Finanzierung AKW-Rückbau durch Atomkonzerne – Bericht der Bundesregierung

Finanzierung AKW-Rückbau durch Atomkonzerne – Bericht der Bundesregierung

Wenige Wochen bevor in der Bundesrepublik weitere drei Atommeiler abgeschaltet werden – darunter das im Bild gezeigte AKW Brokdorf, legt die Bundesregierung den “Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken” vor. Die Berichtspflicht ist als Folge der Neuordnung der Entsorgung nuklearer Abfälle 2017 beschlossen worden. Eine Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen hatte beschlossen, die Atomkonzerne von der weiteren Verantwortung für die Atomabfälle zu enthaften. Dazu zahlten diese in einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds einmalig einen Betrag von rund 24 Mrd. Euro ein. Damit waren die Atomkonzerne eine entscheidende Last der unkalkulierbaren Kosten der Atomenergienutzung los. Diese Risiken liegen nun bei den Steuerzahler:innen. Obwohl das Instrument der Rückstellungen von allen Seiten als Mangelhaft kritisiert wurde, beließ es eine Parlamentsmehrheit aber für den Rückbau der Atommeiler bei diesem Modell, bei dem das Geld ausschließlich unter Kontrolle der Konzerne bleibt, die dadurch zusätzliche Steuervorteile haben. Der Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung des Rückbaus der AKWs sieht – für die nächsten drei Jahre – keine Probleme.

Dokumentation des Berichts von der Homepage des Bundestages:

Rückstellungen der AKW-Betreiber für Rückbauverpflichtungen

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung – 15.11.2021 (hib 1089/2021)

Berlin: (hib/HAU) Die Rückstellungen der Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) für Rückbauverpflichtungen, die aus den Aufstellungen der Rückstellungen nach Paragraf 2 Absatz 1 Transparenzgesetz hervorgehen, betrugen zum 31. Dezember 2020 auf Basis der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Betreiber insgesamt 21,6 Milliarden Euro. Das geht aus dem „Bericht nach Paragraf 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/42) vorliegt.

Der Nach- und Restbetrieb (8,5 Milliarden Euro) stellen dabei die größte Kostenkategorie noch vor der Reststoffbearbeitung und Verpackung (7,6 Milliarden Euro) im Rahmen des Rückbauverfahrens dar. Die eigentlichen Abbauarbeiten werden mit dem geringsten Kostenanteil veranschlagt (5,5 Milliarden Euro).

Nach eingehender Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lägen keine Hinweise vor, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie Beeinträchtigungen ergeben haben, die sich spürbar auf die Rückbauverpflichtungen der Betreiber auswirken, heißt es in der Vorlage. Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt. „Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber ihren Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können“, wird mitgeteilt.

Dirk Seifert