CDU und SPD blockieren Verkauf des RWE-Aktienpakets des LWL – DIE LINKE kritisiert die vertane Chance für den Klimaschutz

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat in der Sitzung des Landschaftsausschusses am Freitag mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD entschieden, sich lediglich von einem Viertel der RWE-Aktien in seinem Finanzportfolio zu trennen. Die Vorstandsmitglieder in der Landschaftsversammlung der Gruppe DIE LINKE. im Landschaftsverband Westfalen-Lippe Barbara Schmidt und Rolf Kohn sowie der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bewerten diese Entscheidung als verpasste Chance im Sinne des Klimaschutzes.

„Was die Große Koalition auf Bundesebene vormacht“, so Barbara Schmidt, „setzen CDU und SPD im Landschaftsverband fort: Klimaschutz ja, aber nur in minimaler Dosis. Sie düpieren den LWL-Direktor Matthias Löb, der immerhin den Verkauf von Dreiviertel der RWE-Aktien vorgeschlagen hatte.“

„Der Kohlekonzern ist der größte Klimakiller Europas“, ergänzt Rolf Kohn, „vertreibt im Rheinland noch immer Menschen aus ihren Dörfern und stellt sein Profitinteresse über den Klimaschutz. Es wäre daher ein richtiger Schritt gewesen, wenn sich der LWL von seinem gesamten RWE-Aktienpaket getrennt hätte, so wie es DIE LINKE, die Grünen oder die FDP beantragt hatten. SPD und CDU behaupten, daß der Behalt der RWE-Aktien notwendig ist, damit soziale und kulturelle Projekte gefördert werden können. So versuchen sie, die Kultur und die soziale Bewegung gegen die Umweltbewegung auszuspielen. Dabei ist es doch gerade so, daß z. B. im Kulturbereich durch den Klimawandel Milliardenschäden verursacht werden.“

„Divestment, also der gezielte Abzug von Kapital aus ethisch und ökologisch fragwürdigen Anlagen“, gibt Hubertus Zdebel zu bedenken, „kann zwar ordnungspolitisches Handeln nicht ersetzen, hätte aber durchaus Signalwirkung in Richtung Bundesregierung und NRW-Landesregierung. Die Stadt Münster hat bereits 2016 auf Investitionen in fossile Energien verzichtet. Anstatt sich dieser Linie anzuschließen, verpasst der Landschaftsverband die Chance, ein deutliches Zeichen für mehr Klimaschutz in Westfalen-Lippe zu setzen.“

 

Atomforschungsreaktor Garching seit Jahren rechtswidrig – Genehmigung widerrufen

Wenn die bayerische Regierung jetzt nicht handelt, muss das Bundesumweltministerium eingreifen und den rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktor FRM II in München Garching per Weisung beenden, verlangt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Seit 2011 – so zeigt ein neues Rechtsgutachten der Anwältin Dr. Cornelia Ziehm – verstößt der Betreiber gegen eine maßgebliche Bestimmung der Betriebsgenehmigung, nach der der weitere Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uranbrennstoff unzulässig sei.

Der Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uran im Münchener Forschungsreaktor ist seit der Inbetriebnahme 2003/4 umstritten. Weltweit wurde massiv daran gearbeitet, Atomforschungsreaktoren mit geringer angereichertem Uran zu betreiben, um die Proliferationsrisiken deutlich zu reduzieren. Bayern und Deutschland ignorierten diese Warnungen, selbst als die USA klar machten, dass sie kein entsprechend angereichertes Uran liefern würden. Seitdem liefert Russland das brisante Material.

Der Betrieb des Forschungsreaktors wurde mit einer rechtlich bindenden Inhaltbestimmung genehmigt, die auch heute noch bestand habe, so jetzt die in Atomrechtsfragen spezialisierte Anwältin in ihrer Studie. Nebenabsprachen jenseits der eindeutigen inhaltlichen Bestimmungen in der Genehmigung hätten keine Rechtskraft. In der Kurzfassung heißt es deshalb:

„Dann muss die zuständige Aufsichtsbehörde, also das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Betrieb untersagen.

Die Bundesaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat gegebenenfalls entsprechend darauf zu reagieren.

Sollte die bayerische Aufsichtsbehörde von sich aus weder die Nichtigkeit feststellen noch die Genehmigung widerrufen, gibt es die Möglichkeit entsprechende Anträge bei der Behörde zu stellen und im Weiteren die Betriebsuntersagung im Wege einer umweltrechtlichen Verbandsklage durchzusetzen.“

Aktuell ist der Forschungsreaktor nicht in Betrieb, weil es mit Frankreich Probleme bei der Lieferung der hochangereicherten Brennelemente gibt (Süddeutsche und hier). Weitere Probleme gibt es, weil das interne Lagerbecken für die verbrauchten hochradioaktiven und wegen ihrer enorm hohen Uran-Anreicherung militärisch brisanten Brennelemente demnächst voll ist. Gegen Pläne, diese gefährliche Material in das Zwischenlager nach Ahaus zu bringen, gibt es massive Proteste.

 

 

Fragen und irgendwie Antworten: Atommüllfässer und Nachqualifizierung – Radioaktiv in Gorleben, Leese, Ahaus, Jülich, Duisburg und anderswo

Mit zwei Schriftlichen Fragen hatte sich jüngst ein Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE – Hubertus Zdebel* – über den Verbleib und Umgang mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll bei der Bundesregierung erkundigt. Die Fragen und Antworten zeigen nicht nur, dass da vieles im Argen liegt. Sie zeigen auch, dass Transparenz und umfassende Information in Sachen Atommüllllagerung nicht Sache der Bundesregierung und ihrer Behörden sind. Sie sagen, was nötig ist, um Fragen zu beantworten. Fragen, die nach parlamentarisch eng bemessenen Grenzen formuliert werden müssen und zu deren Beantwortung es oftmals gehört, möglichst exakt die Dinge nicht zu sagen, die doch irgendwie offenkundigt gemeint waren. Beispiele, im folgenden:

Nr. 1: Atommüll jenseits von Gorleben und Morsleben in Jülich, Duisburg, Ahaus und Stade

Wo wieviele der 1.309 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem ALG Gorleben abgeblieben sind, hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit seiner Nachfrage bei der Bundesregierung nicht erfahren. In ihrer Antwort heißt es nur: Weil die Genehmigung für die Lagerhalle in Gorleben im Juni ausgelaufen ist, wurden die teilweise auffälligen Fässer abtransportiert. „Ein Großteil“ der Atommüllfässer ist mit dem „Ziel der Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten“, teilt die Regierung mit. Zuvor hatten Angaben der Landesregierung in NRW für Verwirrung gesorgt, weil demnach für hunderte Fässer unklar blieb, wo diese abgeblieben waren.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestags, Drucksache 19/19106 am 26. Juni 2019

Frage 40
Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die laut Medienberichten 1.309  Atommüllfässer aus dem Abfalllager Gorleben, die – ebenfalls laut Medienberichten – bis Ende Juni 2019 zu räumen sind, derzeit jeweils (bitte genauen Standort und die Einrichtung angeben), und zu welchem Zweck befinden sie sich jeweils an ihrem momentanen Ort (www.nwzonline.de/politik/gorleben-lager-in-gorleben-faesser-mit-radioaktivem-muell-beschaedigt_a_50,1,1860049276.html; https://m.azonline.de/Muensterland/3833292-Zwischenlager-in-Ahaus-106-Atommuell-Faesser-fehlen)?

Antwort:
Nach Auskunft des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurden im Abfalllager (ALG) auf der Basis einer bis Mitte Juni 2019 befristeten Genehmigung Fassgebinde gelagert, die ursprünglich für das Endlager Morsleben (ERAM) vorgesehen waren. Diese Fassgebinde wurden sämtlich vor Auslaufen der befristeten Genehmigung aus dem ALG ausgelagert.

Ein Großteil der Fassgebinde wurde nach Auskunft des MU mit dem Ziel der Nachqualifizierung bzw. weiteren Zwischenlagerung zu den Betriebsstätten Duisburg und Jülich der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH sowie in das Zwischenlager Ahaus der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung transportiert. Sieben Fassgebinde wurden zum Kernkraftwerk Stade (KKS) transportiert, um sie zur weiteren Zwischenlagerung im Lager LarA vorzubereiten.

Nr. 2: Atommüll-Fässer Leese zwischen „nachzuqualifizieren und nachkonditionieren“

Bei der Zwischenlagerung aller Arten von Atommüll gibt es Probleme. So auch im Atommülllager in Leese. Über den aktuellen Sachstand beim Umgang mit dem Atommüll und „auffälligen“ Fässern hat der Abgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung befragt. Fast 1.500 Fässer aus der Sammelstelle Steyerberg/Leese müssen wegen Mängeln schrittweise abtransportiert und „nachqualifiziert“ und „nachkonditioniert“ werden. Im Jahr 2030 läuft die Genehmigung für die Zwischenlagerung in Leese aus. Dann soll der Atommüll direkt in den Schacht Konrad – wenn der denn bis dahin nach etlichen Verzögerungen tatsächlich ab 2027 in Betrieb geht.

Dokumentation: Frage des MdB Hubertus Zdebel und Antwortder Bundesregierung aus der Fragestunde des Bundestages, Plenarprotokoll 19/106 vom 26. Juni 2019 (PDF):

Frage 41

Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Was ist derzeit insgesamt der Sachstand hinsichtlich des Umgangs bzw. Verbleibs der insgesamt über 12.000 Atommüllfässer im Lager Leese, bei denen zumindest bei einem Teil der Atommüllfässer laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. (Bundestagsdrucksache 18/13609, September 2017) nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Lager „in Leese weitere Fässer mit Auffälligkeiten lagern“, und was ist der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus einer Lagerhalle in Leese, zu dem es in der genannten Bundestagsdrucksache seitens der Bundesregierung heißt, dass zwar „Antragsunterlagen für den Neubau einer Lagerhalle am Standort Leese erstellt worden sind“, diese Pläne aber aufgrund der „zeitlich befristeten Nutzungsmöglichkeit in Frage kommender Grundstücke … zurückgestellt“ wurden, weil ein Grundstückseigentümer erklärt hatte, seine Flächen nicht über das Jahr 2030 hinaus zur Verfügung stellen zu wollen?

Antwort:

Die im Lager Leese lagernden radioaktiven Abfälle lassen sich unterscheiden in erstens betriebliche Abfälle und Abfälle aus der Lohnkonditionierung, einschließlich Abklingabfälle, der Betreiberin sowie zweitens Abfälle des Landes Niedersachsen. Zu letzteren gehören fünf Konrad-Container mit konditionierten Abfällen, 1.484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg sowie 3.400 weitere Fassgebinde, die sich im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden.

Für die 1.484 Fassgebinde aus der ehemaligen Landessammelstelle in Steyerberg erteilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im Sommer 2018 nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag an ein privates Unternehmen, die Abfälle endlagergerecht nachzuqualifizieren und nachkonditionieren zu lassen. Dabei werden die Fassgebinde auch nochmals inspiziert. Dazu sollen die Fassgebinde in mehreren Transportchargen bis 2028 aus Leese abgeholt und in der Betriebsstätte der Auftragnehmerin nachbehandelt werden.

Mittelfristig sollen die Abfälle des Landes Niedersachsen an das zurzeit im Bau befindliche Endlager Konrad abgeliefert werden. Laut MU gibt es bezüglich des vor einiger Zeit geplanten Baus einer neuen Lagerhalle in Leese derzeit keinen neuen Sachstand. Aufgrund des zeitlich befristeten Mietvertrags des Lagers Leese werden seitens des MU die Planungen zurzeit nicht weiterverfolgt.

* Der Autor dieser Seite arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Bundestagsabgeordneten

Kontaminierte Endlagersuche: Gorleben muss raus aus dem Verfahren

„Bayern und Sachsen machen mit ihrem egoistischen und politisch motivierten Vorgehen in Sachen Atommüll-Endlagersuche sehr deutlich, warum es viele gute Gründe gibt, beim laufenden Neustart auf die Erblast Gorleben komplett zu verzichten. Viele der Bundesländer haben dem neuen Standortsuchgesetz ohnehin nur zugestimmt, weil Gorleben weiter im Spiel ist und weil sie davon ausgehen, dass mehr als 1,9 Mrd. bereits investierter Euro jenseits aller Sicherheitsargumente am Ende dazu führen werden, dass der nicht geeignete Salzstock in Gorleben doch zur Atommüllgrube wird.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die andauernden Tiraden der Landesregierungen in Bayern und Sachsen, die in ihren Bundesländern keine Möglichkeiten für eine dauerhafte unterirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll sehen.

„Es sind solche politisch motivierten, dem Sankt-Florina-Prinzip folgenden Umgehensweisen, wie sie Bayern und Sachsen jetzt wieder demonstrieren, die für das Mißtrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgen und warum es neben allen technischen und geologischen Problemen bis heute keine dauerhafte Atommülllagerung gibt“, so Zdebel weiter.

„Richtig ist: Es braucht eine Lösung für die möglichst sichere dauerhafte Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle in Deutschland. Dazu müssen die geeigneten Standorte in einem vergleichenden und wissensbasierten Verfahren ermittelt werden. Man kann und muss viel an den Bestimmungen und Rahmenbedingungen des Gesetzes kritisieren, deswegen hat DIE LINKE es auch abgelehnt. Es steht aber für mich außer Zweifel, dass es diese nationale Verantwortung und damit auch ein solches bundesweites vergleichendes Verfahren gibt!“, so Zdebel weiter: „Es braucht ein Maximum an Transparenz und an Bürgerbeteiligung. Es braucht aber auch eine intensive Untersuchung der unterschiedlichen möglichen Gesteinsformationen. Politische Interventionen à la Bayern und Sachsen tragen nicht zur Sicherheit bei der Atommülllagerung bei.“

AKW Emsland – Bundesregierung zu den Rissen an Heizrohren im Dampferzeuger

Während der Revision im AKW Emsland in Lingen hatte es einige Mängel gegeben, darunter auch „Befunde“ an Heizrohren eines Dampferzeugers. Diese befinden sich im radioaktiven Primärkreislauf. Auch der NDR hatte darüber berichtet. Inzwischen ist das AKW trotz Protesten von Atomkraftgegner*innen durch eine Zustimmung der Atomaufsicht des Landes Niedersachsen wieder am Netz. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hatte wegen der Mängel die Bundesregierung befragt. Zdebel kündigte an, die jetzt vorliegende Antwort (siehe unten) eingehend zu prüfen.

Dokumentation: Antwort der Bundesregierung vom 3. Juli auf die Schriftliche Frage von MdB Hubertus Zdebel:

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 6/336 vom 25. Juni 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 26. Juni 2019) beantworte ich wie folgt:

Frage 6/336

„ Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sicherheitsrelevante Befunde an den im radioaktiven Primärkühlkreislauf liegenden und unter enorm großem Druck stehenden Heizrohren von Dampferzeugern allgemein und im Hinblick auf sicherheitsrelevante Folgen im Sinne eines Kühlmittelverluststörfalls durch ein Dampferzeuger-Heizrohr-Leck (DEHL) in bundesdeutschen Atomkraftwerken (https://www.ausgestrahlt.de/informieren/mertins-stellungnahme-spannungsrisskorrosion/; mit Bezug auf das zur Zeit in Revision befindliche AKW Emsland https://news.rwe.com/kernkraftwerk-emsland-meldepflichtige-befunde-wahrend-der-revision/; bitte Darstellung über die jeweiligen Befunde je Reaktor), und aus welchen Gründen soll offenbar aktuell im AKW Emsland auf die von der Reaktorsicherheitskommission bereits im Jahr 2010 ausgesprochene Empfehlung „An allen Dampferzeugern sind die Heizrohre (…) zu 100 % zu prüfen“ nach Kenntnis der Bundesregierung verzichtet werden und damit möglicherweise eine Inbetriebnahme des Reaktors ohne ein solche vollständige Prüfung erfolgen (https://www.rskonline.de/sites/default/fileslreports/epanlage1rsk428hp.pdf, Seite 7)“

Antwort

Befunde an Dampferzeuger-Heizrohren sind aufgrund unterschiedlichster Schädigungsmechanismen sowohl aus der deutschen als auch der internationalen Betriebserfahrung in Atomkraftwerken bekannt. Befunde sind hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Relevanz zu bewerten und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen. Die Anzahl der von Schädigungen betroffenen Dampferzeuger-Heizrohre war in deutschen Atomkraftwerken aufgrund des Zusammenwirkens einer günstigen Werkstoffwahl, der konstruktiven Ausführung und der Betriebsbedingungen bislang sehr gering. Bei den regelmäßig durchzuführenden Prüfungen der Dampferzeuger-Heizrohre wird gemäß deutschem kerntechnischen Regelwerk eine Stichprobe von mindestens 20 Prozent der Dampferzeuger-Heizrohre geprüft.

Aufgrund neuer Erkenntnisse durch die festgestellten Befunde an Dampferzeuger-Heizrohren im Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 in den Jahren 2017 und 2018 hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit im Auftrag des  Bundesumweltministeriums eine sogenannte Weiterleitungsnachricht mit Empfehlungen für andere Atomkraftwerke in Deutschland erstellt.

Aufgrund dieser Empfehlungen wurden im Atomkraftwerk Emsland zusätzliche Prüfungen durchgeführt. Die Wirbelstromprüfungen an einem Dampferzeuger ergaben frischdampfseitig an einem Heizrohr eine maximale Wanddickenschwächung von 47 Prozent mit einer umlaufenden Ausdehnung von 102 Grad und an einem weiteren Heizrohr eine maximale Wanddickenschwächung von 58 Prozent mit einer umlaufenden Ausdehnung von 25 Grad. Die beiden betroffenen Rohre wurden vorsorglich verschlossen.

Nach Auskunft der zuständigen atomrechtlichen Behörde des Landes Niedersachsen wurden 100 Prozent der durch die Weiterleitungsnachricht adressierten Rohrbereiche im Atomkraftwerk Emsland überprüft. Alle anderen geprüften Heizrohre in den vier Dampferzeugern waren befundfrei.“

Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin, BMU

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