Nachgefragt: Hochradioaktiv, waffenfähig, riskant – Atomtransporte aus Garching nach Ahaus

Wie steht es um die Durchführung und die Sicherheit der geplanten Atomtransporte mit hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Uran-Brennelementen aus dem Forschungsreaktor in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus (NRW)? Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel dazu von der Bundesregierung mehr erfahren.

Hier der Entwurt der Kleinen Anfrage mit dem Hintergrund und Anlass und daran anschließend den Fragen an die Bundesregierung:

„Transporte mit atomwaffenfähigen abgebrannten Brennelementen des Forschungsreaktors München-Garching in das Zwischenlager Ahaus (NRW)“

(Drucksache 19/9063)

Die Planungen, hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atommüll aus dem Forschungsreaktor „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) in Garching bei München in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren, laufen laut Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) weiter (vgl. https://bgz.de/standort/ahaus-projekte/, vergleiche auch die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel u.a. mit dem Titel: „Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching“, (Bundestagsdrucksache 19/3442)).

Eine laut Atommüllreport (vgl. https://www.atommuellreport.de/daten/forschungsreaktor-garching-frm-ii.html) für den FRM II bestehende Genehmigungsauflage sieht vor, dass eine Umstellung des Betriebs des Forschungsreaktors bis Ende 2018 auf den Einsatz von Brennstoff unter 50 Prozent angereichertem Uran erfolgen solle. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist diese Umstellung nicht erfolgt.

Der für diese Transporte erforderliche neue Castor-Behälter MTR 3 hat laut des Betreibers des FRM II  im Januar 2019 vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die verkehrsrechtliche Zulassung erhalten (http://www.frm2.tum.de/aktuelles-medien/presse/newsarchiv/news-single-view/article/transport-und-lagerbehaelter-fuer-brennelemente-zugelassen/).

Ein abgebranntes Brennelement des Garchinger Forschungsreaktors enthält etwa 8,3 Kilogramm mit immer noch 87,5 Prozent hochangereichtem und damit atomwaffenfähigem Uran-235 (vgl. Umweltinstitut München, http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2018/offener-brief-garchinger-reaktor-abruesten.html). Ein Castor-MTR 3-Behälter kann demnach fünf Brennelemente aufnehmen und damit ausreichend spaltbares Material, um mindestens eine Uran-Atombombe herstellen zu können.

Die Brennelemente des Forschungsreaktors Garching und die geplanten Atomtransporte dieser Brennelemente nach Ahaus stellen damit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein enormes Sicherheitsrisiko dar.

Obwohl ein Gutachten im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) zu dem Ergebnis kommt, dass vor der weiteren Zwischenlagerung dieser hochradioaktiven Abfälle aus Gründen des Terrorschutzes und der Proliferationssicherheit eine Abreicherung des Urans erfolgen muss, (Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor München II (FRM‐II), Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien, Wolfgang Liebert, Friederike Friess, Klaus Gufler und Nikolaus Arnold (vgl. http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.html) widerspricht die Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/3442 mit Verweis auf den Nachweis der Unterkritikalität.

Auf die Risiken von Diebstahl und die Folgen eines Anschlages beim Transport oder der weiteren Zwischenlagerung dieser hochangereicherten Brennelemente geht die Bundesregierung in ihrer Antwort in der genannten Drucksache aber nicht ein.

Vor einem aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht sinnvollen Abtransport aus Garching in Richtung Ahaus müssen aber noch einige rechtliche und praktische Dinge erfüllt werden. Dazu gehören nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf Basis von Medienberichten unter anderem eine Einlagerungsgenehmigung durch das BfE für das Zwischenlager Ahaus, ein Behälterschutz für den MTR 3 während des Transports, die Fertigstellung spezieller gepanzerter Fahrzeuge und eine Genehmigung der Straßentransporte durch das BfE. (https://www.muensterlandzeitung.de/nachrichten/ahaus/reaktorbetreiber-aus-garching-sehen-fuer-atommuell-nur-den-weg-nach-ahaus-plus-1352615.html).

Laut Medienberichten wird es Klagen gegen diese Atomtransporte und die Einlagerungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus geben (siehe z.B. https://www.wz.de/nrw/ahaus-will-den-juelicher-atommuell-nicht_aid-34319633.

Über 70 Anti-Atom-Initiativen und -Verbände, die sich als „fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist“ zur Atommüllkonferenz zusammen geschlossen haben, berichten in einem Positionspapier vom November 2018, in dem unter anderem auf die 3. Teilerrichtungsgenehmigung für den Forschungsreaktor Bezug genommen wird  (vgl. http://www.atommuellkonferenz.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Zwischenlagerung_hoch_radioaktiver_Abfaelle.pdf):

„Beim Forschungsreaktor FRM II in Garching wurde sich über internationale Vereinbarungen zur Abrüstung (Abreicherung von Uran in Forschungsreaktoren) hinweggesetzt. Auch hier ist der Atommüll von besonderer Brisanz, da die abgebrannten Brennelemente noch eine Urananreicherung von 87 Prozent haben und damit waffenfähig sind. Auflagen, den Brennstoff abzureichern wurden mehrfach ignoriert.“ Das bayerische Wissenschaftsministerium erklärte sogar, dass die Auflage „keine Rechtswirkung“ mehr entfalte. Bislang ist geplant, dass dieser Atommüll bis zu seiner Endlagerung unkonditioniert in das Zwischenlager Ahaus kommen soll. Jüngst veröffentlichte Gutachten, die vom Nationalen Begleitgremium zur Lagerfähigkeit des brisanten Atommülls beauftragt wurden, kommen zu dem Schluss, dass vor einer Einlagerung eine Abreicherung der Brennelemente erfolgen muss. […] Trotzdem ist ein erster Transport aus Garching für 2019 geplant, da das Nasslager nach 14-jährigem Betrieb nahezu voll ist“.

Die Initiativen fordern im genannten Positionspapier daher: „Schließung des FRM II wegen wiederholter Nichterfüllung der Genehmigungsauflagen. Errichtung eines Standort-Zwischenlagers und Entwicklung von Technologien zur Abreicherung des Urans in Garching.“

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wo genau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Brennelemente für den Einsatz im FRM II in München Garching hergestellt (Firma, Standort)?
  2. Wo genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung das dabei eingesetzte Uran 235 mit jeweils welchem Anteil angereichert, abgereichert bzw. verarbeitet (Firma, Standort)?
  3. Welche Verträge bezüglich der bisherigen Lieferungen von geeignetem Uran bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen welchen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden) auf deutscher Seite und welchen russischen beziehungsweise welchen französischen Beteiligten (Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Behörden), und handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um angereichertes oder abgereichertes Uran?
  4. Welche Verträge mit welchen Lieferanten für welche Mengen (in Kilogramm und Anreicherungsgrad) angereichertes Uran für die künftige Herstellung von Brennelementen für den Reaktor in Garching existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und für wie lange wäre damit der Betrieb des FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert?
  5. Hat das Ausgangs-Uran für die Herstellung von Brennelementen für den FRM II nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise mit dem Einsatz in Nuklearwaffen zu tun beziehungsweise stammt es aus Abrüstungsbeständen? Wenn ja, was ist genau der Ursprung?
  6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Merkmale des neuen Castor-Behälters vom Typ MTR 3 im Vergleich zu seinem Vorgängermodell und was waren die Gründe für die Verzögerungen bei der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters?
  7. Welcher Art von Angriffen mit welchen Waffentypen und welcher Art von Unfällen soll der Behälter nach Kenntnis der Bundesregierung standhalten können?
  8. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung mit Prototypen des MTR 3 reale Versuche hinsichtlich Waffenbeschuss oder Transportunfällen gegeben? Wenn nein, in welcher Weise konnte nach Kenntnis der Bundesregierung nachgewiesen werden, dass der Behälter Angriffen und Unfällen tatsächlich standhält und dicht bleibt?
  9. Wie viele Behälter vom jetzt zugelassenen Castor Typ MTR 3 sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen vom Betreiber des FRM II beim Hersteller Gesellschaft für Nuklear Service (GNS) bestellt worden und bis wann sollen diese jeweils fertiggestellt und ausgeliefert sein?
  10. Welche Anforderungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in Garching noch erfüllt werden, bis es zu einer Beladung der Behälter für den Abtransport kommen kann (bitte detailliert auflisten, welche Nachweise oder Geräte im Einzelnen noch geliefert, genehmigt, fertiggestellt werden müssen etc., bevor eine Beladung möglich ist)?
  11. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Plan die Beladung der Behälter MTR 3 in Garching vorgesehen?
  12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Forschungsreaktor FRM II in Garching in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Entsorgungsvorsorgevorschriften abgeschaltet werden muss, wenn ein Abtransport von verbrauchten Brennelementen aus dem Nasslager sich bis ins Jahr 2020 verzögern würde? Wenn nein, was ist dann zutreffend bzw. wie mit welchen Einschränkungen könnte der Forschungsreaktor trotzdem weiter betrieben werden, wenn es zu Verzögerungen des Abtransports verbrauchter Brennelemente aus dem Nasslager käme?
  13. Auf welcher rechtlichen Basis würde gegebenenfalls eine weitere Zwischenlagerung in Form einer Bereitstellung zum Transport in Garching selbst erfolgen können und wo genau würden die Behälter dann für welche Zeiträume maximal weiter gelagert bzw. bereitgestellt werden können?
  14. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Antrag auf eine weitere Lagerung in Form der Bereitstellung zum Transport bereits gestellt oder der zuständigen Behörde bekannt, dass ein solcher Antrag erfolgen wird?
  15. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ein derartiges Vorgehen wie in Frage 13 skizziert bereits anderenorts vergleichbar gegeben?
  16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft worden, welche Transportmöglichkeiten (Schiene, Straße) in Frage kommen und was waren die ausschlaggebenden Gründe für den jetzt vorgesehenen Straßentransport?
  17. Wie viele der neuen gepanzerten Spezialfahrzeuge für Straßentransporte werden derzeit hergestellt bzw. umgerüstet und wie viele dieser Fahrzeuge sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die geplanten Transporte von Garching nach Ahaus insgesamt eingesetzt werden?
  18. Wie viele Behälter können nach Kenntnis der Bundesregierung von einem solchen gepanzerten Spezialfahrzeug jeweils transportiert werden und wie viele Behälter sollen jeweils mit einem Transport nach Ahaus gebracht werden?
  19. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen gepanzerten Spezialfahrzeugen, die für die Transporte von Garching nach Ahaus eingesetzt werden sollen, um die gleichen Fahrzeuge, die gegebenenfalls auch für Transporte mit Castoren aus Jülich nach Ahaus oder zum Export in die USA eingesetzt werden sollen?
  20. Wie hoch ist beim aktuellen Planungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung das Gewicht dieser Fahrzeuge ohne und mit den Behältern mit hochradioaktiven Abfällen und sind alle Straßen und Brücken entlang der geplanten Transportstrecken für dieses Gewicht geeignet und zugelassen?
  21. Welche Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Sicherung müssen diese Spezialfahrzeuge (Zugmaschine und Aufleger) aufgrund der hochradioaktiven und atomwaffenfähigen Atomabfälle erfüllen?
  22. In welcher Weise wird der Behälter MTR 3 während des Transportes unabhängig vom Fahrzeug selbst geschützt beziehungsweise gesichert?
  23. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentümer dieser Spezialfahrzeuge, wer trägt die Kosten und wie hoch sind die (geplanten) Kosten je fertiggestelltem Fahrzeug?
  24. Wo genau erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Bau/Umbau der benötigten Spezialfahrzeuge und bis wann sollen diese einsatzbereit sein?
  25. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Sicherheits- oder Sicherungsgründen während des Transports der atomaren Abfälle aus Garching nach Ahaus – wie 2005 bei den Atomtransporten von Rossendorf – Autobahnen bzw. Straßen für den sonstigen Verkehr gesperrt? Wenn ja, in welcher Weise wird dies jeweils wo für wie lange erfolgen?
  26. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits der üblichen Vorschriften des Straßenverkehrs besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Transport-Spezialfahrzeuge mit dem Atommüll aus Garching auf dem Weg von Garching nach Ahaus und wenn ja, welche (bitte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Autobahnen, bei Ortsdurchfahrten etc. angeben)?
  27. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen während der Transporte entlang der geplanten Strecken zwischen Garching und Ahaus in irgendeiner Weise zu Einschränkungen für die Bevölkerung kommen? Wenn ja, welche wären das und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (z.B. Zufahrtssperren, Einschränkungen beim Mobilfunk, Verlassen von Wohnungen/Häusern etc.)?
  28. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Bevölkerung entlang der Transportstrecken von Garching nach Ahaus über die geplanten Atomtransporte von den zuständigen Stellen informiert und auf mit den Transporten verbundene Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen oder sonstige Einschränkungen hingewiesen?
  29. Ist das Zwischenlager Ahaus genehmigungsrechtlich (abgesehen von Einlagerungs- oder Transportgenehmigung) derzeit schon annahmebereit für den Atommüll aus Garching? Wenn nicht, welche Maßnahmen oder Voraussetzungen müssen noch jeweils geschaffen oder hergestellt werden, bis das der Fall ist, und wann soll das erledigt sein?
  30. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand jeweils hinsichtlich der erforderlichen Einlagerungs- und der Transportgenehmigung? Sind die entsprechenden Anträge inzwischen gestellt bzw. bis wann soll das erfolgen?
  31. Welche Maßnahmen für die Annahmebereitschaft im Zwischenlager Ahaus stehen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt mit der hohen Urananreicherung des Abfalls aus Garching im Zusammenhang (bitte einzeln auflisten)?
  32. Hat es oder wird es seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Bundesbehörden vor den geplanten Transporten von Garching nach Ahaus öffentliche/nichtöffentliche Gespräche, Informationen, Veranstaltungen oder ähnliches geben, um über die Atomtransporte, ihre Risiken, die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beispielsweise die interessierte Öffentlichkeit, die Presse oder Behörden zu informieren? Wenn ja, wann?

Berlin, den …

Frist: 18.04.2019

Dse4Zdebel

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