Atommüll: Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der aus der ASSE zurückgeholten Abfälle
Der Atommüll im vermeintlichen Endlager in der ASSE II soll geborgen werden, weil das Lager einzustürzen und abzusaufen droht. Ein entsprechendes Gesetz ist in einem recht breiten Konsens im Bundestag verabschiedet worden. Dennoch gab und gibt es Stimmen, die dafür plädierten, den Atommüll untertage zu belassen, technische Maßnahmen einzubauen, die eine Ausbreitung der Radioaktivität im Falle des Absaufens begrenzen (sollen), statt die Risiken der Strahlenbelastung durch die Rückholung in der Gegenwart in Kauf zu nehmen. Geregelt wurde mit der sogenannten Lex ASSE auch eine institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Beteiligt daran sind neben Betreibern, Behörden von Bund, Land und Kommunen auch die Öffentlichkeit in Form von Bürgerinitiativen und auch unabhängige Wissenschaftler. Diese Wissenschaftler bilden die sogenannte Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO) (dort Angaben zur bisherigen und zur aktuellen Besetzung und einige kritische Anmerkungen, siehe außerdem hier) hat an vielen Stellen zu Problemen und Konzepten Stellung genommen. Die AGO? Das sind „Sachverständige der Begleitgruppe Asse-II des Landkreises Wolfenbüttel“. Im Januar legte dieses Gremium von (unabhängigen) Wissenschaftlern ein Papier unter dem Titel „Aspekte zu Umgang, Konditionierung und Lagerung der rückgeholten Asse-Abfälle“ (PDF) vor. Der Anlass: Behörden und Betreiber legten Planungen für erforderliche Anlagen auf Eis. Als Grund kann vermutet werden, dass ein Teil der örtlichen Initiativen ein nach einer erfolgreichen Rückholung notwendiges Zwischenlager und eine erforderliche Konditionierungsanlage am Standort ASSE infrage stellt. Stattdessen, so die lauter werdende Forderung, könnten solche Anlagen doch – verbunden mit Atomtransporten – auch anderswo, weit ab von der ASSE errichtet und betrieben werden. Ein weiterer Grund für die quasi Planungseinstellung könnte ein Zusammenhang mit dem vom BMU propagierten „Bereitstellungslager Konrad“ sein.
Weitere Stellungnahmen der AGO, die sich mit grundlegenden Fragen zum Vorgehen um die Probleme bei der Rückholung der ASSE-Atomabfälle befassen, sind auch die folgenden (alle PDF):
- AGO-Stellungnahme_zu_WTI_GNS Zwischenlagerung (2011)
- AGO-Stellungnahme_BfS-Parameterstudie Zwischenlagerung (2015)
- AGO-Stellungnahme_zweite BfS-Parameterstudie Zwischenlager (2016)
UmweltFAIRaendern dokumentiert aus der oben genannten Stellungnahme im Folgenden:
8. Zusammenfassung und Fazit der AGO
Die AGO begrüßt, dass die BGE mittlerweile dabei ist, die Vorgehensweise zur Festlegung des Zwischenlagerstandortes zu überprüfen. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass diese Überprüfung zu einer Verzögerung der weiteren Planungsschritte führt.
Rechtlich ist es zunächst theoretisch möglich, nur die Zwischenlagerung oder aber die Konditionierung plus Zwischenlagerung der rückgeholten Asse-Abfälle sowohl am Asse-nahen Standort als auch an einem Asse-fernen Standort durchzuführen.
Die AGO weist darauf hin, dass die Abkehr von der in der Region ursprünglich weit verbreiteten Position, Pufferlager und Konditionierung vor Ort zu errichten und die Ermittlung des Zwischenlagerstandortes durch einen Kriterien gesteuerten Vergleich zwischen Asse-nahen und Asse-fernen Standorten vorzunehmen, zu Schwierigkeiten führen kann. Denn die Forderung nach Zwischenlagerung oder Konditionierung plus Zwischenlagerung an anderen Standorten hätte eine bundesweite Bedeutung und könnte Auswirkungen auf die nach Atomgesetz vorgeschriebene Rückholung der Asse-Abfälle haben.
Bezüglich der Umgangsschritte für die Asse-Abfälle ist festzuhalten, dass am Asse-Standort in jedem Fall ein Puffer-/Bereitstellungslager und eine Anlage zur Charakterisierung der Asse-Abfälle erforderlich sind.
Würden die Konditionierungsanlage und das Zwischenlager am Standort Asse realisiert, dann wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der notwendigen Umgangsschritte am geringsten. Bei Konditionierung und Zwischenlagerung am gleichen Asse-fernen Standort wären ebenfalls der Neubau beider Anlagen notwendig und der Genehmigungsaufwand sowie die Zahl der Umgangsschritte insgesamt größer. Bei Asse-ferner Konditionierung in einer bestehenden Anlage wäre die Zwischenlagerung an einem dritten Standort erforderlich. In diesem Fall wären der Genehmigungsaufwand und die Zahl der Umgangsschritte am größten.
Daher ist nach Meinung der AGO ein Asse-naher Standort für die Konditionierungsanlage sinnvoll. Durch die geringere Zahl von Umgangsschritten wären die Strahlenbelastungen für Personal und Bevölkerung, die Störfallrisiken und die Risiken für eine Verzögerung der Rückholung durch eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende (Asse-ferne) Konditionierungsanlage am geringsten. Unabhängig vom Standort müssen für die Asse-Abfälle neue Zwischenlagerkapazitäten genehmigt und errichtet sowie Konditionierungsverfahren zugelassen bzw. neu genehmigt und entsprechende Anlagen errichtet werden.
Um Verzögerungen für die Rückholung zu vermeiden, sollte mit der Asse-nahen Standortauswahl für das Pufferlager, die Anlage zur Charakterisierung und Umladung der rückgeholten Abfälle, die Konditionierungsanlage sowie des Zwischenlagers auf Grundlage des Kriterienkatalogs zügig begonnen werden. Ebenso zügig sollte mit der Suche nach mindestens zwei geeignet erscheinenden Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager begonnen werden.
Nach Identifizierung der Asse-fernen Standorte sollte ein Vergleich mit dem Asse-nahen Zwischenlagerstandort auf Grundlage des Kriterienkatalogs erfolgen. Danach sollten die Planungen und Genehmigungen der erforderlichen Transporte und Anlagenteile (Puffer- Konditionierungs- und Bereitstellungslager) für den festgelegten Standort erfolgen.
Die umgehende Kategorisierung der zu erwartenden Abfälle und die sofortige Aufnahme von systematischen Untersuchungen zu Konditionierungsmethoden sind nach Meinung der AGO sinnvoll.
Schließlich empfiehlt die AGO den sofortigen Beginn der Vorbereitungen zur Planung der Konditionierungsanlage am Asse-nahen Standort. Sollten Ausschlusskriterien des Kriterienkatalogs gegen einen Asse-nahen Standort der Anlage sprechen, empfiehlt die AGO den Bau der Konditionierungsanlage am gleichen Standort, an dem das Zwischenlager errichtet wird.