WayBack – Dokumentation 2010: Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Sind AKWs und die Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle ausreichend gegen den gezielten Flugzeugabsturz gesichert? Diese Frage war nach den Terroranschlägen von 911 in den USA in aller Welt überaus aktuell. Immerhin hatten die Attentäter zunächst auch den Angriff mit einem Flugzeug auf einen Atomreaktor in der engeren Auswahl für die Dimension dieser Terrorangriffe, – in denen die Täter ihren eigenen Tod einplanten. Was daraus als Gefahr durch Anschläge auf Atomanlagen resultierte und welche Risiken eine Gesellschaft auf sich nehmen will, – darüber entbrannte in den Folgejahren im kleinen Kreis eine heftige Debatte. Angeheizt auch dadurch, dass ein von Behörden geheim gehaltenes Gutachten und nur in Teilen schließlich doch irgendwie bekannt gewordenes Gutachten, aufzeigte, dass mindestens für einige ältere, auch besondere Reaktoren im Rahmen der Atombranche, unverhältnismäßig große Unfall-Risiken bestanden. Doch schon dieses Thema war in der hiesigen Mehrheitsgesellschaft kein besonderes Thema mehr, war doch der Atomausstieg nach der mehrfachen Katastrophe im japanischen Fukushima von dem linken bis ins konservativ-rechte Lager bis in die CSU pro Atomausstieg.

Anfang 2010 geriet die Zwischenlagergung von hochradioaktivem Abfall in den Focus, besonders mit Blick auf den fehlendenden Terrorschutz. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig war mit einer Klage befasst, , die bezweifelte, dass das das Lager in Brunsbüttel ausreichend gesichert sei. Auf den Seiten der damals zuständigen Behörden ist eine Veröffentlichung dazu nicht mehr im Original online (sonst informiert mich bitte!). Für das Original muss man entweder den Atommüllreport oder aber direkt die „Wayback-When“-Machine nutzen. Warum die Erinnerung lohnt: Auch heute ist die Debatte um den ausreichenden Schutz von Atomanlagen brisant: Weil die Anforderungen an den Terrorschutz und neue Risiken infolge des Krieges Russlands in der Ukraine wachsen.

Transport / Lagerung >  > Auswirkungen gezielter Flugzeugabsturz

Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) zuständig und hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nach § 6 AtG erfüllt sind. Hierbei ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch zu prüfen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (= SEWD) gewährleistet ist. In diese Prüfung sind auch Terror- und Sabotageakte einzubeziehen.

Bei der Prüfung ist die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios von besonderer Bedeutung. Dabei kann auf die im Bereich der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG verwendeten Methoden nicht zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten geht, sondern um die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse.

Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Deshalb prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf Zwischenlager. Ein solches Ereignis darf, um die Schutzziele für Einwirkungen Dritter einzuhalten, nicht zu einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führen. Vor dem 11.09.2001 wurde allein der zufällige Absturz von Militärflugzeugen mit wesentlich geringeren Treibstoffmengen betrachtet.

Prüfverfahren

Für jedes momentan bestehende Zwischenlager wurden die möglichen Anflug- und Aufprallszenarien ermittelt. Dabei wurden alle gängigen Verkehrsflugzeugtypen berücksichtigt. Ausgangspunkte der Untersuchungen waren Maximalgewichte und maximaler Tankinhalt des jeweiligen Flugzeugtyps.

Für alle Standort-Zwischenlager und alle drei Zwischenlagerkonzepte wurde für einen möglichen Kerosinbrand eine Dauer von ca. 15 Minuten mit Spitzentemperaturen von bis zu 1.100 °C ermittelt. Die sonstigen Brandlasten (z. B. Sitze, Verkleidungen, Gepäck) würden zu einem nachfolgenden Mischbrand mit Temperaturen unter 700 °C führen, der innerhalb von 25 Minuten abklänge.

Die thermischen Einwirkungen auf die Behälter mit radioaktiven Abfällen können bei diesem Brand zu einer Erhöhung der Gasmenge führen, die durch ein Behälterleck strömen könnte (Standard-Helium-Leckage-Rate von kleiner gleich 10–8 Pascal (Pa) Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) auf maximal 10–4 Pa • m³/s). Dies bedeutet keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Abhängig von der Wanddicke und Widerstandsfähigkeit der Zwischenlagerhalle bzw. des Eingangsgebäudes beim Tunnelkonzept würden die Wände bei einem Aufprall unterschiedlich stark beschädigt werden.

Ergebnisse

Die abschließenden spezifischen Ergebnisse liegen für alle drei technischen Grundkonzepte der in Deutschland errichteten Zwischenlager vor:

Hallenbau STEAG-Konzept

Merkmal: dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.

Bei den nach diesem Konzept erbauten Hallen an den Standorten Lingen, Grohnde, Brokdorf, Unterweser, Krümmel und Brunsbüttel bliebe bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten. Es käme lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude. Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Hallenbau WTI-Konzept

Merkmal: Wandstärke ca. 70 cm bzw. ca. 85 cm, Deckenstärke ca. 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen.

Bei den nach diesem Konzept erbauten Hallen an den Standorten Grafenrheinfeld, Biblis, Gundremmingen, Isar und Philippsburg kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen. Damit ist das Eindringen größerer Mengen von Kerosin in die Hallen möglich. Jedoch können bei diesen Zwischenlagerhallen Kerosin oder andere Flüssigkeiten über Abflussöffnungen ausfließen. Dadurch wird der Entwicklung eines lang anhaltenden Kerosinbrandes entgegengewirkt. Beim WTI-Konzept kann – bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder beschleunigter Bauteile des Dachstuhls der Lagerhalle – das Deckelsystem einzelner Transport- und Lagerbehälter direkt getroffen werden. Dies kann zu einer Erhöhung der Leckage-Rate bei wenigen Behältern führen. Die Behälter-Integrität bleibt auch in diesen Fällen erhalten.

Tunnelkonzept

Hierbei handelt es sich um eine unterirdische Sonderlösung aufgrund standortspezifischer Gegebenheiten. In zwei mit Spritzbeton ausgekleideten Tunnelröhren werden die Behälter eingelagert.

Beim Tunnelkonzept in Neckarwestheim blieben bei einem gezielten Absturz eines Großraumflugzeuges sowohl die Standsicherheit des oberirdisch angelegten Eingangsgebäudes als auch die der unterirdischen Tunnelröhren erhalten. Das Eingangsgebäude verfügt über Wand- und Deckenstärken von 1,5 Metern und widersteht dem Anprall eines großen Verkehrsflugzeuges. Kerosin kann nur in begrenztem Umfang über bestehende Öffnungen (z.B. für die Lüftung) eindringen. Im Fall des Tunnelkonzepts entstünde in der Folge des Flugzeuganpralls keine direkte mechanische Belastung für die Behälter. Die möglichen Einwirkungen durch umherfliegende Trümmerteile sind so gering, dass damit kein Nachlassen der spezifizierten Dichtheit (Standard-Helium-Leckage-Rate von ≤ 10-8 Pa • m³/s) verbunden ist.

Zusammenfassung

Die betrachteten Absturz-Szenarien führen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge einer direkten Strahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe (SEWD-Richtlinie). Die Prüfungen des BfS haben ergeben, dass die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz (PDF-Dokument 44 kB) von 100 Millisievert (mSv) effektiver Dosis für eine Evakuierung nicht erreicht würden. Das Schutzziel der SEWD-Richtlinie wird damit erfüllt.

Auch die Störfallplanungswerte nach § 49 der Strahlenschutzverordnung werden unterschritten. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für die untersuchten Standort-Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten auch bei einem terroristischen Angriff mit einem großen, vollbetankten Verkehrsflugzeug gegeben. Für eventuell neu beantragte Zwischenlager wird eine Einzelfallbetrachtung durch das BfS vorgenommen.

Die Reaktor-Sicherheitskommission, ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit (BMU), hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2002 (PDF-Dokument 129 kB) zur „Sicherheit deutscher Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Lagerbehältern bei gezieltem Absturz von Großflugzeugen“ zusammenfassend festgestellt, dass die Transport- und Lagerbehälter auch im Falle des gezielten Absturzes eines Großflugzeuges die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten.

Gezielter Flugzeugabsturz auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) zuständig und hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nach § 6 AtG erfüllt sind. Hierbei ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch zu prüfen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. In diese Prüfung sind Terror- und Sabotageakte einzubeziehen. Bei der Prüfung ist die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios von besonderer Bedeutung. Dabei kann auf die im Bereich der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG verwendeten Methoden nicht zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten geht, sondern um die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse.

Da ein terroristischer Flugzeugangriff nicht mehr ausgeschlossen werden kann, prüft das BfS inzwischen auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf Zwischenlager. Ein solches Ereignis darf, um die Schutzziele für Einwirkungen Dritter einzuhalten, nicht zu einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führen. Vor dem 11.09.2001 wurde allein der zufällige Absturz von Militärflugzeugen mit wesentlich geringeren Treibstoffmengen betrachtet.

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen für Zwischenlager nach § 6 AtG bzw. § 17 AtG unter Einbeziehung von Sachverständigen.

Für jedes Zwischenlager werden die möglichen Anflug- und Aufprallszenarien ermittelt, wobei alle gängigen Verkehrsflugzeugtypen, d.h. leichte, mittlere und schwere Maschinen bis hin zur Boeing 747 und zum Airbus 340 berücksichtigt werden. Hierbei werden auch das jeweilige Maximalgewicht sowie die maximalen Tankinhalte einer Boeing 747 (216 m3 Kerosin) bzw. eines Airbus 340 (195 m3 Kerosin) in Betracht gezogen.

Für die Ermittlung der mechanischen Einwirkungen auf das Gebäude werden Aufprallparameter (Aufprallgeschwindigkeiten, Aufprallwinkel, Aufprallflächen und Aufprallorte) und repräsentative Lastfälle (z.B. Aufprall einer vollbetankten großen Maschine mit hoher Geschwindigkeit senkrecht auf eine Stirn- bzw. Seitenwand) ermittelt.

Für harte Flugzeugteile (mit großer Masse und entsprechender Stoßkraft) wie z.B. Triebwerkswelle oder Fahrwerksaufhängung wurden gesonderte Stoßlast-Zeitfunktionen erstellt. Sie werden bei der Analyse der Wirkung von Flugzeugtrümmern auf Gebäude bzw. Behälter zugrunde gelegt.

Die mechanischen Analysen zum Gebäudeverhalten werden unter Verwendung von Finite-Elemente-Rechenmodellen, unterschiedlichen Berechnungsverfahren, z.B. zum Durchstanzverhalten und zum Penetrationsverhalten der Gebäudestrukturen, und Computersimulationen durchgeführt.

Bei der Analyse thermischer Einwirkungen auf das Gebäude wird zunächst betrachtet, welcher Anteil des Kerosins in das Lagergebäude eindringen und damit zu thermischen Einwirkungen auf die Transport- und Lagerbehälter führen könnte. Für die Auswahl ungünstiger Brandszenarien sind neben der Anfliegbarkeit und der eindringenden Brandlast (Kerosin und feste Flugzeugteile) auch der ausfließende Kerosinanteil sowie die Brandfläche, die Brandraumgröße und die Ventilation (Lüftungsverhältnisse) relevant.

Abhängig von der Wanddicke und Widerstandsfähigkeit der Zwischenlagerhalle werden die Wände bei einem Aufprall unterschiedlich stark beschädigt. Bei den untersuchten Hallen mit Wandstärken von 1,2 m bleibt bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten; es kommt lediglich zu einer lokalen Penetration von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag. Bei den Hallen mit Wandstärken von 0,7 m bzw. 0,85 m kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen. Damit ist das Eindringen größerer Mengen von Kerosin möglich, das die Brandeigenschaften im Wesentlichen bestimmt.

Bei Zwischenlagerhallen können Kerosin oder andere Flüssigkeiten ausfließen. Dadurch wird der Entwicklung eines starken lang anhaltenden Kerosinbrandes entgegengewirkt. Für die untersuchten Zwischenlager wurde für den Kerosinbrand eine Dauer von ca. 10 Minuten und eine Temperatur von bis zu 1.100°C ermittelt.

Im folgenden wird beschrieben, welche mechanischen und thermischen Einwirkungen sich für die Behälter ergeben können und wie sich die Behälter bzw. das eingelagerte radioaktive Inventar unter diesen mechanischen und thermischen Lasten verhalten.

Die thermischen Einwirkungen auf die Behälter führen bei der ermittelten Kerosinbranddauer von ca. 10 Minuten zu keinem relevanten Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Bei Zwischenlagerhallen nach dem STEAG-Konzept prallt das Flugzeug an der massiven Gebäudestruktur ab und kann höchstens lokal begrenzt zu einem kleinen Teil eindringen, so dass nur kleinere Trümmerteile des Flugzeugs mit abgebremster Geschwindigkeit oder kleinere Gebäudetrümmerteile auf die Behälter einwirken können. Dies hat keinen Einfluss auf die Behälterintegrität; die spezifizierte Dichtheit bleibt erhalten.

Bei den Zwischenlagerhallen nach dem WTI-Konzept kann – bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder eines beschleunigten Dachbinders – die Integrität einzelner Behälter beeinträchtigt sein. Dies kann zu einer Erhöhung der Leckagerate bei einigen wenigen Behältern führen.

Die für Behälter ermittelte Schadensquote wurde bei der Untersuchung der maximal möglichen Freisetzung aus den Behältern zugrunde gelegt. Die Gutachter des BfS sind zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Bevölkerung in der Umgebung sich hieraus keine unzulässigen radiologischen Belastungen ergeben. Das BfS als Genehmigungsbehörde hat die Gutachtensergebnisse bewertet und bestätigt. Selbst unter Zugrundelegung ungünstiger Annahmen gemäß den Störfallberechnungsgrundlagen kommt es nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe.

Die Reaktor-Sicherheitskommission hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2002 zur „Sicherheit deutscher Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Lagerbehältern bei gezieltem Absturz von Großflugzeugen“ zusammenfassend festgestellt, dass die Transport- und Lagerbehälter auch im Falle des gezielten Absturzes eines Großflugzeuges die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten.

Die Untersuchungen des BfS zum gezielten Flugzeugabsturzes haben ergeben, dass der Eingreifrichtwert für den Katastrophenschutz von 100 Millisievert (mSv) effektiver Dosis und die entsprechenden Werte von 250 mSv (Erwachsenen) bzw. 50 mSv (Kinder, Jugendliche und Schwangere) für die Schilddrüsendosis nicht erreicht würden.
Damit ist die erforderliche Sicherheit für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für die bislang untersuchten Standort-Zwischenlager nach dem STEAG- bzw. WTI-Konzept auch unter Zugrundelegung eines terroristischen Angriffs mit einem großen, vollbetankten Verkehrsflugzeug gegeben.

It makes a difference!

Robbie Robertson! The last Waltz, als in einer kleinen Stadt an der Unterelbe im Verzehr Kino wohl 1978 die Sonne aufging. Diese Gitarre. Diese Person, um die der Film und die Musik und alles drehte … Und wer alles für diesen Robbie und diese Band zusammenkam, zu diesem letzten Tanz. Nicht nur dieser Bob Dylan, sondern ……. Was für eine Welt! In tiefer Erinnerung, an einen wunderbaren Musiker. And the sun … It makes a difference. Thank you Robbie!

Deutschlandradio:Kultur berichtet so.

AKW Brokdorf nach Castor-Zwischenfall: Räumung hochradioaktiver Brennelemente vorerst gestoppt

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)

Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“

Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.

Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“

Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?

Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.

Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher  im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“

Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.

Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive  Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“

Hochradioaktiver Atommüll: Erste Protestkundgebung gegen Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus

Eine irgendwie olympische Aufgabe für Nordrhein Westfalen: Kommt es ab Anfang 2024 zu hochradioaktiven Atomtransporten mit Castor-Behältern quer durch das Bundesland von Jülich nach Ahaus? Atomwaffenfähiges und extrem angereichertes Uran steckt – hochradiaktiv – in den Graphitkugeln. 300.000+ Eine spezielle Atomreaktor-(Superhelden:)Idee mit Thorium Kugeln, die in einem Hochtemperatur-Reaktor bestrahlt werden, um Atomstrom herzustellen. Mit Brennstoff, der die Herstellung von waffenfähigem Uran und damit dem militärischen Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Der Reaktor hat nie richtig funktioniert, aber schwere Schäden angerichtet und brisanten Atommüll hinterlassen.

Die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus sind nicht nur wegen der Strahlung gefährlich, sondern auch wegen der Risiken von Terrorangriffen eine enorme Aufgabe für die Innere Sicherheit, für Polizei und Sicherheitskräfte im BUND und NRW. Die Kriegssituation in der Ukraine mit den dortigen Risikolagen um umkämpfte Atomanlagen, erhöht die Aufmerksamkeit. Schon Mitte des nächsten Jahrzehnts läuft die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus aus. Warum lässt man das Zeug nicht in Jülich? In Ahaus ruft die Bürgerinitiative zu einer Protestkundgebung auf: Sonntag, den 20. August, 14 Uhr im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“). Ein Termin, der aus Gründen wichtig ist, um die Frage nach den erforderlichen Sicherheitskonzepten für die künftige oberirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll neu zu definieren. Denn nicht nur Terror und Krieg erhöhen die Risiken der Atomenergie in all ihren Formen zwischen Reaktor und Waffe. Auch die enormem Probleme bei der langfristigen unterirdischen Lagerung stellen Deutschland und fast alle Staaten der Welt vor bislang ungelöste Herausforderungen. Noch gibt es keine Genehmigung für solche Atomtransporte. Noch fordern vor allem Grüne im Land NRW ein neues Lager in Jülich, statt Transporte. Grüne im Bundestag haben aber – aus unklaren Kostengründen – im Haushaltsausschuss für Transporte nach Ahaus votiert, nachdem sich die verantwortlichen Bundesministerien entsprechend festgelegt hatten.. Der Bund ist Mehrheitseigner bei dem Atommüll aus Jülich.

Auch das NGB war wegen der anstehenden Atomtransporten in das Zwischenlager schon vor Ort in Ahaus.

Doku von der Homepage der BI Ahaus: 2024: 152 Castor-Transporte mit Atommüll aus Jülich nach Ahaus?

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus bringen. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern. Ab 2024 sollen dann also 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus stattfinden. Eine Testfahrt ohne Behälter hat bereits stattgefunden.

FZJ und JEN erwarten noch in diesem Jahr die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport nach Ahaus beginnen,

obwohl

  • die Kugel-BE aus Jülich nicht endlagerfähig sind, sondern vorher abgereichert und konditioniert werden müssen,
  • das Verfahren dafür erst noch entwickelt werden muss, wofür JEN und FZJ allein verantwortlich sind,
  • weder Entwicklung noch Durchführung dieses Verfahrens in Ahaus möglich sind, aus technischen wie auch rechtlichen Gründen,
  • demzufolge irgendwann erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder an einen anderen Ort nötig wären,
  • die NRW-Landesregierung laut Koalitionsvertrag gegen den Transport nach Ahaus und für einen Lagerneubau in Jülich ist,
  • die Landesregierung für den Erwerb eines Grundstücks in Jülich die finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt hat,
  • die Stadt Ahaus laut einstimmigen Ratsbeschluss gegen die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus ist,
  • Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Einlagerung des Jülicher Atommülls in Ahaus eingereicht worden sind,
  • sogar der Bürgermeister von Jülich dafür ist, dass die Kugel-BE in Jülich bleiben!

Wir sagen: Atommüll-Verschiebung ist keine Entsorgung!

Atommüll aus Jülich? Nicht mit uns – wir stellen uns quer!

Wir rufen auf zu einer ersten

Protestkundgebung
am Sonntag, dem 20. August, 14 Uhr
im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“).

Bundesrepublik muss Atomwaffen verbieten – Gedenken an Hiroshima und Nagasaki

Während mit Blick auf den Krieg Russlands in der Ukraine die Risiken einer auch nuklearen Eskalation wachsen, gedenken weltweit Menschen den Opfern der von den USA vor 78 Jahren über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Atombomben. Die jeweils mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkriegs“ (IPPNW) und ICAN setzen sich – gemeinsam mit vielen Partnern in aller Welt, darunter neuerdings auch der BUND und die Naturfreunde – dafür ein, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Die Bundesrepublik verweigert diese Unterschrift bislang. Sie ist obendrein Vorbild für die weitere Zuspitzung: Im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ ist die Bundesrepublik Standort für Atomwaffen, die von deutschen Bundeswehrsoldaten mit deutschen Kampfflugzeugen im Erstfall in die entsprechenden Ziele geflogen werden. Russland hatte zuletzt im Zuge des Kriegs in der Ukraine jüngst entschieden, mit Belaruss ebenfalls eine „nukleare Teilhabe“ zu betreiben und russische Atomwaffen dort zu installieren.

Zum Thema „nukleare Teilhabe“ informiert die „Internationale Campagne für das Verbot von Atomwaffen“ ICAN in diesem lohnenden Beitrag.

Weitere Hinweise:

78 Jahre Gedenken an Hiroshima und Nagasaki

IPPNW fordert die globale Ächtung von Atomwaffen und ein Ende der nuklearen Teilhabe Deutschlands

03.08.2023 Anlässlich der Jahrestage des Abwurfs der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki durch die USA am 6. und 9. August 1945 fordert die IPPNW die Bundesregierung dazu auf, dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten, Entschädigungszahlungen an die Überlebenden von Nuklearwaffeneinsätzen zu leisten sowie den Austritt Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe der NATO. Vom 6. bis 9. August 2023 beteiligt sich die IPPNW zudem deutschlandweit an Gedenkveranstaltungen für die Opfer von Hiroshima und Nagasaki.

„In Hiroshima und Nagasaki starben je nach Schätzung zwischen 110.000 und 210.000 Menschen als Folge der atomaren Angriffe, die meisten durch Verbrennungen“, erklärt die Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland, Dr. Angelika Claußen. „Die Gesamtzahl der Todesopfer ist kaum zu beziffern. Die Folgen sind bis heute zu spüren, obwohl die meisten direkt Betroffenen nicht mehr am Leben sind. Sie sind an Krebs und anderen strahlenbedingten Krankheiten gestorben. Doch die genetischen Folgen der Atombomben sind auch in der 2. und 3. Generation der Überlebenden zu finden.“

„Die Bomben, die die USA am 6. und 9. August auf Japan abwarfen, waren im Vergleich zu den Bomben in den heutigen Arsenalen sehr klein. Die heutigen Atomwaffen sind durchschnittlich fünf bis 30 Mal größer. Und es gibt davon auf der Welt mehr als 12.500 Stück“, ergänzt Xanthe Hall, Referentin für nukleare Abrüstung der IPPNW.

Nuklearwaffen wurden nicht nur in Hiroshima und Nagasaki eingesetzt. Bis heute wurden sie insgesamt 2.058 Mal detoniert, als vermeintliche „Versuche“ einer kleinen Gruppe von Staaten für Entwicklungszwecke. Obwohl die Einsätze in Hiroshima und Nagasaki die katastrophalen Folgen einer atomaren Explosion auf die Gesundheit und die Umwelt im betroffenen Gebiet gezeigt hatten, fanden nicht einmal ein Jahr später die ersten Tests der USA auf den Marshallinseln statt.

Diese Atomwaffentests wurden in Gebieten durchgeführt, die als menschenleer galten. Dies entsprach nicht der Wahrheit: in den Gebieten lebten in vielen Fällen indigene Völker: Native Americans, Aborigines, Uiguren, Polynesier*innen, Marshaller*innen u.a. Insbesondere Frankreich und Großbritannien nutzten ihre (ehemaligen) Kolonien für Tests, die Sowjetunion nutzte das Gebiet des heutigen Kasachstan. Seit langem machen die Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests gemeinsam auf die schrecklichen Parallelen in ihren Geschichten und ihren aktuellen Lebensumständen aufmerksam.

Anlässlich der Jahrestage von Hiroshima und Nagasaki fordert die IPPNW von der Bundesregierung:

1. Deutschland muss an der nächsten Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag im November 2023 in New York als Beobachterin teilnehmen.

2. Deutschland muss sich für die Anerkennung von Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests stark machen und sich zur Unterstützung der Betroffenen und zur Sanierung kontaminierter Gebiete bereit erklären.

3. Deutschland muss einen Fahrplan zum Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe entwickeln.

Kontakt:
Frederic Jage-Bowler (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, jagebowler[at]ippnw.de, +49 30 69807415

Weitere Informationen:
Die IPPNW beteiligt sich zwischen dem 6. und 9. August 2023 bundesweit an den Hiroshima- und Nagasaki-Gedenktagen. Eine Terminübersicht finden Sie hier: https://www.ippnw.de/aktiv-werden/termine.html

Die IPPNW wird am Internationalen Tag der Atomtests, 29. August, einen IPPNW-Report über die Folgen von Atomwaffentests weltweit veröffentlichen. Die Publikation bietet einen Überblick über die Auswirkungen der Atomwaffentests auf Gesundheit und Umwelt und enthält Übersichtsartikel von Tilman Ruff und Arjun Makhijani zu vielen Testregionen, die das jeweils vorhandene Wissen zusammenfassen.

×