Atom- und Standortauswahlgesetz: Novelle für Schacht Konrad und Siemens und ein Bundesamt namens BaSE
Das Atommüll-Desaster bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen will die Bundesregierung nun mit einer Novellierung des Atomgesetzes neu regeln. Dazu soll ein Eingangslager als Abgabeort für den Schacht Konrad atomrechtlich festgelegt werden. Noch in diesem Jahr soll dafür auch ein Standort benannt werden. Außerdem sollen Kosten der Atommüllentsorgung künftig mit öffentlich-rechtlichen Verträgen geregelt werden können. Ein Referentenentwurf dafür und für weitere Änderungen des Atom- und Standortauswahlgesetzes liegt jetzt vor.
- Den Entwurf für die geplante Änderung des Atomgesetzes sowie des Standortauswahlgesetzes hat das Bundesumweltminsiterium (BMU) hier veröffentlicht (PDF, siehe auch hier)
Das BMU schreibt in seiner Übersicht über die mit dieser ATG-Novelle geplanten Veränderungen: „Bei den Änderungen im Atomgesetz und dem Standortauswahlgesetz geht es im Wesentlichen um die Schaffung der Möglichkeit abweichend von den Kostenvorschriften im Atomgesetz, des Standortauswahlgesetzes und der Endlagervorausleistungsverordnung die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erheben zu können sowie als Ablieferungsort neben dem Endlager auch das von der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zu errichtende Zentrale Bereitstellunglager festzulegen.“
Nachdem es beim Ausbau des geplanten Atommüll-Endlagers für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll im Schacht Konrad in Salzgitter immer wieder zu Verzögerungen gekommen ist und dadurch inzwischen an vielen Standorten immer neue Zwischenlager erforderlich werden, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die eilige Errichtung eines neuen sogenannten Eingangslagers für den Schacht Konrad angekündigt.
Um die bestehende Genehmigung für den Schacht Konrad nicht zu riskieren (die Behörden gehen offenbar davon aus, dass Klagen gegen die Genehmigung des veralteten Endlagerkonzeptes erfolgreich ein würden) soll dieses neue Lager jedoch nicht in Salzgitter am Schacht gebaut werden, sondern in einem Umkreis von ca. 200 Kilometern entfernt. Daher kommen auch Standorte in Sachsen-Anhalt oder auch Nordrhein-Westfalen in Frage.
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Welche Auswirkungen die neuen Regelungen zum Eingangslager haben werden, wird in den nächsten Wochen genauer zu klären sein. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel kündigte eine gründliche Prüfung an. Ein Eingangslager lehnte der zuständige Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion ab. Stattdessen hat er wegen der erheblichen Probleme im Schacht Konrad einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für derartige Abfälle gefordert.
- Außerdem soll der Name des erst vor kurzem gegründeten Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geändert. Als neuer Name ist Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) vorgesehen. Damit setzt sich der „Endlagerdialog“ kritisch auseinander.
Klärungsbedarf gibt es auch mit der jetzt von der Bundesregierung angestrebten Einführung öffentlich-rechtlicher Verträge zur Regelung der Kosten für die Atommülllagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Diese Regelung zielt offenbar auf Unternehmen wie Siemens oder die Uranfabrik ANF Lingen (Framatome).
Nachdem die AKW-Betreiber von Grünen, SPD und CDU/CSU jüngst mit der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds gegen eine Einmalzahlung von den Kostenrisiken bei der Atommüllentsorgung dauerhaft befreit worden sind, hatte auch Siemens gefordert, an solch einer Regelung beteiligt zu werden. Die Bundesregierung hatte eine Prüfung zugesagt und legt mit dem jetzigen Referentenentwurf ein erstes Ergebnis vor.
Eine direkte Kostenenthaftung ist zwar offenbar nicht enthalten. Zu prüfen ist aber, ob mit der Festlegung des neuen Bereitstellungslagers für den Schacht Konrad als Abgabeort eine frühzeitige Abgabe der Abfälle ermöglich werden soll, bei der die Verantwortung und damit die Kosten auf den Bund bzw. die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung übergehen. Sollte das zulässig sein, könnte diese Regelung u.a. für Siemens Kosteneinsparungen ermöglichen, auch wenn der Schacht Konrad selbst sich weiter verzögert. Dann würden die Kosten für die faktisch weitere Zwischenlagerung auf die Steuerzahler*innen übergehen.
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Zum Entsorgungsfonds: Mit einer Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung weiteren Konzernen ermöglichen, sich von der finanziellen Verantwortung für den erzeugten Atommüll zu befreien. Bereits Ende 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU den AKW-Betreibern per Bundestagsbeschluss gegen eine Einmalzahlung von den künftigen Kosten-Risiken befreit. Damit wurde den AKW-Betreibern die enormen Kosten-Risiken für die langfristige Atommüll-Lagerung gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen und auf die Steuerzahler*innen übertragen. Der noch im Aufbau befindliche staatliche Entsorgungsfonds macht derzeit Verluste. In 2018 verlor der Fonds über 70 Millionen Euro.