Anhörung Endlagersuche im Umweltausschuss: Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen – kritische Themen offen benennen

Bei dem öffentlichen Fachgespräch mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG) bei der Atommüll-Endlagersuche im Umweltausschuss des Bundestages hat der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel heute die Forderungen nach einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt und sich dafür ausgesprochen, dass die Zusammenarbeit zwischen geologischen Landesdiensten und den zuständigen Bundesstellen verbessert wird und die wachsenden Probleme auch im Zusammenhang mit den leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen in den Blick genommen werden müssen. Zdebel sprach dem NBG seinen Dank aus und betonte, wie wichtig das Gremium als unabhängiger Wächter ist, damit sich die Fehler von Gorleben nicht wiederholen können.

  • Das NBG hatte zur Anhörung eine Stellungnahme vorgelegt, in der acht Forderungen bzw. Vorschläge gemacht wurden: Siehe hier als PDF.

Als einen von vielen Punkten, die durch das NBG richtigerweise angesprochen werden, betonte Zdebel, dass die zuständige Bundesbehörde BaSE jetzt entsprechend den Forderungen auch der Teilgebiete-Konferenz bis Mitte Juli einen konkreten Vorschlag vorlegen muss, wie die Öffentlichkeitsbeteilung in der bereits angelaufenen „Phase 1B“ sichergestellt werden kann. Im Gesetz ist das derzeit nicht vorgesehen, aber es ermöglicht der Behörde, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Derzeit arbeitet die Bundesgesellschaft für die Endlagerung (BGE) faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit daran, von den rund 50 Prozent grundsätzlich geeigneter Flächen für den hochradioaktiven Atommüll einige wenige Standorte zu identifzieren, die dann per Beschluss des Bundestages zunächst oberirdisch weiter erkundet werden. Damit sich Gorleben nicht wiederholen kann, muss aus Sicht von Hubertus Zdebel auch in dieser Phase eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Zdebel sprach außerdem zwei Punkte an, die in der Öffentlichkeit derzeit kaum beachtet werden. Einerseits geht es um die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle. Für eine große Menge ist derzeit unklar, wo diese endgelagert werden könnten. Sollte am Standort für die hochradioaktiven Abfälle „Platz“ sein, könnten die noch obendrauf kommen. Außerdem könnte das Endlagerprojekt Schacht Konrad scheitern. Dass sollte in den Planungen berücksichtigt werden, so Zdebel.

Und Zdebel sprach davon, dass nicht nur die Geologie für ein Endlager entscheidend wäre. Auch die dann notwenigen oberirdischen Atomanlagen, darunter ein großes Bereitstellungslager für viele hundert Castor-Behälter wäre erforderlich. Das müsse frühzeitig und ehrlich im laufenden Endlagersuchverfahren kommuniziert werden.

Das Video von der öffentlichen Anhörung hier direkt ansehen: (Zdebel ist bei Minute 48:20, bei 01:12 und bei 01:44 mit seinen Beiträgen und Fragen am Start.

 

Dokumentation der Zusammenfassung der Anhörung von der Seite des Deutschen Bundestags.

Vorschläge zur Öffentlich­keitsbeteiligung bei der Endlagersuche

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat Vorschläge unterbreitet, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle verbessert werden kann. In einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit informierten Mitglieder des Gremiums auch über die bisher gemachten Erfahrungen und das weitere Vorgehen. Die Sitzung am Mittwoch, 23. Juni 2021, wurde von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet.

Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums ist es, das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vermittelnd und unabhängig zu begleiten. Grundlage dafür ist das im Jahr 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz. Dem Gremium gehören insgesamt 18 Mitglieder an. Dabei handelt es sich um zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, sowie um sechs Bürgerinnen und Bürgern, die in einem vom Bundesumweltministerium initiierten Verfahren ermittelt werden.

„Es darf keine Beteiligungslücke entstehen“

Wie die Co-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreuers, Professorin für Umwelt- und Klimapolitik an der Hochschule für Politik München, erläuterte, hat das Gremium seine Arbeit 2016 aufgenommen und tagt in der Regel monatlich. Ein Arbeitsschwerpunkt war demnach die Fachkonferenz Teilgebiete, die sich mit dem Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) befasst. Dieser Zwischenbericht hat 54 Prozent der Fläche Deutschlands als Teilgebiete für ein Endlager ausgewiesen. Für den 6. November 2021 plant das Begleitgremium eine Tagung, um die mit der Fachkonferenz Teilgebiete gemachten Erfahrungen auszuwerten.

Dr. Dr. h. c. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und seit März 2020 Mitglied des Gremiums, appellierte an den Bundestag, eine kontinuierliche und substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung für den Verfahrensschritt 2 der Phase 1 festzulegen und diese Beteiligung gesetzlich oder untergesetzlich zu verankern. Es dürfe keine Beteiligungslücke entstehen, betonte Dröge, da es jetzt darum gehe, die möglichen Standortgebiete für ein Endlager weiter einzuschränken.

„Auch Bergwerksdaten veröffentlichen“

Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, Professorin für Angewandte Geologie an der Universität Greifswald und seit November 2020 Mitglied des Begleitgremiums, erhob die Forderung, alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten – auch die Bergwerksdaten – zu veröffentlichen. Zudem müsse die Zusammenarbeit zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder verbessert und eindeutig definiert werden. Schließlich sei es erforderlich, für die seismische Risikoabschätzung eine neue Berechnungsmethode zu entwickeln.

Klaus Brunsmeier, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und seit Dezember 2016 Mitglied des Begleitgremiums, unterstrich die Notwendigkeit, sich bereits heute mit Ungewissheiten und den daraus resultierenden Risiken im Auswahlprozess zu befassen und Lösungen verständlich zu kommunizieren. Außerdem gelte es, unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden Volumina der zusätzlich endzulagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu erarbeiten.

„Ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren“

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) müsse eine langfristige Strategie zur Beteiligung der jungen Generation entwickeln, forderte Jorina Suckow, Rechtsreferendarin und als Vertreterin der jungen Generation seit Dezember 2016 im Gremium. Sie empfahl zudem, „ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren“ zu implementieren und einen Runden Tisch der beteiligten Institutionen zu gründen.

Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag und Co-Vorsitzender des NBG, informierte darüber, dass das Gremium beschlossen hat, ein Peer-Review-Verfahren des Standortauswahlprozesses zu initiieren. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen unabhängige internationale Experten das bisherige Vorgehen begutachten. Dafür wünsche sich das Nationale Begleitgremium die Unterstützung durch die Mitglieder des Bundestages.

Bericht des Nationalen Begleitgremiums

Über rechtliche Grundlagen des Standortauswahlgesetzes, Empfehlungen und zukünftige Herausforderungen informiert das Nationale Begleitgremium in seinem Tätigkeitsbericht (19/15850). Insgesamt benötige das Thema Standortsuche mehr politische Aufmerksamkeit, resümiert das Gremium.

Das Nationale Begleitgremium hatte sich im Dezember 2016 konstituiert und hat zur Aufgabe, das Verfahren für die Suche nach „dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zur Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle vermittelnd, kritisch und unabhängig zu begleiten“, heißt es im Vorwort. Die Bilanz nach drei Jahren Arbeit sei „durchwachsen“, da man mit wichtigen Forderungen und Anliegen nicht so durchgedrungen sei wie gewünscht. Dies betreffe etwa ein Geologiedatengesetz. Bewährt habe sich, dass die Öffentlichkeit Kritik am Verfahren und der Durchführung üben könne sowie entsprechende Verbesserungsvorschläge „konstruktiv genutzt werden“ könnten, schreibt das Gremium.

Das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer transparenten Suche nach dem bestmöglichen Standort sei als „sehr hoch zu bewerten“ und sei damit grundsätzlich als „vorrangig gegenüber den Rechten Dritter an den benötigten Daten“ anzusehen, heißt es. Weiter schreibt das Gremium, dass Zwischen- und Endlagerung unmittelbar zusammenhingen. Die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager würden spätestens im Jahr 2047 auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt werde noch kein Endlager zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt das Gremium der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), frühzeitig und unter Beteiligung der Bürger ein Konzept für die Zwischenlager zu erarbeiten. (chb/vom/23.06.2021)

HamburgerEnergieWende (HEW) – „Richtig entschieden“ – Daseinsvorsorge und Infrastruktur gehören in öffentliche Hand

Die heutige Leiterin eines nicht unbedeutenden neuen öffentlichen Hamburger Unternehmens räumt Fehler ein und bestätigt: Die Rekommunalisierung der Energienetze für Strom und Fernwärme (ehemals Vattenfall) und Gas (E.on) war von den Hamburger:innen „richtig entschieden“. Das sagt Karin Pfäffle, Geschäftsführerin von Stromnetz Hamburg im Abendblatt (Paywall). Sie äußert sich zu vielen Aspekten der Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg, die per Volksentscheid gegen massiven Widerstand durchgesetzt wurden und die doch so bedeutsam für die Energiewende, den Klimaschutz, aber auch für soziale Sicherheit und demokratische Kontrolle sind. Und sie bestätigt: Die Ziele, für die die damaligen Initiatoren mit dem Projekt „Unser Hamburg – Unser Netz“ angetreten waren, haben sich weitgehend zum Vorteil der Beschäftigten, der Menschen in der Stadt und der Demokratie entwickelt.

Wörtlich sagt Karin Pfäffle im Abendblatt: „Rückblickend muss ich sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger richtig entschieden haben. Daseinsvorsorge und Infrastruktur gehören in die öffentliche Hand. Als der Volksentscheid anstand, war ich noch bei Vattenfall und habe dagegengestimmt. Damals fand ich das richtig, heute sehe ich das anders. Es ist besser, wenn das Stromnetz einer Stadt und nicht einem Konzern im Ausland gehört – allein schon, weil die Entscheidungswege viel kürzer sind. Das Mitein­ander zwischen der Stromnetz Hamburg und ihrer Eigentümerin ist ein völlig anderes, weil wir gleiche Interessen verfolgen. Alles, was wir tun, tun wir für unsere Stadt, und alles was wir erwirtschaften, bleibt in der Stadt.“ Außerdem spricht sie darüber, dass viele Mitarbeiter:innen, die früher bei HEW schon beschäftigt gewesen sind, nach dem Verkauf an Vattenfall erheblich unzufrieden waren.

Unser Hamburg Unser Netz“ war der Titel des Volksentscheids, mit dem Umwelt- und Verbraucherverbände, eine kirchliche Einrichtung und viele andere Organisationen Anfang der 2010er Jahre über Initiative, Begehren und dann im Entscheid dafür sorgte, dass Teile der zehn Jahr zuvor privatisierten öffentlichen Unternehmen für Strom und Gas – damals unter dem Dach der Hamburgischen Electricitätswerken (HEW) – wieder in die öffentliche Hand zurückgeholt werden mussten. Gegen massiven Widerstand der Hamburger SPD-Spitze, gegen Vattenfall und E.on, aber auch gegen Handelskammer, Teile der Gewerkschaften, gegen CDU und FDP. Mit allem Mitteln stemmten sich diese gegen den Volksentscheid, mit absurdesten Szenarien wurde Angst und Schrecken gegen die Rekommunalisierung verbreitet. Chef damals im Rathaus: Olaf Scholz (SPD), heute in Verbindung mit unanständigen Wirtschafts-Deals auf Bundes- und Landesebene. An seiner Seite damals der heutige Finanzsenator Dressel.

Die Unterstützung für die Rekommunalisierung lag damals, zum Zeitpunkt der Volksinitiative, bei rund 75 Prozent der Hamburger:innen. Atomaussstieg, Fukushima, Laufzeitverlängerung, schwere Störfälle in den Vattenfall-Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel. Wiederholte Preissteigerungen trotz des angeblich so billigen Atomstroms: Vielen Hamburger:innen ging damals Vattenfalls Arroganz auf die Nerven. Auch die Mitarbeiter:innen fühlten sich damals vom Senat „verkauft“. „Aus HEW wird Vattenfall, was wird aus uns?“ So lautete damals ein Transparent, mit dem die Beschäftigten auf ihre „privatisierte“ Lage aufmerksam machten. Das spricht die heutige Geschäftsführerin in ihrem Interview im Abendblatt an, wenn sie sagt: „Dann wurden wir Vattenfaller“, … ein „schwerer Wechsel“, … „die mit dem Vattenfall-Logo auf ihrer Dienstkleidung nicht zum Bäcker gehen mochten“… Das mag banal oder kurios klingen. Es beschriebt aber ein Lebensgefühl. HEW war Heimat, sagt die Frau und sagt damit auch etwas über soziale Sicherheit, statt Vattenfall, Privatisierung und Liberalisierung. Trotzdem standen die Betriebsräte und die IG Metall gegen den Volksentscheid.

Die SPD-Spitze reagierte auf die Volksinitiative mit einem Scholz-Deal: Um der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, beteiligte sich die Stadt als Minderheitsaktionär an E.on und Vattenfall und behauptete: So könne man nun die Geschäfte mitbestimmen. Das sorgte natürlich für Verwirrung, aber vielen war klar: Das war ein Deal einer Konzern-orientierten SPD-Spitze, der nicht mal in der Parteibasis richtig überzeugen mochte. Umfragen zeigten damals, dass Sozialdemokraten nicht so richtig verstehen mochten, warum nun gerade die SPD gegen Rekommunalisierung ins Feld zog.

Nach einem grandiosen und mühelos erfolgreichen Volksbegehren kamen dann zum Volksentscheid übelste Behauptungen. Die Kosten für die Übernahme würden dazu führen, dass in Hamburg Kindergärten schließen müssten. Am Ende ging der Volksentscheid maximal knapp für die Rekommunalisierung aus. Aber mit weitreichenden Folgen zugunsten Hamburgs, der Energiewende und auch für die Möglichkeiten, den Klimaschutz voran zu bringen.

Denn mit den Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen verfügt Hamburg mit parlamentarischer Kontrolle nun wieder über die Instrumente, mit denen man nicht über Klimapolitik reden, sondern diese auch zumindest teilweise gestalten und steuern kann. Dabei müssen nicht immer die wirtschaftlichen Dinge im Vordergrund stehen, wie es bei Vattenfall und E.on als Aktiengesellschaften der Fall war. Statt in Stockholm und Essen, werden die Entscheidungen wieder in Hamburg getroffen. Auch darauf weist die Geschäftsführerin von Stromnetz Hamburg im Abendblatt hin.

Gut wäre es, wenn die neuen öffentlichen Unternehmen diese Zäsur durch den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ auch in ihren Geschäftsberichten und Leitlinien und Imagebroschüren endlich aufgreifen und entsprechend würdigen. Es wäre ja vielleicht auch eine wichtige Imagemaßnahme: Von Hamburger:innen für Hamburger:innen gemacht: Energiewende und Klimaschutz mit kommunalen Unternehmen in der Region Hamburg! Auf gehts!

Endlagersuche im Umweltausschuss Deutscher Bundestag: Von Mängeln, Verbesserungen und mehr Öffentlichkeitsbeteiligung

In seiner letzten Sitzung in dieser Legislatur hat der Umweltausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG) bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll durchgeführt. Das NBG hatte zu der Sitzung eine Stellungnahme mit acht Forderungen bzw. Empfehlungen an den Bundestag vorgelegt. Zuvor hatte das NBG zur laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche in einer Meldung kritisiert: „Die Fachkonferenz und der Zwischenbericht Teilgebiete passen nicht zueinander“.

Im August endet die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche. Dann geht die sogenannte Teilgebietekonferenz zu Ende. Vier Wochen danach gibt es noch einen Abschlussbericht. Danach folgt dann nach derzeitigem Gesetzesstand über mehrere Jahre eine Phase, in der eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen ist. Dann aber werden die entscheidenden Weichen gestellt. Die zuständigen Behörden und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) werden von den derzeit rund 54 Prozent der möglicherweise geeigneten Flächen in Deutschland die wenigen Standorte festlegen, die dann in einer oberirdischen Erkundung intensiv für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle abgeprüft werden. Ob dabei alles korrekt verläuft oder aber z.B. die Bayern dafür sorgen, dass es kein Endlager in ihrem selbst für ungeeignet erklärten Bundesland gibt? Bislang ist das für die Öffentlichkeit nach dem StandAG nicht überprüfbar.

Die Behörden bieten gern unverbindliche Informationsveranstaltungen an, aber konkrete formelle Verabredungen werden bislang vermieden. Deshalb hatte die letzte Konferenz von der zuständigen Bundesbehörde BaSE gefordert, bis Mitte Juli – rechtzeitig vor der letzten Teilgebietekonferenz im August – ein Konzept für die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen und dazu Mindestanforderungen aufgestellt. Auch der BUND nahm heute noch einmal dazu Stellung (siehe unten) und forderte vom BaSE, die Frist zu beachten.

In den Fokus gerät in den letzten Monaten auch immer mehr die Frage, was eigentlich mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen passieren soll. Rund 300.000 Kubikmeter von diesem Abfall sollen in Schacht Konrad endgelagert werden. Dessen Fertigstellung aber verzögert sich immer mehr. Deshalb hat die Bundesregierung in aller Eile und quasi in einer Nacht- und Nebelaktion eine bundesweites „Bereitstellungslager“ in Würgassen aus dem Hut gezaubert. Ohne jede Beteiligung! Der Widerstand dort ist massiv und das Verfahren das absolute Gegenteil von dem, was bei der Suche für ein Endlager für HOCHradioaktive Abfälle angeblich Norm sein soll. Natürlich weckt das ohnehin vorhandene Zweifel.

Gleichzeitig werden aus der Not, dass Konrad nicht wie geplant längst zur Verfügung steht, an den AKW-Standorten neue Zwischenlager für derartige Abfälle nachgerüstet. Gar keine Lösung existiert für möglicherweise anfallende weitere schätzungsweise 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelaktive Abfälle, die aus der Rückholung im havarierten „Endlager“ ASSE II und der Urananreicherung in Gronau resultieren können. Diese Abfälle, so sagt es das Standortauswahlgesetz für die hochradiokativen Abfälle, können – sollte an dem zu findenden Ort für diese Abfälle noch Platz sein, dann vielleicht auch dort noch verbuddelt werden. Ist das nicht möglich, fehlt ein drittes Endlager.

Es könnte aber noch schlimmer kommen: Auch der Schacht Konrad könnte noch scheitern, denn auch dort hat es nie einen wissenschaftsbasierten Vergleich mit anderen Standorten gegeben. Selbst Bundesbehörden räumten ein, dass ein solcher Standort heute nicht mehr in Frage käme. Umweltverbände, Kommunen und Gewerkschaften haben jüngst erneut gefordert, die Genehmigung aufzuheben und Klage angedroht. Sollte es zu einer gerichtlichen Prüfung kommen, stünden die Chancen für eine Aufhebung der Genehmigung nicht schlecht. Deshalb fordern nicht nur Atomgegner:innen, sondern auch das NBG, dass über die bestehenden Unsicherheit mit Blick auf die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle auch bei der laufenden Suche mehr gearbeitet werden muss und die Behörden schon jetzt auch prüfen, wie es um Alternativen steht.

Das NBG hat zur Anhörung heute eine Pressemeldung veröffentlicht, die ebenfalls unten dokumentiert ist.

Dokumentation: BUND-Kommentar vom 23. Juni 2021 

Atommülllager: Suche kann nur unter Beteiligung der Öffentlichkeit gelingen

Heute informiert sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die konsequente Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Grundpfeiler der Atommülllagersuche und eine Voraussetzung für dessen Gelingen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde von der Fachkonferenz Teilgebiete – und damit von einer breiten Öffentlichkeit – aufgefordert, bis Mitte Juli einen Plan für eine weitere kontinuierliche, institutionalisierte und wirkmächtige Beteiligung vorzulegen. Es wäre ein wichtiges Signal, wenn auch der Umweltausschuss des Bundestages diesen Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete unterstützen würde.

Gemäß den Empfehlungen des Nationalen Begleitgremiums besteht der BUND darauf, bei der Endlagersuche auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle in den Blick zu nehmen. Dies umfasst die beträchtlichen Mengen radioaktiven Materials, für die bislang überhaupt noch keine Endlagerung geplant ist. Zusätzlich muss aber auch der Müll betrachtet werden, der aktuell in das ungeeignete Bergwerk Schacht Konrad eigelagert werden soll. Hier muss die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nachbessern und dafür sorgen, dass auch wirklich alles radioaktive Material endgelagert wird.“

Mehr Informationen:
BUND-Überblicksseite zur Atomenergie: www.bund.net/atomkraft 

Berlin, 23. Juni 2021

Dokumenation Nationales Begleitgremium – Pressemitteilung Nr.: 19/2021

Standortsuche für Atommüll

Nationales Begleitgremium stellt dem Bundestagsausschuss für Umwelt seine Empfehlungen vor

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat sich seit Beginn seiner Tätigkeit für eine kontinuierliche substanzielle Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesprochen. Der am 28. September 2020 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) veröffentlichte Zwischenbericht weist rund 54 Prozent der Fläche Deutschlands als Teilgebiete aus, die somit deutlich größer als erwartet sind. Dadurch ist eine Betroffenheit der Bürger*innen bisher kaum entstanden. Die breite Öffentlichkeit wurde durch die vergangenen Beteiligungsformate bisher auch nur unzureichend erreicht. Zu diesen und anderen Fragen hat das NBG Empfehlungen an den Deutschen Bundestag formuliert, die am 23.6.2021 im Bundestagsausschuss für Umwelt vorgestellt worden sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle stand am Mittwoch, den 23.6.2021 im Mittelpunkt der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, der auch für Fragen zur nuklearen Sicherheit zuständig ist.

Hier stellten sechs NBG-Mitglieder den Mitgliedern des Umweltausschusses die NBG-Empfehlungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren vor.

„Kontinuierliche substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung festlegen!“

Das unerwartete Ergebnis des Zwischenberichts Teilgebiete verdeutlicht, dass eine Fortentwicklung der im Standortauswahlgesetz (StandAG) verbrieften Beteiligungsformate zwingend erforderlich ist. Die Eingrenzung der Teilgebiete muss, anders als bisher, transparent und mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Arbeitsfähige Dialogformate sowie assoziierte Strukturen sind in Kooperation zwischen Zivilgesellschaft (Teilnehmer*innen der Fachkonferenz Teilgebiete) und dem Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), in Absprache mit dem Vorhabenträger BGE zu entwickeln.

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag, eine kontinuierliche substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung für den Verfahrensschritt 2 der Phase 1 festzulegen. Das NBG appelliert an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die Beteiligung ebenso wie die Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zwecks Verbindlichkeit gesetzlich oder untergesetzlich zu verankern. Die Fachkonferenz Teilgebiete hat bei ihrem 2. Beratungstermin gefordert, dass das BASE eine Skizze für ein Beteiligungsformat bis Mitte Juli 2021 vorlegt. Das NBG hält dies für sinnvoll, damit dieser Vorschlag beim 3. Beratungstermin diskutiert und in den Bericht zur Fachkonferenz Teilgebiete aufgenommen werden kann.

„Eine Strategie zur Beteiligung der jungen Generation entwickeln!“

Eine weitere Empfehlung des NBG lautet, dass das BASE eine Strategie zur Beteiligung der jungen Generation entwickelt. Trotz der allseits betonten Bedeutung, junge Menschen für das Standortauswahlverfahren zu interessieren und ihnen eine Beteiligung zu ermöglichen, sind bisherige Ansätze nur punktuell und zu wenig wirksam. Notwendig ist eine langfristige Strategie. Dabei müssen zielgruppenorientierte Beteiligungsformate entwickelt werden. Dies muss zwingend unter Mitarbeit von jungen Menschen geschehen. Zudem müssen Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie gesellschaftliche Organisationen in den Prozess einbezogen werden. Im Interesse eines generationenübergreifenden Konsenses darf die Beteiligung der jungen Generation keine freiwillige, sondern muss eine verpflichtende Aufgabe für den Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung sein.

„Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Staatlichen Geologischen Dienste der Länder eindeutig definieren“

Das NBG riet dem Deutschen Bundestag zudem, das Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) eindeutig zu klären, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern und die Expertise der SGD in die Standortauswahl einzubinden. Das NBG setzt sich weiterhin konsequent für die öffentliche Bereitstellung aller relevanten geologischen Daten ein, da nur ein transparentes Verfahren Vertrauen ermöglichen kann.

Vollständige NBG-Empfehlungen 

Diese und weitere Empfehlungen hat das NBG in einem Papier zusammengefasst, das auf der NBG-Website zum Download angeboten wird: https://t1p.de/kvx1

 

Stopp Atompoker: Keine Laufzeitverlängerung für belgische Alt-Reaktoren Doel 1 und 2

Im belgischen DOEL soll der Betrieb von Uralt-Reaktoren verlängert werden. Die Laufzeitverlängerung im ersten Anlauf war illegal, weil die belgische Regierung die nach EU-Recht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung „übersehen“ hat. Dass soll nun nachgeholt werden. Folgt diesen Anweisungen und tragt dazu bei, dass der atomare Poker in den belgischen Uralt-Atomreaktoren beendet wird. Die Laufzeitverlängerung, die die belgischen Behörden anstreben, ist ein Spiel mit dem Super-GAU. Hier und schnell handeln – auch nach der Frist Einsprüche erheben und politisch Druck machen.

Dokumentation: Until 15 June 2021: Participation in the Environmental Impact Assessment (EIA) on NPP Doel 1&2/Belgium life-time extension

NPP Doel 1&2 were put into operation in 1975, it is located on the left bank of the River Schelde approximately 3 km from the Dutch border.
Doel 1&2 should have been shut-down after 40 years of operation already in 2015. But with the so-called nuclear phase-out law a 10-year life-time extension was decided in 2015 without conducting an EIA. In 2016, NGOs filed a suit against this law with the Belgium Constitutional Court which asked the European Court of Justice (ECJ) for a preliminary ruling. On 5 March 2020, the amended 2015 nuclear phase-out law was annulled by the Belgium Constitutional Court on the basis of the ECJ ruling. However, the Constitutional Court decided to maintain the law’s effect until a new law will be in force to ensure supply security. For this reason the necessary EIA needs to be completed until 31 December, 2022.
Joint Project has prepared a statement for the EIA.

Here you can submit your statement until June 15, 2021:
in Dutch
in French
in German
There is no English version of this website available, but you can send your comments in English.
If you are from another country than Belgium, you will be forwarded to your country’s participation website.
If your country is not participating in the trans-boundary EIA, you can send your comment by post to the Belgium responsible authority (the address can be found at the above websites).

Teilgebietekonferenz Atommüll-Endlagersuche: Technische Pannen, Schacht Konrad und Forderungen nach mehr Beteiligung

Die Atommüllbehörde BaSE muss ran. Die zweite Endlager-Teilgebietekonferenz, erster Schritt einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle, hat umfangreiche Nachbesserungen am bestehenden Verfahren gefordert. Für das weitere Auswahl-Verfahren, bei dem die möglichen Endlagerregionen, die jetzt rund die Hälfte der Republik ausmachen, auf einen kleinen Kreis von vermutlich unter zehn Standorten für eine intensive zunächst oberirdische Erkundung ausgewählt werden, müsse ein erweitertes Beteiligungsformat für die Öffentlichkeit eingerichtet werden. Innerhalb der nächsten vier Wochen soll das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nukleare Entsorgung (BaSE) dafür endlich ein Konzept vorlegen. (Siehe dazu die Stellungnahme des BUND zur 2. Fachkonferenz unten). Auch andere Punkte zum bisherigen Vorgehen wurden kritisiert. Massive technische Probleme (Serverausfälle am FreitagvSeite von BASEormittag) führten dazu, dass nur Teile des Programms durchgeführt werden konnten und nachgeholt werden müssen. Die dritte und nach Standortauswahlgesetz letzte Teilgebietekonferenz ist im August vorgesehen und soll in Darmstadt stattfinden.

Mehr und bessere Beteiligung

Für BaSE dürfte die Beschlusslage der Konferenz für ein Mehr an Beteiligung zu einer Herausforderung werden. Deren Sprecherin, Ina Stelljes, hatte in ihrem Eingangsstatement (auf der Seite von BaSE dokumentiert, siehe auch unten!) erst die geplante Statuskonferenz ihrer Behörde im November als Ort und Termin für Erklärungen zur weiteren Vorgehensweise genannt. Mit der jetzigen Beschlusslage will die Teilgebietekonferenz aber vor ihrem dritten Termin Klarheit haben, wie es weitergeht – nicht erst Ende des Jahres, wenn die Konferenz längst aufgelöst ist. Es ist nun Sache der Behörde, die längst überfällige Klarheit und konkrete Angebote auf Basis der Beschlüsse herzustellen. Rechtlich ist das im Rahmen des StandAG kein Problem, stellt auch die Anwältin Joy Hensel fest (siehe oben). Wird das BaSE nicht selbst tätig, müsste sonst das Bundesumweltministerium eingreifen.

Noch mehr und anderer Atommüll

Relevant dürfte für das weitere Endlagersuchverfahren auch werden, dass zahlreiche Organisationen und Kommunen jüngst einen Neustart auch bei der Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle gefordert haben. Trotz immer neuer Probleme und erheblicher Mängel hält die Bundesregierung an dem im Ausbau befindlichen Schacht Konrad in Salzgitter fest. Ende Mai hatten Verbände und Kommunen, darunter der BUND und der NABU, den niedersächsischen Umweltminister aufgefordert, den Planungsfeststellungsbeschluss aufzuheben. Erfolgt das nicht, würde Klage erhoben. Schon seit Jahren hatten nicht nur Anti-Atom-Verbände verlangt, dass wie in Gorleben auch für den Schacht Konrad ein vergleichendes Suchverfahren durchgeführt werden müsste.

Für die jetzt laufende Endlagersuche müsste dann nicht nur ein Standort für die hochradioaktiven Abfälle gefunden werden, sondern eines für alle radioaktiven Abfälle. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, die dafür zuständig ist, wäre also gut beraten, schon jetzt beide Optionen im Suchverfahren zu berücksichtigen. Für einige nicht-hochradioaktiven Abfälle, die auch in Konrad nicht eingelagert werden dürften, ist das bereits teilweise im Standortauswahlgesetz vorgesehen. Diese Ansätze müssten erweitert werden.

Nationales Begleitgremium und Bundesstag

Das Nationale Begleitgremium (NBG), welches laut StandAG die Durchführung des Sucherverfahrens unabhängig überwachen soll, bietet am Montag eine Veranstaltung an, um Feedback einzuholen, wie die Teilnehmer:innen der zweiten Teilgebietekonferenz mit Form und Inhalt zufrieden waren. Vor allem bei den Bürger:innen gab es viel Unmut, dass die Veranstaltung aufgrund des Drucks der Kommunen in der Woche – und nicht am Wochenende – stattfand, es immer wieder technische Mängel gab, eigenwillige Entscheidungen von Moderator:innen getroffen wurden etc….

Auch der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich noch vor der Sommerpause in einer öffentlichen Anhörung mit der Endlagersuche. Am 23. Juni, in der letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen, wird das NBG zum Bericht und zur Aussprache Rede und Antwort stehen. Anzunehmen ist, dass die Forderungen der zweiten Teilgebietekonferenz dort von den Bundestagsabgeordneten aufgegriffen werden.

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DOKUMENTATIONEN

BUND-Kommentar vom 12. Juni 2021 

Fachkonferenz bekräftigt Beteiligungsanspruch – Behörden müssen liefern

Nach dem zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Atommülllagersuche erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Fachkonferenz Teilgebiete hat ihre Forderung nach kontinuierlicher, formalisierter und wirkmächtiger Beteiligung bekräftigt. Nun sind das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am Zug. Noch vor dem letzten Beratungstermin Anfang August muss ein entsprechender Transparenz- und Beteiligungsplan her. Anders kann der Wille der Fachkonferenz nicht umgesetzt werden, auch im nächsten Schritt des Verfahrens aktiv beteiligt zu sein. Dann wird es um die Eingrenzung auf wenige Standorte gehen.

Der dritte Sitzungstermin sollte günstig für Arbeitnehmende liegen, um auch ehrenamtliches Engagement weiter zu ermöglichen. Das wurde leider anders entschieden. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger laut Standortauswahlgesetz eine eindeutige, mitgestaltende Rolle im Auswahlprozess. Statt sich in dieser Sitzung auf Augenhöhe zu verständigen, wurden Konflikte wegmoderiert. Zudem beeinflusste die Konferenzleitung durch eigene Empfehlungen Entscheidungen der Konferenz.

Die Schwächen der Onlineveranstaltung wurden durch einen stundenlangen Serverausfall am Freitag mehr als deutlich. Es braucht mindestens Veranstaltungsformate, die eine Teilnahme virtuell und in Präsenz erlauben. Außerdem benötigen beteiligte unabhängige, kritische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Ressourcen. Nur so kann man dem komplexen Auswahlprozess gerecht werden. Den Behörden BASE und BGE muss klar sein: Jetzt zeigt sich, ob sie die Teilnehmenden und die Beteiligung der Öffentlichkeit ernst nehmen.

Der BUND pocht zudem darauf, bei der Betrachtung der Abfälle auch die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in den Blick zu nehmen. Schließlich sieht das Gesetz dies explizit vor. Nach dem Widerspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss durch den BUND Niedersachsen und des NABU Niedersachsen mit dem Salzgitteraner Klagebündnis steht der ungeeignete Standort Schacht Konrad wieder auf dem Prüfstand.“

Hintergrund:
Statt informeller Workshops und Konsultationsideen braucht es nach der Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete mindestens ein gleichwertiges Fachforum. Darin müssen die Zwischenschritte der BGE und aktualisierte Karten mit den Betroffenen geteilt und diskutieren werden. Stellungnahmen und Kritik müssen gehört und der Umgang damit dokumentiert werden. Dass das Standortauswahlgesetz dies hergibt, belegt ein juristisches Gutachten im Auftrag des BUND.

Weitere Informationen: 
Atommülllager-Suche: Behörden dürfen Beteiligung nicht verhindern: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/atommuelllager-suche-behoerden-duerfen-beteiligung-nicht-verhindern-fachkonferenz-teilgebiete-geht-weiter/ 

Dokumentation: Eingangsstatement von Ina Stelljes, Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsbeteiligung beim BASE, zum 2. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete am 10. Juni 2021

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachkonferenz,
sehr geehrte Mitglieder der Konferenzleitung und
der Arbeitsgruppe Vorbereitung,

diese Veranstaltung, die Sie besuchen oder auch sogar organisiert haben, ist etwas Besonderes. So etwas hat es noch nicht gegeben. Eine bundesweite Konferenz mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit unterschiedlichsten Interessen, die sich zusammenfinden, um über Zwischenergebnisse zu einem konfliktreichen Thema zu diskutieren – der Endlagersuche – und das in Eigenregie.

Mein Name ist Ina Stelljes und meine Verantwortung als Abteilungsleiterin für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist es, dass dieses Beteiligungsforum ermöglicht, gestartet und gestützt wird.

Dank an die Gestalter:innen der Fachkonferenz

Ich stütze und starte dieses Format, aber das, was Sie heute und in den kommenden beiden Tagen erleben und sehen werden – das Programm, die Struktur und die Regeln der Zusammenarbeit – ist vor allem Ihr Verdienst, insbesondere der Mitglieder der Arbeitsgruppe. Sie haben an vielen Abenden und Wochenenden sich darum gekümmert, wie die Schwerpunkte ihrer Diskussionen aussehen sollen und wie sie die Konferenz gestalten wollen.
Vielen Dank und mein Respekt dafür! Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Fachkonferenz, die das BASE Ihnen zur Unterstützung Ihrer Arbeit zur Seite gestellt hat. Und: mein Dank gilt ebenfalls dem Moderationsteam von IKU.

Aufgabe und Mandat der Fachkonferenz

Die Fachkonferenz Teilgebiete ist eines der Beteiligungsformate, für die das Gesetz Selbstorganisation vorsieht. Sie wirken eigenverantwortlich mit, welche Schwerpunkte Sie bei der Beratung der ersten Zwischenergebnisse zur Endlagersuche setzen wollen.
Die Fachkonferenz ist dafür geschaffen worden, damit Sie nachvollziehen und kritisch einordnen können, zu welchen ersten Ergebnissen die Bundesgesellschaft für Endlagerung bei der Endlagersuche gekommen ist, wie sie dazu gekommen ist, dass zum aktuellen Stand 50 Prozent der Gebiete in Deutschland aus dem Verfahren ausgeschlossen werden konnten.

Das, was Sie hier an kritischen Punkten sehen, fassen Sie zu Ergebnissen zusammen und übergeben diese der BGE. Die BGE muss dann Ihre Ergebnisse bei der weiteren Arbeit berücksichtigen.

Selbstorganisation funktioniert

Es macht Freude zu sehen, dass das, bei dem viele anfangs skeptisch waren, funktioniert. Ich kann mich noch gut an die kritischen Fragen erinnern: Ist es möglich, dass sich hunderte Menschen aus unterschiedlichsten Interessen selbst organisieren? Kommt man da, und dann in einem begrenzten Zeitrahmen, wie es gesetzlich bei der Fachkonferenz vorgesehen ist, überhaupt zu Beratungsergebnissen? Wir als BASE haben uns dafür eingesetzt, genau diese neue Form der Beteiligung, wie sie das Gesetz vorsieht, zu ermöglichen.

Was bei der Fachkonferenz und künftig wichtig ist

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle erläutern, was mir bei der Fachkonferenz und auch künftig wichtig ist:

  • Auch bei einem offenen Format wie der Fachkonferenz Teilgebiete dürfen keine Stimmen verloren gehen. Weder von denjenigen, die sich in öffentlichen Veranstaltungen nicht zu Wort melden wollen, noch von denjenigen, die keine Zeit für die Konferenztermine haben oder es aus technischen Gründen nicht einrichten können. Dafür haben wir im BASE eine Online-Konsultationsplattform aufgebaut. Hier können Sie zusätzlich ihre Kommentare und Hinweise eingeben. Das BASE sorgt dafür, dass diese dann der BGE zur Verfügung gestellt werden.
  • Worauf ich auch achten werde im weiteren Verfahren, ist, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung, also die Vorhabenträgerin, der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar darlegt, wie die Ergebnisse der Fachkonferenz berücksichtigt werden. Die Bundesgesellschaft hat dies auch zugesagt.
    Für die kommende Statuskonferenz Endlagerung ist daher ein Programmpunkt eingeplant, wo die BGE darlegen soll, wie sie mit den Ergebnissen umgehen wird.
  • Wichtig ist mit außerdem, dass es nach der Fachkonferenz einen klaren Rahmen geben muss, wo die BGE der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar erläutert, wie sie zu weiteren Eingrenzungen im Verfahren kommt.
  • Die möglichen Formate hierzu orientieren sich maßgeblich daran, welche Arbeitsschritte die BGE plant und welchen Zeitrahmen sie vorsieht.
  • Wichtig ist mir dabei außerdem, dass für die betroffenen Regionen und Kommunen zeitlich eine Klarheit hergestellt wird, wann die Eingrenzung auf Standortregionen abgeschlossen ist und so klar ist, wer weiter im Verfahren bleibt und wo ich dort die regionale Beteiligung organisieren kann.

Das Ziel ist dauerhafte Sicherheit

Im Zentrum der Beteiligung steht für mich dabei immer ein Ziel: am Ende geht es darum, dauerhaft Sicherheit zu schaffen vor den hochgefährlichen Hinterlassenschaften aus der Atomenergienutzung.

Ich wünsche Ihnen für die nächsten Stunden und Tage kontroverse, faire und anregende Diskussionen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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