Tihange und Doel jetzt abschalten: Laschet muss Verzögerungstaktik beenden

Die Reise von NRW-Ministerpräsident Laschet nach Belgien, wo er mit Premier Michel und weiteren Regierungsvertretern auch über die maroden Atommeiler Tihange und Doel sprechen will, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

„NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) muss aufhören, mit seinen durchsichtigen Manövern die umgehende Stilllegung der gefährlichen belgischen Atommeiler Tihange und Doel mit ihren zahllosen Rissen und Störfällen weiter zu verzögern. Die Reaktor-Blöcke Tihange 2 und Doel 3 können jederzeit vom Netz genommen werden – auch ohne neue von Laschet immer wieder ins Spiel gebrachte RWE-Braunkohle-Stromlieferungen. Jederzeit kann es in Tihange und Doel zu einem schweren Unfall mit katastrophalen Folgen kommen. Wir können nicht weitere Jahre warten, bis zusätzliche Stromleitungen von RWE nach Belgien verlegt sind. Abgesehen davon gibt es klimaschonende Alternativen zu RWE-Strom. Die Menschen in NRW erwarten zurecht, dass sofort etwas passiert, und das muss Laschet in Belgien endlich klar machen.

Erinnert sei an die zuletzt zusätzlich bekanntgewordenen besonders kritischen Precursor-Störfälle, die den gefährlichen Zustand der belgischen Atommeiler unterstreichen. Am Mittwoch wird sich der Umweltausschuss im Bundestag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit diesen Störfällen beschäftigen.“

Nukleare Sicherheit: Bund und Länder mit neuer Homepage

Die Idee ist nicht verkehrt, über die Umsetzung darf man streiten. Wer über Risiken der Atomenergie-Nutzung Informationen sucht, ist dort in jedem Fall falsch: Die Atomabteilungen von Bund und Ländern haben sich für ein neues Infoportal zusammen getan, um die bislang verteilten Informationen zur „Sicherheit in der Kerntechnik“ unter einem Dach zusammenzufassen, so der Anspruch des Bundesumweltministeriums. Über die „möglichen Gefahren“ erfahren die NutzerInnen nichts. Wer sich das Angebot zum Start der Seite ansieht, wird auch wenig aktuelles über konkrete Atom-Standorte finden. Allgemeine Infos gibt es zu AKWs und zur Stilllegung, nichts jedoch über die Uranfabriken in Gronau und Lingen. Auch über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle oder anderen Atommüll schweigt die Seite. Angebote wie z.B. der Atommüllreport haben da im Sinne von „Informationen unter einem Dach“ irgendwie mehr zu bieten – selbst was reine Fakten betrifft. (Foto: Brennelementefabrik in Lingen)

„Bislang mussten interessierte Bürgerinnen und Bürger auf den verschiedenen Internetseiten der Bundes- und Landesbehörden Informationen zu kerntechnischen Anlagen, Genehmigungsverfahren, der Atomaufsicht in Deutschland und Europa sowie zum Notfallschutz aufwändig recherchieren. Ab sofort bündelt die gemeinsame Plattform dieses Wissen in fünf Themenblöcken und ermöglicht somit einen vereinfachten Zugang“, teilt das BMUB in einer Pressemeldung zum Start der Homepage www.nukleare-sicherheit.de (bzw. www.nuclearsafety.de) mit.

„Mensch und Umwelt zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Dies gilt auch gegenüber den möglichen Gefahren beim Betrieb und der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen, z. B. Kernkraftwerken“, heißt es derzeit auf der Startseite. Was aber „mögliche Risiken“ sind, davon schweigt die Homepage bzw. listet lediglich rechtliche Anforderungen (Strahlenschutz etc.) auf. Wer z.B. zu den Gründen über den deutschen „Ausstieg aus der Kernenergie“ die Suchfunktion nutzt, bekommt genau einen Treffer angezeigt, der aber mit den Ausstiegs-Gründen nicht wirklich viel zu tun hat. Eine kleine Tücke mit großen Folgen: Wer nach „Atomenergie“ sucht, bekommt zwar die Internationale Atomenergie Organisation angezeigt, aber sonst kennen die bundesdeutschen Behörden nur „Kernenergie“. Wer das nicht weiß bzw. beachtet, findet nicht einmal das „Kernkraftwerk Brokdorf“ über die Suchfunktion.

Jenseits von „z.B. Kernkraftwerken“ findet sich auf den neuen Seiten zu den Ver- und Entsorgungsanlagen bislang nichts. Unter „Kerntechnische Anlagen“ jedenfalls tauchen Atomstandorte wie Gronau und Lingen ebenso wenig auf, wie z.B. die Atommülllager in ASSE oder Morsleben oder Atommülllager wie in Leese, Karlsruhe, Jülich oder… . Gut, dass sich Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen zum Atommüllreport zusammen getan haben. Dort lassen sich Fakten über die Atom(müll)standorte und zur Unsicherheit der Atomenergie vollumfänglich recherchieren.

Ob die BürgerInnen künftig ihren Bedarf an staatlichen Informationen zur „Atomsicherheit“ tatsächlich über diese Zentral-Seite abrufen können und sich nicht weiter über zahlreiche Behörden, Länder- oder Unternehmensseiten hangeln müssen, ist nach dem bisherigen Angebot zumindest mit einem dicken Fragezeichen zu versehen.

Konzerne, Schiedsgerichte, Moneten: Bekommt Vattenfall für marode Reaktoren 5,7 Mrd. Euro Schadensersatz?

In den nächsten sechs Wochen wird das internationale Schiedsgericht „International Centre for Settlement of Investment Disputes“ (ICSID) im Rahmen der Energiecharta entscheiden, ob der Vattenfall-Konzern für die Stilllegung seiner bereits seit 2007 weitgehend abgeschalteten maroden Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel Schadensersatz von inzwischen über fünf Milliarden Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen erhält. Das meldet die Welt mit einer entsprechenden Bestätigung durch die Bundesregierung. Als schwedisches Unternehmen hatte Vattenfall nach der Katastrophe von Fukushima und der endgültigen Stilllegung der Schrottreaktoren in Brunsbüttel und Krümmel zusätzlich zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auch das internationale Schiedsgericht in Washington eingeschaltet. Obwohl das BVerfG die Klage von Vattenfall angenommen hatte, hielt der Konzerne seinen Einspruch in Washington aufrecht.

Vattenfall verlangt einen Schadensersatz von rund 4,7 Mrd Euro von der Bundesrepublik. Samt Zinsen und Anwaltskosten beläuft sich die Summe auf inzwischen rund 5,7 Mrd Euro. Der Welt sagte eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums: „Für eine Entscheidung im ICSID-Schiedsverfahren ist das erste Quartal 2018 genannt worden“.

Das BVerfG hatte im Dezember 2016 sein Urteil über einen Schadensersatz der Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall veröffentlicht und in geringem Umfang den Unternehmen Recht gegeben. Bis Ende Juni 2018 muss daher im Bundestag eine entsprechende Regelung zum Schadensersatz verabschiedet werden. Wie das erfolgen wird, hat das Bundesumweltministerium bislang nicht mitgeteilt. Auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilte das BMUB allerdings mit, dass es keine Laufzeitverlängerung für die Reaktoren geben wird, sondern wohl eine finanzielle Regelung über diejenigen Strommengen, die laut Urteil in eingeschränktem Umfang entschädigt werden müssen.

Trotz der Anerkennung der Klageberechtigung für den schwedischen Konzern hat Vattenfall seine Klage in Washington nicht zurück gezogen. Internationale Schiedsgerichte für Investitionsschutz, wie sie auch in internationalen Handelsabkommen immer wieder auftauchen, stärken die Konzerne gegenüber den Regierungen einzelner Staaten weiter. Ob Vattenfall als Unternehmen in einem EU-Staat überhaupt in Washington klageberechtigt ist, hatte selbst die EU-Kommission angezweifelt.

Vattenfall hatte bereits in Sachen Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg die Bundesrepublik vor das internationale Schiedsgericht in Washington gezerrt. Obwohl von „Gerichten“ die Rede ist, tagen diese Schiedsgerichte meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auf die „Richter“ verständigen sich Kläger und Beklagte. Die „Urteile“ oder Vergleiche, die beim ICSID verhandelt werden, bleiben meist – wie im Fall Vattenfall/Moorburg gegen Bundesrepublik Deutschland – geheim.

Zdebel (DIE LINKE) kritisiert: Siemens streicht Millionensubventionen vom Bund ein und will zusätzlich vom Atommüllfonds profitieren

Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag ergab, subventionierte der Bund den Siemens-Konzern seit 2007 mit rund 305 Millionen € an Fördergeldern. Nach jüngsten Recherchen der FAZ erhielten die DAX-Konzerne allein 2017 insgesamt 93 Millionen €. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

„Es ist unerträglich, wie sich der Siemens-Konzern seit Jahren die Taschen vollstopft und gleichzeitig Massenentlassungen vornimmt. Weltweit will Konzernchef Joe Kaeser 6 900 Arbeitsplätze streichen, davon in Deutschland 3 400. Den Werken in Görlitz und Leipzig drohen die Schließung, in Mühlheim an der Ruhr sollen 640 Arbeitsplätze wegfallen. Zeitgleich verbucht Siemens 2016/17 einen Nettogewinn von 6,2 Milliarden € und erhöht die Dividende für die Aktionäre. Hinzu kommt nach den neuesten Informationen, dass der Konzern aufgrund seiner Marktmacht und seiner guten Kontakte ins Kanzleramt auch noch die dickste Fördersumme des Bundes abgreift. Siemens hat seit 2007 rund 305 Millionen € an Subventionen vom Bund eingestrichen. Doch damit nicht genug. Zusätzlich will der Konzern auch noch unter das Dach des öffentlichen Atommüllfonds schlüpfen und somit weitere Steuergeschenke in Empfang nehmen. Während bei Hartz IV, Kindergeld und den Renten um jeden Euro gefeilscht wird, sitzen die Steuergelder für die größten DAX-Konzerne bei der Bundesregierung gewohnt locker.

DIE LINKE ist solidarisch mit allen Betroffenen der drohenden Massenentlassungen bei Siemens und fordert die Bundesregierung auf, Druck zu machen, damit alle Arbeitsplätze erhalten bleiben. Außerdem fordert DIE LINKE das gesetzliche Verbot von Massenentlassungen bei Unternehmen mit Milliardengewinnen. Die Kriterien der Subventionsvergabe des Bundes sind grundsätzlich zu überdenken und an soziale und ökologische Standards zu binden. Klar ist: Siemens bildet nur ein besonders eklatantes Beispiel des kapitalistischen Geschäftsgebarens. Wenn Personalchefin Janina Kugler achselzuckend verkündet, dass sie keinen Widerspruch darin sieht Stellenabbau zu betreiben und gleichzeitig Milliardengewinne zu machen, dann bringt sie damit nur den Zynismus der kapitalistischen Verwertungslogik auf den Punkt. Der Fehler steckt hier eindeutig im System.“

„Keine Tricksereien bei rechtswidrigen Atommüll-Exporten!“

„Ich bin fassungslos, wie einfach der in Deutschland verbotene Export von Atommüll mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums (BMUB) umgangen werden kann“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf seine Nachfrage. Zdebel hatte  gefragt, warum das BMUB den Atommüll-Export von Brennstäben aus dem Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Schweden genehmigt hat, die dort nach vermeintlichen Forschungen auch zur Endlagerung bleiben sollen.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass das BMUB einem Export von 13 defekten Brennstäben aus dem AKW Brunsbüttel nach Schweden zugestimmt hatte, obwohl im Standortauswahlgesetz (§1 (2)) ein solcher Export zum „Zweck der Endlagerung“ nicht zulässig ist. Diese Brennstäbe sollen als Atommüll in Schweden verbleiben. Aus Sicht des BMUB ist dieser Export jedoch nicht zum „Zweck der Endlagerung“ genehmigt, sondern zu Forschungszwecken.

Zdebel weiter: „Ich fordere das Ministerium auf, die Genehmigung für den Atommüll-Export zurückzuziehen. Nach meinen Informationen lagern in den deutschen AKWs insgesamt 1558 Sonderbrennstäbe, die laut BMUB häufig Defektstäbe sind – wie jetzt bei Vattenfall. Intensiv wurde im Rahmen der Endlager-Kommission über ein Atommüll-Export-Verbot diskutiert und bei der Novellierung des Standortauswahlgesetzes zum Neustart der ‚Endlagersuche‘ eine entsprechende Verbots-Regelung aufgenommen. Gerade das BMUB hatte sich seinerzeit für eine solche Regelung eingesetzt. Nun aber zeigt sich, wie leicht und fast mühelos diese Regelung ausgetrickst werden kann.

Alarmierend ist das besonders mit Blick auf die immer noch laufenden Planungen, 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA zu exportieren.“

Die Antwort der Regierung auf Zdebels Frage ist hier online (PDF):

Dokumentation:

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 2/10 vom 1. Februar 2018 (Eingang im Bundeskanzleramt am 2. Februar 2018) beantworte ich wie folgt:

Frage MdB Hubertus Zdebel: „Aufgrund welcher rechtlichen Abwägungen hat das Bundesumweltministerium als Fachaufsicht der Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAF A) für den Export von 13 hoch radioaktiven defekten Brennstäben aus dem AKW Brunsbüttel nach Schweden zu Forschungszwecken und zum dauerhaften Verbleib dieser Atomabfälle in Schweden zugestimmt (http://www.taz.de/Atombrennstaebe-sollen-nachSchweden/!54791701), obwohl nach StandAG § 1 (2) und dem dort enthaltenen grundsätzlichen Exportverbot (Gebot der Inlandsentsorgung) solche nicht zulässig sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass weitere defekte Brennstäbe aus anderen AKWs in Deutschland künftig ebenfalls exportiert werden?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages: Die Ausfuhr steht rechtlich nicht im Widerspruch zu § 1 des Standortauswahlgesetzes bzw. der Richtlinie 2011/70/Euratom im Hinblick auf die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung. Die Brennstäbe werden zu Forschungszwecken und nicht zum Zweck ihrer Entsorgung nach Schweden verbracht.

Ein Export von Sonderbrennstäben aus anderen Atomkraftwerken würde rechtlich voraussetzen, dass sie für wissenschaftliche Untersuchungen benötigt werden; anderenfalls schreibt das Atomgesetz die Zwischen- und Endlagerung in Deutschland vor.

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