Bericht vorgelegt: Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke durch die Betreiber

Wie steht es um die Finanzierungssicherheit bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke? CDU/CSU und SPD hatten 2016 mit den Stimmen der Grünen eine „Neuordnung der Finanzierung“ des atomaren Erbes beschlossen. Der gesamte Atommüll-Bereich wurde verstaatlicht, die Konzerne gegen eine zu geringe Einmalzahlung dauerhaft von der Haftung befreit. Für Stilllegung und Rückbau sind sie weiterhin zuständig, geblieben ist es aber auch bei der riskanten Methode der Rückstellungen. Jetzt gibt es einen Prüfbericht in Sachen Sicherheit der Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der AKWs vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung.

Hubertus Zdebel, für Atompolitik zuständiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Als Fraktion DIE LINKE hatten wir 2016/2017 gefordert, dass die Atomkonzerne die Kosten zur Finanzierung von Stilllegung und Rückbau und für die Atommüllentsorgung insgesamt in den 2017 neu gebildeten Entsorgungsfonds hätten einzahlen sollen, verbunden mit einer weiteren Haftung, sollten die Beträge nicht ausreichen.

CDU/CSU, SPD und auch die Grünen haben den Atomkonzernen aber das Geschenk gemacht, nur den Bereich der Atommüll-Kosten in einen Fonds zu überführen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von der weiteren Haftung zu befreien. Dafür mussten die Konzerne nicht einmal ihre Schadensersatzklagen zurückziehen. Ich will nur an die Vattenfall-Klage vor einem internationalen Schiedsgericht erinnern, in der das Unternehmen mehr als fünf Milliarden Euro Schadensersatz für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel verlangt!

Statt eine komplette Sicherung der Gelder inklusive Haftung auch bei Stilllegung und Rückbau umzusetzen, haben CDU/CSU, SPD und Grüne es leider bei der unsicheren Form der Finanzierung über die Bildung von Rückstellungen belassen. Stilllegung und Rückbau der AKWs wird 15 oder 20 Jahre dauern, vermutlich sogar länger. Das BAFA gibt uns in ihren Berichten nun gerade mal eine Prognose für drei Jahre. Wir können nur hoffen, dass das nicht zum Schaden der SteuerzahlerInnen schief geht!“

Einige Hinweise zu dem Bericht in der Drucksache 19/15495 (PDF), in dem sich auch weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Betreibern sowie zu den jeweiligen Atomkraftwerken finden lassen.

Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.Inzwischen liegen diese Berichte für die Jahre 2017 und 2018 vor.

Das BAFA kommt im Bericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Beanstandungen bei den gebildeten Rückstellungen gibt. Geprüft wird dabei offenbar aber nur, ob bestimmte Regeln eingehalten und ob für die nächsten drei Jahre Anlässe erkennbar sind, die Probleme bereiten. Solche Probleme werden nicht benannt.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die Summe der gebildeten Rückstellungen 21,9 Mrd. Euro. Im Vorjahresbericht für 2017 (Drucksache 19/06223, PDF) waren es 21,0 Mrd. Euro. In der Summe haben sich die Rückstellungen Aufgrund von der Zinsmarktentwicklung und aufgrund von Preissteigerungen erhöht. Teilweise wurden Rückstellungen aber auch für bereits stattfindende Stilllegungs- und Rückbautätigkeiten eingesetzt! (Siehe Fazit auf Seite 31f der Drucksache)

Zu den erwarteten Kosten/Ausgaben für Stilllegung und Rückbau heißt es auf Seite 43: „Für die Jahre 2019 bis 2021 wird mit jährlichen Ausgaben für Rückbauverpflichtungen (eskaliert) von ca. 1,5 Mrd. Euro gerechnet. In diesem Zeitraum werden nach heutigem Stand noch Erlöse aus der Stromproduktion der laufenden KKW generiert, die zur teilweisen Deckung der Rückbauverpflichtungen genutzt werden können. Die höchsten Ausgaben für Rückbauverpflichtungen werden nach der Stilllegung der letzten KKW für die Jahre 2023 bis 2026 erwartet. Hier werden über alle EVU hinweg Ausgaben von voraussichtlich bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr anfallen. Nach 2026 wird ein stetiger Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen sein. Ab 2030 werden die Ausgaben aus heutiger Sicht den Betrag von 1 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft unterschreiten.“

Der Bericht betont, dass nach der Entsorgungs-Neuregelung der (bis dahin hohe) Verschuldungsgrad der Konzerne deutlich abgenommen hat. Das BAFA stellt abschließend auf Seite 35 fest: „Anhand der von allen Betreibern eingereichten Cashflow-Planungen konnte sich das BAFA ein Bild darüber verschaffen, wie sich die Liquiditätssituation der Konzerne in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.“

Vattenfalls AKW Krümmel: Letzter Castor hochradioaktiv ins Zwischenlager

Noch im Mai meldete Vattenfall, das im abgeschalteten Atomkraftwerk Krümmel bei der Beladung eines Köchers für hochradioaktive Sonderbrennstäbe eine Brennstabkapsel aus dem Greifwerkzeug abstürzte (siehe unten). Jetzt teilt Vattenfall mit, dass der letzte Castorbehälter mit diesen besonderen Atomabfällen ins benachbarte Zwischenlager transportiert wurde und das AKW damit kernbrennstofffrei sei. Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gehört seit kurzem der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Die hochradioaktiven Brennelemente waren bereits nach und nach in den letzten Jahren in Castor-Behälter verpackt und ins Zwischenlager am Standort transportiert worden. Im Nasslager des Reaktors befanden sich aber noch sogenannte Sonderbrennstäbe. Nun sind auch diese aus dem Reaktor geholt worden. In den Lübecker Nachrichten (12.12.2019) berichtet Timo Jann mit Bezug auf Vattenfall: „Der letzte Castor in Krümmel ist hingegen ein Einzelstück. „Wir haben 154 Sonderbrennstäbe in neun Köchern, die einzeln verschweißt und auf Dichtigkeit geprüft wurden, darin verpackt“, berichtet Barbara Meyer-Bukow, die Sprecherin des Energiekonzerns Vattenfall, dem der Atommeiler gehört. Als Sonderbrennstäbe werden die Brennstäbe bezeichnet, die aus verschiedenen Gründen Beschädigungen aufweisen und aus den normalen Brennelementen, in denen sie gebündelt waren, entnommen wurden. Eigentlich passen 52 Brennelemente in einen Castor. Durch umfangreiche Berechnungen und Tests musste nachgewiesen werden, dass der Castor auch für die Köcher mit den fingerdicken und vier Meter langen Sonderbrennstäben tauglich ist.“ Nunmehr befinden sich insgesamt 42 Castor-Behälter mit mehr als 2000 Brennelementen im Zwischenlager. Das berichtet auch die LAGAtom. Siehe außerdem hier mit Foto Bergedorfer Zeitung.

Im AKW Krümmel erwartet die Belegschaft von derzeit noch rund 190 Mitarbeiter*innen eine Genehmigung für Stilllegung und Rückbau in 2020.

Frische Uran-Brennelemente, die nicht mehr im AKW Krümmel zum Einsatz gekommen sind, aber kontaminiert waren, hat Vattenfall inzwischen auch aus Geesthacht abtransportieren lassen. UmweltFAIRaendern hatte darüber informiert, dass Vattenfall diese Brennelemente in die USA exportieren wollte, um neue Brennelemente für andere Reaktoren daraus fertigen zu lassen.

Pressemitteilung Vattenfall 24.05.2019 5:00 CET (Link siehe oben):  Kraftwerk Krümmel: Handhabung von Sonderbrennstäben

Im dauerhaft abgeschalteten Kernkraftwerk Krümmel (KKK) rutschte bei der Beladung eines Köchers für Sonderbrennstäbe eine Brennstabkapsel aus dem Greifwerkzeug.

Sie sank wenige Zentimeter auf eine Platte und wurde dabei nicht beschädigt. Nach Sicherung der Kapsel wurde sie mit einem weiteren Greifwerkzeug in die vorgesehene Position im Köcher abgesetzt. Eine Brennstabkapsel umhüllt und schützt einen defekten Brennstab. Eine geänderte Vorgehensweise bei der Handhabung der Brennstabkapseln soll ein erneutes Herausrutschen einer Kapsel verhindern.

Der Vorgang wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gestern, 23. Mai 2019, fristgerecht als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Das Ereignis liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kraftwerken („INES 0“).

Die Brennelemente sind bereits alle in Castoren verladen und ins Standortzwischenlager gestellt worden. Die noch in der Anlage vorhandenen Sonderbrennstäbe werden zurzeit in spezielle Köcher geladen und anschließend ebenfalls in Castorbehälter verpackt, um die Brennstofffreiheit des Kraftwerks Krümmel herzustellen.

Dialog Rückbau Atomforschungsreaktor Geesthacht: Umgang mit radioaktivem Abwasser verbessert

Im Rahmen des  konsensorientierten Dialogs beim Rückbau der Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS in Geesthacht haben sich Betreiber und Begleitgruppe auf einen verbesserten Umgang mit radioaktiven Abwässern verständigt. Das teilen die Dialog-Partner jetzt in einem Newsletter zum Jahresende mit. Bereits 2012 startete das Dialog-Projekt in Geesthacht. Die Beteiligten – der Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und eine Gruppe aus Bürger*innen, kommunalen Vertreter*innen und Initiativen – hatten sich in einem intensiven Prozess gemeinsame Spielregeln für den Dialog erarbeitet. Dazu zählen auch Verabredungen zur Unterstützung der Begleitgruppe durch unabhängige Experten und der Umgang miteinander im Falle von Dissens. Auch in dem benachbarten und ebenfalls stillgelegten AKW Krümmel sowie ebenfalls in Schleswig-Holstein gelegenen stillgelegten AKW Brunsbüttel sind beim kommenden Abriss anfallende radioaktive Abwasser-Einleitungen in die Elbe Thema. Darüber berichtet die LAGAtom hier und hier.

umweltFAIRaendern dokumentiert den Newsletter:

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Dezember 2019

Beim zukünftigen Rückbau der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum Geesthacht fallen in geringem Umfang auch radioaktive Abwässer an, die in die Elbe abgeleitet werden dürfen. Die beantragten Mengen und genehmigten Grenzwerte entsprechen dabei denen im Forschungsbetrieb.

Der HZG-Dialog hat sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei konnte der Betreiber für die Begleitgruppe plausibel darstellen, dass die Einleitungen unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegen.

Sämtliches Abwasser aus dem Forschungsreaktor wird nach der Nutzung zunächst aufgefangen und radiologisch untersucht. Nur wenn es eine Aktivitätskonzentration von weniger als 3,7 E6 Bq/m³ aufweist, darf es in die Elbe eingeleitet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Abwässern um Hygienewasser, das beim Händewaschen und Duschen im Kontrollbereich anfällt. Die letzte Einleitung durch HZG erfolgte – in der Größenordnung 15 m3 – im Oktober 2018. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt ca. 700 m3 pro Sekunde. HZG lädt mit maximal 5 m3 pro Stunde ein. Dies entspricht 0,0014 m3/s. Die Einleitung erfolgt mit Hilfe einer Leitung, die vom Gelände der Forschungsreaktoranlage bis in die Mitte des Grundes der Elbe führt. Alle bislang durchgeführten baulichen Veränderungen und Wartungsarbeiten werden bei HZG dokumentiert und archiviert.

Abwasser mit höherer Aktivitätskonzentration (> 3,7 E6 Bq/m³) darf nicht eingeleitet werden; daher wird es in einen zugelassenen Tankwagen oder Tankcontainer überführt, extern konditioniert und entsorgt. Diese Prozesse werden von den Behörden vorher genehmigt, kontrolliert und nachweisbar dokumentiert.

Während der Treffen wurden auch Besonderheiten des Standortes Geesthacht diskutiert. So passt das Helmholtz-Zentrum schon jetzt die Einleitungstermine der Tide unterhalb des Sperrwerks in Geesthacht an. Damit wird sichergestellt, dass die Abwässer nur während der Ebbephase der Elbe und mit dem abfließenden Ebbstrom fortgetragen werden.

Eine weitere Besonderheit des Standortes sind die, immer wieder auftretenden, Niedrigwasserphasen der Elbe. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt am Pegel Neu Darchau ca. 700 m3/s. Zum Beispiel während der Phasen mit sehr geringem Abfluss im September 2018 sank der Abfluss hingegen über Wochen auf 200 m3/s. Trotz der geringen Einleitungen des HZG sieht die Begleitgruppe in der Abgabe von Abwässern in derartigen Phasen, mit der dann ja geringeren Verdünnung, ein vermeidbares Risiko. Das Helmholtz-Zentrum hat sich daher über die gesetzlichen Vorgaben hinaus dazu bereit erklärt, in Zukunft keine Einleitungen in Phasen mit geringem Abfluss mehr vorzunehmen.

Zudem wird sich das Helmholtz-Zentrum auf Anregung der Begleitgruppe mit dem Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel abstimmen, damit sichergestellt wird, dass gleichzeitige Einleitungen beider Betreiber vermieden werden.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist eine wesentliche Gefährdung der Umwelt durch die Einleitungen von Abwässern aus dem Rückbau der Atomforschungsanlagen in die Elbe unwahrscheinlich.

Dass sich das Helmholtz-Zentrum hier zu Maßnahmen bereit erklärt, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen, wertet sie als Erfolg des Dialogprozesses.

Weitere Informationen zum Dialogprozess unter: www.hzg.de/dialog

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