Im Bundesumweltministerium, das in dieser Frage die Aufsichtsbehörde des BAFA ist, herrscht Empörung über das Vorgehen des Unternehmens. „Das ist nicht akzeptabel“, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth der taz. Auch er hält den Export für möglicherweise illegal: „Eine Ausfuhr unter Ausnutzung einer nicht vollziehbaren Ausfuhrgenehmigung kann strafrechtlich relevant sein. Das BAFA wird den Vorgang daher zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgeben“, sagte Flasbarth. Lingen-Betreiber ANF wollte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Man könne „zu einem laufenden Verfahren keine Auskünfte geben“, teilte das Unternehmen mit.”