von Flüs­sig­kei­ten und Fest­stof­fen. Der­ar­tige Mi­schun­gen dür­fen allen­falls in Einzel­be­hält­nis­sen mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 100 Milli­li­tern in ei­nem durch­sich­tigen, wieder ver­schließ­ba­ren Plas­tik­beu­tel mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen von nicht mehr als 1 Liter beför­dert wer­den. Diese Vor­ga­ben, die hin­rei­chend be­stimmt sind, hat der Klä­ger nicht ein­ge­hal­ten. Die Bundes­poli­zei war auch nicht ver­pflich­tet, die mit­ge­führ­ten Lebens­mit­tel auf das Vor­han­den­sein von Flüs­sig­spreng­stoff zu unter­suchen. Die Revision wurde nicht zuge­las­sen. Urteil vom 28. März 2017 – OVG 6 B 70.15″

Zdebel gratuliert Anti-Atomwaffen-Kampagne ICAN zum Friedensnobelpreis 2017

„Ich gratuliere der internationalen Anti-Atomwaffen-Kampagne ICAN zur Verleihung des Friedensnobelpreises 2017, die die AktivistInnen aus guten Gründen erhalten. Das Engagement von ICAN für den vor wenigen Wochen von der UN fertiggestellten Vertrag zur Ächtung von Atomwaffen war angesichts des massiven Widerstands aus dem Bereich der NATO-Staaten beeindruckend und überaus erfolgreich.

Dieser Erfolg war leider nur gegen Deutschland und die Bundesregierung möglich. Umso mehr freue ich mich für ICAN über die heutige Entscheidung des Nobel-Komitee. Es ist eine weitere Anerkennung, die hoffentlich auch einen Beitrag dazu leistet, dass die US-Atomwaffen aus Büchel abgezogen werden und die Bundesregierung den Atomwaffen-Verbots-Vertrag unterzeichnen wird.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf die heutige Bekanntgabe über die Verleihung des Friedensnobelpreises 2017 an ICAN.

Die Begründung des Nobel-Komitees zur Verleihung an ICAN ist hier online.

Siehe auch:

Castor-Transporte auf dem Neckar: Beschwerde vor Gericht erfolglos – der nächste Atomtransport steht an

Während die EnBW die nächsten drei Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AKW Obrigheim zum Zwischenlager nach Neckarwestheim für den Schiffs-Transport über den Neckar vorbereiten, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim abgewiesen. „Nach der gerichtlichen Bestätigung des möglichen Sofortvollzugs der Transporte (Mitte Juni erfolgt) und der Ablehnung einer Zwischenanordnung (Ende August) stellt die neuerliche Abweisung nun die abschließende Entscheidung der Beschwerde gegen den Atommüll-Transfer über den Neckar dar“, schreibt die RheinNeckarZeitung. AtomgegnerInnen bereiten sich derweil auf Proteste für die nächste Woche vor (Mittwoch, 11. Oktober, Foto: Neckar-Castorfrei.de).

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung die Ablehnung der Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim bekannt gemacht (siehe gleich unten).

Dokumentation: PM OVG Berlin-Brandenburg: Castor-Transporte auf dem Neckar zulässig – 29/17 – vom 04.10.2017

„Die Gemeinde Neckarwestheim konnte auch mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Castor-Transporte auf dem Neckar nicht stoppen. Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Eilantrag der Gemeinde gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit abgelehnt. Das Bundesamt hatte – befristet bis November 2018 – den Transport von bestrahlten Brennelementen in Castor-Behältern auf dem Neckar vom stillgelegten AKW Obrigheim zum Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Zwei Transporte haben bereits stattgefunden.

Nach Auffassung des 11. Senats erweist sich die Beförderungsgenehmigung nicht als offensichtlich rechtswidrig. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Bedenken der Gemeinde hinsichtlich des Sicherheitskonzepts unzureichend berücksichtigt worden seien. Die Interessenabwägung gehe zu ihren Lasten. Zu berücksichtigen sei dabei zum einen der gesetzliche Auftrag, Atomkraftwerke, deren Leistungsbetrieb erloschen sei, unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Der Rückbau sei hier inzwischen derart weit fortgeschritten, dass er sich ohne den baldigen Abtransport der Brennelemente zwangsläufig erheblich verzögern würde. Zum anderen werde mit der Verbringung in das Zwischenlager Neckarwestheim im Vergleich zum Verbleib in Obrigheim ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn begründet. Ferner seien die verbleibenden Castor-Transporte jeweils nur von relativ kurzer Dauer und durch ein umfassendes Sicherheitskonzept weitreichende Vorkehrungen getroffen worden. Beschluss vom 29. September 2017 – OVG 11 S 53.17″

  • Dokumentation: Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin (PDF) zur Anfechtung der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung der Atomtransporte von Obrigheim nach Neckarwestheim über den Neckar, die das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt hat.

Zum Beschluss vom Juni 2017 hatte das Verwaltungsgericht Berlin folgendes per PM mitgeteilt:
„Grünes Licht für Castor-Transport auf dem Neckar (Nr. 20/2017) – Pressemitteilung vom 20.06.2017

Auf dem Neckar dürfen nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Castor-Transporte mit Atommüll durchgeführt werden.

Ein auf die Durchführung von Kernbrennstoffen spezialisiertes und vom Kraftwerksbetreiber beauftragtes Unternehmen beantragte im März 2014 die Erteilung einer Genehmigung für den Transport von bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim zum Zwischenlager Neckarwestheim. Das in Berlin ansässige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erteilte die Genehmigung am 16. Mai 2017 und ordnete deren sofortige Vollziehung an. Danach darf das Unternehmen fünf derartige Transporte mittels Castor-Behältern bis November 2018 zu Lande und zu Wasser unter Einhaltung strenger Auflagen durchführen. Die an der Transportroute belegene Gemeinde Neckarwestheim beantragte beim BfE zunächst Einsicht in die Genehmigungsunterlagen; sie erhielt daraufhin teilweise geschwärzte Unterlagen, soweit potentielle Sicherungs- bzw. Schutzmaßnahmen betroffen waren. Auch das Sicherungskonzept und die Korrespondenz mit den Sicherheitsbehörden wurden aus Gründen der Geheimhaltung nicht herausgegeben. Mit ihrem Eilantrag will die Gemeinde Neckarwestheim die Transporte vorerst stoppen. Sie macht Gefahren für gemeindeeigene Einrichtungen wie ein Klärwerk, mehrere Kindergärten und eine Sporthalle geltend, deren Tragweite sie nur nach vollständiger Akteneinsicht einschätzen könne.

Die 10. Kammer des Gerichts wies den Eilantrag zurück. Zwar sei die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in der Sache im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu klären und daher offen. Die Einschätzung, ob der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Freisetzung ionisierender Strahlung nach Maßgabe des insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet sei, könne nicht vorgenommen werden. Denn ohne Vorlage des auch dem Gericht aus Geheimhaltungsgründen nicht zugänglich gemachten Sicherheitskonzepts sei dies nicht möglich. Ausnahmsweise könne das Gericht aber im Eilverfahren entscheiden, ohne das für diese Konstellation vorgesehene „in-camera-Verfahren“ zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durchzuführen; denn die Entscheidung würde ansonsten erheblich verzögert, und im Übrigen verursachten die Transporte nicht mit Sicherheit nicht wieder rückgängig zu machenden Nachteile für die Antragstellerin. Vielmehr gehe es ausschließlich um die Frage, ob eine Risikoerhöhung im Bereich der Vorsorgemaßnahmen bestehe.

Bei dieser Sachlage könne nur eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen werden, die für die Vollziehung der Transportgenehmigung spreche. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an einem zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim, der ansonsten verzögert werde. Vor diesem Hintergrund sei es der Antragstellerin, die als Gemeinde lediglich eine Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie rügen könne, zumutbar, den Vollzug der Genehmigung vorläufig hinzunehmen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 10. Kammer vom 20. Juni 2017 (VG 10 L 667.17)“

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