https://www.youtube.com/watch?v=mVhUX00WfG4
Monat: Juni 2021
Endlagersuche abgestürzt – Technisches Versagen
Endlagersuche abgestürzt. Aufgrund erheblicher technischer Probleme ist das Endlagersuchverfahren heute morgen abgestürzt. Die für 9.30 Uhr angesetzte zweite Teilgebiete-Konferenz musste heute morgen wegen Serverproblemen vorerst abgesetzt werden. Ein Neustart soll ab 14 Uhr versucht werden. Zweifel an der nuklearen Sicherheit bestünden aber offenbar nicht, hieß es in gut unterrichteten Kreisen. Die weiteren Verzögerungen bei der Atomendlagersuche könnten überbrückt werden, – z.B. https://umweltfairaendern.de/
Beteiligung ohne Beteiligung – Rot-grüner Senat verordnet Beirat für Hamburger Energiewende (HEW)
Demokratische Teilhabe bei der Energiewende und den neuen rekommunalisierten Energienetzen. Das ist Auftrag für den Hamburger Senat und die Bürgerschaft nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“. Zur demokratischen Beteiligung war der Energienetzbeirat (2015) eingerichtet worden, in dem Umwelt- und Verbraucherverbände, Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften beteiligt waren, die den Umbau der neuen kommunalen Energieunternehmen, die Energiewende und den Klimaschutz mitgestalten, aber auch den Senat kontrollieren sollten. Dafür war eine Geschäftsstelle eingerichtet worden und ein Etat festgelegt. Keine einfache Sache nach den Problemen, die Vattenfall und E.on hinterlassen hatten, aber eine wichtige Sache, um die Energiewende demokratisch zu gestalten. Doch seit den Wahlen im Februar 2020 und Corona haben weder Senat noch Fraktionen sich um die Fortsetzung des Energienetzbeirats gekümmert. Jetzt aber geht es nicht schnell genug: Ohne jede Beteiligung des bisherigen Beirats hauen die rot-grünen Fraktionen aus dem Nichts und von Oben verordnet einen eilig gestrickten Neuvorschlag raus. Demokratische Beteiligung soll am besten erstmal ohne demokratische Beteiligung verordnet werden.
- Volksentscheid beachten: Öffentlichkeitsbeteiligung in der Hamburger Energie Wende (HEW) muss fortgesetzt werden
- Alles zum Energienetzbeirat und zum Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz auf UmweltFAIRaendern.de
- Die Drucksache der rot-grünen Fraktionen ist hier als PDF online.
- Der Energienetzbeirat der Umweltbehörde lebt: Hier ist die Seite im Internet
Schon im Herbst letzten Jahres hatte der BUND informell beim grünen Umweltsenator angeklopft, was denn mit dem Energienetzbeirat und einer Sitzung in der neuen Legislatur nun wäre. Klimaschutz, Kohleausstieg, Wedelersatz. Alles Themen die ja möglicherweise nicht unwichtig wären. Und der BUND hatte ja schon Rücksicht auf die Corona-Pandemie genommen und Videokonferenzen waren nun längst zum neuen Standard geworden. Doch erst im Januar meldete sich die Behörde über den Verteiler des Energienetzbeirats, übermittelte die Protokolle der Sitzung vom Jahreswechsel 2020/21 und versprach, im ersten Quartal 2021 eine Sitzung einzuberufen. Aber: Es kam nichts.
Der BUND fasste schließlich mit einem neuerlichen Appell an die Behörde nach, verteilte den Brief auch an die anderen Mitglieder des Netzbeirats. Gewerkschaften, Handelskammer und ein Verband aus den Erneuerbaren Energien unterstützen die Initiative, forderten die Behörde auf, eine Fortsetzung des Beirates aufs Gleis zu setzen. Doch es passierte seitens der Behörde: Nichts. Dort werkelte man an einem neuen Klimabeirat, in dem ausschließlich Wissenschaftler:innen vertreten sein sollen (siehe dazu unten). Am unbequemen Netzbeirat hatte der Senator wenig Freude, wie einem Beitrag von ihm vor der Bürgerschaft zu entnehmen war. Hier und da nachvollziehbar, aber Klimaschutz ist ja nun nicht so sehr eine Frage von Befindlichkeiten, sondern eine, bei der dicke Bretter zu bohren sind und um Lösungen nun mal gerungen wird.
Doch während die Behörde die Füße still hielt, wurden die Regierungsfraktionen offenbar an ihre Aufgabe erinnert. Und zack: Da ist ein Antrag aus dem Hut gezaubert. Da wird vieles neu gestrickt, erweitert, verändert und gebastelt. Nur: Kein einziges Gespräch mit denen, die bislang Energienetzbeirat waren, wie das nun denn weitergehen könnte. Dabei hatte der Energienetzbeirat seine Arbeit vor Ende der letzten Legislatur sogar noch evaluiert und mit einer externen Moderation gemeinsam Vorschläge zur Reform erarbeitet. Aber das muss natürlich für einen rot-grünen Senat nicht weiter von Bedeutung sein, schon gar nicht, wenn es um Beteiligung an politischen Vorgängen geht, die in einem Volksentscheid mit Mehrheit beschlossen worden sind.
Da werden alle möglichen neuen Baustellen in den Antrag reingeschrieben, die irgendwie gut klingen, aber doch sehr wenig fundiert wirken. Die öffentlichen Unternehmen im Netzbeirat waren bislang verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, Rede und Antwort zu stehen und Maßnahmen, die den Vorschlägen des Beirats zuwider liefen, zu begründen. Von dieser für demokratische Beteiligung wichtigen Festlegung ist jetzt keine Rede mehr. Der neue Beirat für die Hamburger Energiewende bekommt haufenweise Rahmendaten von oben gesetzt, eigene Spielräume sind nicht vorgesehen. Der Kreis der Akteure wird deutlich ausgeweitet. Die Anzahl der NGOs wird zwar vergrößert, nicht aber die Anzahl der Personen. Genauer: Im Grunde wird der Teil der Umwelt- und Klimaaktiven strukturell sogar verkleinert und z.B. Wirtschaft erweitert. Nicht wirklich jetzt eine Ansage, die zu einer Verstärkung von Klimaschutzaktivitäten führt – wenn man für einen Moment mal ganz spekulativ davon ausgeht, dass Rot-Grün vielleicht doch hier und da noch ein klein wenig Nachholbedarf hat. Ach naja, das ruckelt sich natürlich irgendwie alles schon mal hin und wichtig ist ja, dass der Senat entscheidet, wo es lang geht.
Nächste Woche wollen die Regierungsfraktionen ihren Antrag direkt in der Bürgerschaft beschließen. Nun, nachdem sie weit über ein Jahr die Öffentlichkeitsbeteiligung irgendwie übersehen, vergessen oder sonstwie nicht so wichtig gefunden hatten und der Sommer vor der Tür steht, muss alles ganz schnell gehen. Das müssen die Bürger:innen und die Öffentlichkeit einsehen, dass man das mal schnell von Oben entscheidet. Da ist kein Platz mehr für eine Beratung in den Ausschüssen, eine Beteiligung in Form einer Anhörung oder gar: Einfach den alten Beirat einberufen und gemeinsam klären und vereinbaren, wie demokratische Teilhabe und Demokratie am besten gemeinsam funktionieren und weitere notwendige Handlungsbereiche und Akteure einbezogen werden können? Puh, das wäre zuviel des Guten. Sowas können nämlich nur Regierungsfraktionen – nicht aber diese Souveräne, die im Volksentscheid mehr demokratische Kontrolle in der Energieversorgung den Fraktionen und dem Senat ins Stammbuch geschrieben haben. Habe die Ehre!
Um auch das nicht zu vergessen: Es gibt nach der Volksinitiative Tschüss Kohle, die statt einem Kohleausstieg für 2025 (ehemaliges Ziel) eine gesetzliche Vereinbarung für einen Kohleausstieg spätestens bis 2030 erreicht hat und dazu ein Beteiligungsgremium für einen möglichst früheren Ausstieg aus der Kohle im Heizkraftwerk Tiefstack vereinbart hat. Dieses Gremium arbeit befristet, um Vorschläge für einen schnelleren Ausstieg zu erarbeiten. Diese Runde soll nun dauerhaft in den neuen Beirat integriert werden. Außerdem soll Fridays for Future in den HEW. Das ist durchaus zu begrüßen. Nach den vorliegenden Informationen sind diese neuen Akteure aber von den Regierungsfraktionen nicht befragt worden, ob sie eigentlich dabei sein wollen. Aber das sind natürlich Kleinigkeiten.
- Zu beachten ist auch: Der bisherige Geschäftsführer des BUND wechselt zum Juli in die Umweltbehörde und wir dort Geschäftsführer des neuen Klimabeirats. Dazu hier: BUND Hamburg: Frontenwechsel in die Umweltbehörde
Atomtransporte aus Frankreich nach Deutschland – Entsorgungsfondsgesetz zahlt für weniger Atommüll – Konzerne sparen erneut
Die Bundesregierung sorgt mit einer im Eiltempo von den Mehrheitsfraktionen im Bundestag durchgezogenen Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes für eine Reduzierung der Atomtransporte mit radioaktiven Abfällen aus der Plutoniumfabrik in Frankreich. Ziel dieser Rücktransporte war das Zwischenlager Ahaus. Die Hintergründe der Vereinbarung sind jedoch noch weitgehend unklar. Nicht einmal die Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestages war über die Hintergründe eines kurzfristigen Änderungsantrages der Regierungsfraktionen informiert, sonst würde sie nicht mehr Transparenz einfordern. So vorteilhaft es mit Blick auf Sicherheitsfragen ist, dass die Anzahl der Atomtransporte reduziert wird: Klar aber ist, dass der staatliche Entsorgungsfonds (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, KENFO) finanziell mit der Gesetzänderung in diesen Deal zwischen deutschen und französischen Atomkonzernen und den beiden Regierungen einbezogen wird. Die Neuregelung ermöglicht, dass der KENFO auch dann finanziell aktiv werden kann, wenn es sich nicht um direkte Entsorgungs-Aufgaben handelt, sondern Maßnahmen dazu führen, den Entsorgungsaufwand zu reduzieren. In jedem Fall führt das dazu, dass auch die Atomkonzerne noch einmal Kosten sparen und damit ebenfalls entlastet werden. Zuletzt hatten die Konzerne eine deutlich erhöhte Entschädigung für den Atomausstieg durchgesetzt. Offen ist auch, für welche weiteren Maßnahmen die neue gesetzliche Grundlage künftig eingesetzt werden könnte.
- Über die gesamten Atomgesetzänderungen, zu denen auch das Entsorgungsfondsgesetz zählt, berichtet der Bundestag hier online.
- UmweltFAIRaendern hatte zu dem Thema und den geplanten Atomtransporten zuletzt hier berichtet: Zwischenlager Ahaus: Deutscher Atommüll bleibt vorerst in Frankreich
- Siehe auch diesen Bericht zum Thema Atomgesetzänderungen: Linke sagt Nein zu Atomgesetz-Änderungen: Entschädigung für Konzerne – Nachteile für Gerichte und Bürger:innen
Beschlossen hat der Bundestag heute – nach den gestrigen Beratungen in den Ausschüssen – die 17. und 18. Atomgesetzänderung und die Änderung zum Entsorgungsfondsgesetz. Mit der 17. AtG-Novelle wird jetzt die staatliche Autorität der Genehmigungsbehörden in Sachen Terrorschutz von Atomanlagen bei Klagen vor Gericht deutlich und einseitig verstärkt. Die 18. Novelle regelt die Zahlung von Entschädigung der Atomkonzerne für den Atomausstieg nach Fukushima. Vattenfall hatte mit seiner Investitionsschutzklage nach der Energie-Charta die Zahlung von rund 2,5 Mrd. Euro durchgesetzt. Ehemals war ein Betrag von maximal unter einer Milliarde Euro erwartet worden.
- Zur 17. ATG-Novelle siehe hier auf umweltFAIRaendern.
Dokumentation: Das Bundesumweltministerium meldet hier:
11.03.2021 | Nukleare Sicherheit
Deutschlands Einsatz für den Atomausstieg geht weiter
Bundesumweltministerin legt 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs vor – Deutschlands Einsatz für den Atomausstieg geht weiter
Verändertes Vorgehen führt zu weniger Transporten und geringeren Kosten
Deutschland arbeitet an einer neuen Lösung für die Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich, die zu weniger Transporten und geringeren Kosten führen wird. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages haben heute eine dafür nötige gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht, die morgen im Plenum beschlossen werden soll. Damit wird im Interesse von Rechtssicherheit und Transparenz die gesetzliche Voraussetzung geschaffen für eine Lösung, die die mehrjährigen Verhandlungen zwischen der deutschen und der französischen Seite nun zu einem guten Ende bringen kann. Geplant ist unter anderem, dass statt bis zu 17 Transporten nur noch ein Atom-Transport aus Frankreich nach Deutschland gebracht wird. Die Rückführung könnte damit bis im Jahr 2024 abgeschlossen werden.
Die deutschen Atomkraftwerksbetreiber sind verpflichtet, radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückzunehmen, die dort bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken entstanden sind. Völkerrechtlich ist die Rückführungsverpflichtung durch einen deutsch/französischen Notenwechsel flankiert. Die ursprüngliche vertragliche Verpflichtung und Planung sah so aus: Fünf Castor-Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen sollten bis 2024 aus Frankreich ins Zwischenlager an den Standort Philippsburg gebracht werden. 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten der aufgearbeiteten Brennelemente sollten zudem bis 2024 aus Frankreich zurückgenommen und im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der dafür vorgesehenen Behälterbauart TGC27 gelang es dem von den Unternehmen beauftragten deutsch-französischen Konsortium nicht, zeitgerecht zugelassene Behälter dieser Art für die Rückführung zur Verfügung zu stellen. Nach letztem Stand wäre es zu einer Verzögerung bis in die 2040er Jahre gekommen. Diese Verzögerung war insbesondere für die französische Seite nicht akzeptabel und sie forderte schon länger eine Lösung.
Die nun entwickelte Lösung sieht Folgendes vor: Die 152 Behälter mit Metallresten kommen nicht nach Deutschland. Statt fünf Castor-Behältern mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen sollen drei bis fünf Castor-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen an den Standort Philippsburg gebracht und aufbewahrt werden. Das dortige Zwischenlager ist für 152 Behälter-Stellplätze genehmigt. Mit der neuen Lösung reduziert sich die Anzahl der Transporte radioaktiver Abfälle aus Frankreich: Statt voraussichtlich bis zu 17 Transporten mit mittelradioaktiven Abfällen findet nur ein Transport mit hochradioaktiven Abfällen statt. Außerdem werden 30 leere, ausgediente Brennelemente-Transportbehälter nach Ahaus gebracht. Damit wird Philippsburg genauso behandelt wie die anderen Zwischenlager-Standorte Biblis, Isar und Brokdorf, die im Zuge des Gesamtkonzepts für die Rückführung von Wiederaufarbeitungsabfällen von 2015 ebenfalls verglaste hochradioaktive Abfälle (aus dem Vereinigten Königreich) aufgenommen haben beziehungsweise noch aufnehmen werden.
Deutschland nimmt in der Summe die gleiche Radioaktivität aus Frankreich zurück wie ursprünglich vereinbart. Allerdings sind das Abfallvolumen und daher auch die Zahl der Transporte geringer. Die französische Seite wiederum hat einen Mehraufwand für die Endlagerung in Folge eines größeren Abfallvolumens und erhält dafür einen Ausgleich durch die deutschen Energieversorgungsunternehmen. Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) soll sich mit einer finanziellen Leistung beteiligen, da sich auch die vom KENFO zu tragenden Kosten für die Entsorgung der Wiederaufarbeitungsabfälle in Deutschland reduzieren. Der KENFO trägt die langfristige Kostenverantwortung für die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb der deutschen Atomkraftwerke angefallen sind. Die Energieversorgungsunternehmen haben dafür in den KENFO über 24 Milliarden Euro eingezahlt. Im Interesse von Rechtssicherheit und Transparenz hat die Bundesregierung dafür eine gesetzliche Ergänzung vorgeschlagen, die dem Bundestag morgen zur Abstimmung vorliegt.
Die Bundesregierung kann dieser Lösung einschließlich einer KENFO-Beteiligung im Wesentlichen aus drei Gründen zustimmen: Erstens kommt es sowohl in finanzieller und als auch sicherheitstechnischer Sicht insgesamt zu einer Entlastung für Deutschland. Zweitens war es gegenüber Frankreich völkerrechtlich notwendig, unseren außenpolitischen Verpflichtungen durch eine einvernehmliche Lösung nachzukommen, nachdem die ursprünglichen Vereinbarungen auf deutscher Seite nicht eingehalten werden konnten. Und drittens ist es innenpolitisch ein großer Gewinn, dass nicht noch über viele Jahre immer wieder Transporte durchgeführt werden müssen.
Hinweis: Dies ist eine gemeinsame Information von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium.
Linke sagt Nein zu Atomgesetz-Änderungen: Entschädigung für Konzerne – Nachteile für Gerichte und Bürger:innen
Nachdem der Umweltausschuss des Bundestages mit der 18. Atomgesetzänderung die Entschädigung der Atomkonzerne bereits in der letzten Sitzung durchgewunken hatte, ist heute auch die 17. AtG-Novelle, in der die Stellung der Behörden durch die Einführung eines sogenannten Funktionsvorbehalts zu Lasten von Kläger:innen und der Gerichte gestärkt wird, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen worden. Am Donnerstag soll der Bundestag die Änderungen endgültig abstimmen. Auch eine Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes lehnten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss ab.
- Anhörung Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
- 17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig
Eigentlich wollten die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD laut Koalitionsvertrag mit der Einführung eines In-Camera-Verfahrens für den Umgang mit Geheimschutzunterlagen für Gerichte und Kläger:innen stärken. Das Gegenteil ist dabei nun herausgekommen. Die Atomkonzerne erhalten nun insgesamt noch einmal 2,5 Mrd Euro aus Steuergeldern. Vattenfall hatte mit einer fragwürdigen Investitionsschutzklage die Bundesrepublik in den USA verklagt und damit die Entschädigung hochgetrieben. Hubertus Zdebel und die Linksfraktion stimmten gegen die Atomgesetznovellen. Auch eine weitere Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes lehnten die Linke im Ausschuss ab. Die rechtsgerichtete AfD stellte mehrere Pro-Atom-Anträge, die allesamt abgelehnt wurden.
Die große Koalition hat sich allerdings bei der Beschlussfassung schwer getan, eine Fristverschiebung für die Beschlussfassung eingezogen und nach der Anhörung nochmals mit den Sachverständigen aus der Anhörung im Umweltausschuss beraten. Hintergrund war auch, dass der Bundesrat eine Empfehlung ausgesprochen, trotz Bedenken das In-Camera-Verfahren mit dem Funktionsvorbehalt gemeinsam einzuführen. In der Anhörung im Umweltauschuss hatten fast alle Sachverständigen sich für eine Erweitertung um das In-Camera-Verfahren ausgesprochen. Lediglich der Sachverständige der Linken, Dr. Ulrich Wollenteit, hatte darauf verwiesen, dass alle Entwürfe verfassungsrechtlich proplematisch wären, daher nicht beschlussfähig wären. Doch eine Verschiebung der 17. ATG-Änderung wollte die Große Koalition unter keinen Umständen.
Im Umweltausschuss nahm Hubertus Zdebel heute für die Fraktion DIE LINKE in Sachen 17. Atomgesetzänderung Stellung und führte aus, „dass das Thema hochkomplex und nicht alltäglich sei. Es gehe um die rechtliche Überprüfung von atomrechtlichen Genehmigungen, insbesondere auch um die Frage von Antiterrormaßnahmen gegen beispielsweise Flugzeugabstürze und panzerbrechende Waffen.
Die Große Koalition habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, im Atomgesetz eine In-Camera-Lösung aufzunehmen. Damit habe unter Wahrung der Geheimhaltung ermöglicht werden sollen, dass in einem rechtsstaatlichen Verfahren alle Informationen in das Verfahren Eingang erhielten, um zu einem Urteil zu kommen. Dies sei verfassungsrechtlich durchaus im Grenzbereich.
Im Ergebnis habe die Bundesregierung in der nun vorgelegten 17. Novelle des Atomgesetzes komplett auf die Einführung eines selbst angestrebten In-Camera-Verfahrens verzichtet und bezeichne jetzt die bislang diskutierten Formen als verfassungswidrig.
Das Dilemma solle jetzt gelöst werden, indem die Macht der Genehmigungsbehörden im Verfahren gegenüber den Gerichten und Klägerinnen und Klägern einseitig gestärkt würde. Dazu würde der sogenannte Funktionsvorbehalt ins Atomgesetz geschrieben.
Wenn staatliche Stellen auf den Geheimschutz verwiesen und versicherten, dass bestimmte Sachverhalte geklärt und geprüft seien, solle sich das Gericht stärker als bislang auf diese Aussage verlassen; Tatsachenprüfungen sollten zugunsten des Geheimschutzes dann verstärkt unterbleiben.
Nach Ansicht der Fraktion würde dadurch die Stellung der Genehmigungsbehörden im Atomgesetz zulasten der Klägerinnen und Kläger und der Gerichte eindeutig und auch einseitig gestärkt. Dies sei für die Fraktion angesichts der ohnehin schon starken Stellung der Behörden nicht hinnehmbar.
Hierzu verwies die Fraktion auf die öffentliche Anhörung des Ausschusses vom 5. Mail 2021, in der der Sachverständige Dr. Wollenteit die einseitige Stärkung des Funktionsvorbehalts als verfassungswidrig bezeichnet habe.
Eine Vermischung eines Funktionsvorbehalts mit einem In-Camera-Verfahren, in dem aber die Klägerinnen und Kläger keine Einsicht erhielten – wie es vom Bundesrat vorgeschlagen worden sei und in dieser Debatte auch von den Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Alternative eingebracht worden sei, sei sicherlich von einer guten Absicht geprägt –, sei aber „bei Tageslicht“ betrachtet auch keine Lösung. Dies wäre dann in zweifacher Hinsicht verfassungswidrig.
Die Fraktion betonte, dass sie sich nach der hervorragenden Anhörung im Ausschuss zu diesem Thema am 5. Mai 2021 eine umfassende Debatte gewünscht hätte. Sie zweifelte daran, dass die jetzt von der Großen Koalition angestrebte gesetzliche Regelung lange Bestand haben werde.“
Weiteres zum Hintergrund der genannten Atomgesetz-Änderungen:
- Nuklearer Terrorschutz und Rechtsprechung: Große Koalition verschiebt vorerst geplante 17. Atomgesetznovelle
- Atom-Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall: Allein über 25 Millionen Euro Rechtsverteidigungskosten
- Atomausstieg: Bundesregierung knickt ein – Vattenfalls Erpressungsmanöver per Schiedsgerichtsklage finanziell erfolgreich
Siehe als Dokumentation einen Auszug der Berichterstattung auf der Homepage des Bundestages:
Bundestag entscheidet über Änderungen am Atomgesetz
Liveübertragung: Freitag, 11. Juni, 5.25 Uhr
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 10. Juni 2021, nach halbstündiger Debatte über Änderungen am Atomgesetz. Zum Regierungsentwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) gibt der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung ab. Zum Regierungsentwurf eines 18. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682, 19/29587) liegt ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30045). Der Haushaltsausschuss hat dazu einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (19/30349).
Zu dem öffentlich-rechtlichen Vertrag „über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs“ (19/29015, 19/29474 Nr. 1.7) hat der Umweltausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung geliefert (19/30045).
Abgestimmt wird ferner über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (19/27773). Auch dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/30045). Abstimmen wollen die Abgeordneten darüber hinaus über den Regierungsentwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes“ (19/28685), zu dem der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat (19/29563). Hierzu wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung abgeben. Schließlich werden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion Abgestimmt (19/23955, 19/22435), zu denen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses vorliegen (19/24842, 19/24904 Buchstabe b).
Änderungen des Atomgesetzes
Das geplante 17. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) hat das Ziel, bei der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ zu konkretisieren. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht der Funktionsvorbehalt der Exekutive. Der atomrechtliche Funktionsvorbehalt betrifft den Sachverhalt, dass im Atomrecht die Ausgestaltung des Schutzes gegen SEWD Aufgabe der zuständigen Fachbehörden ist und einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Durch die gesetzliche Normierung soll nun der Funktionsvorbehalt gestärkt werden, womit gleichzeitig die Verteidigung von Genehmigungsentscheidungen vor Gericht gesichert werden soll.
Mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682) sollen die sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen behoben und – zusammen mit einem zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag – alle hiermit verbundenen zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend geregelt werden, heißt es. Zu diesem Zweck seien verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in unterschiedlichem Umfang ein konkreter finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für gemäß Anlage 3 Spalte 2 des Atomgesetzes unverwertbare Elektrizitätsmengen zu gewähren. … “
Einige Dokumente zu der Geschichte:
- 19/27659 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Siebzehntes AtG-ÄnderungsG) – 17.03.2021
- 19/27773 – Gesetzentwurf: Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – 23.03.2021
- 19/28682 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) – 19.04.2021
- 19/28685 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG) – 19.04.2021
- 19/29015 – Unterrichtung: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs – 15.04.2021
- 19/29474 – Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. März bis 3. Mai 2021) – 07.05.2021
- 19/29563 – Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (1. EntsorgFondsÄndG) – Drucksache 19/28685 – Stellungnahme des Bundesrates – 11.05.2021
- 19/29587 – Unterrichtung: Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) – Drucksache 19/28682 – Stellungnahme des Bundesrates – 11.05.2021
- 19/30045 – Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 19/28682, 19/29587 – Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/27773 – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksachen 19/29015, 19/29474 Nr. 1.7 – Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs – 26.05.2021
- 19/30349 – Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 19/28682, 19/29587, 19/30045 – Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (18. AtGÄndG) – 07.06.2021
