Wissenschaftler*innen des BUND zur Rückholung der ASSE-Atomabfälle

Anforderungen an die Rückholung der leicht- und mittelradioaktiven Strahlenabfälle aus dem maroden Endlager ASSE? Der BUND veröffentlicht heute mit einer Pressemitteilung (siehe unten) eine Stellungnahme der „BUND Atom- und Strahlenschutz-Kommission“ (BASK), in der die vom Bundesvorstand des Umweltverbandes berufenen Wissenschaftler*innen zu den Rahmenbedingungen und Forderungen Position beziehen. Das Papier der BASK ist vor dem von der BGE in der letzten Woche vorgelegten Rückholplan fertig gestellt worden. Darin kritisieren die Wissenschaftler*innen nicht nur die zuständigen Behörden und Unternehmen, die trotz massiver Risiken bei dem vom Einsturz und durch unkontrollierten Wassereinbruch bedrohten Salzstock ASSE II nicht in der gebotenen Zielstrebigkeit vorgehen. Auch fehlt immer noch der z. B. von der ASSE II Begleitgruppe (A2B) und der AGO geforderte Vergleich zwischen Asse-nahen und mindestens zwei Asse-fernen Orten für ein erforderliches Zwischenlager. Die BGE und die zuständigen Behörden hatten einen solchen Vergleich aus Strahlenschutzgründen abgelehnt, da die Belastungen bei Standort-fernen Anlagen durch die damit verbundenen Atomtransporte in jedem Fall höher wären. Kritisiert wird von der BASK aber auch: „Unabhängig davon wird in jüngerer Zeit von einem Teil der Bürgerinitiativen aus der Region der bisherige Konsens aller Beteiligten, dass ein Pufferlager und die Konditionierung der rückgeholten Abfälle am Asse-Standort erfolgen sollten, infrage gestellt.“

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Presseerklärung des BUND:

Asse II: Atommüll muss schnellstmöglich raus – BUND-Positionspapier zum Umgang mit radioaktiven Abfällen

Berlin. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt findet beim maroden Atommülllager Asse II ein Wettlauf mit der Zeit statt. Die Schachtanlage in Niedersachsen ist eine tickende Bombe: Die Asse ist instabil und droht mit Wasser vollzulaufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legt ein Positionspapier zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen vor.

Bereits vor zehn Jahren haben das Bundesumweltministerium und die damals zuständige Behörde festgestellt, dass die radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager Asse II zurückgeholt werden müssen. Das Volllaufen des Bergwerkes und die Einsturzgefahr wegen mangelnder Gebirgsfestigkeit sind ernste Bedrohungen. Dennoch wird der Prozess unnötig verschleppt. Auch der am 27. März endlich veröffentlichte Rückholplan des inzwischen zuständigen staatlichen Unternehmens, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), ist viel zu vage und lässt keine Beschleunigung erkennen. Der BUND kritisiert diese gefährliche Nachlässigkeit scharf.

„Die Asse ist einer der größten Atomskandale. Die damals politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen haben dort gegen jede Vernunft und ohne unabhängige wissenschaftliche Expertise leicht- und mittelradioaktiven Strahlenmüll eingelagert“, erklärt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. „Das BUND-Papier belegt klar: Schnelles Handeln unter größtmöglichen Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen ist zwingend erforderlich.“

Fünf Forderungen des BUND: Die Rückholung aller in die Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle und dadurch kontaminierten Materialien muss schnellstmöglich erfolgen. Die Strahlenbelastung für Personal und Bevölkerung ist dabei so gering wie möglich zu halten. Bei der Rückholung und den anschließenden Schritten im Umgang mit dem Atommüll müssen hohe Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen gelten und umgesetzt werden. Die Standortauswahl für die Konditionierung der zurückgeholten Abfälle zunächst in der Nähe der Asse muss unmittelbar beginnen. Dies muss mit dem unverzüglichen Beginn der Kriterien-gesteuerten Standortauswahl für die längerfristige Zwischenla­gerung Asse-nah und Asse-fern einhergehen.

Bandt: „Leider sind die Informationen über Herkunft, Inhalt und Verpackung der Fässer lückenhaft, zudem sind sie in bedenklichem Zustand. Das macht den Umgang mit dem Atommüll umso aufwändiger, gleichzeitig aber den schnellstmöglichen Beginn der Rückholung umso dringlicher.“

Bei einer Rückholung muss alles getan werden, um die notwendigen Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen für Zwischenlagerung, Transport und Endlagerung des Atommülls zu erreichen. Ein Transport ohne vorherige Cha­rakterisierung und Konditionierung der Abfälle könnte die drastischen Folgen eines möglichen Unfalls noch einmal erheblich verstärken.

Außerdem muss unmittelbar mit der Auswahl eines Standorts für die Charakterisierung, Pufferlagerung und Konditionierung begonnen werden. Dabei sind zunächst für Asse-nahe Standorte die Ausschlusskriterien des zwischen Betreiber, Asse-Begleitgruppe und der Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO) abgestimmten Kriterienkataloges für den Zwischenlagerstandort zu berücksichtigen. Nur wenn danach kein Standort in der Nähe der Schachtanlage möglich ist, sollten weiter entfernte Standorte einbezogen werden.

Hintergrund

Asse: Das um die Wende zum 20. Jahrhundert gebaute Salzbergwerk Asse wurde 1965 zum weltweit ersten unterirdischen Lager für Atommüll. Im sogenannten Forschungsbergwerk sollte erkundet werden, in welcher Form in Salzstein der hochgefährliche Müll eingelagert werden kann; die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sollten später in Gorleben zur Anwendung kommen. Zwischen 1965 und 1978 wurden über 120.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiven Atommülls aus Forschungsanlagen, aber auch aus Atomkraftwerken, eingelagert. Spätestens seit 1988 ist bekannt, dass Grundwasser in das illegitime Atommülllager eintritt.

Pufferung und Konditionierung: Nach der Charakterisierung, also ihrer Bestimmung, lagern radioaktive Abfallstoffe für planmäßig kurze Zeit zwischen (Pufferung), bis sie durch Konditionierung in einen chemisch und physikalisch stabileren Zustand gebracht werden. Dies soll die Gefahr unerwünschter Reaktionen verringern. Zudem werden sie dadurch in ihrem Volumen reduziert. Abhängig von Zusammensetzung, Zustand und Eigenschaften, kommen unterschiedliche Verfahren zur Konditionierung der radioaktiven Abfälle zum Einsatz.

BASK: Die wissenschaftliche Aus- und Erarbeitung des Papiers erfolgte durch die Atom- und Strahlenschutzkommission (BASK) des BUND. Dieses Gremium setzt sich aus vom Bundesvorstand berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, die den Verband beraten.

Mehr Informationen

Nachgefragt: Exporte von Atomkugeln aus Jülich in die USA?

Wie steht es um einen drohenden Export von hochradioaktiven Atom-Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Versuchs-Reaktor AVR Jülich in die USA? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel jetzt ein Schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung gestellt. In Jülich lagert dieser Atommüll derzeit ohne atomrechtliche Genehmigung. Zwischen den zuständigen Behörden und Betreibern in Bund und Land wird seit Jahren gerungen, was mit dem brisanten Atommüll in 152 Castor-Behältern passieren soll. Eine von drei Varianten ist der aus Sicht von Hubertus Zdebel unverantwortliche Export in die USA. Ob ein solcher Export nach deutschen Recht zulässig wäre, prüft seit fast einem Jahr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Frage des MdB Zdebel im Wortlaut:

„Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einen Export von frischen bzw. gebrauchten AVR-Brennelemente-Kugeln in die USA (vgl. Plenarprotokoll 19/79, Frage 69) bereits Transporte (wenn ja, bitte darlegen, was, wann und wie) in die USA gegeben, und mit welcher Zeitschiene sind seit Anfang 2019 Vereinbarungen zwischen den für diese Brennelemente zuständigen Stellen auf bundesdeutscher Seite und den in den USA zuständigen Stellen verabredet bzw. geschlossen worden?“

 

Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls aus Plutoniumfabrik Sellafield: Bundesamt weist Kritik an Sicherheitsmängeln zurück

Die für Anfang April geplanten Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll auf der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield (Wiederaufarbeitungsanlage WAA) über Nordenham in das Zwischenlager Biblis bei Frankfurt sind wegen Corona-Virus vorerst gestoppt. Das im orwell’schen Sinn benannte zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE) hatte die Einlagerung dieser speziellen, in Glas verpackten Atomabfälle in Biblis Ende 2019 genehmigt. Weitere solcher Atomtransporte sollen demnächst auch in die Zwischenlager nach Isar (Landshut), Philippsburg und Brokdorf erfolgen. Der Atomexperte Wolfgang Neumann und der BUND Hessen hatten die Genehmigung des BaSE massiv kritisiert und von gravierenden Sicherheitsmängeln gesprochen. Darauf reagiert jetzt das Bundesamt auf seiner Homepage mit einer Stellungnahme. UmweltFAIRaendern.de dokumentiert diese Stellungnahme im Folgenden, unter anderem auch deshalb, weil man bei diesem Bundesamt nicht genau weiß, wann die nächste Umbenennung und damit die nächste Änderung bisheriger Links erfolgt. Natürlich sieht das Bundesamt keinen Grund für die vorgetragene Kritik. Dass BaSE z.B. keine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen hat, beantwortet BASE mit dem Hinweis: „Hat eine Prüfung ergeben, dass keine UVP erforderlich ist, kann das BaSE diese auch nicht anordnen, so die gesetzlichen Festlegungen.“ Wer hat diese Prüfung jetzt noch mal durchgeführt und ist trotz zahlreicher Möglichkeiten nicht zu dem Ergebnis gekommen, eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? Genau: BASE. Rot ist eben nicht gelb! (Foto: Postkarte von BaSE formerly known as Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit formerly Bundesamt für Strahlenschutz).

Zum Hintergrund:

Dokumentation des Beitrags vom „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorung“ (BaSE) zu: „Sicherheitsaspekte bei der Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

In einem offenen Brief sowie einer Pressemitteilung des BUND Hessen werden Zweifel an einer Genehmigung des BASE und den damit verbundenen Sicherheitsprüfungen erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die geplante Aufbewahrung und Rücknahme von hochradioaktiven deutschen Abfällen im Standortzwischenlager im südhessischen Biblis. Das BASE hat dort Ende Dezember 2019 die Zwischenlagerung von verglasten hochradioaktiven Abfällen genehmigt. Diese sind bei der Wiederaufarbeitung von benutzten Brennstäben aus deutschen Atomkraftwerken in Sellafield angefallen. Dazu nimmt das BASE wie folgt Stellung:

Eine Genehmigung zur Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen erteilt das BASE nur dann, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Hat der Antragsteller alle erforderlichen Nachweise vorgelegt, muss die Genehmigung erteilt werden. Das BASE hat dabei keinen eigenen Ermessensspielraum. Das für das Zwischenlager Biblis vorher bereits genehmigte Inventar an Abfällen und deren Behälterzahl wird durch die Rücknahme der zusätzlichen sechs Behälter nicht erhöht und nicht ausgeschöpft.

Im Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle im Zwischenlager Biblis sind alle erforderlichen Sicherheitsfragen betrachtet worden. Das beinhaltet sowohl die Sicherheit als auch den Schutz des Lagers vor terroristisch motivierten Angriffen.

Aufgabentrennung zur Gewährleistung der Sicherheit

Zur Gewährleistung der Sicherheit sind die Rollen und Aufgaben im Bereich Zwischenlagerung definiert und getrennt. Das BASE prüft vor dem Beginn der Aufbewahrung, dass der Betreiber des Zwischenlagers die strengen Anforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Die Sicherheit des laufenden Betriebes muss der Betreiber gewährleisten. Dabei kontrolliert ihn die Atomaufsichtsbehörde – im Fall des Zwischenlagers Biblis das Umweltministerium des Landes Hessen.

Zur Sicherheit der Behälter

Bei der Aufbewahrung und beim Transport von verglasten Abfällen werden spezielle Sicherheitsbehälter eingesetzt. Sie müssen sowohl die Anforderungen an eine sichere Lagerung als auch an den sicheren Transport erfüllen. Obwohl die Lagerung für 40 Jahre genehmigt wird, werden sie innerhalb dieser Zeit immer wieder überprüft. Im Lager werden sie durch Messungen kontinuierlich überwacht. Alle fünf Jahre müssen die Standort-Zwischenlagerbetreiber gegenüber ihrer zuständigen Aufsicht außerdem nachweisen, dass die Behälter auch sicher wieder (ab-)transportiert werden können.

Verschlusssysteme der Transport- und Lagerbehälter

Im Hochrisikobereich der Kerntechnik kommen mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz. Im Zwischenlager verfügt der Behälter daher über zwei jeweils dichte Behälterdeckel, deren Dichtheit kontinuierlich überwacht wird. Auch bei einem Fehler an einem der beiden Verschlusssysteme ist die Sicherheit bei der Aufbewahrung jederzeit gewährleistet ist. Der Antragsteller sieht für diesen Fall vor, den betroffenen Deckel entweder auszutauschen oder den Behälter mit einem zusätzlichen Deckel zu versehen. Vorfälle dieser Art bei der Zwischenlagerung gab es in den vergangenen Jahrzehnten der Zwischenlagerung in Deutschland noch nicht.

Sicherheitsbetrachtungen bei Störfällen oder terroristisch motivierten Angriffen

Im Genehmigungsverfahren hat das BASE auch mögliche Störfälle- und auslegungsüberschreitende Ereignisse betrachtet, wie zum Beispiel der Aufprall schwerer Lasten auf den Behälter oder der Absturz eines Militärflugzeuges auf das Zwischenlager.
Ebenfalls wurden die Auswirkungen nach einem gezielt herbeigeführten Absturz eines Verkehrsflugzeuges mit den damit verbundenen mechanischen und thermischen Belastungen untersucht. Die Genehmigung enthält hierzu aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Ausführungen. Sie unterliegen dem Geheimschutz, um potentiellen Tätern keine Vorlagen zu liefern.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BASE hat laufend zu den einzelnen Schritten im Genehmigungsverfahren informiert. In Biblis hat die Behörde eine öffentliche Veranstaltung organisiert. Eine förmliche Beteiligung ist nur dann in Genehmigungsverfahren vorgesehen, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ansteht. Eine UVP war bei diesem Genehmigungsverfahren nicht erforderlich, wie das BASE informierte. Hat eine Prüfung ergeben, dass keine UVP erforderlich ist, kann das BASE diese auch nicht anordnen, so die gesetzlichen Festlegungen.

Antworten auf wichtige Fragen

Wurde an die Aufbewahrungsgenehmigung für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis ein anderer Sicherheitsmaßstab angelegt als an bisherige Genehmigungen?

Nein. Während des Genehmigungsverfahrens zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Biblis wurden dieselben Genehmigungsvoraussetzungen des Atomgesetzes geprüft, wie bei bisherigen Genehmigungsverfahren auch. Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen werden nur erteilt, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Dann – und nur dann – erteilt das BASE eine Aufbewahrungsgenehmigung.

Sind die verwendeten Behälter dicht?

Ja. Für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, die in Biblis zwischengelagert werden, wird der Behälter CASTORHAW28M verwendet. Während des Genehmigungsverfahrens wurde vom BASE unter anderem und vor allem die Sicherheit der Behälter geprüft. Die Antragstellerin hat dabei die Sicherheit nachgewiesen. Die Dichtigkeit der Behälter wird in doppelter Hinsicht sichergestellt: Bereits ein einzelner Deckel gewährleistet die technische Dichtigkeit. Die verwendeten Behälter werden, im Zwischenlager angekommen, aber mit einem zweiten Deckel verschlossen. Dieses zweifache Dichtsystem ermöglicht es, die Dichtheit des Behälters mit einem Druckschalter kontinuierlich zu überwachen.

Was passiert, wenn der Fall eintritt und einer der beiden Deckel nicht mehr richtig funktioniert?

Generell gilt: Auf Grund der Nachweise zur Langzeitstabilität der Dichtungssysteme (Nachweise für 40 Jahre) ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Deckel nicht mehr die spezifikationsgerechte Dichtheit aufweist. Solch ein vergleichbarer Fall ist in den vergangenen Jahrzehnten der Lagerung und Transporte von Behältern noch nicht eingetreten. Jedes der bei der Lagerung eingesetzten zwei verwendeten Systeme für sich ist technisch dicht.

Gibt es einen Fehler am Verschlusssystem, bleibt der Behälter weiterhin dicht, da es sich um ein doppeltes Verschlusssystem handelt. In diesem Fall gibt es für alle CASTOR-Behälter zusätzliche Maßnahmen, durch die die doppelte Barriere wieder hergestellt werden kann. Betrifft der Fehler den äußeren Deckel (Sekundärdeckel), dann wird dieser abmontiert und durch einen neuen ersetzt. Betrifft er den inneren Deckel (Primärdeckel), dann wird auf die bestehenden zwei Deckel ein dritter Deckel aufgesetzt. Die Überwachung der Dichtheit wird dann über den zweiten und den dritten Deckel sichergestellt. Dadurch kann die ursprüngliche Überwachung wieder hergestellt werden, egal ob der Primär- oder der Sekundärdeckel betroffen ist.

Es ist gewährleistet, dass die für den Austausch benötigten Deckel am Standort Biblis zur Verfügung stehen. Die Reparatur mittels eines zusätzlichen Deckels (sogenannter „Fügedeckel“) wurde vom BASE im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und positiv bewertet. Dies betrifft auch die mechanische Belastbarkeit.

Wie kann der für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung eingesetzte Behälter generell transportiert werden?

Der eingesetzte Behälter, der CASTOR HAW28M, hat eine Zulassung für den Transport mit dem Primärdeckel und Stoßdämpfern, die während des Transports angebracht sind. Für den Transport ist also kein Sekundärdeckel erforderlich, er wird zuvor abmontiert.

Alle Behälter, auch nachträglich bei der Zwischenlagerung modifizierte, müssen später in ein Endlager transportiert werden können. Für den Abtransport benötigen sie eine atomrechtliche Transportgenehmigung. Gibt es einen Behälter, der nachträglich „repariert“ werden musste, so muss der Betreiber der Aufsicht im konkreten Fall das Vorgehen zur Wiederherstellung der Abtransportierbarkeit vorlegen Bereits im Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung wird von der Genehmigungsbehörde geprüft, ob es aus heutiger Sicht technische Gründe gibt, die einer sichere Transportierbarkeit eines originalen oder eines nach einem der unterschiedlichen Szenarien modifizierten Behälters grundsätzlich entgegen stehen.

Neben der atomrechtlichen Transportgenehmigung braucht der Behälter eine gültige verkehrsrechtliche Zulassung. Diese Zulassungen sind befristet, üblicherweise auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Im Falle nichtmodifizierter Behälter oder bei solchen, bei denen der Sekundärdeckel ersetzt wurde, gibt es derzeit eine zeitlich befristete gültige Zulassung (s.o.). Für den Fall des Aufsetzens eines Fügedeckels bedarf es der Wiederherstellung des zulassungskonformen Zustands oder einer angepassten Zulassung. Für diese Behälter gibt es die Zulassung derzeit noch nicht, weil sie in der Vergangenheit in Gorleben gelagert wurden. Dort gibt es mit der nie in Betrieb gegangenen Pilotkonditionierungsanlage eine Heiße Zelle, in der der Primärdeckel bei Bedarf ausgetauscht werden könnte. Sollte dieser Fall in einem anderen Zwischenlager eintreten, so kann der Antragsteller diese Zulassung dann für den Transport mit dem Sekundärbehälter beantragen oder auch – analog zu Gorleben – eine Heiße Zelle vor Ort installieren.

Warum wurde die Antragstellerin nicht verpflichtet, eine „Heiße Zelle“ zu installieren?

Eine „Heiße Zelle“ ist eine von mehreren Möglichkeiten, um die Abtransportierbarkeit der Behälter wiederherzustellen. Die Antragstellerin hat dem BASE ein anderes Konzept dargelegt (s.o.). Das BASE konnte und musste daher der Antragstellerin nicht auferlegen, eine „Heiße Zelle“ zu errichten.

Wer gewährleistet die Sicherheit der Behälter im laufenden Betrieb?

Die Zwischenlager-Betreiber sind verpflichtet, für die Dauer der Aufbewahrung die Sicherheit kontinuierlich zu gewährleisten. Dies überwacht die Atomaufsicht des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich das Zwischenlager befindet. Alle fünf Jahre muss der Betreiber nachweisen, dass er die gefahrgutrechtlichen Voraussetzungen zum Abtransport (Behälterzulassung) erfüllt. Daneben finden in regelmäßigen Abständen periodische Sicherheitsüberprüfungen und wiederkehrende Prüfungen statt.

Wie wird sichergestellt, dass die Behälter noch abtransportiert werden können, wenn ein Endlager in Betrieb geht?

Zwischenlager sind nur zur zeitlich begrenzten Aufbewahrung gedacht. Sobald ein Endlager betriebsbereit ist, werden alle Zwischenlager geräumt. Dass die Behälter in wenigen Jahrzehnten noch einmal transportiert werden müssen, ist bereits jetzt mit betrachtet worden: Die Genehmigung erhält eine Nebenbestimmung, nach der der Betreiber spätestens acht Jahre vor dem Auslaufen der Zwischenlager-Genehmigung der Aufsicht eine Planung über die Auslagerung der im Standort-Zwischenlager Biblis eingelagerten Behälter vorzulegen. Das beinhaltet auch die Frage des Transports von möglicherweise während der Lagerung modifizierter Behälter. Somit wird sichergestellt, dass die Behälter nicht dauerhaft im Zwischenlager verbleiben.

Wurde geprüft, welche Auswirkungen ein Absturz einer Militärmaschine auf die Behälter hätte?

Ja. Die Betrachtungen zum Absturz einer schnellfliegenden Militärmaschine wurden analog zu den Prüfungen des gleichen Behälters im Zwischenlager Gorleben durchgeführt. Die Prüfungen haben ergeben: Die Belastungen auf das Deckelsystem führen zu einer Verringerung der Dichtwirkung – die Integrität der Glaskokillen bleibt aber in jedem Fall erhalten.

Wurde geprüft, welche Auswirkungen ein gezielt herbeigeführter Absturz eines Verkehrsflugzeugs auf die Behälter hätte?

Ja, auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines Verkehrsflugzeugs wurden geprüft. Dabei wurde nachgewiesen, dass der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Die Details können aus Gründen des Geheimschutzes hier nicht beschrieben werden.

Wie häufig werden stichprobenhafte Inspektionen durchgeführt?

Die Genehmigung sieht vor, dass an mindestens 1% der Behälter im Abstand von zehn Jahren Inspektionen vorgenommen werden. Bei insgesamt sechs Behältern hieße das, dass die Inspektion theoretisch an 0,06 Behältern durchführen wäre. Da dies nicht möglich ist, bedeutet dies, dass für jede Bauart mindestens ein Behälter inspiziert wird. Eine Inspektion von mehr Behältern wurde u.a. deshalb nicht auferlegt, um die Beschäftigten keiner unnötigen Strahlenbelastung auszusetzen.

Warum hat das BASE keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

Während des Genehmigungsverfahrens wurde geprüft, ob das beantragte Vorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und infolgedessen eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Diese Untersuchung ergab, dass bei dem beantragten Vorhaben keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und damit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand. Das BASE hat bei dieser Untersuchung keinen Ermessensspielraum im Hinblick darauf, dann dennoch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Unabhängig davon hat das BASE die Öffentlichkeit über den Verlauf des Verfahrens informiert, u.a. mit einer Informationsveranstaltung in Biblis, in Broschüren und auf den eigenen Internetseiten.

Die Genehmigung des Zwischenlagers Biblis ist befristet bis 2046. Was passiert danach?

Die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen ist in allen Zwischenlagern befristet. Das Atomgesetz sieht vor, dass eine Aufbewahrung in Standort-Zwischenlagern für maximal 40 Jahre genehmigt werden soll. Dies könnte nur verlängert werden, wenn sich der Bundestag vorher damit befasst und unabweisbare Gründe vorliegen. Ohne dies könnte sowohl das BASE als auch die Antragstellerin auf Basis des Gesetzes keine längere Aufbewahrung beantragen bzw. genehmigen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte sich als damals zuständige Genehmigungsbehörde gegen den Widerstand der Atomkraftwerksbetreiber für diese Befristung eingesetzt. Damit wurde klar- und sichergestellt, dass aus den Zwischenlagern keine Endlager werden. Die Befristung erfolgte auf dem damals von der Bundesregierung verfolgten Fahrplan, nach dem bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager errichtet werden sollte. 2017 hat der Bundestag mit breiter Mehrheit ein neues Suchverfahren nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle verabschiedet. Es ist damit zu rechnen, dass die Zwischenlagerung über diese 40 Jahre hinaus notwendig sein wird. Die Betreiber müssen hierzu rechtzeitig die Genehmigungen mit den erforderlichen Sicherheitsnachweisen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik beantragen.

URENCO: Uranbrennstoff mit fast Atomwaffen-Anreicherung möglich

Der teilweise deutsche Urankonzern könnte zum Lieferanten für Entwicklungen des US-Militärs und anderer Interessierter für neue Mini-AKWs werden, die unter anderem für die Energieversorgung in Kriegsgebieten oder aber auch in abgelegenen Regionen zum Einsatz kommen sollen. Außerdem entwickelt das Unternehmen selbst eine „Uran-Batterie“, von der bereits im Jahr 2026 ein Prototyp in Canada getestet werden soll. Für diese neuen Einsatzgebiete ist ein spezieller Uran-Brennbrennstoff erforderlich, der fast einen Anreicherungsgrad für atomwaffenfähiges Uran erreicht. Auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt mit:

Noch verfügt URENCO über solchen als HALEU bezeichneten Brennstoff nicht, könnte diesen aber in den USA offenbar jederzeit herstellen. Für Zdebel ist klar: URENCO darf mit seiner Uran-Technik in keinerlei Weise – weder direkt noch indirekt – militärische Anwendungen unterstützen. Dafür muss die Bundesregierung von ihrem VETO-Recht über URENCO Gebrauch machen. Weil URENCO in seinen Anlagen Atomwaffenmaterial herstellen könnte, unterliegt das Unternehmen strengen Kontrollen, an denen auch die Bundesregierung beteiligt ist.

Die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage, siehe: Plenarprotokoll 19/151 (PDF) – Sitzung am 11. März 2020:

Frage Nr. 33: Abgeordneter Hubertus Zdebel(DIE LINKE.)

„In welchen Mengen (Angabe bitte in Menge/Anreicherungsgrad/Herkunft) verfügt das drei-staatliche Unternehmen URENCO nach Kenntnissen der Bundesregierung, die sie über ihre URENCO-Kontrollfunktion im Rahmen der Verträge von Almelo, Washington und Cardiff oder in irgendeiner anderen Weise erlangt hat, über angereichertes Uran mit einem Anteil von mehr als 6 Prozent Uran235, und an welchen Projekten (Entwicklung, Forschung etc.) ist die URENCO nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, bei denen mit höher als auf 6 Prozent angereichertem Uran235 umgegangen wird bzw. umgegangen werden soll?“

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß :

„Urenco verfügt über kein angereichertes Uran mit einem Anteil von mehr als 6 Prozent Uran-235.

2019 gab Urenco-USA bekannt, dass es mit der dortigen Anlage in der Lage sei, HALEU (bis auf maximal 19,75 Prozent angereichertes Uran-235) zur friedlichen Nutzung unter anderem in Forschungs- und Testanlagen sowie in Anlagen zur Produktion von medizinisch genutzten Isotopen zur Verfügung stellen zu können.

Ostermarsch Appel 2020: Urananreicherung beenden!

Protest gegen Krieg, Aufrüstung und Atomwaffen in Zeiten von Corona geht – wenn auch anders als sonst gewohnt. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat heute als Teil einer Aktion zum Ostermarsch 2020 eine Online-Petition unterschrieben: Ostermarsch-Appell Gronau/Jülich – Urananreicherung beenden / Atomwaffen ächten. Dort hat Zdebel, Mitglied im Fraktionsvorstand von DIE LINKE. im Bundestag, seine Unterstützung für diese Aktion mit folgenden Worten begründet:

„In der Gronauer Urananreicherungsanlage wird Natururan für den späteren Einsatz in Atomkraftwerken vorbereitet. d.h. angereichert. Der Konzern URENCO, an dem die Energiekonzerne RWE und E.ON zu einem Drittel beteiligt sind, hat für die Anlage in Gronau eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Mit Uran aus Gronau werden Atomkraftwerke in der Bundesrepublik, aber auch in Belgien, Frankreich und anderswo betrieben, darunter das Atomkraftwerk im belgischen Tihange. Die Urananreicherung in Gronau erfolgt mit dem Zentrifugenverfahren, das grundsätzlich auch zur Produktion von Uran für Atomwaffen geeignet ist. Das iranische und das pakistanische Atomprogramm basieren ebenfalls auf dieser Zentrifugentechnik. Die Urananreicherungsanlage ist der deutsche Griff zur Atombombe und muss sofort geschlossen werden! Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung müssen jetzt handeln!“

Zum Hintergrund über die URENCO und die Anreicherungsanlagen siehe auch:

Dokumentation des Aufrufs / der Petition:

Urananreicherung ist zivil wie friedenspolitisch extrem gefährlich. Aktuell verwischt die Trennlinie zwischen ziviler und militärischer Urananreicherung immer stärker. Das ist eine bedrohliche Entwicklung. Dabei spielen auch die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung eine unverantwortliche Rolle: Unter ihrer Aufsicht und mit ihren Genehmigungen läuft im westfälischen Gronau eine international bedeutende Urananreicherungsanlage. Im rheinischen Jülich werden dafür die notwendigen Uran-Zentrifugen erforscht und entwickelt – und der Bau ganzer Urananreicherungs-anlagen (z. B. in den USA) vorbereitet. Der Erhalt und Ausbau der Urananreicherung trägt in Deutschland und weltweit zur unverantwortlichen Fortsetzung der Atomenergienutzung sowie zum neuerlich angeheizten nuklearen Wettrüsten bei.

Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung müssen deshalb die Urananreicherung in Gronau sowie die Zentrifugenforschung und -herstellung in Jülich sofort beenden. Zudem sollte die Bundesregierung den von der Friedens-Nobelpreisträgerin ICAN initiierten UN-Atomwaffenverbotsvertrag unverzüglich offiziell unterstützen. Die Zeit ist reif, die Großmacht-Politik der nuklearen Abschreckung endlich zu überwinden. Nur so lässt sich ein Atomkrieg verhindern!

Begründung

Die Bundesregierung torpediert den angekündigten Atomausstieg: Angereichert wird das Uran nämlich zeitlich unbefristet vom deutsch-niederländisch-britischen Atomkonzern Urenco – deutsche Anteilseigner sind RWE und EON. Das Uran wird für Brennelemente verwendet, die u. a. in den hochgefährlichen Rissereaktoren Tihange und Doel in Belgien, aber auch für AKW im Kriegsgebiet der Ukraine und aktuell zudem für neue Reaktoren in den Vereinigten Arabischen Emiraten am Persischen Golf eingesetzt werden. Die deutsche Brennelementefabrik des französischen Staatskonzerns EDF arbeitet dafür ebenfalls zeitlich unbefristet im emsländischen Lingen. Und die Jülicher Zentrifugenfirma ETC ist ein Joint-Venture zwischen Urenco und dem französischen Staatskonzern Orano.

Urenco betreibt im niederländischen Almelo, im britischen Capenhurst sowie in Eunice in den USA weitere Urananreicherungsanlagen. Nach dem russischen Staatskonzern Rosatom ist Urenco der weltweit zweitgrößte Urananreicherer – von Atomausstieg keine Spur!

Don’t nuke the climate! – Atomkraft löst kein Klimaproblem!

Uranabbau und Urananreicherung sind sehr energieintensiv und sind in der Regel mit hohem CO2-Ausstoß verbunden. Allein Urenco erzeugt laut Geschäftsbericht 2019 jährlich rund 220.000 t CO2. Atomenergie macht weltweit nur einen kleinen Teil der Stromerzeugung aus und kann andere fossile Energieträger deshalb überhaupt nicht ersetzen.

Das Atommüllproblem ist bei allen Atomanlagen ungelöst – so auch bei den Urananreicherungsanlagen. Mit dem aktuellen Export von Tausenden Tonnen Uranmüll von Gronau nach Russland werden die Probleme und Gefahren nur verlagert. Die Uranmüllexporte müssen von der Bundesregierung und der NRW-Landesregierung sofort gestoppt werden!

Bundesregierung unterstützt atomares Wettrüsten!

Derzeit will der Urenco-Konzern mit Zustimmung der deutschen Anteilseigner RWE und EON sowie der Bundesregierung in den USA in das Geschäft einer zivil wie militärisch äußerst brisanten Höheranreicherung auf 19,75% U 235 für neue, mobile Klein-Reaktoren einsteigen. Die Zentrifugentechnik dafür soll die Urenco-Tochter ETC in Jülich liefern. US-Medien berichten, dass es bereits hochrangige Gespräche zwischen Urenco und dem Pentagon gibt – mit voller Billigung der Bundesregierung!

Das unterstreicht die militärische Bedeutung der angeblich zivilen Urananreicherung. Deutschland heizt so das nukleare Wettrüsten mit an, anstatt auf friedliche und nicht-nukleare Optionen zu setzen. Immer deutlicher äußern deutsche Politiker atomare Ambitionen, zum Teil in Zusammenspiel mit dem französischen Präsidenten Macron. Das ist brandgefährlich.

Friedliche Konfliktlösung & Atomausstieg statt Eskalation und Wettrüsten!

Umso wichtiger ist es, auf zivile Konfliktlösungen und ein Ende der Atomenergienutzung setzen. Die sofortige Beendigung der Urananreicherung, der Zentrifugenforschung in Jülich sowie der Brennelementefertigung in Lingen sind ein zentraler Schlüssel, um den „einfachsten Weg zur Atombombe“ zu verbauen und die Belieferung von Risiko-AKW mit angereichertem Uran zu unterbinden.

Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung müssen jetzt handeln!

Erstunterzeichnende Initiativen und Verbände dieses Ostermarsch-Appells sind:

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen; Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich; AKW-NEE-Gruppe Aachen; AntiAtom Bonn; AntiAtom-Bündnis Niederrhein; Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau; Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf; Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU); Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) / Landesverband NRW; BUND / Kreisgruppe Borken; Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland; Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“; Bürgerinitiative Umweltschutz Hamm; Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, Enschede voor Vrede; Initiative „3 Rosen“Aachen; IPPNW – Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung; IPPNW / Ortsgruppe Münster; Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) / Diözesanverband Münster; kfd-Arbeitskreis „Bewahrung der Schöpfung“ im Kreis Borken; Natur- und Umweltschutzverein Gronau; SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster

Weitere Informationen zum Thema finden sich u. a. auf www.sofa-ms.de, www.bbu-online.de, www.ippnw.de sowie www.westcastor.org

Kontakt: SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster, c/o Umwelthaus Münster, Zumsandestr. 15, 48151 Münster, info@sofa-ms.de, www.sofa-ms.de

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