AKW Neubau Paks II in Ungarn: „Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Klagt die Bundesregierung fristgerecht bis zum 25. Februar in Sachen EU-Beihilfe gegen den geplanten Bau von PAK II, wie es z.B. Österreich macht? In einem gemeinsamen Brief vom 26. Januar hatten die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl und der MdB Hubertus Zdebel von der Linksfraktion die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (beide SPD) danach befragt. Die Antwort der Ministerinnen Zypries und Hendricks, über die die Frankfurter Rundschau, Deutschland hält still) heute berichtet, lautet: „Die geschäftsführende Bundesregierung wird der Nichtigkeitsklage derzeit nicht beitreten…“

Als Grund für diese Untätigkeit nennt die Ministerin Zypries in ihrem Antwortschreiben vom mit Datum vom 14. Februar, dass eine Nichtigkeitsklage nicht „hinreichend erfolgversprechend wäre“. Damit das nicht ganz so ernüchternd wirkt, heißt es in der Antwort an die Abgeordneten Kotting-Uhl und Zdebel: „Eine neue Bundesregierung wird zu prüfen haben, ob gleichwohl ein späterer Streitbeitritt erfolgen soll.“

Hubertus Zdebel kommentiert die Entscheidung der amtierenden Bundesministerinnen: „Egal ob es um marode Reaktoren in Belgien geht, um AKW-Neubauten wie Hinkley Point in Großbritannien oder eben jetzt in Ungarn bei Paks II: Mahnend heben deutsche Minister und Ministerinnen hier und da den Finger, aber bei konkreten Handlungen hält man sich dann doch lieber vornehm zurück. Das ist peinlich und bringt den Atomausstieg in Europa nicht voran. Die Bundesregierung sollte sich endlich ein Beispiel an Österreich nehmen, die in Sachen Anti-Atom immer wieder auch den Rechtsweg einschlagen, um Druck zu machen.“

  • Der Brief der beiden MdBs Kotting-Uhl und Zdebel hier als PDF.
  • Die Antwort der Ministerinnen Hendricks und Zypries hier als PDF

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ins Kuratorium des Atommüll-Fonds gewählt

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ist erneut in das Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gewählt worden.

  • Die Liste mit den Wahlvorschlägen ist hier online (PDF)

Aus den Fondsmitteln soll die  Finanzierung der Atommülllagerung erfolgen. Laut Entsorgungsfondsgesetz ist das Kuratorium für alle „grundsätzlichen Fragen“ bei der Sicherung der Fonds-Mittel zuständig und setzt sich aus Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages zusammen.

Hubertus Zdebel: „Die Arbeit in dem Kuratorium des Atommüll-Fonds wird nicht einfach werden. Denn immerhin haben Grüne, SPD und CDU/CSU dafür gesorgt, dass die Atomkonzerne jetzt zwar einen Teil der von ihnen gebildeten Rückstellungen in Höhe von lediglich etwas über 23 Mrd. Euro in diesen Fonds einzahlen müssen. Gleichzeitig aber wurden die Atomkonzerne in unverantwortlicher Weise von einer Nachschusspflicht befreit. Sollten, wie zu erwarten, die Kosten für die Atommülllagerung weiter steigen, dann werden also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die leeren Kassen dieses Fonds auffüllen müssen.“

Hintergrund ist das kurz vor Weihnachten 2016 beschlossene Gesetz zur „Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung“, mit dem ein Teil der bei den Atomunternehmen über Jahrzehnte gebildeten Rückstellungen für die Atommülllagerung in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert werden. Die Einrichtung eines solchen Fonds hatte die Fraktion DIE LINKE seit Jahren gefordert. Grüne, SPD und CDU/CSU setzten aber gegen den Widerstand der Fraktion DIE LINKE durch, dass die Atomkonzerne künftig von jeglicher Verantwortung bei der Finanzierung der Atommülllagerung befreit und aus der Haftung entlassen werden.

Mit diesem Atomdeal haben Grüne, SPD und CDU/CSU die Atomkonzerne zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger von den Kostenrisiken befreit. Die gesamte Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle geht künftig in staatliche Hand über. So sollen z.B. ab 2019 die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den AKW-Betreibern an eine staatliche Gesellschaft übertragen werden.

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