AKWs als Netzverstopfer und Bundesverfassungsgerichtsurteil: Atomausstieg wird nicht beschleunigt – Abschalttermine 2021/22 bleiben.

Der Ausbau Erneuerbarer Energien wird im Norden der Republik durch die Atomkraftwerke Brokdorf und Lingen ausgebremst. Beide Reaktoren liegen in „Netzausbaugebieten“, in denen Erneuerbare Energien wegen vermeintlicher Netzengpässe gedrosselt werden. Gleichzeitig sind die beiden Reaktoren darauf angewiesen, Strommengen von anderen Anlagen übertragen zu bekommen, um bis zur gesetzlichen Stilllegung 2021/22 in Betrieb bleiben zu können. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE) macht klar, dass eine Untersagung solcher Strommengenübertragungen auf AKWs in Netzausgebieten und damit ein beschleunigter Atomausstieg zugunsten vor allem der Windenergie nicht erfolgen wird.

  • Die Kleine Anfrage (samt erklärendem Vorspann) sowie die Antworten der Bundesregierung hier als PDF.

Hubertus Zdebel: „Den Atomausstieg zu beschleunigen ist nicht nur wegen der Gefahren der AKWs sinnvoll. Nach dem bisherigen Plan sollen je drei AKWs erst Ende 2021 und Ende 2022 abgeschaltet werden. Gegen Super-Gau-Risiken und für den Ausbau der Erneuerbaren Energie ist ein beschleunigter Atomausstieg von großem Vorteil. Doch wie üblich, macht die Bundesregierung von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch. Zum Schaden und Risiko der Bürgerinnen und Bürger.“

Strommengen-Übertragungen bleiben – keine vorzeitige Stilllegung von AKWs

Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Atomausstieg am 6. Dezember 2016 geurteilt habe, dass die „konzerninterne Erzeugung der Elektrizitätsmengen (…) einschließlich der bestehenden Übertragungsmöglichkeiten verfassungsrechtlich zu berücksichtigten“ ist: „Dies schließt die Möglichkeit der Übertragung nach §7 Absatz 1b des Atomgesetzes ein.“ Eine Änderung dieser Regelungen will die Bundesregierung offenbar bei der bis Ende Juni 2018 anstehenden Änderung des Atomgesetzes nicht vornehmen. Damit können die AKWs weiterhin Strommengen übertragen und in Netzausbaugebieten die Erneuerbaren Energien ausbremsen.

Zuletzt wurden nach Angaben der Bundesregierung „Anfang Januar des Jahres 2018 (wurden) Elektrizitätsmengen im Umfang von 30 Terrawattstunden (TWh) aus dem Kontingent des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich und im Umfang von 1 TWh aus dem Kontingent des Atomkraftwerks Unterweser auf das Atomkraftwerk Gundremmingen C übertragen. Informationen zu etwaigen zukünftig von den Kernkraftwerksbetreibern geplanten Übertragungen von Elektrizitätsmengen liegen der Bundesregierung nicht vor“.

Abschalttermine bleiben trotz Bundesverfassungsgerichts-Urteil

Die Bundesregierung teilt außerdem in ihrer Antwort mit, dass es mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die dazu erforderliche Atomgesetzänderung nicht zu einer Laufzeitverlängerung für die Atommeiler über die jetzt festgelegten Abschalttermine hinaus geben wird. Befürchtungen, der beschlossene Atomausstieg könnte im Zuge der Anpassung des Atomgesetzes infolge der BVG-Urteiles noch einmal verschoben werden, sind damit vom Tisch. Die Bundesregierung teilt dazu mit: „Die Bundesregierung prüft gegenwärtig die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Eine Verlängerung der Laufzeiten einzelner Atomkraftwerke über die derzeit im Atomgesetz geregelten Enddaten zur gestaffelten Beendigung der Nutzung der Kernenergie bis über das Jahr 2022 hinaus ist nicht Gegenstand der Prüfung.“

Außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass es bislang keine direkten Gespräche mit Vertretern der Atomkonzener über einvernehmliche Lösungen in dieser Sache gegeben habe und die Unternehmen selbst noch keine Angaben zu „frustrierten Investitionen“ gemacht haben.

Hintergrund:

Im Dezember 2016 hatte der Bundesrat mit entsprechenden Beschlüssen (siehe dazu im Vorspann der Kleinen Anfrage) auf diese Problematik bereits aufmerksam gemacht. Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband Windenergie (BWE) und das Umweltinstitut München griffen dieses Thema jüngst in einem offenen Brief (PDF) an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf.

Dort heißt es: „Vor allem die norddeutschen Atomkraftwerke stehen der Nutzung schon heute  verfügbaren Stroms aus Erneuerbaren Energien im Weg. Für jeden weiteren kurzfristigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Norddeutschland sind die Atomkraftwerke ein Hindernis. Sie blockieren die Weiterleitung erneuerbar erzeugter Energie ins besondere aus Windenergieanlagen. Während Windenergieanlagen wegen angeblicher Netzengpässe immer wieder abgeregelt werden, laufen die AKW nahezu ungedrosselt weiter. Ihr Atomstrom verstopft die Leitungen, die der Windstrom nutzen könnte. Selbst am Weihnachtswochenende 2017, als in Deutschland über längere Zeit ein Überangebot an Strom vorhanden war und zu negativen Strompreisen führte, leisteten die Atomkraftwerke mindestens noch 5,5 Gigawatt. Dies widerspricht nicht nur den bestehenden Regelungen zum Einspeisevorrang, sondern läuft auch zunehmend den Zielen der Energiewende entgegen. Gleichzeitig werden so unnötige Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursacht, welche über die Netzentgelte private Haushalte, Gewerbe, Handel und Industrie belasten.“

Das AKW Brokdorf muss laut Atomgesetz Ende 2021 endgültig abgeschaltet werden, das AKW Emsland (Lingen) Ende 2022. Doch um diese Termine zu erreichen, sind beide AKWs darauf angewiesen, Strommengen von anderen bereits abgeschalteten AKWs übertragen zu kommen. Diese Möglichkeit ist im Atomgesetz vorgesehen. Beide AKWs befinden sich in sogenannten Netzausgebieten: Angesichts knapper Netzkapazitäten ist der Ausbau Erneuerbarer Energie gedrosselt. Die beiden AKWs werden in diesem Gebieten zwar in sogenannter Lastfolge betrieben, also rauf- und runtergeregelt. Aber: Weil sie nur begrenzt regelbar sind und nicht abgeschaltet werden, liefern sie zu Lasten der Erneuerbaren Energien weiter in großen Mengen Atomstrom in die Netze.

In Hamburg sagt man Tschüss Kohle – Volksinitiative startet nächste Woche

Klimaschutz in Hamburg? Mehr als 60 Prozent der Hamburger Fernwärme wird immer noch mit klimaschädlicher Kohle erzeugt. Das soll sich jetzt durch eine Volksinitiative (VI) ändern, die in der nächsten Woche für den Kohle-Ausstieg an den Start gehen will. (Siehe dazu „Bild“.) Bislang fast 30 Initiativen und Organisationen streben an, dass Hamburg in der Wärmeversorgung ab 2025 keine Kohle mehr einsetzt. (Foto: Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg)

Dazu wird die VI Tschüss Kohle einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Abstimmung stellen. Ist der erste Schritt der VI mit 10.000 Unterschriften (innerhalb von max. sechs Monaten) erfolgreich, könnte der rot-grüne Senat bzw. die Bürgerschaft sich mit der Volksinitiative verständigen, dieses Gesetz zu übernehmen. Hamburgs Grüner Umweltsenator Jens Kerstan hatte jüngst entsprechende Pläne für den Kohleausstieg in der Fernwärmeversorgung bis 2025 vorgestellt, die aber auf massiven Widerstand beim noch Fernwärme-Mehrheitseigentümer Vattenfall stoßen. Vattenfall will erzwingen, dass das Kohlekraftwerk Moorburg in die Fernwärme einspeisen soll. Damit würden erneuerbare Energien und der Klimaschutz langfristig ausgebremst.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag (PDF) für den Senat der Hansestadt ist klar geregelt: „Ein Neuanschluss kohlegefeuerter Erzeugungsanlagen an städtische oder andere Wärmenetze wird von der Koalition weder angestrebt noch unterstützt. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Moorburgtrasse.“ (S. 67, der Vertrag ist hier auch auf diesem Server zum download)

Die genauen Pläne will das Bündnis von „Tschüss Kohle“ in der nächsten Woche präsentieren und mit der Unterschriften-Sammlung beginnen. Gegenüber „Bild“ erklärte die Sprecherin des VI-Bündnisses: „Die Ini „Tschüss Kohle“ will durch einen Gesetzentwurf absichern, dass der Senat bis 2025 die Kraftwerke Wedel und Tiefstack abschaltet, das Werk in Moorburg nicht an die Fernwärme anschließt.“

Auch der NDR Hamburg meldet heute: „Neue Volksinitiative gegen Kraftwerk Moorburg“ und berichtet kurz: „Die Kohlekraftwerke in Wedel und Tiefstack sollen bis 2025 vom Netz genommen und das Kraftwerk Moorburg nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Das sind die Forderungen einer neuen Volksinitiative, die für Hamburgs Ausstieg aus der Kohleindustrie kämpft. Unterstützt wird die Initiative „Tschüss Kohle“ von verschiedenen Umweltverbänden. Ihr Ziel ist, den Kohle-Ausstieg gesetzlich festzuschreiben. Dafür will die Initiative zunächst 10.000 Unterschriften sammeln. (Sendedatum NDR 90,3: 14.02.2018 11:00)

Energienetzbeirat Hamburg für Kohleausstieg und gegen Vattenfalls Moorburg-Wärme

Auch der nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ etablierte Energienetzbeirat (ENB) hatte sich im Dezember in einer Stellungnahme hinter die Pläne der Umweltbehörde gestellt und sich gegen einen Einsatz von Moorburg ausgesprochen: „Der ENB rät dem Hamburger Senat, auf Grundlage der bestehenden Planungen dafür Sorge zu tragen, dass eine Einbindung des Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmesystem nicht erfolgt und die klimapolitischen Zielsetzungen erfüllt werden.“

Diese Stellungnahme hatten die Vertreterinnen der Bürgerschafts-Fraktionen von SPD und Grünen unterstützt, außerdem zwei der drei Gewerkschaftsvertreter von der IG Metall und Verdi. Ebenso unterstützten diese Stellungnahme die Vertreter der Verbraucherzentrale, der Handwerkskammer, die beiden Wissenschaftsvertreter sowie die beiden BUND-VertreterInnen. Der Vertreter der Handelskammer sowie der Vertreter der Links-Fraktion enthielten sich. Während sich der CDU-Fraktionsvertreter bei der Abstimmung ebenfalls enthielt, sprach sich der Vertreter der FDP-Bürgerschaftsfraktion gegen diese Stellungnahme aus. (Alle Unterlagen zur entsprechende ENB-Sitzung sind hier online. Die Mitglieder des ENB sind hier nachzulesen.)

Kohleausstieg und Rückkauf der Fernwärme von Vattenfall durch die Stadt

Parallel zu dieser neuen Volksinitiative läuft derzeit auch das Verfahren zur Umsetzung des in 2013 erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ weiter. Während das Strom- und das Gasnetz inzwischen bereits wieder vollständig der Stadt Hamburg gehören, muss die Übernahme der Fernwärme gegen den Widerstand von Vattenfall noch durchgesetzt werden.

Aufgrund der noch bestehenden Eigentums-Verhältnisse bei der Fernwärmegesellschaft, an denen Vattenfall rund 75 Prozent und die Stadt Hamburg lediglich 25 Prozent halten, konnte der Plan der Umweltbehörde, das Kohle-Heizkraftwerk in Wedel durch den Ausbau erneuerbarer Wärmeenergie bislang nicht beschlossen werden.

Umweltsenator Kerstan erklärte dazu im Dezember: „Wir haben einen Koalitionsvertrag, Klimaziele und einen bindenden Volksentscheid, und wir wollen den schnellstmöglichen Kohleausstieg in der Wärme. Das wäre mit unserem Konzept möglich – passt aber mit der Vattenfall-Planung nicht zusammen. Solange Vattenfall auf den Moorburg-Plänen beharrt, können wir das Gesamtkonzept für den Wedel-Ersatz nicht beschließen.“

Verunreinige Brennelemente im AKW Krümmel – 1558 „Sonder- und Defekt-Brennstäbe“ in deutschen AKWs

Bereits bevor bekannt wurde, dass Vattenfall aus dem AKW Brunsbüttel hochradioaktive „Defekt-Brennstäbe“ unter dem Vorwand der Forschung mit Zustimmung des Bundesumweltministerium (BMUB) zur Endlagerung rechtswidrig nach Schweden exportieren wird, hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Bundesregierung über „verunreinigte frische Brennelementen“ im AKW Krümmel und zu Sonder-Brennstäben an allen AKW-Standorten befragt. Insgesamt lagern in den deutschen AKWs 1558 Sonderbrennstäbe, die „häufig“ Defektstäbe sind, teilt die Bundesregierung jetzt mit. Diese lagern immer noch in den Reaktoren und können derzeit noch nicht in Castor-Behälter verpackt und in die Zwischenlager gestellt werden. Spezielle Köcher, mit denen sie in Castoren verpackt werden sollen, haben noch keine Zulassung.

Mit Blick auf den rechtswidrigen Export der Defektstäbe aus dem Vattenfall AKW Brunsbüttel nach Schweden und der hohen Zahl derartiger Brennstäbe in den Atomreaktoren kommentiert Zdebel: „Für die große Zahl von hochradioaktiven Sonderstäben läuft das Zulassungsverfahren für den Einsatz spezieller Köcher, um diese in Castor-Behältern dann zwischenzulagern. Trotzdem genehmigt das BMUB Vattenfall den Export von derartigem Atommüll nach Schweden, wo angeblich vier Jahre lang geforscht werden soll, wie man diese am besten Zwischen- und Endlagern kann. Überzeugend ist das nicht.“

Die Kleine Anfrage und die Antworten sind hier per PDF online.

Verunreinigte frische Brennelemente

Nach den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (19/00479) werden mit Kobalt-60 verunreinigte frische Brennelemente aus dem AKW Krümmel von Vattenfall an ein Unternehmen in Richland (USA) verkauft und sollen dort nach der Zerlegung (Deassemblierung) zu neuen Brennelementen für andere Reaktoren verarbeitet werden. Der Transport der 12 Brennelemente von Krümmel in die USA soll in Behältern vom Typ ANF-10 erfolgen. Entsprechende Anträge zur Genehigung solcher Atomtransporte sind noch nicht gestellt.

Diese Verunreinigung mit Kobalt-60 war entstanden, weil zum geplanten Einsatz in den Reaktor die frischen Brennelemente bereits vom Trocken- und in das Nasslager oberhalb des Reaktor gestellt waren und damit mit dem Kühlwasser direkt in Kontakt kamen. Zum tatsächlichen Reaktoreinsatz kam es dann aber nicht mehr.

Die Bundesregierung teilt außerdem mit: Auch im „Nasslager des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld (KKG) befanden sich zwölf unbestrahlte Brennelemente. Diese wurden gereinigt und befinden sich derzeit wieder im Trockenlager des KKG. Sie werden demnächst an die Anlage Brokdorf abgegeben.“

Hochradioaktive Sonder- und Defektstäbe

Die Bundesregierung listet die in den deutschen Atomkraftwerken derzeit vorhandenen Sonderbrennstäbe in einer Tabelle auf. Demnach gibt es derzeit insgesamt 1558 solcher Sonderbrennstäbe, die „häufig“ auch Defektstäbe sind.

Vorgesehen ist, diese Stäbe in spezielle Köcher zu setzen und sie danach in Castor-Behältern vom Typ V zwischenzulagern. Zulassungen für dieses Verfahren stehen aber noch aus. Die Bundesregierung teilt mit: „In der Regel sollen diese Sonderbrennstäbe nach erfolgter verkehrsrechtlicher Zulassung und erteilter Genehmigung zur Aufbewahrung nach § 6 AtG in Transport- und Lagerbehälter der Bauart Castor® V mittels Köcher bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.“

Analyse des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD in den Bereichen Atom und Fracking

Das Büro des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) bewertet im Folgenden den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (PDF) zur Energiepolitik und zum Klimaschutz und mit besonderem Blick auf die Vereinbarungen zur Atompolitik und zum Fracking (Berlin 09. Februar 2017):

Vorbemerkungen zu Energiepolitik und Klimaschutz

Was für den Koalitionsvertrag  insgesamt gilt, zeigt sich in den Abschnitten zur Energiepolitik und zum Klimaschutz erst recht: Union und SPD bringen lediglich ein mutloses Stückwerk mit vereinzelten kosmetischen Korrekturen, vielen Ankündigungen für die ferne Zukunft und wenig konkreten Maßnahmen fürs Hier und Jetzt zustande. Statt „Aufbruch“ und „neuer Dynamik“ ist nur Stillstand und Verwaltung des Status Quo zu erkennen.

Mit der weiterhin bestehenden Zuordnung des Energiebereichs zum Wirtschaftsministerium zeigt die große Koalition, auf welcher Seite sie beim Zielkonflikt Klimaschutz vs. Kapitalismus im Zweifel steht. Dabei haben die Erfahrungen der letzten Jahre hinreichend gezeigt, dass eine marktgesteuerte Energiewende zum Scheitern verurteilt ist und die großen Energiekonzerne mit aller Macht den Klimaschutz ausbremsen. Es wäre ein Zeichen gewesen, hätte die Bundesregierung den Energiebereich wieder dem Umweltministerium eingegliedert, dem er bis 2013 noch angehörte. Stattdessen setzen Union und SPD voll auf „grünen Kapitalismus“ und hofieren die Energiekonzerne mit wirtschaftsfreundlichen Maßnahmen.

Das Klimaziel 2020 wird im Vorbeigehen abgeräumt, womit Merkel und Schulz eines ihrer zentralen Wahlkampfversprechen brechen. Das Klimaziel 2030 soll zwar per Gesetz verbindlich gemacht werden, doch es bleibt völlig unklar, wie die Bundesregierung dieses Ziel erreichen will. Der Kohleausstieg wird in eine zahnlose Kommission ausgelagert und auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Ohne Abschaltung der 20 schmutzigsten Braunkohlekraftwerke bis 2020 wird Deutschland seine Klimaziele jedoch nicht erreichen können, darüber sind sich mittlerweile die meisten Experten einig.

Penetrant wird im Koalitionsvertrag auch in den Kapiteln zur Energieversorgung und zum Klimaschutz auf die „internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland“ und die „Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen“ abgezielt (vgl. S. 57, 71, 72, 75, 143). Mehrfach wird betont, dass die Energiewende „marktorientiert“ gestaltet werden muss (vgl. S. 14, 71, 72), der Emissionshandel soll gestärkt werden (vgl. S. 143). Dass sich das eine – Wachstum um jeden Preis – und das andere – konsequenter Klimaschutz – gar nicht vereinbaren lassen, erwähnen Union und SPD nicht. Nur am Rande sei erwähnt: Insgesamt taucht die Vokabel „Wettbewerbsfähigkeit“ bzw. „wettbewerbsfähig“ 35-mal im Koalitionsvertrag auf.

Nicht unwichtig dürfte in diesem Zusammenhang die CDU-Verhandlungsführerschaft von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im Bereich Umwelt und Klima gewesen sein. Hatte die NRW-CDU bereits im vergangenen Sommer mit der Lindner-FDP als Koalitionspartner ein klimapolitisches Rollback in NRW eingeleitet, setzt sich diese Linie nun auf Bundesebene fort. Da der Klimapart des Koalitionsvertrags überraschend schnell konsensfähig war, ist davon auszugehen, dass auch die SPD kaum Probleme damit hatte, konkretere Maßnahmen wieder einzukassieren bzw. gar nicht erst anzupeilen.

 

Atompolitik:

Die atompolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind mangelhaft und inkonsequent. Die angestrebte große Koalition aus CDU/CSU und SPD will nur kleinere Korrekturen ihrer bisherigen Atompolitik vornehmen.

Neben den mangelhaften und inkonsequenten Aussagen zu den Atomanlagen zur Stromerzeugung und den damit verbundenen Atommüll- und anderen Handlungsfeldern, ist deutlich zu kritisieren, dass keinerlei Aussagen zum Abzug der Atomwaffen in Büchel sowie zur Unterzeichnung des Atomwaffenverbots-Vertrages der UN im Koalitionsvertrag enthalten sind.

Atomausstieg – Beschleunigter Atomausstieg – Stilllegung Uranfabriken – Brennstoff-Exporte

Eine mögliche und notwendige Beschleunigung des Atomausstiegs – auch um die Stromnetze frei von Atomstrom und damit frei für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu machen – hat die neue GroKo nicht vereinbart. Sie hält am Ausstiegsdatum 2022 fest. Damit bleiben die atomaren Risiken schwerer Unfälle auch in Deutschland weiter möglich.

Die längst überfällige Einbeziehung der Uranfabriken in Gronau und Lingen in den Atomausstieg – und damit deren Abschaltung – wurde nicht vereinbart. Dabei liegen im Bundesumweltministerium die Gutachten in der Schublade, wie die endgültige Stilllegung dieser Uranfabriken möglich ist, die weltweit den Betrieb von Atommeilern sicherstellen. DIE LINKE fordert, die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich umzusetzen.

Unzureichend ist, dass die Verhinderung des Einsatzes von Kernbrennstoffen aus den deutschen Uranfabriken in besonders marode ausländische Anlagen, deren „Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist“ (Tihange, Doel, Fessenheim, Cattenom etc.), zunächst lediglich „geprüft“ werden soll. Es gibt keine sicheren Atomkraftwerke, da in keiner Anlage ein Super-Gau ausgeschlossen werden kann. Somit ist die Stilllegung der deutschen Uranfabriken der beste Weg, um die deutsche Beihilfe zum Betrieb von Atommeilern zu beenden.

Atommüll: Zwischenlagerung und dauerhafte Lagerung

Die wachsenden Probleme bei der Zwischenlagerung von Atommüll werden im Koalitionsvertrag weitgehend ausgeblendet. Stattdessen soll bei der „Endlagersuche“ für hochradioaktiven Atommüll nach dem politischen Willen der GroKo mit Hochdruck eine Standortentscheidung bis 2031 abgeschlossen sein. Das haben wiederholt unterschiedliche Experten aus rein sachlichen Gründen als unrealistisch bezeichnet, wenn die im Standortauswahlgesetz vorgesehen Regelungen beachtet werden. Politischer Druck auf das Verfahren birgt das Risiko, dass die Fehler von Gorleben wiederholt werden und verloren gegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln dauerhaft verspielt wird.

Selbst wenn der Termin eingehalten werden könnte und ein Endlager um 2050 in Betrieb gehen würde: Eine Einlagerung der Castoren bräuchte Jahrzehnte. Auch dies führt zu deutlich längeren Zwischenlager-Zeiten als bislang genehmigt.

Außerdem erfordern wachsende Terrorrisiken neue Sicherheitskonzepte. In Brunsbüttel ist wegen fehlender und falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das dortige Zwischenlager gerichtlich aufgehoben worden, in Jülich lagert hochradioaktiver Atommüll ebenfalls ohne atomrechtliche Genehmigung und in Lubmin an der Ostsee muss sogar ein neues Zwischenlager errichtet werden, weil das bisherige baulich nicht ausreichend gesichert werden kann. Fachleute, Umweltorganisationen und auch das mit dem Standortauswahlgesetz geschaffene unabhängige „Nationale Begleitgremium“ fordern deshalb eine Überprüfung des Zwischenlagerkonzepts mit gesellschaftlicher Beteiligung.

Wir meinen: Eine sicherheitsorientierte Suche nach einem Standort für die dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Atomabfälle braucht seine Zeit und muss auf Transparenz, eine möglichst gute Öffentlichkeitsbeteiligung mit umfassenden Beteiligungs- und Klagerechten basieren. Wegen der Zusammenhänge zur „Endlagersuche“ und aufgrund wachsender Risiken muss auch das Zwischenlagerkonzept einem gesellschaftlichen Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der betroffenen Standorte unterzogen werden.

In Sachen Atommüll-Export fehlt eine klare Vereinbarung, die den Export des Atommülls aus Jülich in die USA unterbindet und ein neues Zwischenlager vor Ort regelt.

Schacht Konrad: Bisherige Pläne werden revidiert – Neues Bereitstellungslager

Bislang war vorgesehen, die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle, die in den aus unser Sicht ungeeigneten Schacht Konrad dauerhaft eingelagert werden sollen, direkt vom Verursacher-Standort in den Schacht zu verbringen. Mit der Verabredung, jetzt unverzüglich mit den Planungen und dem Bau eines neuen Bereitstellungslagers für den Betrieb des Schacht Konrad zu beginnen, machen die Koalitionsparteien klar: Das bisherige Konzept für Schacht Konrad ist gescheitert. Mit dem neuen Lager wird in der Region erneut eine große Atomanlage entstehen, zusätzliche Atomtransporte werden die Folge sein. Das wird für Zündstoff sorgen, aber zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung sagt die Bundesregierung nichts.

Aus Kostengründen will die Groko den politischen Druck für die zügige Inbetriebnahme von Schacht Konrad forcieren. Das kann zum Bumerang werden. Die ASSE II zeigt, dass die Kosten für ein falsches, unsicheres Endlager schnell explodieren können. Stattdessen ist eine Sicherheitsüberprüfung des völlig veralteten Projekts nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik dringend notwendig.

Gescheiterte Atommülllagerung: ASSE II – Morsleben

Die Rückholung der ASSE-Abfälle soll mit „hoher Priorität“ weitergeführt werden. Das muss in der Praxis mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt werden.

Mit Blick auf das von der DDR-übernommene und in den 1990er Jahren vor allem mit leicht- und mittelaktivem Atommüll der westdeutschen AKWs befüllte „Endlager“ Morsleben gesteht die Bundesregierung indirekt ein, dass es wegen anhaltender Probleme bei den Sicherheitsnachweisen seit Jahren kein Vorwärtskommen bei der geplanten Schließung der Anlage gibt. Sicherheit und nicht Zeitdruck muss weiterhin Priorität haben! Auch hier muss die Bevölkerung endlich beteiligt werden und gemeinsam ein sicherheitsorientierter Umgang mit diesen Abfällen gesucht werden.

Finanzierung der Atommülllagerung

Unverständlich ist, dass die SPD nicht darauf bestanden hat, die Atomkonzerne stärker an der Finanzierung der Atommülllagerung zu beteiligen, in dem eine verfassungskonforme Regelung zur Brennelementesteuer neu geschaffen wird. Auch von einer Nachschusspflicht der Konzerne, für den (mehr als wahrscheinlichen) Fall, dass die Kosten bei der Atommüllentsorgung über die bisher eingezahlten Beträge der Atomkonzerne in den 2017 eingerichteten Atomfonds („Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“) nicht ausreichen, findet sich im Vertrag keine Spur. So bleiben die Konzerne, die inzwischen eine Art finanzieller „Wunderheilung“ durchlaufen haben, ungeschoren und die SteuerzahlerInnen tragen das volle Risiko.

Atomausstieg und Europa

In der EU wird sich die Groko dafür einsetzen, dass die Zielbestimmungen des EURATOM-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die „Herausforderungen der Zukunft“ angepasst werden. Immerhin haben auch CDU/CSU und SPD endlich erkannt, dass der eindeutige Atom-Förder-Auftrag des immer noch gültigen EURATOM-Vertrags aus dem Jahr 1957 nicht wirklich mit dem in Deutschland beschlossenen Atomausstieg zusammenpasst. Im Kontext des britischen Ausstiegs aus Euratom wird das zu beachten sein.  DIE LINKE strebt einen Vertrag zum Atomausstieg und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa an. Entsprechende Anträge wurden in der vergangenen Legislaturperiode von der Groko abgelehnt.

Ferner will die Groko keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke und eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland umsetzen. Eigentlich längst überfällige Schritte, denen aber die Konkretisierung fehlt, z.B. eine Vereinbarung, gegen AKW-Neubauten innerhalb der EU-Staaten und Europa mit rechtlichen Schritten vorzugehen, oder eine Neuregelung bei den Hermes-Kreditbürgschaften für Exporte, mit der Atomenergie-Projekte ausgeschlossen werden.

Zur Beurteilung der Sicherheit bei Atomanlagen ist entsprechendes Knowhow von großer Bedeutung. Dies gilt nicht nur für immer älter werden Reaktoren in Deutschland und Europa, sondern auch hinsichtlich von Weiterentwicklungen neuer Reaktorkonzepte. Dieses Knowhow birgt aber auch die Gefahr, dass in Deutschland derartige Entwicklungen bis hin zum Wiedereinstieg weiter möglich bleiben. Für DIE LINKE ist daher die Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz von zentraler Bedeutung.

 

Fracking:

Dass CDU, CSU und SPD das Thema Fracking im Koalitionsvertrag mit keinem Wort erwähnen, ist ein äußerst negatives Signal für die Betroffenen vor Ort. Denn dies bedeutet, dass das in der letzten Legislaturperiode von der Großen Koalition durchgepeitschte Pro-Fracking-Recht in vollem Umfang bestehen bleiben soll. Damit kann die Fracking-Technik großflächig in bestimmten Gesteinsformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, u.a. in Niedersachsen zum Einsatz kommen. Die Folgen sind Grundwasserkontaminationen, Erdbeben und die Freisetzung des klimaschädlichen Methans in die Atmosphäre. Eine überwiegend mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzte Expertenkommission soll vier Forschungs- und Erprobungsbohrungen im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein begleiten. Damit wird der Weg bereitet, Fracking in allen Gesteinsarten zuzulassen. Und das Moratorium für die Schiefergasgewinnung, bei der Fracking zum Einsatz kommt, soll 2021 auf den Prüfstand. Bereits jetzt betreiben die Gaskonzerne Lobbyarbeit, um das Moratorium zu kippen. Beim industriefreundlichen Zuschnitt des Koalitionsvertrages braucht man keine große Fantasie, um die Erfüllung dieser Forderung durch die Große Koalition zu prognostizieren.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag will, dass Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Deutschland ohne Ausnahmen verboten wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (Drucksache 19/482) eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, das Bundesberggesetz entsprechend zu ändern.

Fracking und LNG

Die Orientierung auf Fracking-Gas beschränkt sich dabei nicht nur auf das in Deutschland mittels der Fracking-Technik geförderte Erdgas. So soll „Deutschland zum Standort für LNG-Infrastruktur“ gemacht werden. Diese Formulierung im Koalitionsvertrag legt den Schluss nahe, dass gefracktes Erdgas aus Übersee, allen voran den USA, als Flüssiggas verstärkt nach Deutschland importiert werden und dazu die noch fehlende Infrastruktur geschaffen werden soll. In den USA sowie in Kanada und Australien fördern Energiekonzerne Erdgas mithilfe der Fracking-Technologie. Hiervon profitieren einzig die Gaskonzerne, die auch in Deutschland zunehmend Beteiligungen an LNG-Projekten erwerben. Dies geht nicht nur zu Lasten der Betroffenen in den Fördergebieten in den USA, in denen großflächige Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen festgestellt wurden, sondern widerspricht auch dem Klimaschutz. Anstatt die eigenen Klimaziele zu realisieren, wird offensichtlich verstärkt auf klimaschädliches Fracking-Gas gesetzt.

Schacht Konrad: Belastbare Aussagen zur Inbetriebnahme nicht möglich

Laut Koalitionspapier wollen SPD und CDU/CSU den Druck erhöhen, um die Inbetriebnahme des geplanten Atommülllagers im Schacht Konrad voran zu bringen. Obwohl die neue Chefin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) das Datum 2022 für die Inbetriebnahme des Schacht Konrad in Salzgitter nach eigenem Bekunden „fest im Blick“ habe, gibt es laut Bundesregierung aber noch keine Ergebnisse, ob dieser Termin haltbar ist.

Das teilte die Bundesregierung jetzt auf Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit. Das Bundesumweltministerium habe die BGE beauftragt, so Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, die „Risiken für eine zügige und wirtschaftliche Errichtung“ zu ermitteln und eine „belastbare Prognose zum Fertigstellungstermin und zu den Gesamtkosten“ zu erstellen. (Foto: MdB Zdebel im Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Salzgitter)

Die Vorstandsvorsitzende der neuen staatlichen Endlager-Gesellschaft, Frau Barbara Heinen-Esser, hatte gegenüber der HAZ von dem Termin 2022 gesprochen. Die Vorgängergesellschaft, die von den Atomkonzernen getragene DBE und ehemals für die Arbeiten am Schacht zuständig, hatte diesen Termin für die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad genannt. Das ehemals zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, heute Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE) hatte diese DBE-Ankündigungen wiederholt für „nicht belastbar“ erklärt (z.B. hier beim DLF).

Hubertus Zdebel: „Immer wieder hat sich gezeigt, dass es beim Ausbau im Schacht Konrad zu erheblichen Problemen gekommen ist, die eine Inbetriebnahme um Jahre verzögerten und die Kosten in die Höhe trieben. Ein bereits genutztes Bergwerk zum „Endlager“ machen zu wollen, ist einfach keine gute Idee. Die Erfahrungen aus der ASSE sollten allen eine Lehre sein. Noch immer läuft zum Schacht Konrad eine Überprüfung, ob der veraltete Planfeststellungsbeschluss überhaupt an die heutigen Anforderungen von Wissenschaft und Technik angepasst werden kann. Belastbare Aussagen, dass zeigt die Antwort der Bundesregierung, können derzeit gar nicht gemacht werden. Sicherheit muss das oberste Gebot sein, nicht Zeitpläne.“

Frage 90 Antwort der Parl. Staatssekretärin  Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten  Hubertus Zdebel (DIE  LINKE):

Frage:

Wie bewertet die Bundesregierung die offenbar auf Angaben der ehemaligen privaten Deutschen Gesellschaft zum  Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe  mbH (DBE) basierende Aussage (www.endlager-konrad.de/Konrad/DE/themen/umbau/umbaudauer/umbaudauer.html) der jetzigen Vorstandsvorsitzenden der staatlichen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser, die die Inbetriebnahme des geplanten dauerhaften Atommülllagers im Schacht Konrad für 2022 „fest im Blick“ habe (laut www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/So-haben-Sie-das-Atommuell-Lager-Asse-noch-nie-gesehen), vor dem Hintergrund, dass Vertreter der damaligen Aufsicht im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bzw. jetzt des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wiederholt den Termin 2022 ausdrücklich als „nicht belastbar“ (zum Beispiel www.deutschlandfunkkultur.de/endlager-suche-schacht-konrad-soll-es-richten.1001.de.html?dram:article_id=304119) bezeichnet haben, und welche neuen Kenntnisse hat die BGE, dass dieser Termin eingehalten werden könnte?

Antwort:

Das BMUB hat die BGE gebeten, die Risiken für die zügige und wirtschaftliche Errichtung des Endlagers zu ermitteln. Des Weiteren soll die BGE eine belastbare Prognose zum Fertigstellungstermin und zu den Gesamtkosten erstellen. Ergebnisse hierzu liegen dem BMUB noch nicht vor.

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