Atomgesetz als Farce: Atommüllzwischenlagerung in Brunsbüttel – Bundesamt kritisiert Kieler Atombehörde und Vattenfall

Atomgesetz als Farce: Atommüllzwischenlagerung in Brunsbüttel – Bundesamt kritisiert Kieler Atombehörde und Vattenfall

Höchste bundesdeutsche Gerichte haben die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am AKW Brunsbüttel kassiert und in höchster Instanz als rechtlich fehlerhaft aufgehoben.  Erhebliche Mängel nicht nur beim Terrorschutz hatten die Gerichte ausgemacht. Doch vor allem das grün geführte Atom-Umweltministerium in Schleswig-Holstein schert sich nicht sonderlich. Unmittelbar nach der Aufhebung der Genehmigung erlaubt das Ministerium wiederholt eine rechtlich abenteuerliche Bereitstellungs-Lagerung des brisanten Atommülls und ignoriert im Grunde das Urteil: Der Atommüll bleibt im Zwischenlager und es darf sogar noch mehr Atommüll hinzu gestellt werden. So wird Recht im Atomstaat zur Farce. Jetzt erteilte das Kieler Ministerium – obwohl die Neugenehmigung des Zwischenlagers immer noch beim Bundesamt für die Sicherheit der Entsorgung (BASE, ehemals BfE) immer noch aussteht – eine unbefristete Dauer-Aufbewahrungs-Genehmigung. Dazu berichtet der NDR hier.

  • Update: In erfrischender Deutlichkeit hat die für das Zwischenlager in Brunsbüttel zuständige Genehmigungsbehörde BASE auf das Vorgehen der Kieler Atomaufsicht reagiert und diese schwer kritisiert (siehe hier und unten). BASE wirft Vattenfall vor, wichtige Unterlagen zur Sicherheit bis heute nicht erbracht zu haben. Dabei geht es um Unterlagen zum Castor-Behälter. Wichtig dabei sind auch Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Planungen für einen Flüssiggas-Terminal in unmittelbarer Nähe des Zwischenlagers.  Schon im Frühjahr 2019 hatte die Genehmigungsbehörde Vattenfall öffentlich kritisiert, weil das Unternehmen Berichte im laufenden Verfahren einfach nicht vorlegte . Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel dazu, waren jedoch in den Antworten der Bundesregierung wiederholt abgebügelt worden. Siehe hier  Atommülllagerung im Ausnahmezustand: Vattenfall liefert nicht – Genehmigungsunterlagen Zwischenlager Brunsbüttel und hier: hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal. Doch nicht nur, dass Vattenfall das Genehmigungsverfahren zur Sicherheit und Sicherung der Lagerung hochradioaktiven Atommülls verzögert. BASE kritisiert nun das grün geführte Atomministerium in Kiel, weil deren unbefristete Erlaubnis nun erst recht dafür sorgen wird, dass Vattenfall das Verfahren schleifen lässt. Die Zwischenlager in Brunsbüttel ist das letzte seiner Art, dass wegen der fehlenden atomrechtlichen Genehmigung noch im Besitz eines AKW-Betreibers ist. Alle anderen Zwischenlager sind inzwischen verstaatlicht und im Besitz der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Auch .ausgestrahlt nimmt in einer PM in sehr kritischer Weise zum Agieren der grünen Atombehörde in Schleswig-Holstein Stellung: „Anzuordnen, hochradioaktiven Atommüll einfach weiter in der Halle stehen zu lassen, deren Genehmigung die Gerichte wegen mangelnder Sicherheitsnachweise just kassiert hatten, war schon vor fünf Jahren dreist. Albrechts Vorgänger und Parteifreund Robert Habeck hat damals öffentlich erklärt, dass dieser Zustand ‚maximal‘ drei Jahre anhalten solle – Zeit für Vattenfall, um eine gültige Genehmigung für die Atommüll-Lagerung zu erwirken.“ Siehe weiteres auch bei IWR und in dieser dpa-Meldung.

Unter anderem ist beim NDR zu lesen: „Anordnung zur Aufbewahrung jetzt unbefristet“. Weiter heißt es: „Für die Lagerung der Castoren gibt es zum Zwischenlager in Brunsbüttel momentan keine genehmigte Alternative. Die Behälter können also nicht einfach in andere Zwischenlager gebracht werden. In der nun zeitlich nicht befristeten Anordnung betont die Atomaufsicht, dass die Anordnung trotz der fehlenden Befristung nur vorläufigen Charakter habe. Sie könne die atomrechtliche Genehmigung nicht dauerhaft ersetzen. Außerdem müsse Vattenfall das reguläre Genehmigungsverfahren weiterhin ernsthaft betreiben, ansonsten würde die Aufsicht eingreifen.

Anwalt: „Die Atomaufsicht ist ein zahnloser Tiger“: Anwalt Ulrich Wollenteit war dabei, als das Oberverwaltungsgericht die ursprüngliche Genehmigung kassierte: Er hatte damals die klagenden Anwohner aus Brunsbüttel vertreten. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht sagte NDR Schleswig-Holstein, er halte die Regelung ohne zeitliche Befristung für rechtswidrig. Für das Neugenehmigungsverfahren bringe die Regelung Probleme. „Da ist jetzt der Druck raus. Der Betreiber kann sich darauf ausruhen und das Verfahren verzögern“, sagte Wollenteit NDR Schleswig-Holstein. Die Atomaufsicht sieht diese Gefahr momentan nicht. Sollte Vattenfall das Verfahren nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt betreiben, werde man ergänzende Anordnungen treffen, heißt es in dem Papier.“

Für das weitere atomrechtliche Genehmigungsverfahren könnte das Kieler Vorgehen zusätzliche Probleme zur Folge haben, denn schon seit längerer Zeit liefert Vattenfall als Betreiber nicht die erforderlichen Unterlagen, wie sich BASE wiederholt beschwert hat: „Fehlende Prüfunterlagen zu wesentlichen Sicherheitsfragen“, stellt der NDR fest und schreibt: „Das Genehmigungsverfahren ist komplex. Die Genehmigungsbehörde, die seit dem Jahreswechsel Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) heißt, teilte NDR Schleswig-Holstein auf Nachfrage mit, Vattenfall müsse noch fehlende Unterlagen einreichen. Es handele sich dabei um Unterlagen, die „wesentliche Fragen zum Nachweis der Sicherheit“ betreffen. Das Amt habe mehrfach bei Vattenfall nachgehakt, trotzdem fehlten unter anderem Unterlagen zur Sicherheit der Castor-Behälter.

Betreiber Vattenfall teilte NDR Schleswig-Holstein auf Nachfrage mit, man habe bereits Unterlagen nachgereicht, es sei jedoch immer wieder zu Nachforderungen des Bundesamtes gekommen. Bezüglich der Castor-Behälter sei man auf Nachweise des Herstellers angewiesen. Auf die „terminliche Abarbeitung“ habe das Unternehmen deshalb wenig Einfluss. Das Bundesamt macht inzwischen keine Angaben mehr zur Dauer des Verfahrens. Vattenfall hofft noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung.“

Dokumentation von der Homepage des BASE: Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel

Außenansicht des Standort-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel Standort-Zwischenlager BrunsbüttelStandort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel Quelle: BASE

Mit der unbefristeten Anordnung zur weiteren Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager am Atomkraftwerkstandort Brunsbüttel hat der schleswig-holsteinische Umweltminister seine Erwartung geäußert, dass von der Genehmigungsbehörde BASE und dem Zwischenlager-Betreiber „…diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird.“ Dazu erklärt Lisa Ahlers, Sprecherin des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung:

„Für eine atomrechtliche Genehmigung sind von Betreibern der Atomanlagen ohne Wenn und Aber belastbare und prüffähige Unterlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erbringen. Die Kieler Atombehörde im Umweltministerium ist umfassend über leider immer noch ausstehende Unterlagen durch die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG bei dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert, u.a. zu den CASTOR-Behältern und der in unmittelbarer Nachbarschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle geplanten Störfallanlage. Eine auch im Interesse der Bundesbehörde liegende Beschleunigung des Verfahrens kann durch die aufsichtliche Einwirkungsmöglichkeit des Umweltministers auf die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG erreicht werden, indem er das Unternehmen zur zeitnahen Vorlage von vollständigen Antragsunterlagen verbindlich verpflichtet. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein legt mit seiner öffentlichen Rechtfertigung für eine unbefristete aufsichtliche Anordnung für das Zwischenlager Brunsbüttel und der damit verbundenen Aufforderung an das Bundesamt die ,vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid‘ zu ersetzen, ein bemerkenswertes Verständnis von notwendigen Sicherheitsnachweisen an den Tag.“

Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Die gültige Genehmigung erlosch infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Rechtsgrundlage für die aktuelle Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ist eine Anordnung der Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und ländliche Räume. Die Anordnung hat das MELUND am 17. Januar 2020 ohne Nennung einer Frist verlängert. Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, eine Tochter des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall, hat am 16. November 2015 eine Neugenehmigung beantragt.

Sicherheitsnachweise noch ausstehend

Derzeit fehlen nach wie vor entscheidende Sicherheitsnachweise, um die Genehmigungsvoraussetzungen für das Zwischenlager zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise Nachweisunterlagen für CASTOR-Behälter. Ein zentraler Baustein im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung dar. In dieser muss die Antragstellerin darlegen, welche Auswirkungen das beantragte Vorhaben auf die Umwelt haben kann. Eine UVP kann erst dann abgeschlossen werden, wenn beispielsweise Fragen zu Auswirkungen eines Störfalles durch benachbarte Anlagen bewertet werden können. Für das beantragte Standort-Zwischenlager Brunsbüttel betrifft dies insbesondere die derzeit geplante Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal).

Das Ende des Genehmigungsverfahrens bestimmt maßgeblich die Antragstellerin, die für einen zügigen Abschluss alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorzulegen hat. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zusammen mit der KKB Antragstellerin im Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Brunsbüttel. Die BGZ ist dem Verfahren formal beigetreten. Das Verfahren wird aber nach wie vor von der KKB fortgeführt, die Verantwortung liegt weiterhin bei der KKB.

Hintergrund: Urteil des OVG Schleswig

Mit Urteil vom 19. Juni 2013 hob das OVG Schleswig die Aufbewahrungsgenehmigung von 2003 auf. Rechtskräftig wurde das Urteil mit dem bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Keine der genannten Gerichtsentscheidungen erfolgte, weil Sicherheitsdefizite festgestellt worden sind. Die Gerichte haben sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit des Zwischenlagers (etwa gegen Terrorangriffe) nicht geäußert. Es wurde bemängelt, dass im Genehmigungsverfahren dieser Punkt nicht hinreichend ermittelt worden sei. Zwar hat die damalige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, in den Gerichtsverfahren dargelegt, dass es alle Aspekte, insbesondere auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes, umfassend geprüft habe. Dem BfS wurde jedoch untersagt, die zugrundeliegenden Unterlagen im Verfahren offen zu legen.

Broschüre zum Zwischenlager Brunsbüttel

Weitere Informationen

Dokumentation von der Homepage BfE/BASE:

Brunsbüttel: Stand des Verfahrens zur Neugenehmigung

Außenansicht des Standort-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel Standort-Zwischenlager BrunsbüttelStandort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel Quelle: BASE

Nach ersten abgeschlossenen Prüfschritten gibt es bislang keine Anhaltspunkte, die grundsätzlich einer Genehmigungserteilung entgegenstehen. Zu diesem ersten Zwischenfazit kommt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), das derzeit die atomrechtlichen Sicherheitsnachweise im Neugenehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel untersucht. Das Verfahren dauert noch an. Das Ende bestimmt maßgeblich die Antragstellerin, die für einen zügigen Abschluss alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorzulegen hat.

Im November 2015 hatte die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG einen Antrag auf Neugenehmigung gestellt. Im Juni 2017 diskutierte das BfE die Einwände und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger in einem Erörterungsverfahren mit dem Antragsteller und der zuständigen atomrechtlichen Aufsicht, dem Land Schleswig-Holstein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens konnte das BfE einzelne Nachweise zur Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers nach einer gründlichen Prüfung bereits bestätigen. Dazu zählt beispielsweise der Prüfpunkt Erdbebensicherheit des Gebäudes. Weitere Untersuchungen laufen, wie die radiologischen Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes.

Die Antragstellerin hat hingegen zu wesentlichen Sicherheitsfragen, etwa zu den Behältern der Bauart CASTOR V/52 mit 85er Zulassung oder zu möglichen Einwirkungen auf die Anlage durch benachbarte Anlagen, bisher noch keine Prüfunterlagen vorgelegt.

Ein zentraler Baustein im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dar. Hier muss die die Antragstellerin darlegen, welche Auswirkungen das beantragte Vorhaben auf die Umwelt hat. Eine UVP kann erst dann abgeschlossen werden, wenn insbesondere die Fragen des Strahlenschutzes sowie die Sicherheit des Gebäudes infolge eines Störfalles oder Angriffes bewertet werden können. Dafür benötigt das BfE die vollständigen Antragsunterlagen.

Aus Sicherheitsgründen kann das BfE nicht alle Details seiner Prüfungen veröffentlichen, insbesondere nicht zum Terrorschutz. Das BfE prüft aktuell, in welcher Form später die Ergebnisse möglichst transparent und nachvollziehbar dargestellt werden können, ohne die notwendigen Sicherheitsbelange zu verletzen.

Hintergrund

Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Die gültige Genehmigung erlosch infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), eine Tochter des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall, beantragte am 16. November 2015 eine Neugenehmigung.

Rechtsgrundlage für die aktuelle Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ist eine Anordnung der Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und ländliche Räume. Die Anordnung ist bis zum 31. Januar 2020 befristet. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zusammen mit der KKB Antragstellerin im Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Brunsbüttel.

Stand: 22.02.2019

Dirk Seifert

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