Atommüll-Export: USA erklärt Atommüll aus Jülich und Hamm-Uentrop für umweltverträglich

Die USA haben im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die grundsätzliche Machbarkeit erklärt, hochradioaktiven Atommüll aus dem kommerziellen Versuchsreaktor Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop zu übernehmen. Einen entsprechenden Bericht hat das Department of Energy vor wenigen Tagen veröffentlicht. Das ist noch keine Entscheidung, dass tatsächlich Atommüll-Exporte aus Deutschland in die USA stattfinden werden. Die „Endlager“-Kommission hatte sich für ein Export-Verbot solcher Abfälle ausgesprochen. Während die Bundesregierung immer wieder betont, dass lediglich ein Export der Jülicher Abfälle Thema für einen Export wäre, geht man in den USA davon aus, dass auch die THTR-Abfälle übernommen werden könnten. Ziel in den USA ist die Atomwaffenschmiede Savannah River Site (SRS).

In Jülich lagern seit Jahren 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Versuchsreaktor AVR ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung. Offiziell heißt es immer noch, dass drei Optionen geprüft werden, um den Atommüll sicherer aufzubewahren. Eine Einlagerungsgenehmigung für diesen Atommüll für das Zwischenlager Ahaus gibt es bereits. Allerdings hat die Stadt Ahaus Rechtsmittel gegen diesen Beschluss angekündigt. Die Option eines neuen Zwischenlagers in Jülich wird zwar immer wieder von der Landesregierung in NRW betont, konkrete Planungen aber gibt es bis heute nicht. Der Betreiber selbst verfolgt vor allem die Option, den Atommüll in die USA zu verfrachten. Kritiker des Atommüll-Exports befürchten, dass schon im kommenden Jahr Transporte nach Ahaus erfolgen könnten und später ein Export in die USA durchgeführt wird.

Unklar bleibt die Situation was die bereits in Ahaus lagernden Atomabfälle aus dem Betrieb des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors Hamm-Uentrop betrifft. Die Bundesregierung bestreitet, dass es Pläne gibt, auch diese in die USA zu versenden. In den USA allerdings sind auch diese Abfälle Gegenstand der Umwelt-Prüfung.

Umstritten sind die Exporte, weil es sich in beiden Fällen im Grunde um Atommüll aus kommerziell betriebenen Reaktoren handelt, für die in Deutschland ein Exportverbot besteht. Auch die so genannte Wiederaufarbeitung ist nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht lediglich für Forschungsreaktoren. Aus diesem Grund hatte der BUND in der „Endlager“-Kommission für einen Beschluss gesorgt, der auch für diese Reaktoren ein grundsätzliches Export-Verbot vorsieht.

Allerdings hat es bei der Umsetzung dieser Regelung im Bundestag Regelungen gegeben, die Schlupflöcher unter bestimmten Umständen zulassen. Dazu gehört vor allem das Proliferationsrisiko des Atommülls, also die Risiken, dass das Material für Atomwaffenzwecke missbraucht werden könnte. Ein Risiko, dass für die Jülicher AVR-Abfälle jedoch kaum bzw. gar nicht besteht.

Die Environmental Assessment (EA) für The Potential Acceptance and Disposition of Spent Nuclear Fuel Containing U.S.-Origin Highly Enriched Uranium from the Federal Republic of Germany (Spent Nuclear Fuel from Germany) (DOE/EA-1977) ist hier auf der Seite des DOE veröffentlicht.

Der WDR berichtet hier über die Entscheidung in den USA und mit Bezug auf die Presseerklärung des staatlichen Betreibers in Jülich: „Das Energieministerium der USA hat keine Bedenken, den Atommüll aus dem Jülicher Versuchsreaktor zurückzunehmen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen begrüßt das Ergebnis. Es sei ein wichtiger Schritt in dem umfangreichen Prüfverfahren, sagte ein Sprecher. Aber vor einer Entscheidung über den Transport in die USA müsse geklärt werden, ob die Aufbereitungsanlage dort den aktuellen technischen Anforderungen entspreche. Das wird von deutschen und amerikanischen Umweltaktivisten bestritten.

Parallel prüfen die Jülicher auch eine Verlagerung der 152 Castorfässer nach Ahaus und den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.“

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft reagiert auf diese Entscheidung mit der folgenden PM (PDF): PRESSEMITTEILUNG
Jülich, 22. Dezember 2017

AVR-Brennelemente in Jülich Räumungsoption USA: Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA zur möglichen Rücknahme der AVR-Brennelemente erfolgreich abgeschlossen Das US-Energieministerium, Department of Energy (DOE), hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in den USA zu den zu erwartenden Auswirkungen einer möglichen Übernahme der AVR-Brennelemente (AVR-BE) mit einem sogenannten „Finding of no significant impact“ (FONSI) positiv abgeschlossen.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse der UVP, die im amerikanischen als „Environmental Assessment“ bezeichnet werden, lassen demnach für das Vorhaben keine nennenswerten Auswirkungen („no significant impact“) auf Mensch und Umwelt erwarten. Das DOE spricht in diesem Zusammenhang von „minimalen oder keinen Auswirkungen“.

Für eine Rücknahme der AVR-BE durch die Savannah River Site in South Carolina sind noch weitere technische Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung zur Verbringung in die USA gefällt werden kann. Nach dem jetzt vorliegenden rechtsverbindlichen Abschluss der UVP werden die weiteren Schritte zur Verfolgung der USA-Option vorbereitet.

Hintergrund:
Nach dem Ende der bis zum 30.06.2013 befristeten Genehmigung für die Lagerung in Jülich hatte das Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht im Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der AVR-BE aus dem bisherigen Jülicher Zwischenlager angeordnet.

In der Vergangenheit haben die USA bereits mehrfach bestrahlte Kernbrennstoffe amerikanischen Ursprungs auch aus deutschen Forschungsreaktoren im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik zurückgenommen.

Weitere Informationen:

Link zum FONSI im Federal Register: http://energy.gov/node/918941
Link zur JEN-Website: www.jen-juelich.de“

Handelskammer Hamburg deinvestiert bei Kohle

Die Hamburger Handelskammer, in der vor rund einem Jahr eine Fraktion von Reformern die Macht übernommen haben, werden ihre Pensionsfonds neu ordnen und Investitionen in Kohleenergie beenden. „In seiner Sitzung am Montag hat der Innenausschuss, das zuständige Entscheidungsgremium der Handelskammer für Änderungen der Anlagerichtlinie, neue Regeln für die Vermögensanlagen der Handelskammer Hamburg beschlossen. Bis zum 31. März 2018 wird die Handelskammer alle Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die auf der Liste von www.coalexit.org (Urgewald) enthalten sind. Das umzuschichtende Anlagevolumen beläuft sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die Handelskammer führt mit diesem Beschluss ökologische Nachhaltigkeitskriterien für seine Finanzanlagen ein und folgt damit für sein Pensionsvermögen dem Beispiel anderer Pensionsfonds“, heißt es in der Presseerklärung zu dieser Entscheidung.

Die Kammer wolle damit einen eigenen Beitrag hin zu klimaneutralen Wirtschaftsstrukturen leisten, ähnlich wie andere Pensionsfonds. Darauf aufbauend würden weitere konkrete nachhaltige Standards für die Anlagekriterien der Handelskammer entwickelt. Das ist bei T-online zu lesen. Dem Hamburger Abendblatt ist diese Entscheidung nur dieser kurze dpa-Bericht wert.

Der gemeinnützige Verein VenGa e.V. (Verein zur Förderung ethisch-nachhaltiger Geldanlagen) kommentiert diese Entscheidung: „Weil Hamburg die Folgen des Klimawandels besonders stark spürt, ist es ein starkes Signal, dass keine Hamburger Handelskammer-Gelder mehr in Klimakillern versenkt werden“, freut sich VenGa-Vorstand Martin Nieswandt. Andreas Enke, Co-Vorstand von VenGa e.V. hat als Mitglied des Plenums der Handelskammer und des Innenausschusses gemeinsam mit Matthias Ederhof erfolgreich dafür gekämpft, dass die Handelskammer Hamburg aus der Kohle aussteigt.“

Weiter ist dort zu lesen: „Urgewald-Kohle-Campaignerin Christina Beberdick: „Der Schritt hat Vorbildcharakter für alle weiteren Handelskammern und andere öffentlich-rechtliche Institutionen, aber auch für die Anlagepolitik von Städten, Ländern und vom Bund. Sie müssen aufhören, das Altersvorsorgegeld ihrer Beschäftigten in Firmen zu stecken, deren Geschäft zur Klimaerwärmung für künftige Generationen beiträgt.“

Dokumentation: Die PM der Handelskammer:

Nachhaltigkeit

Handelskammer setzt Meilenstein für Kohle-Divestment

Hamburg, 21. Dezember 2017 – In seiner Sitzung am Montag hat der Innenausschuss, das zuständige Entscheidungsgremium der Handelskammer für Änderungen der Anlagerichtlinie, neue Regeln für die Vermögensanlagen der Handelskammer Hamburg beschlossen. Bis  zum 31. März 2018 wird die Handelskammer alle Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die auf der Liste von www.coalexit.org enthalten sind. Das umzuschichtende Anlagevolumen beläuft sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die Handelskammer führt mit diesem Beschluss ökologische Nachhaltigkeitskriterien für seine Finanzanlagen ein und folgt damit für sein Pensionsvermögen dem Beispiel anderer Pensionsfonds.
„Wir begrüßen die Entscheidung, da damit die Handelskammer einen eigenen Beitrag zur notwendigen Transformation der kohlebasierten hin zu klimaneutralen Wirtschaftsstrukturen leistet.“, sagt Matthias Ederhof, Mitglied des Plenums der Handelskammer sowie des Innenausschusses. Andreas Enke, ebenfalls Mitglied der beiden Gremien, beschreibt die betroffenen Finanztitel: „Die Handelskammer Hamburg wird Unternehmen aus dem Portfolio ausschließen, die mehr als 30 Prozent ihres Stroms oder ihrer Umsätze aus Kohle beziehen, aber auch die größten Kohleproduzenten sowie alle Unternehmen, die den Bau von Kraftwerken mit über 3.000 Megawatt planen. Basis ist die „Global Coal Exit List“, die die NGO urgewald im Rahmen der Weltklimakonferenz in Bonn 2017 veröffentlicht hat. Aufbauend auf diesem ersten Nachhaltigkeitskriterium ist es unser Ziel, weitere konkrete nachhaltige Standards für unsere Anlagekriterien zu entwickeln. Als erstes wird in der Zukunft die Negativliste von coalexit.org bei Ankäufen beachtet werden.“ Torsten Teichert, Vorsitzender des Innenausschusses, erläutert: „Die von der Handelskammer beauftragten Dienstleister werden die notwendigen Umschichtungen bis zum 1. April 2018 umsetzen.“
Die Handelskammer ist seit 1665 die Selbstverwaltung der gewerblichen Hamburger Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung, ist kundenorientierter Dienstleister für unsere Mitgliedsfirmen und unabhängiger Anwalt von Markt, Wettbewerb und Fair Play. Wir beraten Unternehmen, wir bündeln Interessen und wir bilden Menschen. Über 700 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Industrie, Handel und Dienstleistungen engagieren sich ehrenamtlich bei uns als gewählte Vertreter ihrer Branchen in über 30 Gremien. Sie tragen entscheidend zur Meinungsbildung der Handelskammer bei. Außerdem nehmen 4.000 ehrenamtliche Unternehmensvertreter die Prüfungen in der dualen Berufsausbildung ab, die uns der Staat per Gesetz als hoheitliche Aufgabe übertragen hat. Unser Leitsatz heißt: „Wir handeln für Hamburg.“
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