BUND für Atomausstieg vor Gericht: Uran-Exporte verbieten

BUND für Atomausstieg vor Gericht: Uran-Exporte verbieten

Der BUND geht gerichtlich für ein Verbot von Uran-Exporten vor. Nachdem die Bundesregierung ein im Koalitionsvertrag zugesagtes Export-Verbot für Uranbrennstofflieferungen in marode AKWs in den Nachbarstaaten nicht eingeführt hat, will der BUND nun auf dem gerichtlichen Weg den Druck erhöhen. In einem ersten Schritt muss sich der Umweltverband allerdings zunächst ein solches Klagerecht überhaupt erst mal erstreiten. Ein Gericht hatte im Eilverfahren gegen den Export von Brennelementen aus der Uranfabrik in Lingen für die Schrott-Reaktoren im belgischen Doel bestritten, dass es nach dem Atomrecht eine zulässige Basis für entsprechende Klagen gäbe. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen weltweit Atomreaktoren mit Brennstoff. In Lingen will sich nun sogar ein russischer Atomkonzern beteiligen. Die zum französischen Atomkonzern gehörende Uranfabrik ist wirtschaftlich angeschlagen und nicht einmal zur Hälfte ausgelastet. (Foto ca. 1990: Eingangsbereich der Uranfabrik in Lingen, die heute nach vielen Eigentümerwechseln und Umbenennungen zum französischen Atomkonzern Framatome, vormals Areva und ganz früher mal Siemens gehörte.)

Berlin. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Ausfuhr von Brennelementen beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Zuvor hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Widerspruch des BUND gegen den Export von Brennelementen nach Belgien zurückgewiesen. Der Schutz von Mensch und Umwelt werde vom Atomgesetz nicht erfasst, da es an umweltbezogenen Bestimmungen fehle. Auch gehe von dem maroden Atomkraftwerk Doel keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Anstatt den wichtigen Sachverhalt inhaltlich zu prüfen, hat es sich das Bundesamt leichtgemacht und gesagt, es fehle der Umweltbezug. Ohne Umweltbezug kein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände. Ein Unfall mit katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Natur ist aber bei jedem Atomkraftwerk jederzeit möglich. Und es geht hier um den Export von Brennelementen an marode belgische Atomkraftwerke nahe der deutschen Grenze. Die Entscheidung des BAFA ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher lassen wir die Sache nun gerichtlich prüfen.“

Selbst das oberste Gericht in Belgien, der Belgische Verfassungsgerichtshof, hat in seinem Entscheid (Nr. 34/2020 vom 5. März 2020, Gz. 6328) die Laufzeitverlängerung von Doel 1 und 2 wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung für unrechtmäßig erklärt.

Klaus Brunsmeier, Landesvorstand des BUND NRW: „Laut dem BAFA hätten damit weder Privatpersonen noch Umweltverbände die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit von Atomexporten gerichtlich prüfen zu lassen, obwohl sie unmittelbar Leben und Umwelt bedrohen. Und gerade das AKW Doel ist bekannt für Rissbildung, besonders NRW wäre von einem Atomunfall der dortigen Pannen-Reaktoren betroffen. Wir fordern die sofortige Stilllegung der Urananreicherung und Brennelementeproduktion in Deutschland.“

Mehr Informationen

  • Hintergrund: Die BUND-Landesverbände Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten Widerspruch eingelegt gegen die Ausfuhrgenehmigung von Brennelementen aus der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen an belgische Reaktoren nahe der deutschen Grenze, erteilt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen wird vom französischen Konzern ANF AdvancedNuclearFuels GmbH/Framatome GmbH betrieben. Mit der unbefristeten Betriebsgenehmigung bleibt auch Deutschland – trotz seines Beschlusses zum Ausstieg aus der Atomenergie – immer noch mittelbar Teil der nuklearen Kette.
  • Pressemitteilung des BUND NRW: BUND stellt Strafanzeige wegen illegalem Export von Brennelementen ins belgische AKW Doel

Dirk Seifert