Endlagersuche und Expertentätigkeit auf allen Seiten – BUND kritisiert mangelnde Aufklärung

Endlagersuche, Experten und klare Aufgabentrennung: Ein heikles und sensibles Feld, denn es geht um Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit gegenüber politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Oftmals sind Experten gleich auf allen Seiten aktiv und werden dafür auch bezahlt. Bei Verordnungen über Sicherheitsanforderungen und Analysen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle hat der ehemalige Chef des Öko-Instituts, Michael Sailer, an der Erstellung dieser Verordnungsentwürfe mitgearbeitet und ist über die GRS vom Bundesumweltministerium dafür bezahlt worden: „Dies ergibt Gesamtkosten für die Sachverständigenarbeit i.H.v. 32.278 € zzgl. 7 % MWSt, dazu kommen Reisekosten i.H.v. 994,06 € (brutto)“, heißt es in einem Antwortschreiben des Ministeriums auf eine Nachfrage des BUND, die der Anti-Atom-Verband heute veröffentlicht hat. Nun ist Sailer für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig, also für diejenige Einrichtung, die die Verordnungen künftig anzuwenden hat: „Für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2019 hat Herr Sailer als Beratungshonorar für die Bundesgesellschaft für Endlagereung mbH sowie Reisekosten in Höhe von rund 22.000 Euro in Rechnung gestellt.“ Weitere rund 360.000 Euro soll Sailer für seine künftige Beratertätigkeit in den kommenden Jahren noch erhalten. Der BUND kritisiert die mangehafte Aufklärung beim Bundesumweltministerium in dieser Sache.

Siehe auch:

UmweltFAIRaendern dokumentiert BUND:
Atommülllager: Umweltministerium muss personelle Zweifel schnellstmöglich ausräumen

17. Juli 2020 | Atomkraft, BUND

Glaubwürdigkeit ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Atommülllagersuche. So ist es aus Sicht des BUND wichtig, etwaige personelle Verflechtungen aufzuklären und Zweifel auszuräumen.

Das langjährige Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts, Michel Sailer, hat im August 2019 einen gut dotierten Beratervertrag bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) (umwelFAIRandern: Hier als PDF) angenommen. Zuvor arbeitete der renommierte Chemiker noch maßgeblich an der Ausar­beitung der Verordnung für die Sicherheitsan­forderungen mit, die ein potentielles tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen muss.

Aus Sicht des BUND ist dies problematisch, denn die u.a. von Michel Sailer erarbeiteten Sicherheitsanforderungen dienen der weiteren Arbeit der BGE. Es stellt sich die Frage: Hatte Michael Sailer schon während der Ausarbeitung der Anforderungen bereits seine zukünftige Beratertätigkeit im Blick? Um etwaige Zweifel auszuräumen, bat der BUND die übergeordnete Behörde, das Bundesumweltministerium, um Prüfung des Falls. Schließlich ist Glaubwürdigkeit eines der wichtigsten Kriterien in dem Verfahren.

Transparenz und eine solide wissenschaftliche Grundlage, sowie eine umfangreiche Öffentlich­keits­beteiligung sind als Kernkriterien in Artikel 1 des Standortauswahlgesetzes festgehalten. Doch anstatt eine Prüfung durchzuführen, verwies das BMU lediglich darauf, dass Michael Sailer seinen Posten als Leiter der Entsorgungskommission aufgegeben habe und damit eine klare Trennung bestehe. Eine rückblickende Überprüfung fand nicht statt. Der BUND hält das für einen Fehler, der unbedingt korrigiert werden muss.

Im September diesen Jahres wird die Standortsuche erstmals wirklich konkret, da die BGE dann den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlich, in dem erstmals potentielle Standorte benannt werden. Gleichzeit folgt am 17./18. Oktober die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der „Fachkonferenz Teilgebiete“, an der alle Bundesbürger*innen teilnehmen können.

Anstatt durch Ungereimtheiten die Standortsuche unnötig frühzeitig zu belasten, fordert der BUND das Bundesumweltministerium auf, besagte Zweifel bis dahin eingehend zu prüfen und auszuräumen.

Mehr Informationen

Risse im Dampfrohr: AKW Neckarwestheim 2

Anti-Atom-Organisationen haben vom Umweltministerium Baden-Württemberg verlangt, aufgrund von Rissen in den Heizrohren der uralten Dampferzeuger im AKW Neckarwestheim 2 eine Wiederanfahrgenehmigung erst nach einem Austausch dieser maroden Komponenten zu erteilen. „Jeder Riss ist einer zu viel!“ hatten sie in einem Antrag an das grün geführte Ministerium geschrieben. Ihre Forderung hatten sie mit Gutachten von renomierten Atomexperten untermauert. Die Risse stellen massive Sicherheitsrisiken dar. Das Umweltministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde und die EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Neckarwestheim haben im Rahmen der diesjährigen Revision Teile ihrer Schadensbilanz vorgestellt. Bei der Prüfung wurden erneut Risse in zentralen Bauteilen des Reaktors, den sogenannten Dampferzeugern, gefunden. Doch ein Austausch, wie von den Anti-Atom-Organisationen auf Basis von Gutachten gefordert, wird nicht erfolgen. Das Ministerium hat inzwischen die Zustimmung zum Wiederanfahren von Neckarwestheim 2 erteilt. Das Neue Deutschland berichtet hier.

umweltFAIRaendern dokumentiert im Folgenden den Antrag und die Gutachten der Anti-Atom-Gruppen sowie die Gegengutachten des Umweltministeriums BaWü. EnBW berichtet über das AKW hier.

Gutachten zur Begründung des Antrags (Auftrag .ausgestrahlt, BUND, BBMN):

Gutachten Im Auftrag Umweltministerium Baden-Württemberg:

Dokumentation der Presseerklärung der Anti-Atom-Organisationen:
AKW Neckarwestheim 2 – Risse in Heizrohren der Dampferzeuger:  Jeder Riss ist einer zuviel

BUND Baden-Württemberg, Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt kommentieren die neuen Funde von Rissen:

„Jeder Riss, jede Korrosion in den Dampferzeugern kann im Extremfall zum berüchtigten Super-GAU führen. Dass schon wieder Risse gefunden wurden, zeigt, dass die EnBW das Kraftwerk nicht im Griff hat und uns mit jeder Stunde, die der Reaktor in Betrieb ist, einem unkalkulierbaren Risiko aussetzt. Das Umweltministerium muss endlich handeln und den Austausch der unwiederbringlich geschädigten Dampferzeuger zur Bedingung für einen Weiterbetrieb machen – oder das Kraftwerk ganz stilllegen!“

Es existiert keine technische Möglichkeit, die Dampferzeuger so zu reparieren, dass keine weiteren Risse mehr auftauchen können. Mit diesen Schäden ist ein Betrieb des AKWs aber rechtlich nicht zulässig. Das Umweltministerium muss dafür sorgen, dass die Schäden vor einer Wiederinbetriebnahme komplett behoben sind. Dies ist nur durch einen Austausch der Dampferzeuger möglich, den die drei Organisationen mit ihrem Antrag an das Umweltministerium fordern.

Hintergrund

Der BUND Baden-Württemberg, die Anti-atom-Organisation ausgestrahlt. und der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN) reichten am 19.06.2020 beim Umweltministerium Baden-Württemberg einen Antrag auf Entzug der Betriebserlaubnis des Atomkraftwerks Neckarwestheim II ein, behelfsweise auf Untersagung des Betriebs ohne vorherigen Austausch der vier defekten Dampferzeuger. Die Organisationen begründeten den Antrag unter anderem mit zwei Gutachten der Atomexperten Prof. Manfred Mertins und Dipl.-Ing. Helmut Mayer. Manfred Mertins legt dar, dass die Dampferzeuger irreparabel geschädigt sind und ein AKW mit geschädigten Dampferzeugern nicht betrieben werden darf. Helmut Mayer belegt die Rechtswidrigkeit, und zeigt, dass es unverantwortbar ist, das Kraftwerk in diesem Zustand zu betreiben.

Weitere Informationen:

19. Juni 2020 | Atomkraft, Energiewende, Klima und Energie (BW), BUND Baden-Württemberg (BW)

Antrag: AKW darf ohne Austausch der beschädigten Dampferzeuger nicht wieder ans Netz

Dokumentation Presseerklärung: Das Umweltministerium BaWü berichtet am 10. Juli hier: Prüfung der Dampferzeugerheizrohre im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) abgeschlossen – Sieben schadhafte Rohre außer Betrieb genommen

Während der derzeit noch laufenden Revision im Kernkraftwerk Neckarwestheim II sind in den letzten Wochen auch alle rund 16.000 Heizrohre der vier Dampferzeuger auf Korrosionsschäden untersucht worden.

Zwei der vier Dampferzeuger waren befundfrei, an sieben Rohren der anderen beiden wurden sicherheitstechnisch relevante so genannte lineare Schäden festgestellt – das sind in Umfangsrichtung verlaufende rissartige Wanddickenschwächungen. Dazu gab es 19 kleine und nicht registrierpflichtige so genannte volumetrische Wanddickenschwächungen (Lochkorrosion, Rohre an allen vier Dampferzeugern).

Alle sieben Rohre mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Befunden werden, wie in den Vorjahren, verschlossen und damit außer Betrieb genommen.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der Befunde deutlich zurückgegangen. Auch die Tiefe und Länge der Korrosionsschäden ist deutlich geringer als in den Vorjahren. 2018 gab es insgesamt 191 befundbehaftete Rohre, 2019 101 befundbehaftete Rohre.

Bereits 2018 hatte die EnBW entsprechend den Anforderungen der Atomaufsicht auf die Korrosionsschäden an den Heizrohren reagiert. Die Ursachen wurden ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung von Heizrohrschäden ergriffen.

Unter anderem wurden die Dampferzeuger gereinigt, der Eisenoxideintrag in die Dampferzeuger reduziert und salzartige Verunreinigungen beseitigt. Schadhafte Rohre sind seither verschlossen.

Die Bewertung der Schadensbefunde durch unabhängige Experten und die Atomaufsicht führte in den vergangenen Jahren jeweils zu dem Ergebnis, dass die Anlage auf der Basis des kerntechnischen Regelwerks und des Standes von Wissenschaft und Technik sicher betrieben werden kann.

Die Detailauswertung der neuen Befunde durch die vom Umweltministerium zugezogenen Sachverständigen läuft derzeit noch.

Einen Überblick zum Gesamtsachverhalt (Jahre 2017 – 2019) enthält der Bericht des Umweltministeriums zu den Prüfungen [09/19; 1 MB] im Rahmen der Jahresrevision 2019. Der Bericht wird zeitnah unter Berücksichtigung der Ergebnisse 2020 fortgeschrieben und auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung gestellt.

Die zuständige Abteilung des Ministeriums befasst sich darüber hinaus selbstverständlich auch mit dem vorliegenden Antrag des BUND Landesverband BW, des Vereins ausgestrahlt, des Bunds der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar sowie Privatpersonen zum Widerruf der Betriebsgenehmigung für GKN II aufgrund der früher festgestellten Schäden an den Dampferzeugerheizrohren. Noch vor der Beendigung der Revision will das Umweltministerium den Antragstellern Gutachten übermitteln, die sich mit der Auffassung des von ihnen hinzugezogenen Gutachters auseinandersetzen.

Atom-Forschungsreaktor Garching bleibt abgeschaltet

Der Atomforschungsreaktor München Garching (FRM II) bleibt vermutlich für den Rest des Jahres weiter abgeschaltet. Erst vor kurzem war ein Störfall bekannt geworden, bei dem es zu erhöhten Emissionen des radioaktiven C-14 gekommen ist. Der Forschungsreaktor ist zum wiederholten Mal abgeschaltet. Das berichtet die Süddeutsche mit Blick auf neue Informationen zu dem Störfall. Auch der BR berichtet. Gegen den weiteren Betrieb haben der BUND und andere Klage erhoben.

Es gibt viele Probleme im Zusammenhang mit dem Atomforschungsreaktor: Zunächst hatte es bei den Lieferungen von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uranbrennstoff wegen erheblicher Terrorschutz-Probleme Versorungsengpässe gegeben.

Weitere Engpässe gibt es, weil das Lager für die abgebrannten Brennelemente langsam voll läuft. Gegen einen Abtransport dieser brisanten Fracht in das Zwischenlager Ahaus in NRW hat die Stadt Ahaus Klage angekündigt. Außerdem hat der Corona-Virus dafür gesorgt, dass geplante Experimente nicht durchgeführt werden können. Immer wieder ist der Reaktor in den letzten Monaten daher abgeschaltet und das wird nun bis Ende des Jahres vermutlich so bleiben, sagt die SZ. Zusätzlich wurde vor kurzem berichtet, dass der Forschungsreaktor Garching für die Medizin-Forschung die ehemaligen Ankündigungen weitgehend nicht erfüllt hat. (Foto: Betreiber, W. Schürmann /TUM)

Auf der langen Bank: Berichte zu Umweltradioaktivität und Strahlenschutz

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz? Eigentlich einmal im Jahr wird der Deutsche Bundestag mit einem Bericht über das beim Bundesumweltministerium (BMU) angesiedelte Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über die Entwicklung der radioaktiven Belastungssituation der Bevölkerung informiert. Eigentlich. Aktuell ist jedoch erst Drucksache 19/18500 (PDF) für das Jahr 2017 (Bundesrat – Top38) anhängig. Die Berichte für 2018 und 2019 fehlen immer noch. Strahlenschutz auf der langen Bank?

Auf Nachfrage teilt das BfS mit, dass der Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018“ und der umfangreichere Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung – Jahresbericht 2018“ sich derzeit in der Endredaktion befindet. Anschließend dürfte dann das BMU den Bericht dem Bundestag zur Kenntnis geben.

Der Jahresbericht 2019 ist laut BfS Angaben aktuell noch in Arbeit, zurzeit würden die für dieses Berichtsjahr erhobenen Daten zusammengeführt. Angeblich müssten „zahlreiche interne und externe Quellen“ berücksichtigt werden sowie eine Qualitätskontrolle und Bewertung erfolgen. Außerdem teilt das BfS mit, dass das neue Strahlenschutzgesetz umfangreiche Änderungen zur Folge gehabt haben soll.

Das Bundesamt scheint sich selbst darüber im Klaren, dass die Verzögerungen kaum akzeptabel sind: „Mittelfristig wird angestrebt, die Zeitspanne zwischen Datenerhebung und Berichterstattung zu verkürzen.“

 

Jede Menge Müll für die örtliche Deponie beim AKW-Rückbau Grafenrheinfeld

Die Arbeiten zum Rückbau des AKW Grafenrheinfeld sind im Gange. Den Stand der Dinge teilt E.on/Preußen Elektra hier mit. Alle bestrahlten Brennelemente sollen noch in diesem Jahr in Castoren verpackt ins benachbarte Zwischenlager. (Siehe hier samt Fotos in der Mainpost vom November 2019). Beim Rückbau fallen unterschiedliche Arten von radioaktiven Abfällen und belasteten bzw. kontaminierten Stoffen an. Eigentlich war vorgesehen, dass Landrat und Bürger*innen miteinander Wege verabreden, wo und wie auch die gering belasteten Rückbau-Abfälle mit erhöhten Schutzstandards deponiert werden können. Im Gespräch war sogar, eine gemeinsame Deponie für alle derartigen Reststoffe aus den Rückbau bayerischer Atommeiler zu errichten. Das aber ist offenbar vom Tisch.

Der BUND im Kreis Schweinfurt und das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft erfuhren entgegen anderer Absprachen aus der Zeitung, wo die Rückbau-Abfälle deponiert werden sollen. Die Mainpost schreibt über „KKG-Bauschutt: Offenheit versprochen, Tatsachen geschaffen„. Sauer sind die fränkischen Atomkraftgegner*innen auch, weil z.B. in Schleswig-Holstein nach Protesten höhere Schutzstandards erreicht werden konnten, schreibt die Mainpost. Diese Chance hat die Kommunalpolitik nun vergeben. Zuvor hatte die Zeitung berichtet: „1850 Tonnen Schutt aus dem KKG landen auf der Rothmühle„. Über eine Protstkundgebung berichtet der BR.

  • Zuvor hatte der BR mitgeteilt: „Bis das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (Lkr. Schweinfurt) weitgehend abgerissen sein wird, werden rund 1.850 Tonnen unverstrahlter Schutt auf der Landkreis-Deponie landen. Das teilte der Ausschuss für Abfallwirtschaft des Schweinfurter Kreistages mit.“ Unverstrahlt aber heißt nicht unbedingt ohne Radioaktivät. Sehr gering belastete Abfälle dürfen nach deutschem Recht unterhalb bestimmter Werte deponiert werden.
  • Alles über das AKW Grafenrheinfeld auf umweltFAIRaendern.
  • Über das Freimessen und gering kontaminierte Abfälle auf umweltFAIRaendern.
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