Transparente Endlagersuche? Wirtschaftliche Interessen statt Öffentlichkeit?
Viel zu spät hatte die Bundesregierung das überfällige Gesetz Anfang März in den Bundestag eingebracht, mit dem sichergestellt werden muss, dass die Öffentlichkeit bei der laufenden Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle die versprochene Einsicht in alle für Entscheidungen relevante Vorgänge erhält. In diesem Fall geht es um die geologischen Daten, die z.B. für den anstehenden Teilgebiete-Bericht genutzt werden, in dem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Vorschlag vorlegen wird, welche Regionen künftig bei der weiteren Standortsuche eine Rolle in der weiteren Erkundung spielen sollen. Um deren Empfehlungen nachzuvollziehen, müssen die Bürger*innen nachvollziehen können, warum ihre Region in Frage kommen könnte. Doch statt angesichts des hohen öffentlichen Interesses an einem solchen Atommülllager einfach klar zu stellen, dass die Datenfreigabe zulässig ist, hat die Bundesregierung den Unternehmen aus der Erdgas- und Ölbranche einen hohen Schutz für ihre Geodaten eingeräumt. Erst nach einer Anhörung im Bundestag kam es zu einigen Nachbesserungen durch die Fraktionen der Großen Koalition. Doch selbst mit etwas gutem Willen, wird aus einer schwachen Vorlage kein Transparenzgesetz. Nachdem die Grünen in Atomfragen in den letzten Jahren in Sachen Atommüll viele Maßnahmen der Bundesregierung mitgetragen haben, wollen sie jetzt auf der kommenden Sitzung am Freitag im Bundesrat auf deutliche Verbesserungen drängen. Auch das Nationale Begleitgremium hat auf die bisher im Bundestag beschlossene Fassung kritisch reagiert. Vom unabhängigen Wächter werde das NBG nun zur Partei im Verfahren, heißt es dort in einer Stellungnahme.
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