Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab
Die Bundesregierung verzögert weiterhin die politische Entscheidung zur Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau. Diese Anlagen liefern Uranbrennstoff zum Betrieb auch solch maroder Atomkraftwerke wie im belgischen Tihange oder französischen Fessenheim im Grenzgebiet zur Bundesrepublik und sind bislang vom Atomausstieg komplett ausgenommen. Statt mit einer atomrechtlichen Stilllegung der beiden Anlagen selbstständig zu handeln, hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuletzt Fragen an die EU-Kommission nach der Zulässigkeit eines nationalen Exportverbots von Uranbrennstoffen gerichtet. Ob und welche Antworten es gibt, wollte jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) in Erfahrung bringen.
- Die Schriftliche Frage und Antwort der Bundesregierung hier als PDF und unten direkt als Text
Hubertus Zdebel: „Angesichts der enormen Gefahren, die von den maroden Atommeilern entlang der bundesdeutschen Grenze ausgehen, ist das Zögern und ausweichen der Bundesregierung unverantwortlich. Die Bundesregierung macht sich lächerlich, wenn sie auf ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten verzichtet und angesichts der Sorgen der Menschen in den Grenzregionen lediglich darauf verweist, dass die Kommission jetzt „eine rasche Beantwortung“ der Fragen nach einem Exportverbot „in Aussicht gestellt“ hat. Dabei muss klar sein, dass diese Blockade-Haltung maßgeblich auch von der Landesregierung in NRW und dem dortigen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) betrieben wird.“
- Nachgefragt: Exportverbot für Uran-Brennstoffe an marode AKWs in Fessenheim oder Tihange?
- AKWs Fessenheim: Sicherheitsmängel, kein verbindlicher Stilllegungstermin und ein kritisches „Technocentre“
Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe hält das BMU auf Basis eines selbst beauftragten Rechtsgutachten aus dem Jahr 2017 eigentlich für rechtlich nicht möglich. Ein solches Exportverbot wäre aber mit der Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen möglich, hatte sich das BMU außerdem gutachterlich bestätigten lassen. Hintergrund dieser Prüfungen sind die riskanten Lieferungen von Uranbrennstoff „Made in Germany“ für die besonders gefährlichen Atomkraftwerke im Grenzgebiet wie in Tihange und Doel (Belgien) und Fessenheim oder Cattenom (Frankreich). Ein schwerer Atomunfall in diesen Atomkraftwerken würde auch für die Bevölkerung in der Bundesrepublik massive Folgen haben.
- Der Betrieb des AKW Tihange 2 ist rechtswidrig – Unabhängige Atom-Experten erheben schwere Vorwürfe gegen belgische Atomaufsicht
- Tihange & Doel – die belgischen Risiko- Reaktoren
- Die Gutachten zur Sache vom BMU hier als Zip-Datei direkt zum download.
Zuletzt lehnte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der beiden Uranfabriken ab.
Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel und der Antwort der Bundesregierung:
Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/474 vom 30. April 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 2. Mai 2019) beantworte ich wie folgt: Frage4/474:
„Welche genauen Fragestellungen hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung an die EU-Kommission gerichtet, zur Prüfung, ob ein Exportstopp für Kernbrennstoffe aus deutscher Herstellung für den Einsatz in Atomkraftwerken im Ausland zulässig ist, und wie sieht die Antwort der EU-Kommission aus (vgl. https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/schulze-laesst-den-exportstopp-pruefen_aid-3 67 4825 5)?“
Antwort: „Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit Schreiben vom 6. März 2019 die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion gebeten:
„Ich würde vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte gerne die Kommission in die Prüfung einbeziehen, ob eine Beschränkung der Ausfuhr europarechtskonform möglich sein könnte und welche Voraussetzungen dies mit sich bringen würde.
Könnten nach Ansicht der Kommission beispielsweise generelle oder spezifische Sicherheitsbedenken bezüglich einer bestimmten Anlage oder deren Alter oder der Abstand einer Anlage zur Grenze rechtmäßige Beschränkungen der Ausfuhr innerhalb der Union begründen?“
Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 2. April 2019 den Empfang bestätigt und eine rasche Beantwortung in Aussicht gestellt.“
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