Klage gegen deutsche Brennstoff-Exporte für marode AKWs

Deutsche Uranfabriken sind vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen weltweit Atommeiler mit dem erforderlichen Brennstoff. Für die CDU/CSU ist das trotz Tschernobyl und Fukushima kein Problem. Auch dann nicht, wenn marode AKWs in Grenznähe zur Bundesrepublik beliefert werden. Denn: Würde der Brennstoff nicht aus Deutschland kommen, würden Schweden, Spanien, Russland oder sonstwer einspringen. Dann doch lieber gut bezahlte deutsche Hilfe zum Super-Gau z.B. im belgischen Doel oder Tihange oder … . Versuche im Bundestag zu einer Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen zu kommen, scheiterten. Die Bundesregierung kann sich nicht einmal auf ein Exportverbot für Brennstofflieferung an diese besonders maroden AKWs in Grenznähe verständigen. Problem ist nicht nur die CDU/CSU und ein Ministerpräsident Laschet in NRW (Standort der Uranfabrik Gronau). Die amtierende Bundesumweltministerin Schultze – ebenfalls aus NRW – hatte wenige Tage nach der Amtsübernahme die von ihrer Vorgängerin Hendricks konkret genannten Sicherheitsmängel als ausgeräumt erklärt und damit eine entscheidende Grundlage des staatlichen Agierens entschärft. Jetzt hat einen Handvoll Anti-Atom-Aktivisten und -Initiativen eine erneute Ausfuhrgenehmigung für Uran-Brennelemente zum Anlass genommen und Widerspruch eingelegt. Schon vor einiger Zeit hatte die Anwältin Cornelia Ziehm in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung keine neuen Gesetze braucht, sondern schlicht die Exportgenehmigungen untersagen könnte, um die deutsche Beihilfe zum Betrieb der AKWs zu verhindern.

Über den Widerspruch und die Hintergründe berichtet die taz hier.

Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, AntiAtomBonn, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Bündnis AgiEL / AtomkraftgegnerInnen im Emsland (Lingen), Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow- Dannenberg, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Sofortiger Atomausstieg Münster (SofA Münster) Stop Tihange, Umweltinstitut München,

Pressemitteilung

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Umweltgruppen machen Ernst beim Exportstopp für Brennelemente von Deutschland nach Belgien – Widerspruch gegen Exportgenehmigung

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Aachen, Lingen, 20.04.2020

Stellvertretend für ein Bündnis aus Anti-Atom-Initiativen und -Organisationen haben mehrere Personen Widerspruch gegen die Exportgenehmigung für Brennelemente von der Atomfabrik in Lingen/Emsland zu den belgischen Atomreaktoren Doel 1 und 2 eingelegt. Ziel ist es, diese und weitere Brennstoff-Exporte an grenznahe Atomkraftwerke zu verhindern. Das Bündnis schließt hierzu weitere juristische Schritte bis hin zu einer Klage nicht aus. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das belgische Verfassungsgericht hatten den Betrieb der beiden Uralt-Reaktoren in Doel für grundsätzlich illegal erklärt. Die deutsche Export-Genehmigung wurde Mitte März vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trotzdem erteilt – mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums.

Bereits im Juli 2019 hatte der EuGH die getroffene Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2 wegen der fehlenden länderübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht rechtens beurteilt. Anfang März bestätigte das belgische Verfassungsgericht in seinem Urteil einerseits, dass der Weiterbetrieb der beiden 45 Jahre alten Reaktoren unrechtmäßig ist – andererseits dürften sie aber bis Ende 2022 wegen befürchteter Versorgungsengpässe weiterlaufen.

Hilde Debey vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie kann diesen Vorgang nicht nachvollziehen. „Da der Betrieb von Doel 1 und 2 per Gerichtsbeschluss illegal ist, müssten die Meiler doch sofort abgeschaltet werden. Zur Versorgungssicherheit können sie nicht beitragen. Dafür sind sie mit einer Ausfallrate von etwa 50 Prozent viel zu unzuverlässig.“

Trotz der beiden Gerichtsurteile erteilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammen mit dem weisungsbefugten Bundesumweltministerium im März dieses Jahres erneut die Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente, die zum Weiterbetrieb genau dieser illegalen Reaktoren unbedingt nötig sind. „Damit ist Ministerin Schulze für die Verlängerung des steigenden Risikos aus Doel maßgeblich verantwortlich – genauso wie die Lingener Brennelementefabrik, deren Schließung wir seit Jahren fordern,“ betont Alexander Vent vom Bündnis AgiEL aus Lingen. „Bei einem Super-GAU in Belgien wären wegen der Windhauptrichtung West Regionen wie Nordrhein-Westfalen und Teile von Niedersachsen betroffen – auch Lingen.“

Sechs Privatpersonen aus Aachen, Lingen, Raum Bonn und dem Münsterland haben nun Widerspruch gegen die Exportgenehmigung eingelegt. Sie erwirken dadurch einen Aufschub der Lieferungen bis zur juristischen Klärung. Sie werden dabei politisch von Anti-Atomkraft-Gruppen aus NRW und Niedersachsen sowie von Umweltorganisationen unterstützt. Die Beschwerdeführenden werden weitere juristische Schritte gehen, falls das Bundesumweltministerium dem Widerspruch nicht stattgibt. Hierzu Walter Schumacher vom grenzübergreifenden Bündnis Stop Tihange: „Wir wissen, dass solche juristischen Maßnahmen viel Geld kosten können. Aber wir werden die Kraft dafür haben, weil es sicher viele Menschen gibt, die uns mit vielen – auch kleinen – Spenden unterstützen werden!“

Die Beschwerdeführenden werden von der Berliner Rechtsanwältin Frau Dr. Ziehm vertreten, die klarstellt:  “Das Atomgesetz bezweckt, Leben, Gesundheit und Sachgüter umfassend vor den Gefahren der Kernenergie zu schützen. Die Kriterien, nach denen der Export von nuklearen Brennstoffen ins Ausland genehmigt werden darf, sind deshalb genau festgelegt. Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass die genannten Schutzgüter durch die beabsichtigte Verwendung des „Exportguts“ nicht gefährdet werden. Dieser Nachweis kann für die alten Reaktoren des Atomkraftwerks Doel nicht erbracht werden. Zum einen ergibt sich das aus der Auffassung des BMU als für die nukleare Sicherheit zuständiger oberster Behörde; zum anderen ist sogar höchstrichterlich die Rechtswidrigkeit des Betriebs von Doel 1 und 2 gerade wegen fehlender Prüfung der möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt festgestellt worden. Die Ausfuhrgenehmigung nach Doel hätte nicht erteilt werden dürfen.”

Pressekontakt

Anika Limbach (AntiAtomBonn): 02206-910579 Jörg Schellenberg (Stop Tihange): 0157-74938099 Alexander Vent (Bündnis AgiEL): 01575-9690000 Peter Bastian (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen): 0157-86269233 Hilde Debey (Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie): 01577-4201505

Weiterführende Links:

http://www.stop-tihange.org/de/wp-content/uploads/sites/2/Widerspruch_BAFA_Ausfuhrgenehmigung.pdf

Liste der Ausfuhrgenehmigungen:

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ausfuhrgenehmigungen_brennelemente_bf.pdf

World Nuclear Industry Report 2019 (S. 52 – 58):

https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2019-v2-hr.pdf

Rechtsgutachten zum Exportstopp von Brennelementen (2016):

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

Atommüll-Desaster überall: Neues Atommülllager Würgassen – Und noch mehr Ärger

Die Auseinandersetzungen um ein geplantes „Bereitstellungs-Atommülllager“ in Würgassen an der Weser sind heftig. In einer Nacht- und Nebelaktion war im März Würgassen als neuer Standort benannt worden, um ein in bester orwellscher Manier so genanntes Logistik-Zentrum zu errichten, in dem die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle aus der gesamten Bundesrepublik gesammelt werden sollen, um sie dann für das im Schacht Konrad in Salzgitter geplante Endlager bereitzustellen. Seit dem hagelt es nicht nur aus der Region Protest. In Würgassen steht auch ein bereits Anfang der 2000er Jahre stillgelegtes Atomkraftwerk. Auf die Proteste reagiert die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) mit einer Presseerklärung (siehe unten), in der sie darauf hinweist, dass das eigentliche Antrags- und Genehmigungsverfahren „erst“ 2021 beginnen soll. Damit sollen die Gemüter offenbar ein wenig beruhigt werden. Würgassen ist der Favorit für die Atomverwaltung, aber auch Braunschweig hätte vielleicht noch Chancen, in die Auswahl zu kommen (siehe dazu unten Dokumenation).

Umstritten ist nicht nur die Art und Weise wie Würgassen jetzt benannt wurde und welche Kriterien dafür von den zuständigen Stellen angewandt wurden. Weil sich seit Jahren der Ausbau des geplanten Endlagers im Schacht Konrad immer wieder verzögert und neue Probleme auftraten, soll die Einlagerung nun anders organsisiert werden. Das hierfür erforderliche Eingangslager darf aber nicht vor Ort in Salzgitter entstehen, weil dann die bestehende rechtskräftige Genehmigung für das Endlager geöffnet – und wieder beklagbar werden würde. Das wollen die Bundesbehörden aber verhindern. Daher hat man unter vermeintlich wissenschaftlichen Gesichtspunkten einen Standort um Umkreis von 150-200 Kilometer von Salzgitter entfernt für dieses neue Atommülllager gesucht und ist auf den alten Atomstandort Würgassen gestoßen.

Immer mehr verstrickt sich die Atomverwaltung der Bundesrepublik in Absurdidäten. In Brunsbüttel oder Jülich lagert schon mal hochradioaktiver Atommüll eigentlich im rechtsfreien Raum ohne die erforderlichen atomrechtlichen Grundlagen. In Lubim ist der geforderte Terrorschutz für die dort lagernden hochradioaktiven Abfälle nur durch den Bau einer neuen Lagerhalle zu bewerkstelligen. Für die Neu-Genehmigung von hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung wurden – so die Vorwürfe von unabhängigen Atomexperten und in einer Klage des Umweltverbandes BUND dargelegt – denn auch schon mal die Sicherheitanforderungen abgesenkt. Und die Probleme werden nicht kleiner. Wachsende Anforderungen an den Terrorschutz und ein auf lange Sicht nicht vorhandenes Endlager werden dazu führen, dass die Zwischenlager und die für die hochradiaoktiven Abfälle genutzten Castor-Behälter nicht wie bislang geplant 40 Jahre funktionieren müssen, sondern vielleicht sogar bis zu 100 Jahre. Darüber wollen die Behörden allesamt die Decke des Schweigens halten. Keine Unruhe. Alles ist natürlich sicher.

Die immer neuen Verzögerungen beim Schacht Konrad haben im Zuge des Atomausstiegs die Lage bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen enorm verschärft. Überall an den im Rückbau befindlichen AKW-Standorten müssen neue Zwischen-, Puffer- oder sonstwie benannte neue Atommüllhallen gebaut werden. Das hatten sich die Atomverwalter alles mal ganz anders vorgestellt. Ob Konrad in Betrieb geht, steht zwischen dem nun erhofften Datum 2027 und vielleicht niemals. Aber für staatliches Agieren darf ein Scheitern unter keinen Umständen passieren. Nicht nur wegen der investierten Milliarden. ASSE – gescheitert! Morsleben – gescheitert! Gorleben – gescheitert. Schacht Konrad?

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung wird erst im zweiten Halbjahr 2021 in das Genehmigungsverfahren für das geplante Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Würgassen einsteigen. Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben selbstverständlich auch trotz der derzeitigen Corona-Pandemie gewahrt.

„Forderungen nach einem Genehmigungsstopp sind daher überflüssig, weil von der BGZ bislang nicht einmal ein entsprechender Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt wurde“, sagte BGZ-Pressesprecher Hendrik Kranert-Rydzy. Dies werde – wie bereits mehrfach betont – nach bisherigen Planungen des Unternehmens frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2021 der Fall sein. „Wir erkennen sämtliche Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich an. Die Unterstellung, die BGZ würde diese beschneiden wollen, sind absurd“, so Kranert-Rydzy weiter. Ebenso seien Vorwürfe hanebüchen, das Unternehmen würde die Corona-Pandemie als Vorwand benutzen, um in Würgassen vollendete Tatsachen zu schaffen.

Selbstverständlich werde die BGZ ihre internen Arbeiten für das Vorhaben aber fortsetzen, da diese Arbeiten die  Grundlage  für das geplante Genehmigungsverfahren seien und damit auch der Vorbereitung einer öffentlichen Beteiligung dienten, sagte der Sprecher.

Den bereits intensiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region setzt das Unternehmen zunächst weiter über die Webseite www.logistikzentrum-konrad.de/fragen  sowie per Mail und Telefon fort. Eine aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte Informationsveranstaltung wird nachgeholt, sobald dies ohne gesundheitliche Risiken für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich ist.

Hintergrund:  Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potentiellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. Die Standortauswahl wurde in einem Gutachten des Öko-Instituts im Auftrag des Bundesumweltministeriums bestätigt. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

Pressemitteilung BISS e.V. zu einem möglichen zentralen Eingangslager Konrad in Braunschweig.

(08.04.2020) In der Antwort der Stadtverwaltung an den Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach und den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig lehnt die Stadtverwaltung ein Lager für radioaktiven Atommüll in Braunschweig (im Dreieck Waggum, Bienrode, Bechtsbüttel) strikt ab. Die BISS begrüßt diesen Standpunkt ausdrücklich. Erstaunlich hingegen: Die Argumente klingen im Braunschweiger Norden bekannt; die gleichen Ansatzpunkte vertritt die BISS seit 2011 gegenüber der Stadt Braunschweig:

  • weniger als 300 m Abstand zur Wohnbebauung (im Thuner Wohngebiet sind es sogar nur 40m),
  • viele Einwohner im 10 km Umkreis,
  • potentielle Gefahr einer „Havarie“ des Zwischenlagers (vgl. den gutachterlich bestätigten Stresstest der BISS für den Standort Thune),
  • alle in der Region, einschließlich der Stadt Braunschweig, sind gegen Konrad als Endlager,
  • viel zu viele radioaktive Transporte durch die Stadt Braunschweig (zusätzlich zu denjenigen vom und zum Standort Thune),
  • eine notwendige UVP und der Konflikt mit dem Umweltschutz wären nicht erfolgversprechend (in Thune fehlt eine vorgeschriebene UVP),
  • bereits getätigte Investitionen in der näheren Umgebung mit Naherholung und Wohnen würden nutzlos werden.

Die Stadtverwaltung hat Recht, wenn sie ein Lager für radioaktive Abfälle im dicht besiedelten Braunschweig grundsätzlich ablehnt und sich daher auch klar und unmissverständlich gegen den drohenden Standort Bechtsbüttel ausspricht. Allerdings liegen auch das Atommüll-Zwischenlager und die Atommüll-Konditionierungsanlage bei Eckert & Ziegler im dicht besiedelten Braunschweig neben Schulen und Wohnhäusern.

Jetzt wäre es an der Zeit, auch gegenüber dem seit Jahrzehnten bestehenden Atomstandort mit seiner erst 1998 und 2004 um das 1000fachen erhöhten Strahlengenehmigung entsprechend Haltung zu zeigen. BISS e.V.

PM Stadt Braunschweig: Stadt lehnt Logistiklager ab – 06.04.2020

Atommüll-Zwischenlager Biblis: BUND klagt für mehr Sicherheit bei hochradioaktiven WAA-Abfällen

Der hessische Landesverband des BUND klagt im Eilverfahren gegen die Genehmigung für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis. Seinen Antrag auf „Aufhebung des Sofortvollzugs der Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis“ hat der BUND Hessen beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt. Geplant war, dass dieser in Glas verpackte spezielle Atommüll aus der Wiederaufarbeitung bereits Anfang April aus dem britischen Sellafield über den Hafen in Nordenham nach Biblis transportiert werden sollte. 6000 Polizist*innen waren für den Schutz dieser Castor-Transporte eingeplant. Wegen der Corona-Krise war dieser erste Transport abgesagt worden.

Weitere Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen AKWs in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England sollen in den nächsten Jahren in die Zwischenlager Isar, Brokdorf und Philippsburg folgen. Der BUND und andere kritisieren einen massiven Sicherheitsabbau bei der Zwischenlagerung dieser besonderen Atomabfälle, unter anderem mit Blick auf die eingesetzten Castor-Behälter. Der BUND HESSEN ruft auf, die Klage durch Spenden an den Landesverband zu unterstützen! Kontoverbindung unten! (Foto: GNS)

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM des BUND Hessen:

BUND Hessen stellt sich quer gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis

17. April 2020 | Atomkraft

Der BUND Hessen hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs der Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis gestellt.

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs bezüglich des Transportes und der Einlagerung von Atommüll gestellt. Konkret wendet sich der BUND Hessen gegen die Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis.

Dr. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Wir haben berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Castoren während des Transportes und kritisieren, dass eine Reparaturmöglichkeit defekter Behälter im Einlagerungskonzept nicht vorgesehen ist.“

Die CASTOR®28 M-Atommüllbehälter verfügen über einen Primär- und einen Sekundärdeckel, die sehr dicht sein müssen, um die in den Behältern vorhandene hohe Radioaktivität sicher einzuschließen. Sollten Undichtigkeiten am Primärdeckel auftreten, müssten defekte Deckel in einer sogenannten „Heißen Zelle“ repariert oder gewechselt werden.

Obwohl die Entsorgungskommission, ein Expertengremium zur Beratung des Bundesumweltministeriums in Fragen der nuklearen Entsorgung, die Errichtung einer solchen „Heißen Zelle“ fordert, hat das BASE dieses nicht zum Bestandteil der Einlagerungsgenehmigung gemacht.

Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Die Aussage des Bundesamtes, man könne sich mit dem Problem befassen, wenn es auftrete, kommt mir vor wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können und vor Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“

Unzureichend ist für den BUND auch das vorgelegte Reparaturkonzept, sollte bei der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht werden.

Werner Neumann: „Wir haben in den Genehmigungsunterlagen erhebliche Unklarheiten und Widersprüche entdeckt, die dazu führen, dass die gesetzlich geforderte Vorsorge für größtmögliche Sicherheit nicht gegeben ist.“

Den Genehmigungsunterlagen musste der BUND auch entnehmen, dass bei der Beladung von CASTOR®28 M-Behältern sicherheitsrelevante Probleme auftraten. So wurde beispielsweise ein Primärdeckel schief aufgesetzt, mit der Folge, dass ein 24 mm langer Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Oder es konnten die Glaskokillen, die das hochradioaktive Material enthalten, nicht korrekt eingeführt werden, da der entsprechende Behälterkorb zur Aufnahme verdreht und verzogen war. Der Primärdeckel konnte daher nicht richtig aufgesetzt werden.

Werner Neumann: „Wenn weder die Beladung der Behälter fehlerfrei funktioniert, noch ein nachvollziehbares Reparaturkonzept vorhanden ist, dann stellen wir die Sicherheit dieser Castorbehälter grundsätzlich in Frage. Das heißt für uns, Transport und Einlagerung in ein Zwischenlager ist derzeit ausgeschlossen.“

Der BUND Hessen fordert, die Genehmigung zur Einlagerung von CASTOR®28 M-Atommüllbehältern mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbinden, da sich die bisherige Genehmigung zur Einlagerung in das Zwischenlager am AKW Biblis nur auf Castorbehälter der Bauart CASTOR® V/19 bezieht.

Das Bundesamt BASE hatte gleichwohl einen Sofortvollzug der Einlagerung genehmigt, auch weil nach ihrer Meinung das Ansehen Deutschlands in Bezug auf die Einhaltung der Verträge zur Rücknahme des Atommülls gefährdet sei.

Werner Neumann: „Wenn diese Castor-Behälter ohne ausreichende Sicherheit, ohne Reparaturstation und mit erheblichen Abweichungen von Spezifikationen im Zwischenlager Biblis eingelagert werden, dann leidet das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundesumweltministeriums und der von ihm unterstellten Ämter und Firmen viel mehr!“

Weitere Informationen

Der BUND Hessen ruft auf, seine rechtlichen Schritte gegen die unsichere Einlagerung der CASTOR®28 M-Behälter in Biblis mit Spenden zu unterstützen.

  • Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen e.V.
    GLS Gemeinschaftsbank eG
    IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00
    Stichwort: CASTOR BIBLIS

 

Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt

Noch sind keine (frischen) Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA transportiert worden. Das hat die Bundesregierung jetzt auf Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bestätigt. Seit 2018 dauert offenbar die Prüfung an, ob ein Export des Atommülls aus Jülich in die USA überhaupt rechtlich zulässig ist. Ob diese Prüfung inzwischen abgeschlossen ist, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort an den Abgeordneten Zdebel nicht mit. Außerdem teilte die Bundesregierung mit: „Nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH sind seit Anfang 2019 keine Vereinbarungen mit dem Department of Energy bzw. der Savannah River Site zum Export von Brennelementkugeln geschlossen worden.“ Über weitere rechtliche Vereinbarungen sagt die Bundesregierung nichts. Berichte aus den USA sprechen davon, dass über die generelle Zusammenarbeit ein neuer Vertrag geschlossen wurde und Transporte der 33 BE-Kugeln erfolgen könnten.

  • Update Nr. 1 16/04: Nach Angaben des „Bundesamts für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorung“ (BASE) liegt derzeit kein Antrag für den Transport der genannten frischen Brennelemente-Kugeln des AVR vor. Ein früher Antrag wurde demnach vor einiger Zeit zurückgezogen.
  • Update Nr. 2 16/04: Nach Mitteilungen von SRSwatch.org haben der Betreiber JEN und SRNS im Februar 2020 eine „Modidication No. 7“ als Verlängerung des bisherigen Rahmenvertrages zur Zusammenarbeit abgeschlossen. In ihrer Antwort auf die Fragen des MdB Zdebel lässt die Bundesregierung diesen Vertragsverlängerung unverwähnt! Die Verlängerung ist gültig bis zum 28. Februar 2021. In einem Begleit-Schreiben an SRS-Watch – welches dem Abgeordneten vorliegt – teilt das Department of Energy mit Datum 2. April außerdem mit, dass dort von einer unmittelbar bevorstehenden Erlaubnis für die Lieferung der 33 Brennelemente ausgegangen wird: „(At the time of this filing, it is believed that JEN obtained initial permission to export 33 fuel pebbles, but final permission had not been obtained from Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – the Office of Economics and Export Control.)“ (Übersetzung: (Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags wird davon ausgegangen, dass das JEN eine erste Genehmigung für die Ausfuhr von 33 Brennelementkugeln erhalten hat, eine endgültige Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lag jedoch noch nicht vor)“.
  • Jülicher Atommüll: Rechtliche Prüfung eines US-Exports dauert an

In Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll ohne ausreichende Genehmigung, weil der Nachweis zur Erdbebensicherheit fehlt. Bereits 2014 hatte die zuständige Atomaufsicht die Räumung des Zwischenlagers angeordnet. Bis heute ist unklar, wie es weitergeht. Als mögliche Optionen wird der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus „geprüft“.

Zu einer Entscheidung ist es aber vor allem deswegen bislang nicht gekommen, weil einige der Verantwortlichen in NRW und im Bundesforschungsministerium einen Export des Atommülls in die USA favorisieren, obwohl es dort bis heute gar kein Verfahren zur Bearbeitung der Jülicher Atomabfälle gibt.

Um die dafür erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Savannah River Site (USA) zu unterstützen, hatte der Betreiber, die Jülicher Entsorgungs-Gesellschaft (JEN) bereits 2018 zunächst 33 unverbrauchte BE-Kugeln in die USA schicken wollen. Doch umstritten ist, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte daher den Antrag der JEN zum Anlass für eine umfassende Prüfung genommen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Arbeitsnummer 3/414 (Eingang Bundeskanzleramt: 27.03.2020) hatte die Bundesregierung gefragt:

„Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einen Export von frischen bzw. gebrauchten AVR-Brennelemente-Kugeln in die USA (vgl. Plenarprotokoll 19/79, Frage 69) bereits Transporte in die USA gegeben (wenn ja, bitte darlegen, was, wann und wie), und mit welcher Zeitschiene sind seit Anfang 2019 Vereinbarungen zwischen den für diese Brennelemente zuständigen Stellen auf bundesdeutscher Seite und den in den USA zuständigen Stellen verabredet bzw. geschlossen worden?“

Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Michael Meister aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 3. April lautet:

„Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat es in den letzten Jahren keine Verbringung von kernbrennstoffhaltigen Brennelementkugeln in die USA gegeben. Nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH sind seit Anfang 2019 keine Vereinbarungen mit dem Department of Energy bzw. der Savannah River Site zum Export von Brennelementkugeln geschlossen worden.“

Hintergrund:

Statt längst ein neues Zwischenlager zu bauen, was Anti-Atom-Initiativen und auch der MdB Hubertus Zdebel fordern, wird seit Jahren vom Betreiber die Option eines US-Exports im Spiel gehalten. Dabei gibt es dort aber bislang gar kein geeignetes Verfahren, um den Jülicher Atommüll aufzuarbeiten. Daran wird noch geforscht und ob am Ende was dabei rauskommt, ist offen. Mit dem geplanten Export der 33 frische Brennelemente-Kugel will JEN diese Entwicklungsarbeiten fördern.

Hinzu kommt: Eigentlich ist die Wiederaufarbeitung von Atombrennstoff im Ausland nach deutschem Recht unzulässig, wenn das Material aus Reaktoren zur Stromerzeugung kommt. Genau das war in dem Versuchsreaktor Jülich der Fall.

Doch um die Option mit den USA im Spiel behalten zu können, wurde der Reaktor in Jülich vor allem in NRW und im Bundesforschungsministerium zu einem „Forschungsreaktor“ umgedeutet. Forschungsreaktoren sind aber in der üblichen Definition keine Atomkraftwerke, die wie der Jülicher Versuchsreaktor der Stromerzeugung dienten, sondern solche, in denen Neutronen für Forschungszwecke hergestellt werden (Berlin, Garching, GKSS etc.). Als Versuchsreaktor würde Jülich bezeichnet, weil er u.a. mit einem Gemisch von Thorium und Uran in Kugelform betrieben wurde und sich daher in der Bauweise von herkömmlichen AKWs gravierend unterschied. Er wurde aber eben nicht zur Forschung entwickelt, sondern es fanden während des Betriebs zur Stromerzeugung damals auch Forschungsarbeiten statt, um aus dem Betrieb zu lernen. Das aber ist in jedem AKW völlig normal.

Update 3 16/04: Dokumentation:

From Savannah River Site Watch (SRS Watch), Columbia, South Carolina, USA, website post on 16 April 2020 

https://srswatch.org/spent-nuclear-fuel-from-germany-to-srs-dumping-for-profit-scheme-drags-on-on-should-be-terminated/

Spent Nuclear Fuel from Jülich, Germany to SRS? Dumping-for-Profit Scheme Drags On & On & Should be Terminated

Freedom of Information Act (FOIA) Documents Confirm Profiteers Still Pursuing Scheme to Dump Highly Radioactive German Spent Fuel (Graphite “Pebbles”) at US Department of Energey’s Savannah River site (SRS) – Should be Terminated

“Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt:“  https://umweltfairaendern.de/atommuell-juelich-noch-kein-export-von-brennstoff-in-die-usa-erfolgt/

SRS and the German entity Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) are still working on the scheme to import German highly radioactive graphite spent fuel from the Jülich, Germany storage site to SRS for reprocessing and dumping.  That this bad idea to import the nuclear waste in large CASTOR casks is continuing has been confirmed in documents obtained by SRS Watch in response to a Freedom of Information Act (FOIA) request received on April 7, 2020.

The last SRS-JEN agreement expired on February 29, 2020 but a new agreement runs through February 2021, though what work is continuing is vague – they don’t want you to know what’s up – and how much JEN is paying SRS is hidden.  The spent fuel in questions is in the form of uranium-impregnated balls (pebbles) that were used in the AVR and THTR gas-cooled reactors, closed for decades. Some of the uranium is HEU from the US, but the US DOE’s National Nuclear Security Administration (NNSA) has determined there is no proliferation risk in leaving the spent fuel for disposal in Germany, which was always the plan until profiteers entered the scene:  DOE memo on no proliferation risk of AVR spent fuel August 1 2013

SRS Watch first alerted the public about this proposal in 2012 and forced SRS to admit a deal was in the works.

FOIA response documents, dated April 2, 2020 – SRS-JEN “Work for Others Agreement,” Modification #7, signed February 2020:

As the reactors involved were the experimental gas-cooled AVR & THTR reactors – and not research reactors – it is illegal to export this material for reprocessing and dumping.

SRS Watch also obtained  SRS-JEN “Work for Others Agreement” #6, September 2019, and two attached documents indicated plans to import 33 unirradiated graphite balls and a small amount of irradiated graphite material, but that import plan has run into snags.

Based on information obtained by a member of the German Bundestag and posted on April 13, 2020, there has been no export of these materials to SRS, as issuance of export licenses remain stalled and under review: “Nuclear waste Jülich: No fuel exported to the USA yet” – “Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt” – see blog post:  https://umweltfairaendern.de/atommuell-juelich-noch-kein-export-von-brennstoff-in-die-usa-erfolgt/

SRS Watch has asked DOE to terminate the “Work for Others” agreement with JEN.  There has so far been no response from DOE. See February 20, 2020 post of SRS Watch here: https://srswatch.org/terminate-scheme-between-srs-and-germany-to-dump-highly-radioactive-german-spent-fuel-at-srs/

WENRA-Richtlinie: Anforderungen zur Vermeidung von Freisetzungen für Radioaktivität in neuen Atomkraftwerken in der EU

Mit einer Kleinen Anfrage hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit seiner Fraktion DIE LINKE bei der Bundesregierung über die „Auswirkung der neuen Veröffentlichung der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) zum praktischen Ausschluss schwerer Unfälle“ (PDF) erkundigt. Dieses WENRA-Papier entstand in Folge der Richtline 2014/87/Euratom (PDF) und ist Ende 2019 veröffentlicht worden (siehe hier: WENRA, PDF). Dabei geht es um sicherheitsrelevante Fragestellungen und Anforderungen zum sogenannten praktischen Ausschluss von schweren Unfällen, d.h. um die Vermeidung von frühen und großen Freisetzungen von radioaktivem Material im Rahmen eines Unfalls in Atomkraftwerken.

Laut Antwort der Bundesregierung wurde mit der Veröffentlichung der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ am 22.11.2012 der praktische Ausschluss von großen oder frühen Freisetzungen bereits vorher im deutschen kerntechnischen Regelwerk umgesetzt. Dass dieses neue Regelwerk nach Informationen von Zdebel jedoch nur in wenigen Fällen von den Atomaufsichten verwendet werden, bleibt in der Antwort der Bundesregierung unerwähnt.

Zwar gilt die in Artikel 8a der Richtlinie 2014/87/Euratom geforderte Vermeidung von frühen oder großen Freisetzungen nur für kerntechnische Anlagen, denen erstmals nach dem 14. August 2014 die Betriebsgenehmigung erteilt wurde. Aber für bereits vorher in Betrieb befindliche Anlagen sollen diese Anforderungen dienen, um Verbesserungspotenzial zu identifizieren. Das findet in Deutschland jedoch kaum statt.

In der Antwort auf Frage 2 scheut sich die Bundesregierung offenbar direkt zu antworten, ob das Konzept „practical elimination“ auf schwere Unfallszenarien mit spätem Ausfall der Einsperrfunktion (Typ III) angewendet wird. Zweifelhaft ist nach Informationen von Zdebel auch der Bezug auf Wasserstoffexplosionen, da diese nach bisher bekannten Aussagen von Experten eher zu den Typ II-Szenarien gehören.

Unklar bleibt die Antwort auf Frage 3. Es werden zwar Beispiele für Fraktile aus dem Regelwerk genannt, aber es wird nicht gesagt, dass 95 % der grundsätzlich angewendete Wert sind. Es wird auch nicht begründet warum dieses Fraktil ausreichend ist und die Forderung der WENRA abdeckt.

In Bezug auf die Antwort zu Frage 4 ist befremdlich, dass es offenbar keinen Austausch zwischen den obersten Aufsichts- und Genehmigungsbehörden über solch sicherheitstechnisch äußerst wichtige Fragen gibt. Im Falle von Freisetzungen nach Szenarien von Typ I bis III in einem Nachbarstaat können auch bewohnte Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland betroffen sein.

Die Aussage zu Frage 5, dass das Konzept und das methodische Vorgehen zum praktischen Ausschluss von schweren Unfällen auch bei der Genehmigung der Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung berücksichtigt wird, ist nach Informationen des Abgeordneten Zdebel zu bezweifeln: Es gibt für die Zwischenlager einen genehmigten Betriebszustand für Behälter mit Fügedeckel, für den kein Nachweis geführt wurde, dass eine Freisetzung nach einem schweren Stör- bzw. Unfall für mindestens 95 % der Szenarien auszuschließen ist. Insbesondere gilt das für die aktuell erteilte Genehmigung zur Einlagerung der Wiederaufarbeitungsabfälle im Standortzwischenlager Biblis.

 

Weitere Informationen / Hintergrund:

Als Dokumentation zum Thema folgt hier eine Darstellung von der Homepages des Bundesumweltministerium über die hier in Rede stehende EURATOM-Richtlinie, auf der die weitergehenden Untersuchungen basieren:

15.12.2015 – EU verabschiedet geänderte Richtlinie zur nuklearen Sicherheit

Am 08. Juli 2014 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen1 verabschiedet.

Am 08. Juli 2014 ist die Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen verabschiedet worden und am 14. August 2014 in Kraft getreten. Im Gegensatz zur bestehenden Richtlinie aus dem Jahre 20092 enthält die Änderungsrichtlinie erstmals materielle technische Vorschriften im Bereich der nuklearen Sicherheit, wie etwa zum Sicherheitsziel und zur Sicherheitskultur.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die nukleare Sicherheit aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern. Das nun in Artikel 8a eingeführte Sicherheitsziel, basierend auf den WENRA-Sicherheitszielen für neue Reaktoren, soll als Referenz für die Durchführung vernünftigerweise erreichbarer Sicherheitsverbesserungen auch in bestehenden Anlagen dienen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen geeignete innerstaatliche Vorkehrungen treffen, um die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung aus kerntechnischen Anlagen wirksam zu schützen – zusätzlich gibt es nun Regelungen zum anlageninternen Notfallschutz (Artikel 8d). Die Richtlinie gilt unter anderem für Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Zwischenlager, nicht aber für Endlager radioaktiver Abfälle (dieser Bereich wird separat durch die sogenannte Entsorgungsrichtlinie 2011/70/EURATOM abgedeckt).

Die Richtlinie enthält Regelungen zur Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für die nukleare Sicherheit, zu Organisation und Aufgaben der atomrechtlichen Behörden, zu den Pflichten der Betreiber kerntechnischer Anlagen, zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter aller Beteiligten und zur Information der Öffentlichkeit. Für die Behördenorganisation verankert und betont die Richtlinie den sogenannten Trennungsgrundsatz. Dieser besagt, dass die staatlichen Funktionen der Genehmigung und Aufsicht über kerntechnische Anlagen durch staatsorganisatorische Maßnahmen funktional von Aufgaben zu trennen sind, die im Bereich der Förderung und Nutzung der Kernenergie liegen; es mithin eine effektive Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde bei der Entscheidungsfindung über Maßnahmen im Hinblick auf die nukleare Sicherheit geben muss. Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet – neben der schon in der Richtlinie 2009 enthaltenen Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens und der zuständigen Behörden (sogenannter „Peer Review„) – themenbezogene mindestens alle sechs Jahre, beginnend mit dem Jahr 2017, durchzuführen. Durch diese themenbezogenen Peer Reviews zu einem von den Mitgliedstaaten gemeinsam auszuwählenden Sicherheitsthema soll ein kontinuierliches System des gegenseitigen Voneinander-Lernens in Gang gesetzt werden.

Hintergrund und Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene

Am 26. November 2008 verabschiedete die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur nuklearen Sicherheit3.

Von November 2008 bis Mai 2009 fanden in der Ratsarbeitsgruppe Atomfragen (RAG Atomfragen) – zunächst unter französischer, ab Januar 2009 unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft – intensive Verhandlungen statt. In der Sitzung der RAG Atomfragen am 26. Mai 2009 wurde schließlich ein Konsens zu den Inhalten der Richtlinie erreicht. Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stimmten dem Richtlinienvorschlag zu. Nach Annahme durch den Rat und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union trat die Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen am 22. Juli 2009 in Kraft.

Im Juni 2013 hat die KOM nun einen Vorschlag für die Überarbeitung dieser Richtlinie 2009/71/EURATOM, gestützt auf Artikel 31 und 32 des EURATOM-Vertrages, vorgelegt. Diesem Vorschlag war ein intensiver Beratungsprozess zwischen der Europäischen Kommission und der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) vorausgegangen.

Die Verhandlungen zur Änderungsrichtlinie wurden am 28. Mai 2014 unter griechischer Präsidentschaft abgeschlossen und das Ergebnis am 08. Juli 2014 vom Rat verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 25. Juli 2014 trat die Richtlinie am 14. August 2014 in Kraft.

Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht

Deutschland konnte im Verhandlungsgang nahezu alle grundsätzlichen Forderungen zum Inhalt der Richtlinie durchsetzen. Diese Inhalte sind durch das bestehende deutsche Recht in Teilen abgedeckt. Zur vollständigen Umsetzung bedarf es jedoch einer Anpassung des Atomgesetzes. So sind das Sicherheitsziel und die Verpflichtung zur Durchführung von „themenbezogenen Peer Reviews“ ausdrücklich in deutsches Recht aufzunehmen. Die bewährten Strukturen der Bundeauftragsverwaltung können auch in Ansehung der neuen Regelungen zum Trennungsgrundsatz und zur effektiven Unabhängigkeit der zuständigen Regulierungsbehörde bei der Entscheidungsfindung in Artikel 5 der Richtlinie aufrechterhalten werden. In den Verhandlungen konnte Deutschland erreichen, dass zur Umsetzung der Richtlinie keine generelle Verrechtlichung des in Deutschland bestehenden, umfangreichen untergesetzlichen Regelwerks in einem Gesetz oder einer Verordnung erforderlich ist, sondern die Einbeziehung in die entsprechenden Genehmigungen nach wie vor ausreicht. Damit bleibt die Möglichkeit gewahrt, auf neue Erkenntnisse im Sinne einer stetigen Verbesserung der nuklearen Sicherheit flexibel zu reagieren.

Die Richtlinieninhalte sind bis zum 14. August 2017 – drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie – in nationales Recht umzusetzen. Der Bericht über die Durchführung der Richtlinie ist der Kommission spätestens am 22. Juli 2020 vorzulegen.

1 Abl. L 219 vom 25.7.2014, S. 42-52.

2 Abl. L 172 vom 2.7.2009, S. 18-22.

3 Ratsdokument 16537/08 vom 1.12.2008.

15.12.2015 | Meldung Nukleare Sicherheit

 

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