Radioaktivität kennt keine Grenzen – Europa braucht den Atomausstieg

Radioaktivität macht nicht an den Grenzen halt. Es ist höchste Zeit, den Atomausstieg verstärkt auf die europäische Agenda zu setzen. Dafür muss sich die Bundesregierung auch im Interesse der Menschen hier bei uns einsetzen und dafür braucht es eine starke Linke in Europa. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE, reagiert damit auf eine neue Studie der internationalen Ärzteorganisation IPPNW über die Folgen einer Atomkatastrophe im Länderdreieck Schweiz, Deutschland, Frankreich.  Untersucht wurden die Folgen einer Atomkatastrophe in den überalterten Schweizer Atomkraftwerken Leibstadt, Gösgen, Beznau und Mühleberg sowie dem grenznahen französischen AKW Bugey. Aber auch Fessenheim und Cattenom (Frankreich), Tihange und Doel (Belgien) oder Neckarwestheim, Philippsburg oder Lingen (Deutschland) müssen umgehend vom Netz. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass es zu grenzüberschreitenden Atomkatastrophen kommen kann, von der vielen hunderttausende Menschen betroffen wären.

Die Studie der IPPNW hier online.

 

Erneute Verschiebung der Stilllegung des AKW Fessenheim? Unverantwortliches Spiel mit den Ängsten der Menschen

„Es ist ein unverantwortliches Spiel mit den Ängsten der Menschen, was Electricité de France (EDF), Betreiber der beiden Atomreaktoren des AKW Fessenheim, da aus wirtschaftlichen Interessen treibt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, zu Meldungen, dass es erneut zu Verzögerungen bei den zuletzt vom französischen Umweltminister de Rugy für März 2020 (Block1) und August 2020 (Block2)  angekündigten Stilllegungen des AKW Fessenheim kommen solle.

Zdebel weiter: „Erst vor wenigen Tagen hatte ich die Bundesregierung zur Verbindlichkeit der bislang genannten Stilllegungstermine befragt. Bei der Beantwortung hatte ich mich schon darüber gewundert, dass die Bundesregierung keinen verbindlichen Zeitpunkt für die Abschaltung kennt.

Notwendige Sicherheitsnachrüstungen werden am AKW Fessenheim verschoben oder unterlassen und immer neue Störfälle zeigen, wie riskant die Uralt-Reaktoren sind. Und jetzt werden erneut bereits von der französischen Regierung angekündigte Stilllegungstermine vom Betreiberkonzern EDF aus Gründen der ‚Gewinnmaximierung‘, so Marc Simon-Jean, Direktor des AKWs Fessenheim, in Frage gestellt.

Das sollte sich die Bundesregierung nicht bieten lassen und in den anstehenden Gesprächen von den französischen Verantwortlichen jetzt Klarheit fordern.“

Tschüss Kohle: Hamburger Fernwärme wird spätestens 2030 kohlefrei

Die Hamburger Volksinitiative Tschüss Kohle, gestartet mit dem Ziel, die Kohle bis 2025 aus der Fernwärme zu verbannen, hat sich mit dem rot-grünen Senat auf ein Kohleausstiegsgesetz verständigt. Allerdings: Rechtlich verbindlich soll der Kohleaussstieg in der inzwischen wieder kommunalen Fernwärme erst 2030 erreicht sein. Bis dahin soll aber geprüft werden, ob es nicht doch schneller gehen kann. Der NDR berichtet: „Dieser Kompromiss ist einfach zu wenig, um darüberjubeln zu können“, sagte Stephan Jersch von den Linken. Das reiche Hamburg verschleppe den dringend nötigen Kohleausstieg und vertröste die Hamburger auf eine schönere Zukunft. Der Hamburger BUND bewertet die Einigung dagegen als „tragbaren Kompromiss“ mit einem klaren Fahrplan zum Kohleausstieg. Die Umweltorganisation wolle sich aber dennoch für einenschnelleren Ausstieg einsetzen.“ Die PM des BUND ist hier online. Bereits vor der Pressekonferenz am 21. Mai berichteten auch die Taz, die Welt und das Hamburger Abendblatt. Die PM der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft ist hier. Andere werden hier noch ergänzt, sobald die online sind.

Die PM der Volksinitiative Tschüss Kohle: Volksinitiative Tschüss Kohle setzt Gesetz zum Kohleausstieg in Hamburg durch

Das künftig städtische Fernwärmeunternehmen wird auf schnellstmögliche Vermeidung von Kohle verpflichtet

Die Volksinitiative Tschüss Kohle hat sich dazu entschieden, das Ergebnis der Verhandlungen mit der rotgrünen Koalition um ein Gesetz zum Kohleausstieg in Hamburg anzunehmen.

Als ein Erfolg der Volksinitiative verpflichtet sich die Stadt gesetzlich, den Einsatz von Kohle in der bald städtischen Fernwärme so früh und so weitgehend wie möglich zu vermeiden. Die konzeptionellen Arbeiten, insbesondere für den Ersatz des Kohlekraftwerks Tiefstack, sollen unverzüglich, und nicht erst wie bisher avisiert 2022, beginnen und verstärkt auf erneuerbare Wärme an Stelle von fossilem Gas setzen. Aktive Mitgestaltung, Transparenz und Kontrolle sollen durch ein zivilgesellschaftliches Begleitgremium und häufige öffentliche Berichterstattung sichergestellt werden. Allerdings muss die Fernwärme erst spätestens 2030, und nicht wie von der Initiative angestrebt 2025, komplett kohlefrei sein. Damit erhält Hamburg als erstes Bundesland ein gesetzlich verpflichtendes Datum für den Kohleausstieg in der Wärmeversorgung.

Als Erfolg wertet die Volksinitiative auch die zweifache gesetzliche Absicherung gegen die Einspeisung von Wärme aus dem Kohlekraftwerk Moorburg in das Fernwärmenetz. So ist es dem städtischen Wärmeunternehmen ab dem 1.1.2020 verboten, Kohlewärme von Vattenfall oder anderen Erzeugern einzukaufen. Außerdem wird der Bau einer Wärmeleitung vom Kohlekraftwerk Moorburg zum Fernwärmenetz verhindert, weil die Stadt ab sofort keine öffentlichen Flächen mehr für die Verlegung von Wärmeleitungen für Kohlewärme zur Verfügung stellen darf. Aus Sicht der Volksinitiative unbefriedigend ist, dass Ausnahmen erlaubt sein sollen, wenn eine solche Leitung direkt und ausschließlich Industriestandorte
versorgt und keine Verbindung zu anderen Wärmenetzen besteht.

Mit dem Hamburgischen Kohleausstiegsgesetz führt Hamburg den Schutz des Klimas und die Unterstützung der Pariser Klimaziele als Staatsziel ein. Hamburg verpflichtet alle ihre Dienststellen, den bundesdeutschen Kohleausstieg nach Möglichkeit zu beschleunigen.

Mit diesem Ergebnis enden die monatelangen intensiven Verhandlungen zwischen Vertreter*innen der SPD und der Grünen-Fraktionen und den Vertrauenspersonen der Volksinitiative, Wiebke Hansen, Ulrike Eder und Dr. Ulf Skirke.

Wiebke Hansen, Vertrauensperson und Sprecherin von „Tschüss Kohle“:
„Wir haben viel mehr erreicht als nur ein Enddatum für Kohlewärme. Für mich ist das wichtigste Ergebnis: Sobald die Fernwärme in öffentlicher Hand ist, hat die Stadt den gesetzlichen Auftrag, die Kohleverbrennung so schnell und so weit wie möglich zu vermeiden. Dies kann dem Klimaschutz sogar mehr bringen als unser erster Gesetzentwurf.“

Dr. Ulf Skirke, Zukunftsrat Hamburg, Vertrauensperson von „Tschüss Kohle“:
„Wir forderten zu Beginn ein deutlich früheres Datum zum Ausstieg aus der Kohle im Wärmebereich. Bei intensiven Verhandlungen stellte sich heraus: aus heutiger Sicht ist nicht alles so umsetzbar wie gedacht. Stattdessen wurden gegenüber dem bisherigen Vorgehen neue, positive Vorschläge zur beschleunigten Umsetzung vereinbart. Erst haben wir den Kohleausstieg nur gefordert, jetzt werden wir den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kohlenutzung auch in einem Begleitprozess aktiv mitgestalten und kontrollieren.“

Ulrike Eder, Zentrum für Mission und Ökumene in der Nordkirche, Vertrauensperson von „Tschüss Kohle“:
„Angesichts der Dringlichkeit der globalen Klimakrise haben wir gegenüber einem Volksentscheid im September 2021 einen echten Zeitgewinn erreicht. Wir haben vereinbart, dass die Stadt sofort mit den Arbeiten für den kompletten Kohleausstieg in der Fernwärme beginnt. Hamburg übernimmt damit ein Stück Verantwortung für mehr Klimagerechtigkeit.“

Hintergrund:
Am 8. Juni 2018 haben wir 22.495 Unterschriften für den Gesetzentwurf der Volksinitiative Tschüss Kohle eingereicht.

Seit Anfang Dezember haben wir uns sieben mal mit rotgrün in der großen Runde zu Verhandlungen getroffen. Dazwischen gab es mehrere Treffen in kleinerer Runde zu speziellen Themen wie dem Planungsstand zum Kohleausstieg in der Fernwärme, der Beteiligung, Formulierungen am Gesetzentwurf oder zum weiteren Vorgehen. Als Volksinitiative haben wir uns wöchentlich im Strategiekreis getroffen, mehrmals mit unseren Anwälten, mehrfach im Bündnisplenum, wir haben mehrere Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf, um doch noch ein engeres Ziel für den Kohleausstieg zu erreichen, ausgearbeitet und eingereicht, die Vorschläge der Koalition analysiert, beraten und rückgemeldet.

Bei den Verhandlungen anwesend: Die Fraktionsvorsitzenden, energiepolitischen Sprecherinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der SPD- und Grünen Fraktionen, Vertreter*innen der Behörde für Umwelt und Energie und der Senatskanzlei sowie die Vertrauenspersonen, eine Beisitzerin und die beiden Anwälte von Tschüss Kohle.

Nach dem Volksentscheid UNSER HAMBURG-UNSER NETZ vom September 2013 übernimmt Hamburg im Sommer 2019 die zentrale Fernwärmeversorgung von Vattenfall, inklusive der zwei Kohlekraftwerke Wedel und Tiefstack, die jeweils ungefähr 1,3 Mio t CO2 jährlich ausstoßen. Ein Konzept für den Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel bis 2024 liegt von der BUE vor. Aktuell gibt es kein belastbares Konzept für den Ersatz des Kohlekraftwerks Tiefstack. Der zu Beginn der Volksinitiative geltende Plan, das Kohlekraftwerk Tiefstack 2025 auf Gas umzurüsten, hat sich zwischenzeitlich überholt. Jetzt bietet sich der Einstieg in erneuerbare Wärme.

Vattenfall hat in der Vergangenheit zwei Anträge für den Bau von Wärmeleitungen vom Kohlekraftwerk Moorburg zum Hamburger Fernwärmenetz gestellt, die derzeit beide ruhen. Die Volksinitiative Tschüss Kohle ist eine gemeinsame Initiative von 45 Bündnispartner*innen und Unterstützerorganisationen.

Zum Einigungspapier: Beschlussvorschlage „Hamburgisches Kohleausstiegsgesetz“ mit Ersuchen der Bürgerschaft an den Senat.

Pressekontakt:
Wiebke Hansen
wiebke.hansen@tschuess-kohle.de
0176 712 21 555

Homepage:
www.tschuess-kohle.de

Fotos:
https://www.tschuess-kohle.de/presse/#fotos

weitere Presseinformationen:
https://www.tschuess-kohle.de/presse

Klimanotstand anerkennen – Sozial gerechten Klimaschutz sofort angehen

Die Bundesregierung muss endlich den Klima-Notstand anerkennen und ihn zum Maßstab des Handels machen. Das fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE jetzt mit einem Antrag. Die Klimakrise schreitet rasant voran. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war so viel klimaschädliches CO2 in der Atmosphäre wie heute. Um den bundesdeutschen Beitrag zum Pariser 1,5-Grad-Klimaziele umzusetzen, braucht es jetzt sofort ein nationales Klimaschutzgesetz, das die erforderlichen Maßnahmen angeht und den erforderlichen Strukturwandel sozial gerecht gestaltet, heißt es in dem Antrag.

Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab

Die Bundesregierung verzögert weiterhin die politische Entscheidung zur Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau. Diese Anlagen liefern Uranbrennstoff zum Betrieb auch solch maroder Atomkraftwerke wie im belgischen Tihange oder französischen Fessenheim im Grenzgebiet zur Bundesrepublik und sind bislang vom Atomausstieg komplett ausgenommen. Statt mit einer atomrechtlichen Stilllegung der beiden Anlagen selbstständig zu handeln, hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuletzt Fragen an die EU-Kommission nach der Zulässigkeit eines nationalen Exportverbots von Uranbrennstoffen gerichtet. Ob und welche Antworten es gibt, wollte jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) in Erfahrung bringen.

  • Die Schriftliche Frage und Antwort der Bundesregierung hier als PDF und unten direkt als Text

Hubertus Zdebel: „Angesichts der enormen Gefahren, die von den maroden Atommeilern entlang der bundesdeutschen Grenze ausgehen, ist das Zögern und ausweichen der Bundesregierung unverantwortlich. Die Bundesregierung macht sich lächerlich, wenn sie auf ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten verzichtet und angesichts der Sorgen der Menschen in den Grenzregionen lediglich darauf verweist, dass die Kommission jetzt „eine rasche Beantwortung“ der Fragen nach einem Exportverbot „in Aussicht gestellt“ hat. Dabei muss klar sein, dass diese Blockade-Haltung maßgeblich auch von der Landesregierung in NRW und dem dortigen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) betrieben wird.“

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe hält das BMU auf Basis eines selbst beauftragten Rechtsgutachten aus dem Jahr 2017 eigentlich für rechtlich nicht möglich. Ein solches Exportverbot wäre aber mit der Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen möglich, hatte sich das BMU außerdem gutachterlich bestätigten lassen. Hintergrund dieser Prüfungen sind die riskanten Lieferungen von Uranbrennstoff „Made in Germany“ für die besonders gefährlichen Atomkraftwerke im Grenzgebiet wie in Tihange und Doel (Belgien) und Fessenheim oder Cattenom (Frankreich). Ein schwerer Atomunfall in diesen Atomkraftwerken würde auch für die Bevölkerung in der Bundesrepublik massive Folgen haben.

Zuletzt lehnte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der beiden Uranfabriken ab.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel und der Antwort der Bundesregierung:

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/474 vom 30. April 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 2. Mai 2019) beantworte ich wie folgt: Frage4/474:

„Welche genauen Fragestellungen hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung an die EU-Kommission gerichtet, zur Prüfung, ob ein Exportstopp für Kernbrennstoffe aus deutscher Herstellung für den Einsatz in Atomkraftwerken im Ausland zulässig ist, und wie sieht die Antwort der EU-Kommission aus (vgl. https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/schulze-laesst-den-exportstopp-pruefen_aid-3 67 4825 5)?“

Antwort: „Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit Schreiben vom 6. März 2019 die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion gebeten:

„Ich würde vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte gerne die Kommission in die Prüfung einbeziehen, ob eine Beschränkung der Ausfuhr europarechtskonform möglich sein könnte und welche Voraussetzungen dies mit sich bringen würde.

Könnten nach Ansicht der Kommission beispielsweise generelle oder spezifische Sicherheitsbedenken bezüglich einer bestimmten Anlage oder deren Alter oder der Abstand einer Anlage zur Grenze rechtmäßige Beschränkungen der Ausfuhr innerhalb der Union begründen?“

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 2. April 2019 den Empfang bestätigt und eine rasche Beantwortung in Aussicht gestellt.“

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