Nachgefragt: Urankonzern URENCO – Neuer Brennstoff für Atomreaktoren mit deutscher Beteiligung?

Mit einem Berichtsersuchen im Umweltausschuss des Bundestages sowie einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung reagiert der Abgeordnete Hubertus Zdebel auf die Ankündigungen des zu einem Drittel deutschen Urankonzerns URENCO, der künftig mit höher angereichertem Brennstoff neue Atomreaktoren versorgen will. Dazu würde URENCO an seinem Standort in den USA in die Produktion von High Assay Low Enriched Uranium (HALEU) einsteigen. Anträge, die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau stillzulegen, lehnten die Regierungsfraktionen am 14. März im Bundestag ab.

Die Atomkonzerne E.on und RWE halten gemeinsam ein Drittel an dem dreistaatlichen Urankonzern URENCO. Je ein weiteres Drittel wird von den Niederlanden und von Großbritannien gehalten. Das Unternehmen betreibt Urananreicherungsanlagen in Almelo, Capenhurst, Gronau sowie in New Mexico (USA).

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die neuen Pläne der URENCO sind beunruhigend. Nicht nur, weil damit unter bundesdeutscher Beteiligung weiter mit zukünftigen Atomreaktor-Modellen Geschäfte gemacht werden sollen. Mit einer Anreicherung des spaltbaren Uran235 von nur noch knapp unter 20 Prozent nähert sich der Urananreicherer immer mehr der Grenze zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran. Ich erwarte, dass im Umweltausschuss von der Bundesregierung umfangreich über die Absichten von URENCO informiert wird und fordere, dass von der Bundesregierung nichts zugelassen wird, was den Ausbau der Atomenergie sogar noch fördert.“

Weitere Informationen und Hintergrund zu URENCO und HALUE

Anfang Februar hatte URENCO in den USA angekündigt (siehe auch hier bei WNN), sich mit neuen Uranbrennstoff am Betrieb künftiger Atomreaktor-Modelle zu beteiligen. Während heute in den meisten kommerziellen AKWs das spaltbare Uran-235 bis maximal ca. 5 Prozent angereichert wird, sollen künftig Anreicherungen von bis zu 19,75 Prozent betrieben werden. Ab 20 Prozent wird von hochangereichertem Uran gesprochen.

Die internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Münsteraner Anti-Atom-Initiative SOFA und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklären in einer Pressemitteilung Anfang März: „Urenco vervierfacht Urananreicherungsgrad – Atompolitische Sicherheitsbarrieren werden durchbrochen.“ Dort heißt es weiter: „RWE, EON und Bundesregierung billigen Ausbau des Atomsektors“, gewarnt wird, dass ein „Wettlauf in den USA um (eine) zivil-militärische Atom-Renaissance“ verstärkt würde und fragen, ob „Uran-Firma in Jülich an Entwicklung und Bau beteiligt“ ist.

Nach den URENCO-Ankündigungen ist davon auszugehen, dass für die Entwicklung der entsprechenden Zentrifugen die gemeinsame Tochter von URENCO und AREVA, die Enrichment Technology Company (ETC) in Jülich, zum Einsatz kommen könnte.

Neben fortgeschrittenen Reaktortypen sowie Forschungsreaktoren will URENCO mit dem höher angereichertem Uran auch eine Eigenentwicklung, eine Art Batterie-Reaktor betreiben.

Brisant ist die Entwicklung dieses neuen höher angereichertem Brennstoff auch mit Blick auf mögliche militärische Einsatzmöglichkeiten. Erst vor wenigen Wochen hatte das US-Verteidigungsministerium Interesse an kleinen mobile Reaktoren für „rapid response scenarios“ bekundet, die mit HALEU betrieben werden sollen. Auch us-amerikanische Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten an HALEU für neue Reaktormodelle und Einsatzgebiete.

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der angekündigten Aktivitäten des zu einem Drittel im Besitz der deutschen Konzerne RWE und E.on befindlichen Urananreicherungsunternehmens URENCO zur Herstellung von High assay low enriched uranium (HALEU), bei dem das spaltbare Uran nicht wie bislang lediglich auf bis zu 5 Prozent, sondern auf bis zu 19,75 Prozent Uran 235 angereichert werden soll, und in welcher Weise sind deutsche Standorte der URENCO in diese Planungen einbezogen (https://urenco.com/news/detail/urenco-usa-inc.-announces-next-step-haleu-activities)?“

Informationen zum dem Thema finden Sie unter den folgenden Links:

EU-Prospektverordnung – Verbraucherschutz sieht anders aus

Mit dem Wertpapierhandel an Börsen und der damit in Zusammenhang stehenden EU-Prospektverordnung hat sich der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, befasst. Den Abgeordneten lag dazu ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ (19/8005) vor. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, unter Federführung des Finanzausschusses, überwiesen. Hubertus Zdebel, Mitglied im Finanzausschusss des Bundestages, kritisierte, dass erneut eine Chance für den Verbraucher*innenschutz vertan würde.

Der Bundestag berichtet über die Debatte hier. Die Rede von Hubertus Zdebel hier im Wortlaut und als Video bei Youtube im Kanal der Fraktion DIE LINKE.

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in nationales Recht geht in eine zweite Runde. Ein recht sperriges, aber für den Anlegerschutz sehr wichtiges Thema. Und um es gleich zu sagen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vertut die Bundesregierung die zweite Chance auf mehr finanziellen Verbraucherschutz.

(Beifall bei der LINKEN)

Unsere Hauptkritikpunkte, die wir schon vergangenes Jahr vorgetragen haben, bleiben nach wie vor bestehen.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Aber nicht im Finanzausschuss! Wo waren Sie denn?)

– Ich habe dazu hier geredet.

Erstens. Wertpapierprospekte sind zwar sehr umfangreich,

(Sepp Müller (CDU/CSU): Ja! – Matthias Hauer (CDU/CSU): Haben Sie schon mal einen gelesen?)

sie erfüllen aber für Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem dann eine wichtige Funktion, wenn ihnen bei einer Anlageentscheidung finanzieller Schaden droht oder schon entstanden ist;

(Matthias Hauer (CDU/CSU): Das ist aber nicht der Sinn von Prospekten!)

denn Prospekte dienen als Haftungsgrundlage und damit als Basis für Schadensersatzansprüche. Dies darf nicht durch eine allzu großzügige Prospektfreiheit ausgehebelt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen erscheint uns die Schwelle von 8 Millionen Euro deutlich zu hoch, ab der ein Prospekt erst erstellt werden muss, erst recht, wenn man sich vor Augen führt, dass im Rahmen der Kapitalmarktunion vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, kleine gemeinnützige Projekte und Start-ups gefördert werden sollen. Wir gehen aber eher davon aus, dass primär größere Unternehmen profitieren, auch vor dem Hintergrund, dass die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sich eher klassisch über Kredite ihrer Hausbank finanzieren.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Dann sollen sie mit der sprechen!)

Zweites Argument. Das kurze Infoblatt, das bei Herausgaben im Wert von 100 000 Euro bis 8 Millionen Euro statt eines Prospekts genügt, reicht für eine fundierte Anlageentscheidung nicht aus.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias Hauer (CDU/CSU): Haben Sie schon mal einen Prospekt gelesen?)

Drittens. Das Grundproblem bei allen Prospekten und Infoblättern bleibt aber ihre mangelnde Standardisierung. Das gilt auch für die Risiken und Kosten. Wir Linken fordern, dass alle Infoblätter bzw. Prospekte finanzinstrumentübergreifend vergleichbar sein müssen. Das ist jetzt nicht der Fall und wird auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geregelt.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias Hauer (CDU/CSU): Deshalb gibt es ja das Informationsblatt!)

Viertens. Einen gravierenden Mangel sehen wir weiterhin bei der Sprachenregelung für Prospekte ab 8 Millionen Euro Herausgabevolumen. Um Schadensersatzansprüche vernünftig geltend machen zu können, brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher endlich das Recht auf eine vollständige Übersetzung des Prospekts in die deutsche Sprache. Das ist auch nicht gewährleistet.

(Zuruf des Abg. Sepp Müller (CDU/CSU))

– Dann erklären Sie mal den Menschen, was sich hinter sehr juristischen Fachbegriffen auf Englisch verbirgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Kleinen gibt es zwar auch positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf, wie die Abschaffung des unvollständigen Verkaufsprospekts. Aber Entscheidendes wird mit diesem Gesetzentwurf nicht geleistet.

(Beifall bei der LINKEN)

Von Ihrem Vorschlag am meisten profitieren dürften die wertpapierherausgebenden Anbieter und Firmen. Die Regierung sitzt weiter der Regulierungs-Fata-Morgana auf, dass Prospekte und Infoblätter allein schon einen guten Verbraucherschutz bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens klar, wie wir zu diesem Gesetzentwurf stehen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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