Hochradioaktive Endlagersuche: Öko-Institut nimmt BGE-Kriterien unter die Lupe

Die BI Umweltschutz aus Gorleben hat das Öko-Institut beauftragt, die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach gesetzlichen Vorgaben des Standortauswahlgesetzes definierten Kriterien für die Auswahl von geeigneten Standortregionen unter die Lupe zu nehmen. Dabei, so der BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, ist die BGE offenbar zu eilig vorgegangen: „Mit heißer Nadel“ gestrickt, fasst er die Bewertung des Öko-Instituts zusammen. Auf Basis dieser Kriterien werden am kommenden Montag im sogenannten „Zwischenbericht Teilgebiete“ Regionen von der BGE vorgeschlagen, deren Untergrund für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in Salz, Ton oder Granit geeignet sein könnte. Über die Gesamtproblematik mit den radioaktiven Abfällen und der bis heute ungelösten Lagerung hatte die taz jüngst ausführlich berichtet. Der Bericht der BGE wird in einer sogenannten Teilgebiete-Konferenz von der Öffentlichkeit diskutiert und geprüft werden können. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, ob die BGE die eingesetzen Kriterien sachgerecht und plausibel entwickelt und angewandt hat.

Dokumentation der PM der BI Lüchow Dannenberg:

Bericht zur Endlagersuche – Öko-Institut nimmt BGE-Kriterien unter die Lupe – BI: „Mit heißer Nadel gestrickt“

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird am 28. September in einem Zwischenbericht darlegen, welche Gebiete in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle als „günstig“ angesehen werden. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat das Öko-Institut damit beauftragt, im Vorfeld der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete die Umsetzung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien durch die BGE auf Grundlage der Methodensteckbriefe in einem Kurzgutachten zu bewerten.

„Mit den Methodensteckbriefen legt sich die BGE die geowissenschaftlichen Vorgaben des Standortauswahlgesetzes (StandAG) zurecht. Unabhängig von unserer Kritik, dass diese Vorgaben bereits überarbeitungsbedürftig wären, weil beispielsweise die Auswirkungen des Klimawandels oder die kommender Eiszeiten im Gesetz nicht oder nur unzureichend betrachtet wurden, wollten wir mit dieser Studie andere Standortregionen, die von ihrem „Glück“ am Montag erfahren werden, einen ersten Ansatz für die Überprüfung des BGE-Berichts liefern“, erklärte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Das Ergebnis dieser 30-seitigen kursorischen Überprüfung mache deutlich, dass es in der Anwendung der Ausschlusskriterien und bei der Anwendung der Mindestanforderungen noch große Lücken gibt, die zu einer Unschärfe und Unklarheit führen. Das Öko-Institut resümiert:

„Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien werden im Rahmen der Methodensteckbriefe in sehr unterschiedlicher Detailtiefe dargestellt. Während für einige der Ausschlusskriterien die vorgesehene Methodik ausführlich dargestellt und durch wissenschaftliche Literatur belegt wird, werden im Methodensteckbrief zu Mindestanforderungen nur drei der fünf Anforderungen behandelt.“

Die Anwendung der Kriteriensätze nach den §§ 22 – 24 des StandAG stoße in diesem frühen Verfahrensschritt vielfach an Grenzen, die wesentlich durch den Umfang und die Qualität der vorliegenden geologischen Daten bestimmt werden. Vor allem die Vorgaben zum Ausschlusskriterien „Großräumige Vertikalbewegungen“ werden derzeit nur unter bestimmten Annahmen und nur Unschärfen deutschlandweit möglich sein. Die BGE spart sogar einen Expert*innen-Dissens zur Betrachtung“ des Ausschlusskriteriums „Vulkanische Aktivität“ aus, so das Resümée der Autor*innen Dr. Saleem Chaudry und Julia Neles.

Mit Blick auf den bisherigen Standort Gorleben ist bedeutsam, dass im Methodensteckbrief zu aktiven Störungszonen und atektonischen Vorgängen mit vergleichbaren Konsequenzen die möglichen Konsequenzen eines Wasserzutritts zu Anhydritvorkommen im Untergrund nicht erwähnt werden. Nach Vorlage des Zwischenberichts Teilgebiete wäre zu prüfen, inwieweit dieses Phänomen dennoch berücksichtigt wurde.

Positiv hervorzuheben sei hingegen, dass die BGE im Zusammenhang mit Scheitel- und Sockelstörungen an Salinargesteinen eine saubere Trennung zwischen Grundgebirge, Salinargestein und Deckgebirge vornimmt: „Sie stellt damit in Übereinstimmung mit einschlägiger Literatur klar, dass die Salzschwebe über einem Bergwerk nicht als Teil des Deckgebirges betrachtet werden kann.“ Mit Blick auf die Frage, ob der Salzstock Gorleben-Rambow im ersten Verfahrensschritt herausfallen kann, wecke diese Klarstellung diesbezügliche Hoffnungen, denn das Deckgebirge ist in Gorleben nachweislich nicht intakt, merkt die BI an.

Das Fazit des Öko-Instituts lautet: „Es besteht ein Spannungsfeld zwischen einerseits konservativem Handeln im Sinne des Standortauswahlverfahrens durch Ausschluss möglichst kleiner Flächen in diesem frühen Verfahrensschritt, andererseits sicherheitsgerichtet konservativem Handeln durch die vorsorgliche Ausweisung größerer Ausschlussbereiche um Gefahrenherde. Im Zusammenhang damit muss auch die Frage nach den Folgen von Entscheidungen im Standortauswahlverfahren gestellt werden, sowohl zur Ermittlung von Teilgebieten als auch in allen weiteren Verfahrensschritten. Daher sind Möglichkeiten und Notwendigkeiten für Reflexionen und Rücksprünge im Sinne eines lernenden und selbsthinterfragenden Verfahrens von besonderer Bedeutung.“
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke sekundiert: „Einfacher gesagt: der BGE-Zwischenbericht kommt zu früh. Das Prinzip Sorgfalt vor Eile wurde wieder einmal verletzt, niemand hat etwas davon, wenn bei der Endlagersuche Berichte, die von entscheidender Bedeutung für das Endlagersuchverfahren sind, mit heißer Nadel gestrickt werden.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Kurzgutachten_Kriterienanwendung_Oeko_Institut

Das Gutachten ist auch hier online.

Schadensersatz Atomausstieg: Vattenfall-Klage vor internationalem Schiedsgericht inzwischen über 6 Mrd. Euro

„Vattenfall hat am 22. März 2019 seine Klageforderung mit rund 4.381.938.000 Euro ohne Prozesszinsen und rund 6.095.521.000 Euro mit Prozesszinsen beziffert.“ Das teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit, an der auch Hubertus Zdebel beteiligt ist. Die Süddeutsche berichtet darüber. Die Kleine Anfrage mit den Antworten ist hier als Drucksache 19/22571 (PDF) online.

Allein die „Rechtsverteidigungskosten“ der Bundesregierung belaufen sich auf inzwischen 21.713.633,49 Euro. Vattenfall hat die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht ICSID auf Schadenersatz für den nach der Fukushima-Katastrophe 2011erfolgten Atomausstieg verklagt, weil die AKWs Brunsbüttel und Krümmel betroffen waren. Die beiden AKWs hatten wegen zahlreicher Störfälle bereits seit 2007 keinen Atomstrom mehr erzeugt.

Siehe auch:

Keine Alternative gegen Klimakrise: Die Kosten der Atomenergie – eine Zwischenbilanz

Im Auftrag des Öko-Strom-Anbieters Greenpeace Energy hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) die „Gesellschaftlichen Kosten der Atomenergie“ unter die Lupe genommen und eine Zwischenbilanz vorgelegt. Das Ergebnis aus Sicht von GPE wird unter dem Titel präsentiert: “Kernkraft keine ernsthafte Alternative zur Bekämpfung der Klimakrise”. Die Studie der FÖS ist hier als PDF zum download oder auch hier.

umweltfairaendern.de dokumentiert die GPE-PM: Atomenergie hat Deutschland bis heute bereits mehr als eine Billion Euro gekostet

Die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung in Deutschland hat seit den 1950er-Jahren geschätzte gesamtgesellschaftliche Kosten von mehr als einer Billion Euro verursacht. Das geht aus einer neuen Studie hervor, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Ökoenergiegenossenschaft Greenpeace Energy erstellt hat. Diese Summe umfasst sowohl staatliche Förderungen als auch Verkaufspreise des Stroms sowie externe Kosten.

 

“Kein anderer Energieträger hat so hohe Kosten verursacht wie die riskante Atomkraft, die auch nach 65 Jahren höchst unwirtschaftlich ist”, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.

Deutschlands Einstieg in die zivile Nutzung der Atomenergie hatte am 20. Oktober 1955 mit der Gründung des Bundesministeriums für Atomfragen begonnen. Seither sind hierzulande mit staatlicher Förderung mehr als 100 Atomanlagen in Betrieb gegangen – kommerziell genutzte AKWs ebenso wie Forschungsreaktoren und Lager für radioaktiven Müll.

Das FÖS hat die seit 1955 erfassbaren Förderungen und staatlichen Ausgaben zusammengetragen. 287 Milliarden Euro machen in diesem Zeitraum allein direkte und indirekte staatliche Förderungen aus – wie etwa Finanzhilfen, Forschungsausgaben oder Steuervergünstigungen, aber auch Vorteile für Atomkonzerne durch den Emissionshandel oder eigene Rückstellungen. Weitere neun Milliarden Euro entfallen auf sonstige staatliche Kosten, etwa für Polizeieinsätze bei Castor-Transporten oder für von der Bundesrepublik übernommene Atom-Folgekosten als staatlicher Nachfolger der DDR.

„Ein Großteil dieser Kosten war im Strompreis nie enthalten, weshalb Atomenergie fälschlicherweise als kostengünstige Stromquelle galt“, sagt Tangermann. Für eine Gesamtbilanz der gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atomstrom würden in der Studie neben den Belastungen für den Staatshaushalt auch der Verkaufspreis des Stroms sowie externe Kosten ermittelt, die die Atomkonzerne jahrzehntelang auf die Gesellschaft abwälzen konnten, wie etwa das Risiko von Störfällen.

Allein zwischen 2007 und 2019 – der Zeitspanne mit der besten Quellenlage – summierten sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atomstrom laut FÖS auf bis zu 533 Milliarden Euro. Hochgerechnet auf den gesamten Zeitraum seit 1955 gingen die Forscher auch bei konservativen Annahmen davon aus, dass die Summe der gesamtgesellschaftlichen Kosten die Billionengrenze deutlich überschreite, erklärt Tangermann.

Ende 2022 wird die Stromerzeugung durch Atomenergie in Deutschland beendet – dennoch ist die Endlagerfrage derzeit ungelöst und die Produktion von Atombrennstoff soll weitergehen. Auch nach 2022 fallen entsprechend hohe staatliche Ausgaben an. Laut FÖS sind Kosten in Höhe von mindestens sieben Milliarden Euro bereits konkret absehbar, die nicht von den AKW-Betreibern abgedeckt werden: Für die Sanierung des Atomlagers Morsleben und des Forschungsendlagers Asse sowie des Uranerzbergbaus Wismut oder für die Stilllegung ehemaliger AKW-Standorte.

Noch nicht quantifizierbar seien künftige Beitragszahlungen Deutschlands für internationale Atom-Organisationen. „Weitere staatliche Ausgaben könnten hinzukommen – vor allem, wenn der 2017 eingerichtete Atomfonds nicht ausreicht, um die Kosten für ein künftiges Endlager zu decken“, sagt Studienleiterin Swantje Fiedler vom FÖS.

Dass aktuell dennoch einzelne Interessengruppen AKW-Laufzeitverlängerungen oder sogar Investitionen in neue Atomprojekte fordern, hält Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann für realitätsfern: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung diese Geisterdebatte endlich mit einer klaren Ansage beendet. Denn sie dient nur dazu, erneuerbare Energien wie Wind- und Solarenergie zu diskreditieren und echten Klimaschutz zu verlangsamen.“

– Grafik © Greenpeace Energy; FÖS;

Ein Weiterbetrieb bestehender Atomkraftwerke über 2022 hinaus verteuert laut FÖS-Studie nicht nur die ohnehin ungelöste Endlagerung aufgrund zusätzlicher Atommüll-Mengen, sondern würde zudem zeitgemäße sicherheitstechnische Nachrüstungen alter AKWs – unter anderem zum Schutz vor Extremwetter oder Terroranschlägen – nötig machen.

„Angesichts der enormen Kosten und einer alternden Infrastruktur mit immer größeren Risiken kann die Atomkraft keine ernsthafte Alternative sein kann, um die Klimakrise effektiv zu bekämpfen“, so Tangermann. Greenpeace Energy fordere daher, den deutschen Atomausstieg konsequenter als bisher umzusetzen – und neben der Atomstromproduktion Ende 2022 auch vertragliche Verpflichtungen Deutschlands zugunsten der Atomindustrie in der jetzigen Form zu beenden.

Dazu zählen etwa die Beitragszahlungen zur Europäischen Atomgemeinschaft Euratom oder internationale Haftungsabkommen für grenzüberscheitende Atomunfälle, da diese nur unzureichende Deckungssummen vorsehen. Zudem solle sich die Bundesregierung gegen Bestrebungen der Atomlobby wehren, ausländische Atomprojekte in Zukunft wieder durch deutsche Hermesbürgschaften zu finanzieren, fordert Tangermann.

->Quelle und weitere Informationen: 

Online Informationsprogramm über atomare Gefahren

Mit einer umfangreichen Veranstaltungsreihe informiert der Atommüllreport mit fachkundigen Referent*innen zum Thema „Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen“. Per Video werden in einer Vielzahl von Themenfeldern der Wahnsinn der Atomenergienutzung und vor allem seiner radioaktiven Hinterlassenschaften behandelt. Jede Menge gute Argumente für den Atomausstieg! umweltFAIRaendern dokumentiert von der Homepage des Atommüllreports.

Atommüll: Über GAUkeleien und KERNkompetenzen

2022 sollen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Doch der Ausstieg ist noch lange nicht das Ende der Geschichte. Einerseits werden in Gronau und Lingen noch angereichertes Uran und Brennelemente für den Export hergestellt, andererseits bleibt das Problem mit den strahlenden Hinterlassenschaften aus mehr als 60 Jahren Atomenergienutzung.

Wie kann der Atommüll über mindestens 1 Million Jahre sicher gelagert werden? In einer Online-Veranstaltungsreihe des Atommüllreports erfahren Sie von ausgewiesenen Expert*innen Wissenswertes über die Wirkung radioaktiver Strahlung, die Probleme bei der Atommülllagerung und der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager. Anhand der existierenden Projekte ASSE II, Schacht KONRAD und Gorleben wird deutlich, wie es nicht funktioniert. Weitere Themen sind die Zwischenlagerung, der Uranabbau und die Kosten der Atommülllagerung.

Die Online-Veranstaltungsreihe findet immer mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Sie können an einzelnen Terminen teilnehmen, später in die Reihe einsteigen oder jede Veranstaltung besuchen und so einen guten Überblick über die verschiedenen Facetten des Themas erhalten. Bitte melden Sie sich für jede Veranstaltung einzeln über den jeweiligen Anmeldelink an. Dann erhalten Sie entsprechende Zugangsdaten sowie weitere technische Hinweise.

[Hier der Link zur Playlist der Veranstaltungsreihe]

Termine:

05.08.2020 Strahlung und Strahlenwirkung
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
Präsentation Strahlung und Strahlenwirkung
Video zum Vortrag von Alex Rosen

12.08.2020 Atommüll in Deutschland – ein Überblick
Ursula Schönberger, Politologin und Projektleiterin Atommüllreport
Präsentation Atommüll in Deutschland
Video zum Vortrag von Ursula Schönberger

19.08.2020 Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Thomas Dersee, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
Präsentation Grenzwerte – Bedeutung für die Atommülllagerung
Video zum Vortrag von Thomas Dersee

26.08.2020 Atommüll-Lager per Gesetz: Kritischer Blick auf die Standortsuche für hochradioaktiven Müll
Angela Wolff, .ausgestrahlt e.V.
Präsentation Atommülllager per Gesetz
Video zum Vortrag von Angela Wolff

02.09.2020 ASSE II – Wie kann die Rückholung der radioaktiven Abfälle gelingen?
Silke Westphal, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Präsentation ASSE II
Video zum Vortrag von Silke Westphal

09.09.2020 Was wird aus Gorleben? Umgang mit dem bisherigen Standort im Endlagersuchverfahren
Wolfgang Ehmke, Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Präsentation Endlagersuche und was wird aus Gorleben?
Video zum Vortrag von Wolfgang Ehmke

16.09.2020 Aktuelle Probleme und Gefahren bei Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle
Dipl.-Phys. Oda Becker
Präsentation Zwischenlagerung

23.09.2020 Schacht KONRAD – Irrweg einer verfehlten Endlagerpolitik
Carsten Kawka und Christin Selensky, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
anmeldung-23-09-2020(at)atommuellreport.de

30.09.2020 Kosten und Finanzierung der Atommülllagerung
Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Institut für Energiesysteme und Energiewirtschaft, Hochschule Ruhr West
anmeldung-30-09-2020(at)atommuellreport.de

07.10.2020 Interpretation von Studien und Statistiken
Dr. med. Alex Rosen, Leitender Oberarzt in der Kindernotaufnahme der Charité Berlin und Vorsitzender der IPPNW Deutschland
anmeldung-07-10-2020(at)atommuellreport.de

14.10.2020 Uran – tödlicher Bodenschatz
Juliane Dickel, Leiterin Atom- und Energiepolitik, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND)
anmeldung-14-10-2020(at)atommuellreport.de

21.10.2020 Gefährlicher Atommüll aus Forschungseinrichtungen
Dr. Hauke Doerk, Umweltinstitut München e.V.
anmeldung-21-10-2020(at)atommuellreport.de

Dokumentation: Verfälscht, versäumt, verladen – Untersuchungsausschuss Gorleben – Bilanz politischer Fehlentscheidungen

Hier als Dokumentation das Fazit der Linksfraktion zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben, der im Auftrag des Bundestages von 2010 bis 2013 die willkürliche Festlegung und die politischen Einflussnahmen auf die Auswahl von und die Untersuchungen im Salzstock Gorleben als geplantes Endlager für hochradioaktive Abfälle untersuchte.

Der BUND hat im September 2020 seine Forderung, warum Gorleben als Standort aus geologischen Gründen auch nach dem Standortauswahlgesetz aus dem Verfahren zur Endlagersuche ausgeschlossen werden muss, mit einer fachlichen Stellungnahme erneuert:

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