AKWs Fessenheim: Sicherheitsmängel, kein verbindlicher Stilllegungstermin und ein kritisches „Technocentre“

„Der Sicherheits-Zustand der Fessenheim-Reaktoren ist alarmierend und es stünde der Bundesregierung gut an, sehr viel deutlicher auf die sofortige Stilllegung des AKW Fessenheim zu drängen. Zwingend notwendige „Post-Fukushima“-Nachrüstungen werden offenkundig einfach nicht durchgeführt oder stark verzögert. Der Absturz eines Reinigungs-Roboters in das mit hochradioaktiven Brennelementen gefüllte Reaktorbecken zeigt, wie leichtfertig in der Anlage umgegangen wird. Wäre die Kühlung nicht wieder angesprungen, hätte dieser Vorfall offenbar auch nach Einschätzung der Bundesregierung schnell aus dem Ruder laufen können.“ Das stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE) als ein Fazit der Antworten der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage über die „Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle“ fest.

Bundesregierung kennt keinen verbindlichen Stilllegungstermin

Besorgniserregend ist auch, dass die Bundesregierung zu den Stilllegungsterminen auf Nachfragen mitteilt: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen über verbindliche Vereinbarungen zu den genannten Ankündigungen der französischen Regierung und des Betreibers Electricite de France (EDF) bezüglich konkreter Stilllegungstermine für die beiden Reaktorblöcke des französischen Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim vor.“

Sie verweist aber darauf, dass die französischen „Programmations pluriannuelles de l’energie (PPE) vom 25. Januar 2019“ jedoch die Aussage enthalten, „dass beide Reaktoren in Fessenheim im Frühjahr des Jahres 2020 auf jeden Fall abgeschaltet werden.“

Sicherheitsrabatte

Zdebel dazu: „Nach immer wieder neuen Verschiebungen bei der längst überfälligen Stilllegung dieser gefährlichen Reaktoren, ist diese Aussage der Bundesregierung beunruhigend“. Er spricht von offenkundigen Sicherheitsrabatten für die Restlaufzeiten nicht nur beim AKW Fessenheim.

Denn mit Blick auf die Nachrüstung von Notstromdieseln teilt die Bundesregierung mit: „Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nachrüstung der zusätzlichen Notstromdiesel bislang in keinem der französischen Reaktoren, die sich in einer Entfernung  von bis zu 180 Kilometern zur deutschen Grenze befinden, erfolgt.“

Ergänzend heißt es: In ihrer Entscheidung vom 19. Februar 2019 fordert die ASN im Fall des AKW Fessenheim von der EDF eine Anpassung des „Post-Fukushima“-Nachrüstkonzeptes. Diese sieht auch eine Anpassung zu den bestehenden Notstromdieseln vor. Die von der ASN geforderte Anpassung wird Gegenstand der nächsten Sitzung der DFK werden.“ Gemeint ist die deutsch-französische Kommission der Atombehörden beider Länder.

Nicht zuletzt der Störfäll, bei dem ein Reinigungs-Roboter in das Reaktorbecken stürzte und nur durch Manipulationen an der Kühlung rückgeholt werden konnte, macht klar, wie gefährlich die Fessenheim-Reaktoren sind: „Nach Angaben der ASN (https://www.asn.fr/Controler/ Actualit~s-du-controle/Lettres-desuite-d-inspection-des-installations-nucleaires/Suite-a-declaration-d-ESS-ni veau-1) wurde die Reinigung des Bodens mittels des  Roboters durch einen Dienstleister durchgeführt. Die Risikoanalyse, die für die Reinigung durch den Roboter durchgeführt wurde, sei nach Angaben der ASN offenbar nicht  ausreichend gewesen.“

Zdebel: „Ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung in den anstehenden Gesprächen der französischen Seite in aller Deutlichkeit klar macht, dass Fessenheim sofort vom Netz muss und es keine Sicherheitsrabatte geben darf.“

Kritik am Technocentre

Nachgefragt hatte Hubertus Zdebel auch zu den Ankündigungen, am AKW Fessenheim ein „Techno-Centre“ zur Demontage von radioaktiven Bauteilen zu errichten. Die Badische Zeitung fasst die Ergebnisse so zusammen:

„Im Bundesumweltministerium sieht man die französischen Pläne für das Gelände des elsässischen Akw Fessenheim nach dessen Abschaltung 2020 offenbar kritisch. Wie berichtet, will der französische Energiekonzern EdF eine Anlage errichten, in der radioaktive Reaktorbauteile zerlegt und dekontaminiert werden sollen – und zwar nicht nur solche aus Fessenheim. Die Kritik an diesem „Technocentre“ geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Fessenheim hervor.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte sich demnach bei einem Treffen mit ihrem französischen Amtskollegen François de Rugy im April 2019 in Berlin, bei dem es um die Stilllegung des ältesten französischen Akw ging, über den Vorschlag der EdF kritisch geäußert. Abgelehnt werden die Pläne auch von Baden-Württembergs Landesregierung und dem Regierungspräsidium Freiburg – nicht zuletzt mit dem Hinweis, dass in Deutschland große Akw-Bauteile an Ort und Stelle zerlegt würden – wie an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim. Ausnahme: Großkomponenten wie Dampferzeuger aus Philippsburg werden in Neckarwestheim bearbeitet.“

**

Dokumentation: Vorspann der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Tobias Pflüger, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle

In Frankreich sollen nach langen Auseinandersetzungen die ältesten Atomreaktoren, die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim im März und August 2020 abgeschaltet werden. Das AKW liegt im unmittelbaren Grenzgebiet zur Bundesrepublik und nur rund 25 Kilometer südwestlich von Freiburg entfernt in einem Erdbebengebiet. Im Umkreis von 100 Kilometern leben in Frankreich, Deutschland und der Schweiz über sieben Millionen Menschen, die voraussichtlich von einem Atomunfall in Fessenheim betroffen wären. Nach Ankündigungen des Präsidenten Macron und des Umweltministers de Rugy (vgl. http://www.bund-rvso.de/fessenheim-ausstellung.html) hat auch der Betreiber Électricité de France (EDF) die Abschalttermine bestätigt (vgl. https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-das-ende-des-akw-fessenheim-steht–167871920.html).

Gutachten im Auftrag der Atomaufsicht in Baden-Württemberg haben eine Vielzahl von gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachstellen aufgezeigt  (vgl. https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/Gutachten_Fessenheim.pdf und https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/Berichte/Anlagen/Grenznahe_KKW/20151215_Aktualisierung_EU-Stresstest_Fessenheim_dt.pdf), die eine sofortige Stilllegung der beiden Reaktorblöcke erforderlich machen.

Dazu gehört demnach auch das Risiko einer Überflutung des AKW infolge eines Dammbruchs am höher gelegenen Rheinkanal. Ein weiterer schwerer Mangel ist demnach auch das außerhalb des Sicherheitsbehälters liegende Abklingbecken mit hochradioaktiven Brennelementen, das damit gegen Einwirkungen von außen, also z.B. Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe, kaum geschützt ist.

Zuletzt hat die französische Atomaufsicht ASN dem Betreiber EDF im Februar 2019 die bis dahin für dringend erforderlich eingestufte Nachrüstung von Notstromgeneratoren erlassen. Die Badener Zeitung berichtet dazu: „Solche Generatoren muss EdF aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitsstandards für ihren gesamten sonstigen Nuklearpark anschaffen. Die Ausnahme wird mit der für 2020 angekündigten Stilllegung der Reaktoren im Elsass begründet. Allerdings verlangt die Kontrollbehörde eine „angemessene“ Übergangslösung. Dazu macht die ASN in einer Mitteilung vom Dienstag zwar keine detaillierten Angaben, erwartet vom Betreiber allerdings Vorschläge.“ (https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim–167197537.html).

Der Betreiber EDF fordert eine Entschädigung für die Schließung (vgl. https://telebasel.ch/2019/02/15/betreiber-will-entschaedigung-fuer-schliessung-von-akw-fessenheim/).

Zu den Projekten, die im neuen deutsch-französischen Vertrag von Aachen vereinbart wurden, gehört auch die „gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung, im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/633c78d6e85c9cf4d93ccdf94b56119e/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf).

EDF plant laut Medienberichten auf dem AKW-Gelände ein „Technocentre“ zum Rückbau bzw. zur Dekontamination für Bauteile aus stillgelegten nuklearen Anlagen. Demnach sollen z.B. Dampfgeneratoren aus abgeschalteten AKWs  aus Frankreich und Deutschland oder gar aus ganz Europa künftig in Fessenheim zerlegt werden (http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/im-august-2020-ist-schluss-mit-dem-akw-fessenheim–165301356.html).

Während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim hat es laut einem Bericht in der „Badischen Zeitung“ insgesamt acht Störfälle gegeben, zwei davon sollen in die Stufe 1 der INES-Bewertung eingeordnet worden sein (vgl. https://www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte-ihn-an–169408158.html). Bei einem dieser Störfälle musste demnach vorrübergehend sogar ein Kühlkreislauf abgeschaltet werden, weil ein ferngesteuerter Reinigungsroboter in das Reaktorbecken gestürzt war und von „einem Rohr des Kühlkreislaufs festgesaugt“ wurde. Dem Bericht zufolge ereignete sich dieser Störfall am 22. Februar und der Roboter „blieb etwa einen Meter über den Brennelementen hängen“ (ebd.).

Die zuständige Atomaufsicht ist dem Bericht zufolge offenbar über den Vorgang alarmiert: „Zu diesem Punkt verlangt auch Pierre Bois, Chef der für die Akw Cattenom und Fessenheim zuständigen ASN Straßburg eine Erklärung. ‚Die potentiellen Konsequenzen hätten‘, heißt es in seiner online nachlesbaren Zusammenfassung, ‚zu einem Ausfall des Kühlkreislaufs führen können. ‘Für die Kühlung des Reaktorkerns hätten dann Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bois verlangt auch eine Rechtfertigung, warum die Akw-Leitung seine Behörde erst am Morgen nach dem Störfall informiert hatte. Das Wiederhochfahren von Fessenheim 1 hat Bois am 6. März dennoch bewilligt.“

In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (siehe Plenarprotokoll 19/91, Frage 70) teilt die Bundesregierung mit, dass sie zur „Bewertung der Übertragbarkeit“ auf deutsche Atomkraftwerke von „französischer Seite“ weitere Informationen benötige und mit der dortigen Atomaufsicht im regelmäßigen Austausch stehe.

Bei einem Treffen der deutschen Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit ihrem französischen Atomkollegen François de Rugy scheint laut Pressemitteilung des Ministeriums vom 9. April 2019 (Nr. 047/19) die Stilllegung von Fessenheim kein Thema gewesen zu sein.

Atommüll: Castor-Transporte ins Zwischenlager Biblis im Jahr 2020

Sechs Castorbehälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield sollen laut Bundesregierung 2020 in das Zwischenlager am Atomkraftwerk in Biblis transportiert werden. Beförderungsgenehmigungen sind außerdem für Castor-Transporte aus Frankreich ins Zwischenlager Philippsburg beantragt. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Weitere Transporte mit meist hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sollen außerdem in die Zwischenlager nach Brokdorf und Isar bei Landshut stattfinden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages: „Bei diesem Atommüll geht es um in Glas verpackte, meist hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castorbehälter sollen auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar bei Landshut sowie Philippburg verteilt werden. Die Transporte nach Biblis sind 2020 dann der Auftakt. Die Atomtransporte nach Brokdorf und Isar folgen laut anderen Meldungen ab 2023.

Bei den noch laufenden Genehmigungsverfahren zur Einlagerung dieser besonderen Abfälle hat die Bundesregierung keine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Dabei gibt es berechtigte Kritik, z.B. dass vor Ort in den Zwischenlagern die Möglichkeiten zur Reparatur nicht ausreichend sind, sollten die Castor-Behälter defekt werden. Dazu könnte die Nachrüstung einer Heißen Zelle in den betroffenen Zwischenlagern erforderlich sein. Außerdem war den Bürgerinnen und Bürgern bei der Genehmigung der Zwischenlager versprochen worden, dass nur vor Ort erzeugter Atommüll eingelagert werden soll. Wieder eines der Atom-Versprechen, das nicht eingehalten wird.“

  • Anti-Atom-Gruppen haben erst jüngst ihre Anforderungen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einem Positionspapier (PDF) dargestellt.

Der NDR berichtete jüngst, dass die Castor-Transporte in die Zwischenlager Brokdorf und Ahaus erst 2023 oder später erfolgen werden: Verspätung: Atommüll-Transporte aus Wiederaufarbeitung erst ab 2023

Dokumentation:

Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die beim zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit laufenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castorbehältern in Verbindung mit den geplanten Rücktransporten von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus Sellafield (UK) und La Hague (Frankreich) jeweils für die Zwischenlager in Philippsburg, Isar, Brokdorf bzw. Biblis abgeschlossen sein, und wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Castortransporte aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in die jeweiligen Zwischenlager nach derzeitigem Planungsstand jeweils stattfinden (vergleiche www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/rueckfuehrung/rueckfuehrung.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter

Die Anträge auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz für die Standortzwischenlager Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg hinsichtlich der Aufbewahrung wurden am 29. September 2017 gestellt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen prioritär für die Standorte Biblis und Philippsburg. Die jeweiligen Genehmigungen werden vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit erteilt, sobald durch die Antragstellerin die erforderlichen Nachweise vorgelegt und die Prüfungen der Genehmigungsvoraussetzungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sind.

Genehmigungen zur Beförderung nach § 4 Atomgesetz wurden bisher lediglich für die Transporte nach Biblis und Philippsburg gestellt. Auch hier gilt, dass die Genehmigungen erst erteilt werden können, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und deren Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist.

Im Übrigen wird ein erster Transport mit sechs Behältern mit verglasten Abfällen aus dem Vereinigten Königreich nach Biblis für das Jahr 2020 erwartet. Weitere Termine für Transportkampagnen sind nicht festgelegt.

Atommüll: Castor-Transporte ins Zwischenlager Biblis im Jahr 2020

Sechs Castorbehälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield sollen laut Bundesregierung 2020 in das Zwischenlager am Atomkraftwerk in Biblis transportiert werden. Beförderungsgenehmigungen sind außerdem für Castor-Transporte aus Frankreich ins Zwischenlager Philippsburg beantragt. Das teilt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit. Weitere Transporte mit meist hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sollen außerdem in die Zwischenlager nach Brokdorf und Isar bei Landshut stattfinden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages: „Bei diesem Atommüll geht es um in Glas verpackte, meiste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castorbehälter sollen auf die Zwischenlager in Biblis, Brokdorf und Isar bei Landshut sowie Philippburg verteilt werden. Die Transporte nach Biblis sind 2020 dann der Auftakt. Die Atomtransporte nach Brokdorf und Isar folgen laut anderen Meldungen ab 2023.

Bei den noch laufenden Genehmigungsverfahren zur Einlagerung dieser besonderen Abfälle hat die Bundesregierung keine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Dabei gibt es berechtigte Kritik, z.B. dass vor Ort in den Zwischenlagern die Möglichkeiten zur Reparatur nicht ausreichend sind, sollten die Castor-Behälter defekt werden. Dazu könnte die Nachrüstung einer Heißen Zelle in den betroffenen Zwischenlagern erforderlich sein. Außerdem war den Bürgerinnen und Bürgern bei der Genehmigung der Zwischenlager versprochen worden, dass nur vor Ort erzeugter Atommüll eingelagert werden soll. Wieder eines der Atom-Versprechen, das nicht eingehalten wird.“

Anti-Atom-Gruppen haben erst jüngst ihre Anforderungen zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle in einem Positionspapier (PDF) dargestellt.

Der NDR berichtete jüngst, dass die Castor-Transporte in die Zwischenlager Brokdorf und Ahaus erst 2023 oder später erfolgen werden: Verspätung: Atommüll-Transporte aus Wiederaufarbeitung erst ab 2023

Dokumentation:

Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die beim zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit laufenden Genehmigungsverfahren für die Einlagerung von Castorbehältern in Verbindung mit den geplanten Rücktransporten von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus Sellafield (UK) und La Hague (Frankreich) jeweils für die Zwischenlager in Philippsburg, Isar, Brokdorf bzw. Biblis abgeschlossen sein, und wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Castortransporte aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in die jeweiligen Zwischenlager nach derzeitigem Planungsstand jeweils stattfinden (vergleiche www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/rueckfuehrung/ rueckfuehrung.html)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter

Die Anträge auf Änderung der Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 Atomgesetz für die Standortzwischenlager Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg hinsichtlich der Aufbewahrung wurden am 29. September 2017 gestellt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen prioritär für die Standorte Biblis und Philippsburg. Die jeweiligen Genehmigungen werden vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit erteilt, sobald durch die Antragstellerin die erforderlichen Nachweise vorgelegt und die Prüfungen der Genehmigungsvoraussetzungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sind.

Genehmigungen zur Beförderung nach § 4 Atomgesetz wurden bisher lediglich für die Transporte nach Biblis und Philippsburg gestellt. Auch hier gilt, dass die Genehmigungen erst erteilt werden können, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und deren Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist.

Im Übrigen wird ein erster Transport mit sechs Behältern mit verglasten Abfällen aus dem Vereinigten Königreich nach Biblis für das Jahr 2020 erwartet. Weitere Termine für Transportkampagnen sind nicht festgelegt.

EU-Prospektverordnung und Anlegerschutz – Regierung vergibt Chance zu mehr Verbraucherschutz

In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Mehrheit der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen angenommen. Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages kritisierte in seiner Rede das Gesetz als vertane Chance der Regierung für mehr Verbraucherschutz im Finanzbereich.

Die Rede ist im Plenarprotokoll 19/98 (PDF) Seite 11886 und gleich unten auf dieser Seite nachzulesen.

Außerdem ist sie hier als Video (Youtube)

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in nationales Recht geht heute in die zweite Runde. Es ist sicherlich ein recht sperriges, aber für den Anlegerschutz sehr wichtiges Thema, über das wir heute diskutieren. Um es gleich zu sagen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vertut die Bundesregierung die zweite Chance auf mehr finanziellen Verbraucherschutz.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Hauptkritikpunkte von uns Linken, die wir schon im vergangenen Jahr vorgetragen haben, bleiben nach wie vor bestehen. Wir sehen die immer weitere Anhebung der Schwellenwerte auf nun 8 Millionen Euro bei Wertpapieren und 6 Millionen Euro im sogenannten Crowdfundingbereich, also im Bereich der Schwarmfinanzierung, bis zu deren Höhe Wertpapierherausgaben prospektfrei sind, grundsätzlich sehr kritisch. Wertpapierprospekte sind zwar sehr umfangreich und auch sehr kompliziert – da stimme ich durchaus dem einen oder anderen zu -, aber sie erfüllen für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Funktion als Haftungsgrundlage und damit als Basis für Schadensersatzansprüche. Das jetzt vorgesehene dreiseitige Infopapier kann das, was im Prospekt steht, nicht ersetzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sind wir der Auffassung, dass das Recht auf Schadenersatzansprüche usw. nicht durch eine allzu großzügige Prospektfreiheit ausgehebelt werden darf, weder für Wertpapiere noch für die sogenannte Schwarmfinanzierung.

Auch der gravierende Mangel bei der Sprachenregelung für Prospekte ab einem Herausgabevolumen von 8 Millionen Euro bleibt weiter bestehen. Im Schadensfall müssen Geschädigte den Prospekt auf eigene Kosten in die geltende Amtssprache – hier bei uns selbstverständlich Deutsch – übersetzen lassen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Dies ist ein sehr teures Unterfangen: circa 15 000 bis 20 000 Euro, je nach Umfang des Prospekts. Das schreckt natürlich sehr viele der Geschädigten ab, überhaupt vor Gericht zu gehen. Wir Linken finden das völlig unakzeptabel. Wir sind der Meinung: Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen endlich das Recht auf eine vollständige Übersetzung des Prospekts durch den Anbieter, auch wenn dafür EU-Recht geändert werden müsste.

(Beifall bei der LINKEN)

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Kleinen gibt es zwar auch positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf wie die Abschaffung des unvollständigen Verkaufsprospekts, aber Entscheidendes wird mit diesem Gesetzentwurf nicht geleistet. Vielmehr erhöhen sich Verlustrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn zum Beispiel die Prospektbefreiung beim Crowdfunding nun auch auf Genussrechte ausgedehnt wird. Als ob es die Pleite von Prokon nie gegeben hätte! Das ist meines Erachtens nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Der finanzielle Verbraucherschutz muss nach Auffassung der Linken noch stärker in die Aufsichtsstrukturen einfließen. Das ist das Kerndilemma, das Sie aber überhaupt nicht angehen. Neben einer Ausweitung des Aufsichts- und Kontrollumfangs der Finanzaufsicht BaFin –

Vizepräsidentin Petra Pau:

Herr Kollege Zdebel, achten Sie bitte auf die Zeit.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

– ich komme zum Schluss – muss unbedingt auch ein präventives Instrument eingeführt werden. Deswegen fordern wir Linken schon seit längerer Zeit eine obligatorische Zulassungsprüfung; denn nur mit einem solchen Finanz-TÜV kann wirklich der entscheidende Schritt gemacht werden, –

Vizepräsidentin Petra Pau:

Setzen Sie jetzt bitte den Punkt.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

– um den überschießenden, zu Blasenbildung neigenden Finanzsektor wieder auf die der Realwirtschaft dienende Funktion zurückzustutzen. Das ist meines Erachtens die Kernaufgabe.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Bundestag: EURATOM und EU-Atom(Forschungs)subventionen bleiben

Der Bundestag hat heute entsprechend einer Empfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie die Auflösung des EURATOM-Vertrages und die Beendigung der damit verbundenen Subventionen für die Atomindustrie abgelehnt. Einen entsprechenden Antrag hatten Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und weitere Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE ins Parlament eingebracht. Noch immer verpflichtet der EURATOM-Vertrag zur Förderung der Atomenergie. Die Ablehnung des Antrags erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, heißt es in der entsprechenden Drucksache 19/10005 (PDF). Auch im Umweltausschuss und im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union stimmten die Fraktion zuvor entsprechend.

EURATOM fördert mit EU-Geldern direkt die Forschung und Entwicklung auch neuer Atomreaktor-Linien. Immer neue Milliarden-Summen werden seit Jahrzehnten für die Entwicklung der Atom-Fusion an Steuergeldern versenkt. Aber auch andere Atomreaktor-Modelle werden entwickelt, auch in der Bundesrepublik. Dazu gehört auch das SAMOFAR (Safety Assessment of the Molten Salt Fast Reactor), zu dem unter anderem in Karlruhe geforscht wird. Darüber berichtet auch Anti-Atom-Karlsruhe online. Diese Flüssigsalzreaktoren werden von der Forschung meist als Wunderwerke verkauft, wobei deren Risiken vor allem für die militärische Nutzung weitgehend verharmlost oder verschwiegen wird.

×