BUND: Atomausstieg beschleunigen – Kein Strom mehr für Isar 2 und andere AKWs

BUND: Atomausstieg beschleunigen – Kein Strom mehr für Isar 2 und andere AKWs

Ohne Strommengen-Übertragungen aus anderen bereits stillgelegten Atomkraftwerken müsste auch das bayerische AKW Isar 2 früher vom Netz, als nach dem Atomgesetz vorgesehen. Ohne solche Übertragungen wäre bereits im Frühjahr 2020 und nicht erst Ende 2022 Schluss. Auch AKWs wie Brokdorf oder Emsland sind betroffen. Nachdem der BUND auf diese Möglichkeit eines früheren Abschaltens der riskanten Atommeiler aufmerksam gemacht hatte, reagierten Medien (Süddeutsche, BR) nun auf eine Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zum Entwurf einer Novelle der Bundesregierung zum Atomgesetz. Der soll nach dem Willen der Bundesregierung lediglich bis Ende Juni 2018 regeln, wie die Atomkonzerne für den Atomausstieg entschädigt werden können. Die darin enthaltenen Regelungen, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig werden, könnten es für die Konzerne interessant machen, AKWs früher abzuschalten. Mitte Juni wird dazu eine Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages stattfinden. Der BUND fordert nun, Strommengen-Übertragungen in der anstehenden Novellierung des Atomgesetzes zu untersagen. Der BUND Naturschutz in Bayern verlangt, das AKW Isar 2 schneller stillzulegen.

Bereits vor wenigen Wochen hatte der BUND mit einer Studie noch einmal nachdrücklich auf die Sicherheitsprobleme in den noch verbliebenen am Netz befindlichen deutschen Atommeilern hingewiesen. Im Zusammenhang mit der bis Ende Juni 2018 anstehenden Novelle des Atomgesetzes, in dem die Bundesregierung ausschließlich die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zu seinem Urteil zur Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg regeln will, sollen nach Ansicht des BUND nicht nur die Uranfabriken in Gronau und Lingen stillgelegt werden, sondern auch Strommengen-Übertragungen untersagt werden. Das hätte eine Beschleunigung des Atomausstiegs zu Folge und würde nicht nur die Risiken von Unfällen mindern, sondern auch der Energiewende auf die Sprünge helfen, so der BUND. Hier die Forderungen des BUND zur 16. Atomgesetz-Novelle (PDF). Während eines parlamentarischen Frühstücks hat der BUND das in der letzten Wochen einigen Bundestagsabgeordneten näher erläutert.

Die Süddeutsche berichtet nun über die Reaktion der Bayerischen Staatsregierung auf die Vorlage des Entwurfs zur Änderung des Atomgesetzes der Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU, mit der Entschädigungsregelungen eingeführt werden sollen. Diese könnte vor allem für RWE und Vattenfall noch einmal zu einer Entschädigung führen, die im höheren dreistelligen Millionenbereich liegen dürfte. Die Variante, mit der die Bundesregierung das jetzt regeln will, führt bei der bayerischen Regierung zu der Sorge, dass die AKW-Betreiber sich eventuell lieber entschädigen lassen, als Strommengen hinzukaufen.

In der SZ heißt es dazu: „Die sorgt sich nun wieder um das Atomkraftwerk Isar – diesmal aber darum, dass Block 2 nicht lang genug laufen könnte. Seinerzeit hatte die schwarz-gelbe Koalition ihm eine Laufzeit bis Ende 2022 zugestanden. Isar 2 zählt damit zu den drei Atomkraftwerken, die als letzte abgeschaltet werden. Es sei „zentral, dass das KKW Isar 2 nicht vorzeitig vom Netz gehen muss“, heißt es in einer Stellungnahme Bayerns zu dem Gesetzentwurf; sie liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Bayern brauche das Kernkraftwerk bis zuletzt, um die Versorgung mit Strom zu sichern. „Insofern ist es für Bayern wichtig, dass möglichst hohe Reststrommengen anderer KKW auf Isar 2 übertragen werden.“

Bereits vor mehreren Monaten hatten auch andere Organisationen und Anti-Atom-Gruppen auf diese Problematik der Strommengen-Übertragungen hingewiesen und dabei vor allem die AKWs Brokdorf und Emsland im Blick, denn diese liegen zusätzlich noch in Netzausbaugebieten, in denen ihr Atomstrom die Erneuerbaren ausbremst. Das Münchener Umwelt-Institut und ausgestrahlt sprachen von „StromNetzVerstopfern“. Im Februar hatte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dazu die Bundesregierung befragt, ob Maßnahmen vorgesehen sind, die ein früheres Abschalten ermöglichen. Das Fazit von Zdebel auf die Antworten der Bundesregierung: „Den Atomausstieg zu beschleunigen ist nicht nur wegen der Gefahren der AKWs sinnvoll. Nach dem bisherigen Plan sollen je drei AKWs erst Ende 2021 und Ende 2022 abgeschaltet werden. Gegen Super-Gau-Risiken und für den Ausbau der Erneuerbaren Energie ist ein beschleunigter Atomausstieg von großem Vorteil. Doch wie üblich, macht die Bundesregierung von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch. Zum Schaden und Risiko der Bürgerinnen und Bürger.“

Dokumentation: Pressemitteilung des BUND Naturschutz (BN)

Nürnberg, 17. Mai 2018, PM 057-18/LFG

BUND NATURSCHUTZ FORDERT: ATOMKRAFTWERK ISAR 2 BEI LANDSHUT SOFORT ABSCHALTEN!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Dezember 2016 über den im Sommer 2011 beschlossenen Atomausstieg den Atomkonzernen in geringem Umfang Entschädigungsansprüche zugebilligt. Bis Ende Juni 2018 hat die Bundesregierung die Aufgabe, hierzu eine Regelung zu finden. Der BUND Naturschutz fordert in der hierzu geplanten Änderungen des Atomgesetzes den Atomausstieg massiv zu beschleunigen – aus Sicherheitsgründen und um die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen.

„Der BUND Naturschutz kritisiert massiv, dass Ministerpräsident Markus Söder und der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Franz Josef Pschierer den schnellen Atomausstieg und die Energiewende  in Bayern blockieren“, so Richard Mergner, Landvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

In der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung vom 11.Mai an die Bundesregierung, die dem BUND Naturschutz vorliegt, wird gefordert, „dass möglichst hohe Reststrommengen anderer KKW auf Isar 2 übertragen werden.“

„Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, ihre Stellungnahme zurückzuziehen!“ stellt Mergner fest.

“Das brandgefährliche an dieser Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung ist – sie lässt offen, ob das nicht auch einen Einstieg in eine Laufzeitverlängerung über das Abschaltdatum 31.12.2022 hinaus für Isar 2 bedeuten könnte. Das ist völlig unverantwortlich“, kritisiert Kathy Mühlebach-Sturm, Mitglied des Landesvorstandes und Vorsitzende der Kreisgruppe Landshut des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

„Wir haben heute eine für den Markt der Energiewende gefährliche Situation von Stromüberschüssen aus Atomkraft- und Kohlekraftwerken. Dieser Überschuss behindert und unterdrückt Gaskraftwerke, Kraftwärmekopplungsanlagen und Blockheizkraftwerke am Markt, und hindert diese, die Stromversorgung zu stabilisieren. Die Atomkraftwerke Gundremmingen C und Isar 2 blockieren die Energiewende!“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern e.V. und Sprecher des Bundes-Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz des BUND e.V.

„Die Stadt Landshut und das Atomkraftwerk Isar 2 liegen in der Einflugschneise des Großflughafens München „Franz-Josef-Strauß“. Bei einem Absturz eines größeren Flugzeugs auf das Atomkraftwerk würden gigantische Mengen an Radioaktivität freigesetzt. Der Landkreis Landshut würde unbewohnbar, Niederbayern müsste evakuiert werden. Die Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung mit einer Forderung, das Atomkraftwerk Isar möglichst lange laufen zu lassen, ist unerträglich“, stellt Kathy Mühlebach-Sturm fest.

„Die Bayerische Staatsregierung blockiert die Energiewende in Bayern und behindert den Ausbau der Windenergie in Bayern mit einer planerisch unsäglichen 10-H-Regelung. Die Bayerische Staatsregierung behindert die dezentrale Energiewende in Bayern mit ihrer Forderung nach neuen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) – einer Infrastruktur des alten Stromsystems mit Kohle- und Atomkraftwerken (AKW). Und die Bayerische Staatsregierung übt nun Druck aus auf uns – HGÜs gegen AKW-Laufzeiten – das ist keine Bürgernähe – das ist inakzeptabel!“ kritisiert Edo Günther.

„Wir haben die Situation gründlich analysiert – es gelten neben den Abschaltterminen auch die Strommengenbegrenzungen. Demnach müssen die Atomkraftwerke Gundremmingen C und Isar 2 bereits im Jahr 2020 abgeschaltet werden – und nicht erst 2021 oder 2022!“ fordert Günther. 

Weitere Information: Die Forderungen des BUND zur 16. Atomgesetznovelle finden Sie im Anhang.

Für Rückfragen: Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz, BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

Dirk Seifert