Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der BGZ
Mit einer Kleinen Anfrage hat Hubertus Zdebel (DIE LINKE) sich bei der Bundesregierung über die „Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH“ (BGZ) erkundigt. Wo lagern bei der BGZ welche Abfälle und welche Kosten sind damit verbunden, wollte Zdebel wissen. Die jetzige Anfrage ergänzt Informationen zu diesen Abfällen bei der BGZ, die bereits im Juli erhoben wurden. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung aus dem Jahr 2017 ist ab einem bestimmten Punkt allein die BGZ an zahlreichen Atommüll-Standorten für die radioaktiven Abfälle verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt dann nur noch über den Staat, nicht mehr über die AKW-Betreiber bzw. die Abfallerzeuger.
- Die Fragen von Hubertus Zdebel und Antworten der Bundesregierung sind hier als PDF online.
- Siehe: Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH
- Eine umfangreiche Informations- und Datensammlung zu allen Arten von Atommüll findet sich auch hier beim Fachportal Atommüllreport.
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit den Stimmen der Grünen 2017 eine Neuregelung der Atommüllentsorgung vorgenommen und die Atomkonzerne gegen eine Einmal-Zahlung aus der weiteren Kostenhaftung komplett entlassen. Weitere Konzerne, wie z.B. Siemens, wollen ebenfalls von dieser Haftung befreit werden. Dazu laufen offenbar noch Gespräche.
Mit einer einmaligen Zahlung von rund 24 Mrd. Euro für alle Arten Atommülllagerung an den neuen staatlichen Entsorgungsfonds (KENFO) sind die AKW-Betreiber nach der Übergabe dieser Abfälle an die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jeglicher Verantwortung enthoben. Künftige Kostensteigerungen, die der KENFO nicht über Zinsgeschäfte erwirtschaften kann, würden dann durch weitere Steuermittel aufgebracht werden müssen.
In der Vergangenheit ist es im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der leicht- und mittelaktiven Abfälle immer wieder zu erheblichen Probleme gekommen (marode Fässer, Blähfasser, Rostfässer etc.), die kostenintensive Neuverpackungen erforderlich machten. Dadurch wurden auch zusätzliche Tätigkeiten mit den radioaktiven Abfällen erforderlich. Ob eine Endlagerung dieser Atomabfälle im geplanten Schacht Konrad erfolgen wird, ist weiterhin unklar. Mehrfach wurde eine Inbetriebnahme verschoben. Derzeit ist von 2027 die Rede.
Allerdings haben Umweltverbände in Niedersachsen mit großer regionaler Unterstützung jüngst einen Widerruf der bestehenden Genehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium gefordert und Klage angekündigt, wenn das nicht erfolgt.
Von jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz bestärkt, erwarten die Verbände auch im Fall Schacht Konrad ein positives Urteil, weil der Langzeitsicherheitsnachweis erhebliche Mängel aufweise und der Schutz künftiger Generationen damit unzureichend sei. Außerdem entspreche das Endlager längst nicht mehr dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Mehr Informationen dazu auf z.B. auf dieser Seite der AG Schacht Konrad.
Weil im Schacht Konrad alles schief läuft, hat die Bundesregierung vor einiger Zeit ein zusätzliches bundesweites Zwischenlager „erfunden“. In einer Nacht- und Nebelaktion unter Ausschuss der Öffentlichkeit hatte sie schließlich Würgassen als Standort für dieses vermeintliche Bereitstellungslager auserkoren. Sollte Konrad scheitern, könnte Würgassen zu einem neuen bundesweiten Dauer-Atommüllzentrum werden. Aber auch im Normalbetrieb soll es dienen, die maximale radioaktive Einlagerungsmenge für Konrad zu optimieren, um an die Genehmigungsgrenzwerte maximal heranzukommen.
Doch selbst wenn das irgendwann stattfinden würde. Runde 300.000 Kubikmeter dieser leicht- und mittelradioaktiven Abfälle können noch hinzukommen, wenn die Rückholung des Atommülls aus der ASSE gelingt und die Uranschiebereien bei der Uranfabrik in Gronau endlich beendet würden. Für diese Mengen gibt es bislang keine ernsthaften Planungen, wo sie dauerhaft gelagert werden sollten.
Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung und das Standortauswahlgesetz (für hochradioaktiven Atommüll) sagen lediglich lapidar, dass geprüft werde, ob die weiteren leicht- und mittelaktiven Abfälle möglicherweise am zu findenden Standort für den hochaktiven Müll eingelagert werden könnten. Aber: Bei der laufenden Suche finden diese Abfälle eigentlich keine Beachtung.