Atomenergie verliert weltweit an Bedeutung

Die Diskrepanz zwischen Fakten und Mediendarstellung ist bei der Atomenergie eklatant. Während interessierte Kreise eine Flut von Artikeln über eine vermeintliche Renaissance der Atomenergie und einer kommenden Wunderwelt neuartiger nuklearer Mini-Reaktoren anstoßen und als Minimal-Ziel schon mal das Klima retten oder aber wenn das – nach AfD – gar nicht nötig ist Atommüllberge verschwinden lassen, kommen die Fakten nicht so gut rüber. Klar, sind irgendwie auch keine Schlagzeilen für Auflage und Klicks. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW hat aus Anlass des Jahrestages der mehrfachen Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 eine neue Studie vorgelegt, die zeigt: Atomenergie ist weltweit auf dem Rückzug. Auch der unabhängige World Nuclear Industry Status Report 2019 hatte das bereits in aller Klarheit beschrieben.

umweltFAIRaendern dokumentiert die Pressemitteilung des DIW (hier geht es direkt auch zum dem Bericht):

Atomkraft verliert weltweit an Bedeutung – Lediglich vier Länder bereiten Atomeinstieg vor
Zahl der fälligen Rückbauten von Atomreaktoren bis 2030 übersteigt die Zahl der Neubauprojekte um ein Vielfaches – Nur vier Länder setzen erstmals auf Atomkraft in ihrem Land – Anteil der Atomkraft an der weltweiten Stromerzeugung bleibt gering.

Im Zuge der Klimaschutzdebatte wird vielfach über die Atomkraft als „saubere“ Alternative debattiert. Manche sprechen sogar von einer weltweiten Renaissance der Atomkraft. Doch dies ist nicht der Fall, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) belegt. Die DIW-ÖkonomInnen haben untersucht, ob weltweit tatsächlich verstärkt auf Atomkraft gesetzt wird. Sie haben 207 Atomreaktoren identifiziert, die bis 2030 zurückgebaut werden müssen, weil sie die üblicherweise angesetzte technische Lebensdauer von etwa 40 Jahren überschreiten; diesen Reaktoren stehen derzeit lediglich 46 Neubauprojekte gegenüber.

„Von einer Renaissance der Atomkraft kann nicht die Rede sein. Dennoch ist dieses Narrativ im öffentlichen Diskurs weit verbreitet“, fasst Studienautorin Claudia Kemfert das Ergebnis zusammen. „Der Anteil der Atomkraft an der weltweiten Stromerzeugung ist gering und aufgrund eines überalterten Kraftwerksparks stark rückläufig.“ Waren es im Jahr 1996 noch rund 17 Prozent, die die Atomkraft an der weltweiten Stromerzeugung anteilig hielt, sind es heute nur noch rund zehn Prozent.

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Copyright: DIW Berlin
Nur vier Länder steigen neu in die Atomkraft ein
Lediglich in zehn Länder werden derzeit neue Atomkraftwerke gebaut, von denen sechs bereits über Atomkraftwerke verfügen. Dazu gehören neben Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA als westlichen Industriestaaten auch China, Indien und Russland. Vier Länder lassen erstmals in ihrem Land ein Atomkraftwerk bauen: die Vereinigten Arabischen Emirate, Belarus, die Türkei und Bangladesch.

Wer eine Renaissance der Atomkraft zu sehen meint, stützt sich bei seinen Aussagen in der Regel auf Statistiken der World Nuclear Association (WNA), der Interessenvertretung der globalen Atomindustrie. Die WNA-Liste der „Emerging Nuclear Energy Countries“ beinhaltet mehr als 30 Länder, die demnach angeblich vor dem Einstieg in die Atomwirtschaft stehen. Diese Klassifizierung beruht unter anderem auf sogenannten „Kooperationsverträgen“ dieser Länder mit potentiellen Lieferanten von Atomtechnik.

„Unsere Analyse zeigt jedoch zum einen, dass die wenigen Projekte, die in nur vier Ländern umgesetzt werden, unter großen technischen und finanziellen Schwierigkeiten leiden“, berichtet Studienautor Christian von Hirschhausen. „In allen anderen Ländern gibt es zum anderen zwar eine Reihe von Kooperationsabkommen, jedoch keine konkreten Baupläne.“

„Anstatt den Einstieg neuer Länder in die Atomkraft zu fördern, sollten internationale Organisationen den Fokus auf die Durchsetzung von Sicherheitsstandards legen sowie ungelöste Fragen beim Rückbau und bei der Langfristlagerung für atomare Abfälle angehen“ Lars Sorge
Russland ist beim Bau von Atomkraftwerken weltweit besonders aktiv
Auffällig ist, dass in drei der vier Länder, die erstmals Atomkraftwerke bauen, der russische Staatskonzern Rosatom die Reaktoren baut; nur in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist das südkoreanische Unternehmen KEPCO damit beauftragt. Auch in vier weiteren Ländern, in denen laut WNA bereits unterschriebene Lieferverträge bestehen (Polen, Ägypten) oder es feste Pläne zum Bau von Atomkraftwerken gibt (Jordanien, Usbekistan), ist Rosatom mit Ausnahme von Polen für die Umsetzung vorgesehen. Dies wirft Fragen über die Motivation sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite auf.

„Die Gruppe von atomstromproduzierenden Ländern ist eigentlich ein elitärer Club von Industrienationen und natürlich haben viele Länder die Absicht, in diesen Club reinzukommen“, sagt Studienautor Ben Wealer über die Beweggründe dieser Länder. „Andere Motivationen können auch militärisch geprägt sein. Auffallend ist dabei, dass es sich bei den Neueinsteigern um weniger demokratische Staaten handelt.“ Eine Analyse hat ergeben, dass Länder umso wahrscheinlicher in die Gruppe der potentiellen Atomkraft-Newcomer eingeordnet werden, je geringer das Ausmaß der demokratischen Freiheiten ist. Für Länder mit vielen demokratischen Freiheiten ist es hingegen sehr unwahrscheinlich, dass diese als potentielle Neueinsteiger-Länder klassifiziert sind.

„Anstatt den Einstieg neuer Länder in die Atomkraft zu fördern, sollten internationale Organisationen wie die Internationale Atomenergiebehörde IAEO oder auch EURATOM den Fokus auf die Durchsetzung von Sicherheitsstandards legen sowie ungelöste Fragen beim Rückbau von abgeschalteten Kraftwerken und bei der Langfristlagerung für atomare Abfälle angehen“, fordert Studienautor Lars Sorge. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass die institutionelle Subventionierung des Atomeinstiegs – insbesondere in oftmals politisch instabilen Ländern – aufgegeben wird.

Links

Atommüll-Endlager-Suche: Geodatengesetzentwurf wird überarbeitet

Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen reagieren auf den Druck auch der Kritik der Linksfraktion: Der Entwurf des Geologiedatengesetzes, mit dem unter anderem der Zugang der Öffentlichkeit zu entsprechenden Daten bei der Suche für ein Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle geregelt werden soll, wurde nach einer Anhörung am vergangenen Montag im Wirtschaftsausschuss von der Tagesordnung genommen, damit Verbesserungen am Entwurf noch berücksichtigt werden können. Hubertus Zdebel, zuständiger Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE hatte bei den Beratungen, die im Super-Eil-Tempo durchgezogen werden sollten, klar gemacht: Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen.

Allerdings: Am grundsätzlichen Konflikt, nachdem die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen aus der Öl- und Gasbranchen gegenüber den Interessen der Öffentlichkeit an diesen Daten hohe Schutzmöglichkeiten eingeräumt bleiben, wird sich wenig ändern. In der letzten März-Woche sollen die Änderungen erneut im Ausschuss beraten und im Bundestag beschlossen werden.

Der Bundestag berichte aus seinen Seiten gleich zweimal über die Anhörung am 9.3.2020 im Wirtschaftsausschuss. Einmal hier und einmal hier. Beide Texte werden hier gleich dokumentiert. Das Video der zweistündigen Befragung im Wirtschaftsausschuss ist hier zur Ansicht:

 

Experten­mehrheit für schnelle Verab­schiedung des Geologiedaten­gesetzes

Für eine möglichst schnelle Verabschiedung des geplanten Geologiedatengesetzes hat sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17285) ausgesprochen. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) blieben am Montag, 9. März 2020, jedoch Transparenz-Regelungen für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe – dem Kern des Gesetzesvorhabens – umstritten. Der Bundestag setzte die für den 12. März 2020 geplante abschließende Beratung des Gesetzes von der Tagesordnung ab.

„Keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen BGE-Vorschlag einräumen“

Namens des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland forderte Edo Günther, es müssten alle Daten veröffentlicht werden, die für die Suche, die Auswahl und das Ausscheiden eines Standorts zur Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen erforderlich sind. Unternehmen dürfe keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Umgang mit den Daten eingeräumt werden.

Günther sprach sich für ein Moratorium bei der Standortsuche aus, sollte das Gesetz nicht die Veröffentlichung aller relevanten Daten weit vor dem dritten Quartal 2020 ermöglichen.

„Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum“

Andreas Tschauder vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz unterstrich, die Entscheidung der staatlichen Stellen hinsichtlich einer öffentlichen Bereitstellung privat erhobener geologischer Daten bewirke einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Diese Entscheidung müsse durch Gerichte überprüfbar sein.

Da die Bereitstellung von Daten nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, müssten die Entscheidung zugestellt werden sowie Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.

„Gewerbliche Nutzung der Daten verbieten“

Laut Rechtsanwalt Professor Hartmut Gaßner sollte die öffentliche Zugänglichkeit aller Geologiedaten, die für eine nachvollziehbare Standortsuche für ein Endlager erforderlich sind, klar geregelt werden. Er sprach sich gegen eine einzelfallbezogene und zeitaufwändige Ermittlung und Abwägung von Interessen durch die BGE oder Verwaltungsgerichte aus.

Der für einen Interessenausgleich erforderliche Schutz der Daten könne durch ein Verbot der gewerblichen Nutzung dieser Daten erreicht werden. Ein Beispiel dafür sei das Urheberrecht.

„Transparenz eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz“

Prof. Dr. Klaus Töpfer, der Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, bekundete, das Gesetz müsse vorgeben, dass alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten unverzüglich bereitgestellt werden. Dabei solle die öffentliche Bereitstellung der Regelfall sein. Transparenz sei eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Der Gesetzgeber müsse zeigen, dass er die Bürger ernst nimmt. Nur wenn Rechteinhaber ein überwiegendes privates Interesse geltend machten und nachwiesen, dürfe es Ausnahmen geben. In diesen Fällen, so regte er an, solle ein vereidigtes Vertrauensgremium oder eine entsprechende Person den Vorgang kontrollieren.

„Pauschale Regelung zur Veröffentlichung fehlt“

Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung vermisste im Gesetzentwurf Regelungen, die es ermöglichen, die vom Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegebenen Verpflichtungen zur Transparenz bei der Standortsuche umzusetzen und gleichzeitig den Zeitplan einhalten zu können, um im Jahre 2031 einen Standort auszuwählen.

Der einzige Weg, dies abschließend sicherzustellen, sei eine pauschale Regelung zur Veröffentlichung der entscheidungserheblichen Daten. Dies sei im Gesetzentwurf aber eben nicht enthalten.

„Transparenz und Nachvollziehbarkeit herstellen“

Dr. Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) erklärte, bereits in den bisherigen Veranstaltungen zur Endlagersuche sei deutlich geworden, dass ein Gesetz benötigt wird, welches die rechtliche Grundlage dafür schafft, sämtliche entscheidungsrelevanten Geologiedaten zu veröffentlichen.

Auf diese Weise könnte die für das Verfahren notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit hergestellt werden. Insoweit sei die generelle Zielsetzung des Gesetzentwurfs zu begrüßen.

„Regelungen sind verfassungskonform“

Prof. em. Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften) befand, die Regelungen im Gesetzentwurf seien verfassungskonform und insbesondere mit den Grundrechten vereinbar.

Öffentliches Interesse an der dauerhaften Verfügbarkeit geologischer Daten rechtfertige die Einschränkung von Grundrechten, die durch die Übermittlung, Sicherung und öffentliche Bereitstellung dieser Daten betroffen sind. Der Gesetzgeber verfüge in diesen Fällen über einen weiten Spielraum.

„Daten in einem Datenraum beschränkt zugänglich machen“

Prof. Dr. Matthias Rossi von der Universität Augsburg meinte, der Gesetzentwurf schaffe ein sachgerechtes und hinreichend differenziertes Regelungsregime über den Umgang mit geologischen Daten. Dies werde indes durch die Sonderregelung bezüglich Endlager-Standortauswahl ausgehebelt.

Die dafür erforderliche öffentliche Bereitstellung geologischer Daten müsse so geregelt werden, dass sie ein Sonderfall bleibe und nicht in die Verfassungswidrigkeit führe. Er schlug eine Teilöffentlichkeit statt einer vollständigen Öffentlichkeit vor. So könnten die Daten in einem Datenraum beschränkt zugänglich sein.

„Sonderregelung verfassungsrechtlich absichern“

Prof. Dr. Ralph Watzel, der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, verwies auf die Sonderregelung beim Standortauswahlverfahren, welche die Abwägungsbelange zwischen grundgesetzlichen Bestimmungen bei privat erhobenen Daten und den besonderen Transparenzanforderungen bei der Standortauswahl betrifft.

Es stelle sich die Frage nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Regelung, um sie mit Blick auf verfassungsrechtliche Bedenken abzusichern. Bei der Veröffentlichung einer digitalen Bohrlochkarte sei Deutschland längst nicht so weit wie etwa Frankreich und Großbritannien.

„Daten haben für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert“

Dr. Thomas Pütter vom Ausschuss für Rohstoffpolitik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte, dass eine Vielzahl von zum Teil sensiblen Unternehmensdaten von Unternehmen an die zuständigen Behörden geliefert und veröffentlicht werden sollen. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt.

Die Daten hätten für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert. Sie bildeten die Grundlage der Geschäftstätigkeit und stellten damit besonders schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum dar. Der Gesetzentwurf sei mithin nicht verfassungskonform.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Geologiedatengesetz schafft laut Bundesregierung die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten. Es löst das bisherige Lagerstättengesetz ab und kategorisiert verschiedene Datenarten, an die sowohl die Vorschriften zur Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden als auch die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung dieser Daten anknüpfen. Da die Staatlichen Geologischen Dienste bereits über einen enormen Bestand kommerziell erhobener Daten verfügten, erstrecke sich das Gesetz auch auf diese Altdatenbestände, heißt es.

Laut Bundesregierung ist die dauerhafte Verfügbarkeit geologischer Daten von zentraler Bedeutung für zahlreiche geologische Aufgaben des Bundes und der Länder sowie für privatwirtschaftliche Interessen am geologischen Untergrund, die wie die Rohstoffgewinnung oder die Energiegewinnung im öffentlichen Interesse liegen.

Entwicklung von Planungsgrundlagen

Zu den geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder zählten unter anderem die Entwicklung von Planungsgrundlagen zur umweltverträglichen Nutzung des Untergrunds, die Untersuchung und Bewertung geologischer und geotechnischer Gefahren sowie anthropogener Schäden und die Suche und Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zudem seien geologische Punkt-, Linien-, Flächen- und Raumdaten für zahlreiche weitere Bereiche wie unter anderem die Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und große Infrastrukturprojekte relevant.

Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz von 1934 sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung von 1934 bedürften der rechtlichen und sprachlichen Neufassung, schreibt die Regierung. Der Regelungsgehalt des Lagerstättengesetzes werde durch das künftige Geologiedatengesetz konkretisiert und erweitert.

Sicherung geologischer Daten

Das Geologiedatengesetz verankere zunächst eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder. Des Weiteren seien die Vorgaben zur Übermittlung von Daten aus geologischen Untersuchungen im Lagerstättengesetz nur sehr unzureichend geregelt und daher ergänzungsbedürftig. Daten geologischer Untersuchungen müssten für die geologische Landesaufnahme und daran anknüpfend für die erwähnten Aufgaben des Bundes und der Länder umfassend an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Darüber hinaus sei ein wesentliches Element des Geologiedatengesetzes die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten. Der Zugang zu geologischen Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrundes. Auf der Grundlage bereits vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Know-how für die Nutzung und den Umgang mit der begrenzten Ressource Untergrund entwickelt werden.

Rechtssicherheit für den Datenzugang

Die einschlägigen Regelungen des Bundes und der Länder zum Zugang zu Umweltinformationen und zur öffentlichen Bereitstellung von Geodaten enthalten laut Regierung wegen ihres allgemeingültigen Charakters keine spezifischen Regelungen für die Zugangsberechtigung zu privat beziehungsweise kommerziell erhobenen Umwelt- und Geodaten, sondern beschränkten sich im Hinblick auf die Geheimhaltungsinteressen privater Dritter auf Abwägungsregelungen für die Vollzugsbehörden.

Angesichts der bereits zahlreichen Aufgaben und Nutzungen im geologischen Untergrund will die Regierung für geologische Daten von Gesetzes wegen festlegen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt für wen verfügbar sind. Mithilfe der legislativen Abwägungsentscheidung durch das Gesetz werde damit für den spezifischen Bereich der geologischen Daten Rechtssicherheit für den Zugang zu diesen Daten geschaffen. (fla/10.03.2020)

Datenregeln zur Endlager-Suche umstritten

Wirtschaft und Energie/Anhörung – 09.03.2020 (hib 262/2020)

Berlin: (hib/FLA) Für eine möglichst schnelle Verabschiedung des geplanten Geologiedatengesetzes hat sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17285) ausgesprochen. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) blieben jedoch Transparenz-Regelungen für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Stoffe – dem Kern des Gesetzesvorhabens – umstritten.

Namens des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland forderte Edo Günther, es müssten alle Daten veröffentlicht werden, die für die Suche, die Auswahl und das Ausscheiden eines Standorts zur Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen erforderlich sind. Unternehmen dürfe keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Vorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Umgang mit den Daten eingeräumt werden. Er sprach sich für ein Moratorium bei der Standortsuche aus, sollte das Gesetz nicht die Veröffentlichung aller relevanten Daten weit vor dem dritten Quartal 2020 ermöglichen.

Andreas Tschauder vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unterstrich, die Entscheidung der staatlichen Stellen hinsichtlich einer öffentlichen Bereitstellung privat erhobener geologischer Daten bewirke einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Diese Entscheidung müsse durch Gerichte überprüfbar sein. Da die Bereitstellung von Daten nicht wieder rückgängig gemacht werden könne, müssten die Entscheidung zugestellt werden sowie Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.

Laut Rechtsanwalt Professor Hartmut Gaßner sollte die öffentliche Zugänglichkeit aller Geologiedaten, die für eine nachvollziehbare Standortsuche für ein Endlager erforderlich sind, klar geregelt werden. Er sprach sich gegen eine einzelfallbezogene und zeitaufwändige Ermittlung und Abwägung von Interessen durch die BGE oder Verwaltungsgerichte aus. Der für einen Interessenausgleich erforderliche Schutz der Daten könne durch ein Verbot der gewerblichen Nutzung dieser Daten erreicht werden. Ein Beispiel dafür sei das Urheberrecht.

Professor Klaus Töpfer, Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums, bekundete, das Gesetz müsse vorgeben, dass alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten unverzüglich bereitgestellt werden. Dabei solle die öffentliche Bereitstellung der Regelfall sein. Transparenz sei eine zentrale Vorgabe für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Gesetzgeber müsse zeigen, dass er die Bürger ernst nimmt. Nur wenn Rechteinhaber ein überwiegendes privates Interesse geltend machten und nachwiesen, dürfe es Ausnahmen geben. In diesen Fällen, so regte Töpfer an, solle ein vereidigtes Vertrauensgremium oder eine entsprechende Person den Vorgang kontrollieren.

Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung vermisste im Gesetzentwurf Regelungen, die es ermöglichen, die vom Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegebenen Verpflichtungen zur Transparenz bei der Standortsuche umzusetzen und gleichzeitig den Zeitplan einhalten zu können, um im Jahre 2031 einen Standort auszuwählen. Der einzige Weg, dies abschließend sicherzustellen, sei eine pauschale Regelung zur Veröffentlichung der entscheidungserheblichen Daten. Dies sei im Gesetzentwurf aber eben nicht enthalten.

Torsten Mertins (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) erklärte, bereits in den bisherigen Veranstaltungen zur Endlagersuche sei deutlich geworden, dass ein Gesetz benötigt werde, welches die rechtliche Grundlage dafür schafft, sämtliche entscheidungsrelevanten Geologiedaten zu veröffentlichen. Auf diese Weise könnten die für das Verfahren notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit hergestellt werden. Insoweit sei die generelle Zielsetzung des Gesetzentwurfs zu begrüßen.

Professor Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften) befand, die Regelungen im Gesetzentwurf seien verfassungskonform und insbesondere mit den Grundrechten vereinbar. Öffentliches Interesse an der dauerhaften Verfügbarkeit geologischer Daten rechtfertige die Einschränkung von Grundrechten, die durch die Übermittlung, Sicherung und öffentliche Bereitstellung dieser Daten betroffen sind. Der Gesetzgeber verfüge in diesen Fällen über einen weiten Spielraum.

Professor Matthias Rossi von der Universität Augsburg meinte, der Gesetzentwurf schaffe ein sachgerechtes und hinreichend differenziertes Regelungsregime über den Umgang mit geologischen Daten. Dies werde indes durch die Sonderreglung bezüglich Endlager-Standortauswahl ausgehebelt. Die dafür erforderliche öffentliche Bereitstellung geologischer Daten müsse so geregelt werden, dass sie ein Sonderfall bleibe und nicht in die Verfassungswidrigkeit führe. Er schlug eine Teilöffentlichkeit statt einer vollständigen Öffentlichkeit vor. So könnten die Daten in einem Datenraum beschränkt zugänglich sein.

Professor Ralph Watzel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, verwies auf die Sonderreglung beim Standortauswahlverfahren, welche die Abwägungsbelange zwischen grundgesetzlichen Bestimmungen bei privat erhobenen Daten und den besonderen Transparenzanforderungen bei der Standortauswahl betrifft. Es stelle sich die Frage nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Regelung, um sie mit Blick auf verfassungsrechtliche Bedenken abzusichern. Bei der Veröffentlichung einer digitalen Bohrlochkarte sei Deutschland längst nicht so weit wie etwa Frankreich und Großbritannien.

Thomas Pütter (Ausschuss für Rohstoffpolitik des Bundesverbands der Deutschen Industrie) kritisierte, dass eine Vielzahl von zum Teil sensiblen Unternehmensdaten von Unternehmen an die zuständigen Behörden geliefert und veröffentlicht werden sollen. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Daten hätten für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert. Sie bildeten die Grundlage der Geschäftstätigkeit und stellten damit besonders schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum dar. Der Gesetzentwurf sei mithin nicht verfassungskonform.

Monitor kündigt Beitrag an: „Mobile Atomkraftwerke im Kriegseinsatz?“ Beihilfe für US-Militär durch teilweise deutschen Urankonzern?

UPDATE: Aus aktuellem Grund – Corona-Virus – hat Monitor kurzfristig den Beitrag verschoben. Ein neuer Sendetermin ist noch nicht bekannt.

Das WDR Magazin Monitor berichtet in seiner Sendung am kommenden Donnerstag über „Mobile Atomkraftwerke im Kriegseinsatz„. In der Online-Ankündigung ist ein Foto des Urankonzerns URENCO mit Sitz in Gronau zu sehen. Das dreistaatliche Unternehmen gehört zu einem Drittel den deutschen Stromkonzernen RWE und E.on und untersteht einem internationalen Kontrollsystem, an dem auch die Bundesregierung beteiligt ist. Der Grund: In den Zentrifugen der URENCO könnte technisch ohne Probleme auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden. Doch auch andere brisante neuartige Uranbrennstoffe und neue Mini-AKWs will URENCO künftig herstellen. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) hat dazu bereits mehrere Fragen an die Bundesregierung gestellt.

Monitor kündigt seinen Beitrag so an: „Der Krieg der Zukunft hat längst begonnen: Militärs entwickeln Drohnen, Laserwaffen, Energiewaffen – die jede Menge Strom brauchen. Dafür wollen US-Militärs kleine mobile Atomkraftwerke entwickeln, die auch in Kriegsgebiete transportiert werden können. Kritiker halten das für äußerst gefährlich. Ausgerechnet eine in Teilen deutsche Firma könnte bei den Plänen eine entscheidende Rolle spielen.“

Fukushima – Neun Jahre Atomkatastrophe

Drei Atomkraftwerke explodierten nach dem schweren Erdbeben und einer Flutwelle am 11. März 2011 in Japan. Nach Erdbeben, Tsunami und den Kernschmelzen wurden große Mengen Radioaktivität freigesetzt. Zum Glück für die Bevölkerung in der Region Fukushima zog ein Großteil der Strahlenwolke in Richtung Meer, ebenso wie große Mengen verseuchten Wassers. Dennoch mussten mindestens 160.000 Menschen teilweise bis heute evakuiert werden, andere Quellen sprechen von um die 200.000 Betroffenen. Am neunten Jahrestag erinnert der Umweltausschuss des Bundestages an die Atomkatastrophe. Dabei werden die in Japan stattfindenden Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2020 Thema sein, die nach dem Willen der japanischen Regierung auch in der Region Fukushima stattfinden sollen. Bis heute sind „nur“ neun der ehemals 54 Atomreaktoren in Japan in Betrieb.

Im Jahr der Olympischen Spiele will die japanische Regierung die Katastrophe von Fukushima vergessen machen, Normalität demonstrieren. Daher sollen SportlerInnen und BesucherInnen in der Hauptstadt der Präfektur Fukushima an olympischen Wettkämpfen teilnehmen: Baseball und Softball-Spiele sollen in Fukushima Stadt ausgetragen werden – 50 km vom havarierten Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi entfernt. Außerdem soll der Fackellauf in den belasteten Gebieten der Präfektur beginnen.

Greenpeace berichtet auf seiner deutschen Homepage: „Die Idee ist so absurd, wie sie klingt: Die Region um das 2011 havarierte Atomkraftwerk  Fukushima ließe sich einfach so von der Strahlung befreien. Eine Gegend fast so groß wie Dänemark könnte dekontaminiert werden, indem man radioaktive Erde und Pflanzen in Müllsäcke steckt. Als ließe sich die radioaktive Strahlung nach der Explosion von drei Atomreaktoren einfach so aufräumen, einsammeln und wegwischen. Wie etwas verschüttete Milch, nur eben viel großflächiger und unsichtbar.“ Über die Lage vor Ort und die Entwicklung der letzten Jahre ist unter dem angegeben Link mehr zu erfahren.

Greenpeace informiert über aktuelle Messungen: „Die Strahlungsmessungen in der Region Fukushima aus dem Herbst 2019 zeigen: Unwetter wie der Taifun Hagibis führen zum Auftreten neuer radioaktiver Hotspots. Auch in den Gebieten, in denen im Sommer 2020 die Olympiade stattfinden soll.“  Der aktuelle „Fukushima-Report 2020“ kann hier direkt bei Greenpeace heruntergeladen werden.

Unter der Überschrift „Gefahr unberechenbar“ erklärt GP-Strahlenexperte Heinz Smital: „Das Heimtückische an Radioaktivität ist, dass ein kleines Körnchen Cäsium hochgradig gefährlich sein kann. Und keiner weiß, ob es da ist und wo es liegt. Ob es jetzt gerade vom Wald mit einem Windstoß durchs Fenster geweht wird. Oder ob der letzte Regen eines aus den Bergen in die Pfütze unter der Kinderrutsche geschwemmt hat. Deshalb fordert Greenpeace weiterhin, die Rückkehr in die einstigen Sperrzonen auszusetzen und niemanden zur Rückkehr zu zwingen.“

Das Bundesamt für Strahlenschutz verharmlos demgegenüber die Risiken, hier in einer PM nachzulesen.

Die IPPNW erklärt in einer PM zum Fukushima-Jahrestag: „Im Inneren der zerstörten Reaktoren herrscht nach wie vor lebensbedrohliche Strahlung. Die Atomruinen müssen durch ununterbrochene Wasserzufuhr gekühlt werden. Große Teile des kontaminierten Wassers verseuchen trotz massiver Gegenmaßnahmen weiterhin Grundwasser und Meer, der aufgefangene Teil des radioaktiven Abwassers wird in riesigen Tanks gespeichert. Wegen Platzmangels soll das stark verstrahlte Wasser ab 2022 direkt in den Pazifik abgelassen werden.

In den verstrahlten Gebieten besteht anhaltend ein zusätzliches gesundheitliches Risiko durch radioaktive Strahler wie Cäsium-137. Insbesondere Kinder, Schwangere sowie Kranke und ältere Menschen sind bedroht. Mit zusätzlichen Krebsfällen ist in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu rechnen. Einen kleinen Teil der zu erwartenden Krebserkrankungen stellen Schilddrüsenkrebserkrankungen dar. Dies ist jedoch die einzige Erkrankung, die die japanische Regierung zumindest bei Kindern und Jugendlichen in einem systematischen Screening untersucht. Am 13. Februar 2020 stellte das Aufsichtskomitee der Schilddrüsenstudie der Fukushima Medical University (FMU) die neuen Studiendaten vor.“(mehr unter dem genannten Link, dort auch ein detaillierter zusätzlicher Bericht.)

Die IPPNW fordern mit vielen anderen Organisationen keine „radioaktiven Spiele“ durchzuführen und fordern von der japanischen Regierung und dem IOC, die Wettkämpfe und den Start des Fackellaufs in der Region Fukushima abzusagen. Die IPPNW berichtet: „Internationale Regelungen sehen vor, dass die Bevölkerung nach einem Atomunfall lediglich 1 mSv zusätzlicher Strahlung pro Jahr ausgesetzt werden darf. In den rückbesiedelten Gebieten in Fukushima wird der Bevölkerung jedoch eine Strahlendosis zugemutet, die bis zu 20 Mal höher liegt (bis 20 mSv). Selbst Ortschaften, die bereits dekontaminiert wurden, können durch Wind und Wetter jederzeit erneut verstrahlt werden, denn Wälder und Berge stellen ein Reservoir dar.“

Fukushima – Olympia 2020: Strahlenfolgen bleiben – Umweltausschuss Bundestag zur Atomkatastrophe

Drei Atomkraftwerke explodierten nach dem schweren Erdbeben am 11. März 2011 im Japan. Nach Erdbeben, Tsunami und den Kernschmelzen wurden große Mengen Radioaktivität freigesetzt. Zum Glück für die Bevölkerung in der Region Fukushima zog ein Großteil der Strahlenwolke in Richtung Meer, ebenso wie große Mengen verseuchten Wassers. Dennoch mussten mindestens 160.000 Menschen teilweise bis heute evakuiert werden, andere Quellen sprechen von um die 200.000 Betroffenen. Am neunten Jahrestag erinnert der Umweltausschuss des Bundestages der Atomkatastrophe. Dabei werden die in Japan stattfindenden Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2020 Thema sein, die nach dem Willen der japanischen Regierung auch in der Region Fukushima stattfinden sollen. Bis heute sind „nur“ neun der ehemals 54 Atomreaktoren in Japan in Betrieb.

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Die Katastrophe und das Leid der Menschen, die nach Erdbeben und Flutkatastrophe schließlich vor der radioaktiven Wolke fliehen mussten, sind noch lange nicht vorbei, auch wenn die japanische Regierung der Welt demonstrieren möchte, alles im Griff zu haben. Tschernobyl und Fukushima sind ebenso wie Hiroshima und Nagasaki eine anhaltende Mahnung und Verpflichtung, dass das Atomzeitalter beendet werden muss. Ich appelliere an die japanische Regierung und das IOC: Keine radioaktiven Spiele und kein Fackellauf in der Region Fukushima.“

Im Jahr der Olympischen Spiele will die japanische Regierung die Katastrophe von Fukushima vergessen machen, Normalität demonstrieren. Daher sollen SportlerInnen und BesucherInnen in der Hauptstadt der Präfektur Fukushima an olympischen Wettkämpfen teilnehmen: Baseball und Softball-Spiele sollen in Fukushima Stadt ausgetragen werden – 50 km vom havarierten Atomkraftwerk Fukushima Dai-ichi entfernt. Außerdem soll der Fackellauf in den belasteten Gebieten der Präfektur beginnen.

Greenpeace berichtet auf seiner deutschen Homepage: „Die Idee ist so absurd, wie sie klingt: Die Region um das 2011 havarierte Atomkraftwerk  Fukushima ließe sich einfach so von der Strahlung befreien. Eine Gegend fast so groß wie Dänemark könnte dekontaminiert werden, indem man radioaktive Erde und Pflanzen in Müllsäcke steckt. Als ließe sich die radioaktive Strahlung nach der Explosion von drei Atomreaktoren einfach so aufräumen, einsammeln und wegwischen. Wie etwas verschüttete Milch, nur eben viel großflächiger und unsichtbar.“ Über die Lage vor Ort und die Entwicklung der letzten Jahre ist unter dem angegeben Link mehr zu erfahren.

Greenpeace informiert über aktuelle Messungen. „Die Strahlungsmessungen in der Region Fukushima aus dem Herbst 2019 zeigen: Unwetter wie der Taifun Hagibis führen zum Auftreten neuer radioaktiver Hotspots. Auch in den Gebieten, in denen im Sommer 2020 die Olympiade stattfinden soll.“  Der aktuelle „Fukushima-Report 2020“ kann hier direkt bei Greenpeace heruntergeladen werden.

Unter der Überschrift „Gefahr unberechenbar“ erklärt GP-Strahlenexperte Heinz Smital: „Das Heimtückische an Radioaktivität ist, dass ein kleines Körnchen Cäsium hochgradig gefährlich sein kann. Und keiner weiß, ob es da ist und wo es liegt. Ob es jetzt gerade vom Wald mit einem Windstoß durchs Fenster geweht wird. Oder ob der letzte Regen eines aus den Bergen in die Pfütze unter der Kinderrutsche geschwemmt hat. Deshalb fordert Greenpeace weiterhin, die Rückkehr in die einstigen Sperrzonen auszusetzen und niemanden zur Rückkehr zu zwingen.“

Die „Ärzte in sozialer Verantwortung – IPPNW“ erinnern in einer aktuellen Pressemitteilung zum Fukushima Jahrestag: „Im Inneren der zerstörten Reaktoren herrscht nach wie vor lebensbedrohliche Strahlung. Die Atomruinen müssen durch ununterbrochene Wasserzufuhr gekühlt werden. Große Teile des kontaminierten Wassers verseuchen trotz massiver Gegenmaßnahmen weiterhin Grundwasser und Meer, der aufgefangene Teil des radioaktiven Abwassers wird in riesigen Tanks gespeichert. Wegen Platzmangels soll das stark verstrahlte Wasser ab 2022 direkt in den Pazifik abgelassen werden.“

Die IPPNW warnt vor weiter bestehenden Risiken im Zusammenhang mit Cäsium 137 für Kinder, Schwangere und ältere Menschen. Außerdem informiert die Organisation insbesondere über den Anstieg von Krebserkrankungen als Folge der Katastrophe.

Die Internationalen Ärzt*innen der IPPNW fordern mit vielen anderen Organisationen keine „radioaktiven Spiele“ durchzuführen und fordern von der japanischen Regierung und dem IOC, die Wettkämpfe und den Start des Fackellaufs in der Region Fukushima abzusagen. Die IPPNW berichtet: „Internationale Regelungen sehen vor, dass die Bevölkerung nach einem Atomunfall lediglich 1 mSv zusätzlicher Strahlung pro Jahr ausgesetzt werden darf. In den rückbesiedelten Gebieten in Fukushima wird der Bevölkerung jedoch eine Strahlendosis zugemutet, die bis zu 20 Mal höher liegt (bis 20 mSv). Selbst Ortschaften, die bereits dekontaminiert wurden, können durch Wind und Wetter jederzeit erneut verstrahlt werden, denn Wälder und Berge stellen ein Reservoir dar.“

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