Atommüll: Castor-Transporte ins Zwischenlager Biblis im Jahr 2020

Sechs Castorbehälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield sollen laut Bundesregierung 2020 in das Zwischenlager am Atomkraftwerk in Biblis transportiert werden. Beförderungsgenehmigungen sind außerdem für Castor-Transporte aus Frankreich ins Zwischenlager Philippsburg beantragt. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Weitere Transporte mit meist hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sollen außerdem in die Zwischenlager nach Brokdorf und Isar bei Landshut stattfinden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages: „Bei diesem Atommüll geht es um in Glas verpackte, meist hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castorbehälter sollen auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar bei Landshut sowie Philippburg verteilt werden. Die Transporte nach Biblis sind 2020 dann der Auftakt. Die Atomtransporte nach Brokdorf und Isar folgen laut anderen Meldungen ab 2023.

Bei den noch laufenden Genehmigungsverfahren zur Einlagerung dieser besonderen Abfälle hat die Bundesregierung keine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Dabei gibt es berechtigte Kritik, z.B. dass vor Ort in den Zwischenlagern die Möglichkeiten zur Reparatur nicht ausreichend sind, sollten die Castor-Behälter defekt werden. Dazu könnte die Nachrüstung einer Heißen Zelle in den betroffenen Zwischenlagern erforderlich sein. Außerdem war den Bürgerinnen und Bürgern bei der Genehmigung der Zwischenlager versprochen worden, dass nur vor Ort erzeugter Atommüll eingelagert werden soll. Wieder eines der Atom-Versprechen, das nicht eingehalten wird.“

  • Anti-Atom-Gruppen haben erst jüngst ihre Anforderungen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einem Positionspapier (PDF) dargestellt.

Der NDR berichtete jüngst, dass die Castor-Transporte in die Zwischenlager Brokdorf und Ahaus erst 2023 oder später erfolgen werden: Verspätung: Atommüll-Transporte aus Wiederaufarbeitung erst ab 2023

Dokumentation:

Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die beim zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit laufenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castorbehältern in Verbindung mit den geplanten Rücktransporten von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus Sellafield (UK) und La Hague (Frankreich) jeweils für die Zwischenlager in Philippsburg, Isar, Brokdorf bzw. Biblis abgeschlossen sein, und wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Castortransporte aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in die jeweiligen Zwischenlager nach derzeitigem Planungsstand jeweils stattfinden (vergleiche www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/rueckfuehrung/rueckfuehrung.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter

Die Anträge auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz für die Standortzwischenlager Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg hinsichtlich der Aufbewahrung wurden am 29. September 2017 gestellt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen prioritär für die Standorte Biblis und Philippsburg. Die jeweiligen Genehmigungen werden vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit erteilt, sobald durch die Antragstellerin die erforderlichen Nachweise vorgelegt und die Prüfungen der Genehmigungsvoraussetzungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sind.

Genehmigungen zur Beförderung nach § 4 Atomgesetz wurden bisher lediglich für die Transporte nach Biblis und Philippsburg gestellt. Auch hier gilt, dass die Genehmigungen erst erteilt werden können, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und deren Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist.

Im Übrigen wird ein erster Transport mit sechs Behältern mit verglasten Abfällen aus dem Vereinigten Königreich nach Biblis für das Jahr 2020 erwartet. Weitere Termine für Transportkampagnen sind nicht festgelegt.

Atommüll: Castor-Transporte ins Zwischenlager Biblis im Jahr 2020

Sechs Castorbehälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield sollen laut Bundesregierung 2020 in das Zwischenlager am Atomkraftwerk in Biblis transportiert werden. Beförderungsgenehmigungen sind außerdem für Castor-Transporte aus Frankreich ins Zwischenlager Philippsburg beantragt. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Weitere Transporte mit meist hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sollen außerdem in die Zwischenlager nach Brokdorf und Isar bei Landshut stattfinden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages: „Bei diesem Atommüll geht es um in Glas verpackte, meiste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castorbehälter sollen auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar bei Landshut sowie Philippburg verteilt werden. Die Transporte nach Biblis sind 2020 dann der Auftakt. Die Atomtransporte nach Brokdorf und Isar folgen laut anderen Meldungen ab 2023.

Bei den noch laufenden Genehmigungsverfahren zur Einlagerung dieser besonderen Abfälle hat die Bundesregierung keine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Dabei gibt es berechtigte Kritik, z.B. dass vor Ort in den Zwischenlagern die Möglichkeiten zur Reparatur nicht ausreichend sind, sollten die Castor-Behälter defekt werden. Dazu könnte die Nachrüstung einer Heißen Zelle in den betroffenen Zwischenlagern erforderlich sein. Außerdem war den Bürgerinnen und Bürgern bei der Genehmigung der Zwischenlager versprochen worden, dass nur vor Ort erzeugter Atommüll eingelagert werden soll. Wieder eines der Atom-Versprechen, das nicht eingehalten wird.“

Anti-Atom-Gruppen haben erst jüngst ihre Anforderungen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einem Positionspapier (PDF) dargestellt.

Der NDR berichtete jüngst, dass die Castor-Transporte in die Zwischenlager Brokdorf und Ahaus erst 2023 oder später erfolgen werden: Verspätung: Atommüll-Transporte aus Wiederaufarbeitung erst ab 2023

Dokumentation:

Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die beim zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit laufenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castorbehältern in Verbindung mit den geplanten Rücktransporten von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus Sellafield (UK) und La Hague (Frankreich) jeweils für die Zwischenlager in Philippsburg, Isar, Brokdorf bzw. Biblis abgeschlossen sein, und wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Castortransporte aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in die jeweiligen Zwischenlager nach derzeitigem Planungsstand jeweils stattfinden (vergleiche www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/rueckfuehrung/ rueckfuehrung.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter

Die Anträge auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz für die Standortzwischenlager Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg hinsichtlich der Aufbewahrung wurden am 29. September 2017 gestellt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen prioritär für die Standorte Biblis und Philippsburg. Die jeweiligen Genehmigungen werden vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit erteilt, sobald durch die Antragstellerin die erforderlichen Nachweise vorgelegt und die Prüfungen der Genehmigungsvoraussetzungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sind.

Genehmigungen zur Beförderung nach § 4 Atomgesetz wurden bisher lediglich für die Transporte nach Biblis und Philippsburg gestellt. Auch hier gilt, dass die Genehmigungen erst erteilt werden können, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und deren Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist.

Im Übrigen wird ein erster Transport mit sechs Behältern mit verglasten Abfällen aus dem Vereinigten Königreich nach Biblis für das Jahr 2020 erwartet. Weitere Termine für Transportkampagnen sind nicht festgelegt.

EU-Prospektverordnung und Anlegerschutz – Regierung vergibt Chance zu mehr Verbraucherschutz

In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Mehrheit der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen angenommen. Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages kritisierte in seiner Rede das Gesetz als vertane Chance der Regierung für mehr Verbraucherschutz im Finanzbereich.

Die Rede ist im Plenarprotokoll 19/98 (PDF) Seite 11886 und gleich unten auf dieser Seite nachzulesen.

Außerdem ist sie hier als Video (Youtube)

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in nationales Recht geht heute in die zweite Runde. Es ist sicherlich ein recht sperriges, aber für den Anlegerschutz sehr wichtiges Thema, über das wir heute diskutieren. Um es gleich zu sagen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vertut die Bundesregierung die zweite Chance auf mehr finanziellen Verbraucherschutz.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Hauptkritikpunkte von uns Linken, die wir schon im vergangenen Jahr vorgetragen haben, bleiben nach wie vor bestehen. Wir sehen die immer weitere Anhebung der Schwellenwerte auf nun 8 Millionen Euro bei Wertpapieren und 6 Millionen Euro im sogenannten Crowdfundingbereich, also im Bereich der Schwarmfinanzierung, bis zu deren Höhe Wertpapierherausgaben prospektfrei sind, grundsätzlich sehr kritisch. Wertpapierprospekte sind zwar sehr umfangreich und auch sehr kompliziert – da stimme ich durchaus dem einen oder anderen zu -, aber sie erfüllen für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Funktion als Haftungsgrundlage und damit als Basis für Schadensersatzansprüche. Das jetzt vorgesehene dreiseitige Infopapier kann das, was im Prospekt steht, nicht ersetzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sind wir der Auffassung, dass das Recht auf Schadenersatzansprüche usw. nicht durch eine allzu großzügige Prospektfreiheit ausgehebelt werden darf, weder für Wertpapiere noch für die sogenannte Schwarmfinanzierung.

Auch der gravierende Mangel bei der Sprachenregelung für Prospekte ab einem Herausgabevolumen von 8 Millionen Euro bleibt weiter bestehen. Im Schadensfall müssen Geschädigte den Prospekt auf eigene Kosten in die geltende Amtssprache – hier bei uns selbstverständlich Deutsch – übersetzen lassen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Dies ist ein sehr teures Unterfangen: circa 15 000 bis 20 000 Euro, je nach Umfang des Prospekts. Das schreckt natürlich sehr viele der Geschädigten ab, überhaupt vor Gericht zu gehen. Wir Linken finden das völlig unakzeptabel. Wir sind der Meinung: Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen endlich das Recht auf eine vollständige Übersetzung des Prospekts durch den Anbieter, auch wenn dafür EU-Recht geändert werden müsste.

(Beifall bei der LINKEN)

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Kleinen gibt es zwar auch positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf wie die Abschaffung des unvollständigen Verkaufsprospekts, aber Entscheidendes wird mit diesem Gesetzentwurf nicht geleistet. Vielmehr erhöhen sich Verlustrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn zum Beispiel die Prospektbefreiung beim Crowdfunding nun auch auf Genussrechte ausgedehnt wird. Als ob es die Pleite von Prokon nie gegeben hätte! Das ist meines Erachtens nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Der finanzielle Verbraucherschutz muss nach Auffassung der Linken noch stärker in die Aufsichtsstrukturen einfließen. Das ist das Kerndilemma, das Sie aber überhaupt nicht angehen. Neben einer Ausweitung des Aufsichts- und Kontrollumfangs der Finanzaufsicht BaFin –

Vizepräsidentin Petra Pau:

Herr Kollege Zdebel, achten Sie bitte auf die Zeit.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

– ich komme zum Schluss – muss unbedingt auch ein präventives Instrument eingeführt werden. Deswegen fordern wir Linken schon seit längerer Zeit eine obligatorische Zulassungsprüfung; denn nur mit einem solchen Finanz-TÜV kann wirklich der entscheidende Schritt gemacht werden, –

Vizepräsidentin Petra Pau:

Setzen Sie jetzt bitte den Punkt.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

– um den überschießenden, zu Blasenbildung neigenden Finanzsektor wieder auf die der Realwirtschaft dienende Funktion zurückzustutzen. Das ist meines Erachtens die Kernaufgabe.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

×