Abgebrochene Beteiligung – Umweltministerium lässt Sicherheitsanforderungen diskutieren

Wohin mit dem Atommüll und welche Anforderungen sind an eine möglichst sichere und dauerhafte Lagerung zu stellen? Rund 50 Jahre nach dem Einstieg in die Atomenergienutzung wird noch immer nach einem solchen Lagerort gesucht. Am Wochenende ließ das Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen der „neuen“ Standortsuche die vorgelegten Sicherheitsanforderungen (siehe auch hier und Stellungnahmen) im Rahmen einer als Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichneten Veranstaltung diskutieren. Mitglieder der BI Lüchow-Dannenberg, der IPPNW und des BUND quittierten die formal-juristische Beteiligung am Sonntagvormittag mit dem Auszug aus der Veranstaltung, forderten mehr Zeit und eine qualitativ bessere Öffentlichkeitsbeteiligung mit kritischem Dialog. Doch eine Änderung im Zeitplan will das BMU nicht zulassen. Andere sprechen davon, dass das BMU Schönfärberei betreibe. Die BI nimmt hier zum Abbruch Stellung.

Viele beruflich oder dienstlich Verpflichtete waren vor Ort und auch einige wenige versprengte AtomkraftgegnerInnen. Die beauftragten ModeratorInnen von Zebralog übten sich darin, die formal-juristischen-für-spätere-gerichtsfestigkeit Beteiligungsregeln des BMU umzusetzen und hier und dort wurden gar „Stellungnahmengeber“ angeboten. Als Format eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, in der Sache aber keine Einladung zur Diskussion, Teilhabe, Mitsprache: Antworten wurden serienweise auf „später“ verschoben, alle „Anregungen“ würden selbstverständlich später „intensiv“ geprüft und auch ein Chart für „Lob und Kritik“ war in die Ecke gestellt. Für alles weitere müsste man vor allem Verständnis haben. Die Verantwortlichen des BMU wahrten die Form, aber konnten nicht ernsthaft deutlich machen, dass es um kritischen Dialog ginge.

Kritik von BürgerInnen, für ein derart komplexes Thema lediglich ein paar Wochen in der Sommerpause Zeit gehabt zu haben, traf auf totales Unverständnis der Beamten. Eine im Grunde ohne Probleme mögliche zeitliche Erweiterung für die Öffentlichkeitsbeteiligung wollte das BMU unter keinen Umständen ermöglichen. Ersatzweise zur eigenen Nicht-Bereitschaft verwiesen die Vertreter des BMU auf die noch anstehende Bearbeitung im Umweltausschuss des Bundestages – freilich außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs.

Dabei würden diese Sicherheitsanforderungen erst Ende 2020 bzw. Anfang 2021 tatsächlich benötigt, weil dann die mit der Endlagersuche befasste Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Teilgebiete festgelegt haben will. Davon wollte das BMU jedoch nichts wissen. Dass die Entwürfe für die Sicherheitsanforderungen auch hätten viel früher vorgelegt werden können und damit ein Zeitdruck nach hinten entfallen wäre, war kein Thema für das BMU.

Wie eng der nach BMU vorgegebe Ablaufplan ist, wird deutlich, wenn man das NBG betrachtet. Selbst das mit den StandAG geschaffene Gremium zur Überwachung der vorgeschriebenen Abläufe bei der „neuen“ Endlagersuche und einer guten transparenten Beteiligung hatte es über die Sommerpause nicht geschafft, unabhängige Gutachten zur Überprüfung und Bewertung in Auftrag zu geben, um eine kritische Debatte über die vorgelegten Sicherheitsanforderungen zu ermöglichen. Eine solche Veranstaltung, in der das BMU in einer öffentlichen Debatte mit derartig eingebundenem Sachverstand Rede und Antwort gestatten hätte, hatte die Vertreterin der Gorleben-Rechtshilfe mit Unterstützung von Aktiven aus der BI Lüchow-Dannenberg und dem BUND gefordert – bevor sie die Teilnahme an der Veranstaltung beendeten.

Eines machte die Veranstaltung auch deutlich: Da es zahlreiche – auch vom Europa-Recht geforderte – Transparenz- und Beteiligungsvorschriften gibt, wurde die Veranstaltung von der Moderation über Video und Protokoll messerscharf dokumentiert. Immer wieder mussten die ModeratorInnen entsprechende „Ansagen“ und „Feststellungen“ machen. Klar, denn bei späteren Klagen – z.B. in Sachen mangelhafter Öffentlichkeitsbeteiligung – will das Ministerium auch gegenüber Gerichten nachweisen können: Wir haben formalrechtlich alles getan, wie es die Gesetze verlangen. Öffentlichkeitsbeteiligung für die Gerichte – nicht für die BürgerInnen?!

So sieht der weitere Fahrplan des BMU aus: Am 6. November will das Bundesumweltministerium die Sicherheitsanforderungen vom Bundeskabinett beschließen lassen. Stellungnahmen können noch bis zum 20. September – auch online – abgegeben werden. Das BMU hat das hier in einer Pressemitteilung erklärt. Der Bundestag kann dann – als Regelung nach dem Standortauswahlgesetz – in einer Frist von vier Sitzungswochen zu dieser Verordnung Stellung nehmen bzw. Änderungen verlangen. (Ob das im Umweltausschuss per Anhörung erfolgt, ist aber damit noch nicht entschieden.) Danach werden diese Sicherheitsanforderungen in Kraft gesetzt. Angekündigt hat das BMU eine weitere (dritte) Verordnung, die sogenannte Dokumentationsverordnung nach § 38 StandAG, die aber wohl erst im nächsten Jahr kommen wird.

Rekommunalisierung Energienetze Hamburg und Gewerkschaften: Weiterhin kein dankeschön an „Unser Hamburg – Unser Netz“

Die Rekommunalsierung der Hamburger Energienetze ist mit der nun vollzogenen Übernahme der Fernwärme von Vattenfall unter Dach und Fach. Nicht nur für die Energie- und Klimapolitik hat Hamburg damit ein wichtiges Instrument wieder in öffentlicher Hand und damit der demokratischen Gestaltung zurück. Auch für die Beschäftigten ist die Perspektive in öffentlichen Unternehmen sicherlich besser, also in Händen von Shareholder-Value-Konzernen Marke Vattenfall oder E.on. Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ hatte die Rekommunalisierung in einer enormen Kraftanstrengung mit der Mehrheit der Bevölkerung politisch gegen massive Widerstände von SPD, CDU, FDP, Handelskammer und der IG Metall Hamburg und dem zuständigen Fachbereich bei Verdi Hamburg durchgesetzt. Auch die Betriebsräte hatten sich öffentlich gegen die Rekommunalisierung ausgesprochen. Jetzt bedanken sich IG Metall Hamburg und Verdi Hamburg für die Rekommunalisierung der Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme und dafür, dass die MitarbeiterInnen zahlreich gesicherte Arbeitsplätze bei einem kommunalen öffentlichen Arbeitgeber bekommen haben. Der Dank richtet sich aber nicht an das Bündnis „Unser Hamburg – Unser Netz“, sondern an den Senat. Komisch eigentlich.

umweltFAIRaendern dokumentiert zwei Stellungnahmen zur vollständigen Rekommunalisierung der beiden Gewerkschaften. Bereits im Oktober 2018 hatte der DGB Hamburg sich zur Rekommunalisierung der Fernwärme-Gesellschaft von Vattenfall geäußert (siehe auch ganz unten).

Kommentar der Erste Bevollmächtigten der IG Metall Region Hamburg

Hamburg rekommunalisiert Fernwärme

(05.09.2019) Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH wurde an die Freie und Hansestadt Hamburg verkauft.

„Als IG Metall zusammen mit den Betriebsräten und Vertrauensleuten freut es uns, dass der Senat aus den guten Erfahrungen der Zusammenarbeit beim Rückkauf des Stromnetzes bereits schon sehr frühzeitig alle Arbeitnehmervertreter bei der Umsetzung des Rückkaufs der Wärme mit eingebunden hat. Dafür sind wir als Arbeitnehmervertreter dankbar. Vor allem aber freut es uns, dass der Senat auch hier wieder Wort gehalten und mit einer wichtigen schriftlichen Botschaft an die Beschäftigten dafür Sorge getragen hat, dass sie all die Beschäftigten, die von Vattenfall-Gesellschaften zur Wärme Hamburg übergehen, künftig nicht schlechter stellen werden. So kann ein Start eines weiteren erfolgreich rekommunalisierten Unternehmens stattfinden, das die Zukunftsaufgaben anpackt! Mit IG Metall Tarifverträgen!“, so Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg.

Verdi Hamburg: Arbeitsplätze bei den Energienetzen wieder in städtischer Hand

04.09.2019

ver.di Hamburg begrüßt die nun vollständige Umsetzung des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg durch den Senat. Insbesondere die Einhaltung der Zusage, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu sichern, war ein für die Mitarbeiter*innen wichtiger Baustein im Prozess.

Berthold Bose, Leiter des ver.di-Landesbezirks: “Der Volksentscheid wurde erfolgreich umgesetzt und auch in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Beschäftigung haben die Verantwortlichen im Senat Wort gehalten. Die Sicherung der Arbeitsplätze war und ist ein wertvolles Gut, das es zu schützen galt. Durch die städtische Übernahme der Arbeitsverhältnisse wurde den Beschäftigten Lebenssicherheit gegeben.“

Thies Hansen, Sprecher der ver.di-Landesfachgruppe Energiewirtschaft: „Das derzeitige Tarifniveau zu erhalten, um qualifiziertes Personal (auch mit Blick auf die Ausbildung) nicht zu verlieren, ist daher eine Aufgabe für die Zukunft, bei der die Stadt jetzt in die Verantwortung gehen muss.“

Zur Akzeptanz dieses Modells der kommunalen Energieversorgung gehört aus ver.di-Sicht zwingend dazu, dass die Zusage zu stabilen Wärmepreisen und Netzentgelten auch zukünftig eingehalten wird.

DGB, ver.di und IG Metall zum Rückkauf des Fernwärmenetzes

Der DGB Hamburg, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Hamburg und die IG Metall Region Hamburg begrüßen die Entscheidung zum Rückkauf des Fernwärmenetzes.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Diese Entscheidung ist eine vernünftige Lösung, bei der das demokratische Mittel des Volksentscheids respektiert wird. Die Beschäftigten haben jetzt endlich Klarheit und eine gesicherte Beschäftigungsperspektive. Das ist auch ein Erfolg der konstruktiven Gespräche zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und den politischen Vertreter/-innen im Vorfeld.“

Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte IG Metall Region Hamburg: „Der Senat hat sich dazu bekannt, dass die Arbeitnehmerinteressen vollständig gewahrt bleiben. Dazu gehören für uns eine Arbeitsplatzabsicherung, das Einhalten des bestehenden Tarifniveaus sowie die Fortführung des hohen Ausbildungsstandards. Das muss aber auch für die in den bisherigen Vattenfall-Betrieben verbleibenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Wir fordern den Erhalt der Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft in Hamburg und in der Region.“

Berthold Bose, Landesbezirksleiter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Hamburg: „Notwendige Investitionen in die Wärmeversorgung können und müssen jetzt unter klimafreundlichen Gesichtspunkten angeschoben werden. Hamburg kann damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die durch den Rückkauf gewonnenen Synergieeffekte mit anderen städtischen Unternehmen wie Gasnetz Hamburg oder Hamburg Wasser können sinnvoll genutzt werden. Sie dürfen dort aber keinesfalls zu Rationalisierung oder Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen führen.“

 

Verdrängte Atomgefahren: Uran in der Erde lassen – AKWs abschalten – Uranfabriken stilllegen!

„Die Nutzung der Atomenergie ist vom Anfang des Uranbergbaus über den Betrieb der Atommeiler bis hin zum nahezu ewig strahlenden hochradioaktiven Atommüll unverantwortlich. Das unterstreicht der Uranatlas jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit.“ Mit diesem Worten begrüßt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) den jetzt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Nuclear Free Future Foundation (NFFF) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) veröffentlichten ersten Uranatlas. Weiter sagte der für Atomausstieg zuständige Abgeordnete: „Für die Bundesrepublik gilt weiterhin: Die immer noch unbefristet in Betrieb befindlichen Uranfabriken in Gronau und Lingen, die weltweit Atomkraftwerke mit Uranbrennstoff versorgen, müssen schnellstens stillgelegt werden.“

Nach EuGH-Urteil: Bundesregierung schweigt über konkrete Schritte zur Stilllegung rechtswidriger Atomkraftwerke

Was wird die Bundesregierung mit Blick auf insgesamt bis zu 18 rechtswidrig in Betrieb befindlichen AKWs in den EU-Staaten unternehmen? Auf diese Frage hat jetzt die Bundesregierung dem Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) schriftlich geantwortet.

Der Europäische Gerichtshof hatte jüngst geurteilt, dass die erteilten Genehmigungen für Laufzeitverlängerungen für die maroden AKWs Doel 1 und 2 in Belgien wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen und grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungen rechtswidrig sein. Laut Medienberichten sind insgesamt 18 AKWs allein in den EU-Staaten betroffen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die Bundesregierung verweigert jede konkrete Aussage, was sie denn künftig gegenüber den Regierungen in Frankreich, Belgien und anderen betroffenen Staaten unternehmen wird, nachdem der Europäische Gerichtshof Laufzeitverlängerungen für alte Atomkraftwerke (ohne grenzüberschreitende) Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich für rechtswidrig erklärt hat. Das ist angesichts der wachsende Risiken durch alternde Atommeiler unverantwortlich. So wie es aussieht, bleibt es auch weiterhin den Bürger*innen und Umweltverbänden überlassen, mit Protesten und Klagen den Ausstieg aus der unverantwortlichen Atomenergie zu erstreiten.“

Dokumentation: Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung und Antwort

Berlin 28.8.2019

Frage und Antwort als PDF

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 8/342 vom 22. August 2019
(Eingang im Bundeskanzleramt am 23. August 2019) beantworte ich wie
folgt:

Frage 8/342
„In welcher Weise wird die Bundesregierung mit den laut Bundesumweltministerium (BMU) „guten Argumenten“ (siehe Quelle) aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Verlängerung der Laufzeiten für die Belgischen Atomreaktorblöcke Doel 1 und 2 wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen und einer erforderlichen grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtens war, gegenüber den Nachbarländern darauf drängen, dass die offenbar insgesamt mindestens 18 Atomkraftwerke im EU-Ausland (siehe: https://www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-dutzende-meiler-in-europa-laufen-offenbar-ohne-genehmigung-a-1282287.html), die ebenfalls eine Laufzeitverlängerung ohne eine solche grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten haben, solange abgeschaltet werden bzw. keine Kernbrennstoffe aus bundesdeutschen Uranfabriken mehr erhalten werden, bis entsprechende Beteiligungsverfahren nachgeholt worden sind, und in welcher Weise hat sich die EU inzwischen zur Frage des BMU (siehe Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 aus  Bundestagsdrucksache 19/10303) geäußert, ob ein nationales Export-Verbot
für Kernbrennstoffe zulässig ist (BMU PM 29. 7.2019, https://www.bmu.de/meldung/stellungnahme-des-bundesumweltministeriums-zum-eugh-urteil-zu-doel/)?“

Antwort, Bundesumweltministerium, Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär, Mitglied des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Gremien der UN ECE Espoo Konvention, dafür ein, dass erhebliche Laufzeitverlängerungen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Ergänzend wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 7 /467 und 8/89 verwiesen.

Soweit die Frage Bezug nimmt auf den Einsatz von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland (Koalitionsvertrag, Zeilen 6694 ff), prüft die Bundesregierung mehrere Optionen, um einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg zu finden, eine Ausfuhrgenehmigung zu versagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen und hatte die EU-Kommission im Frühjahr diesen Jahres um Stellungnahme gebeten. Der Generaldirektor der GD Energie der EU-Kommission hat mit Schreiben vom 26. Juni 2019 mitgeteilt, dass die Frage aufmerksam geprüft worden sei und sich die Dienststellen gründlich damit auseinandergesetzt hätten.

Die Kontrolle über die Zuständigkeiten der EU-Kommission bei der Sorgetragung über die Anwendung und die Überwachung der Anwendung von EU-Recht liege jedoch beim  Gerichtshof der Europäischen Union, der alleine für die Auslegung des EU-Rechts zuständig sei.

  • (*) zur UN ECE Espoo Kovention siehe https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/buergerbeteiligung/umweltpruefungen-uvpsup/, (Grenzüberschreitende) Umweltverträglichkeitsprüfung

In der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel wird Bezug genommen auf die Frage Nr. 8/89, die von der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stammt und hier dokumentiert ist:

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 28 europäischen Atomkraftwerken Olkiluoto 1 und 2 (Finnland). Fessenheim 1 und 2 sowie Bugey 2 bis 5 (Frankreich), Forsmark 1 und 2 sowie Ringhals 1 und 2 (Schweden), Beznau 1 und 2; Gösgen und Mühleberg (Schweiz), Krško (Slowenien), Almaraz 1 und 2, Asco 2, Cofrentes und Vandellós 2 (Spanien), Dukovany 1 bis 4 (Tschechische Republik), Hinkley Point B1 und Hunterston B1 (Vereinigtes Königreich) vor der Inbetriebnahme jeweils die bei der Auslegung zugrunde gelegte Betriebsdauer?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 21. August 2019

Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt die bei der Auslegung zugrunde gelegte Betriebsdauer für die vier Anlagen russischer Bauart des Typs WWER-440 in Dukovany 30 Jahre. Die bei der Auslegung zugrunde gelegte Betriebsdauer für die 24 genannten Anlagen westlicher Bauart beträgt 40 Jahre.

Außerdem wird von der Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage von MdB Hubertus Zdebel Bezug genommen auf die Nummer 7/467 – das ist die Frage 158 in Drucksache 19/12234 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

  1. Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung der Atomkraftwerke im belgischen Doel (www. deutschlandfunk.de/eugh-urteil-zu-atommeilerndoel-1-und-doel-2-belgien-muss.1939.de.html? drn:news_id=1032819), und wird die Bundesregierung Kontakt mit der belgischen Regierung aufnehmen, um Unterstützung bei der Abschaltung der beiden AKWs in Doel anzubieten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold vom 7. August 2019

Die Bundesregierung sieht sich durch das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass erhebliche Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen. Diese Position hatte die Bundesregierung auch in dem Verfahren vor dem EuGH vertreten.

Das Unterbleiben der notwendigen UVP hat nach Auffassung des EuGH nicht zwingend zur Folge, dass das belgische Gesetz, mit dem die Stromerzeugung durch die Kraftwerke Doel 1 und Doel 2 verlängert wurde, aufgehoben und der Betrieb eingestellt werden muss. Der Gerichtshof hat einen Weiterbetrieb aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Er ist auf den Zeitraum beschränkt, der absolut notwendig ist, um die UVP nachzuholen und eine Legalisierung herbeizuführen. Außerdem kommt ein Weiterbetrieb nur in Betracht, wenn die tatsächliche und schwerwiegende Gefahr besteht, dass die Stromversorgung des Landes unterbrochen wird und auch keine Alternativen (z. B. Zukauf von Strom im Rahmen des Binnenmarktes) zur Verfügung stehen.

Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist eine beim belgischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage, mit der zwei belgische Nichtregierungsorganisationen das o. g. belgische Gesetz für nichtig erklären lassen möchten. Der belgische Verfassungsgerichtshof hatte dem EuGH daraufhin in einem Vorabentscheidungsersuchen einen umfänglichen Fragenkatalog vorgelegt, der unter anderem die Frage umfasste, ob Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nach der UVP-Richtlinie der EU und der Espoo-Konvention einer grenzüberschreitenden UVP bedürfen. Nachdem der EuGH hierzu in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 Stellung genommen hat, wird der belgische Verfassungsgerichtshof jetzt unter Beachtung der dortigen Ausführungen über die Nichtigkeitsklage zu entscheiden haben.

Unabhängig von den Rechtsfragen der grenzüberschreitenden UVP ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch in unseren Nachbarstaaten alte Atomkraftwerke vom Netz genommen werden sollten, und hält Laufzeitverlängerungen für den falschen Weg. Sicherheitsfragen zu grenznahen belgischen AKW, so auch Doel, werden regelmäßig in der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission erörtert.

Im Oktober 2018 hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit der belgischen Energieministerin Marghem eine Absichtserklärung zur Energiezusammenarbeit unterzeichnet. Es wurde insbesondere vereinbart, dass Deutschland Belgien bei der Lösung der besonderen Versorgungssicherheitssituation im Winter 2018/2019 unterstützen wird und dass beide Länder auch in Zukunft bei der Versorgungssicherheit zusammenarbeiten werden. Für den vergangenen Winter wurden auf dieser Basis konkrete Maßnahmen vereinbart und umgesetzt. Für das Jahr 2020 ist die Inbetriebnahme einer direkten Stromleitung zwischen Belgien und Deutschland mit einer Kapazität von 1 000 Megawatt geplant; die dadurch verbesserte Möglichkeit des grenzüberschreitenden Stromhandels wird zur Versorgungssicherheit Belgiens beitragen.

Alibi-Maßnahmen der Bundesregierung statt Exportverbot für Uran-Brennstoffe

„Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe aus deutschen Atomanlagen zur Versorgung maroder Atomkraftwerke im Ausland bleibt in weiter Ferne. Mit Alibi-Maßnahmen täuscht die Bundesregierung eine im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Prüfung für ein solches Exportverbot vor. Die Exporte – z.B. zur Versorgung gefährlicher AKWs in Belgien – finden jedoch weiter ungestört statt. Die längst überfällige Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen ist offenbar für das Bundesumweltministerium kein Thema mehr“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) als Reaktion auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zum geplanten Exportverbot.

  • Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort der Bundesregierung als PDF und hier als Drucksache, Frage 114 des MdB Zdebel
  • Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 enthält folgende Festlegung (S. 142): „Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen.“
  • Zu den Uranexporten nach Doel, Belgien siehe hier

Bis heute sind die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Ohne jede Befristung dürfen sie Uranbrennstoffe zum Einsatz in Atomkraftwerken in aller Welt herstellen. Darunter befinden sich die hochgefährlichen UraltReaktoren in Tihange und Doel oder auch AKWs in Frankreich.

Vor wenigen Wochen hatte die amtierende Bundesumweltministerin Svenja Schulze sich medienwirksam mit einer Frage an die EU-Kommission zur Zulässigkeit eines solchen Exportverbots für Uranbrennstoffe gewandt. In ihrer Antwort teilt die Kommission dem BMU nun nicht sonderlich überraschend mit, dass der Europäische Gerichtshof die Instanz für eine derartige Bewertung sei.

Dieses Vorgehen des BMU war insofern überraschend und eher als Alibi-Maßnahme zu bewerten, weil bereits unter der ehemaligen Umweltministerin Barbara Hendricks das BMU per Rechtsgutachten festgestellt hatte, dass ein solches Exportverbot EU-rechtlich nicht zulässig wäre. Siehe hier auf der Homepage des BMU.

Als Alternative aber wäre laut einem weiteren Gutachten im Auftrag des BMU (PDF) unter Barbara Hendricks die ohnehin überfällige Stilllegung der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen ohne Probleme per Atomgesetz machbar. Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE war aber in diesem Frühjahr an den Regierungsfraktionen sowie AfD und FDP im Bundestag gescheitert.

Dokumentation des Teils der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel mit Bezug auf das Exportverbot:

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE)

„… und in welcher Weise hat sich die EU inzwischen zur Frage des BMU (siehe Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 aus  Bundestagsdrucksache 19/10303) geäußert, ob ein nationales Export-Verbot für Kernbrennstoffe zulässig ist (BMU PM 29. 7.2019, https://www.bmu.de/meldung/stellungnahme-des-bundesumweltministeriums-zum-eugh-urteil-zu-doell)?“

Antwort der Bundesregierung auf diesen Teil der Schriftlichen Frage:

„Soweit die Frage Bezug nimmt auf den Einsatz von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland (Koalitionsvertrag, Zeilen 6694 ff), prüft die Bundesregierung mehrere Optionen, um einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg zu finden, eine Ausfuhrgenehmigung zu versagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen und hatte die EU-Kommission im Frühjahr diesen Jahres um Stellungnahme gebeten. Der Generaldirektor der GD Energie der EU-Kommission hat mit Schreiben vom 26. Juni 2019 mitgeteilt, dass die Frage aufmerksam geprüft worden sei und sich die Dienststellen gründlich damit auseinandergesetzt hätten.

Die Kontrolle über die Zuständigkeiten der EU-Kommission bei der Sorgetragung über die Anwendung und die Überwachung der Anwendung von EU-Recht liege jedoch beim  Gerichtshof der Europäischen Union, der alleine für die Auslegung des EU-Rechts zuständig sei.“

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