Bayern genehmigt Rückbau der AKW Gundremmingen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat den Rückbau des bereits abgeschalteten Blocks B des AKW Gundremmingen II genehmigt und dabei auch den noch bis Ende 2021 in Betrieb befindlichen Block C einbezogen. Beide Reaktoren sind technisch miteinander vermascht. Über die Stilllegungs-Projekte in Bayern informiert das Staatsministerium hier. Atomkritisch informiert das Forum Zwischenlager über den Atomstandort Gundremmingen.
Die „Erste Genehmigung nach §7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Gundremmingen II (KRB II)“ ist Mitte März bewilligt und veröffentlicht worden.
Kritisiert wird die Genehmigung, weil eine Vielzahl von Regelungen zum Rückbau den Strahlenschutz zu wenig und die wirtschaftlichen Interessen von E.on und PreussenElektra zu stark berücksichtigt werden. Als problematisch wird auch angesehen, dass bestehende technische Verbindungen zwischen dem abgeschalteten und dem noch laufenden Reaktor in dieser Genehmigung vermischt werden, ohne bestehende und zusätzliche Sicherheitsrisiken ausreichend zu betrachten. Auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung könnte die gewählte Genehmigungsform negative Auswirkungen haben. So besteht die Sorge, dass eine eigenständige Beteiligung nach der Stilllegung des Block C Ende 2021 nicht mehr erfolgen wird.
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