Wachsende Proteste gegen Atommülltransporte – auch BUND NRW bereitet Klage vor – Kein Sofort-Vollzug!

Mit über 50 Traktoren und hunderten von Teilnehmer:innen protestierten heute Atomkraftgegner:innen in Ahaus und anderen Orten in NRW gegen drohende Atomtransporte mit hochradioaktivem und atomwaffenfähig angereichertem Uran-Müll von Jülich nach Ahaus. Von dem Aktionstag berichtet auch die Tagesschau. Die Stadt Ahaus und dort ansässige Bürger:innen klagen gegen die Einlagerung des Atommülls im Zwischenlager Ahaus. Nicht nur wegen Sicherheitsrisiken, sondern auch, weil dort die Genehmigung für den Betrieb des Zwischenlagers bereits Mitte der 2030er Jahre ausläuft und dann erneut gefährliche Atomtransporte zu einer erneuten „Zwischenstation“ rollen müssten. Ahaus-Bürgermeisterin Karola Voß laut Tagesschau : „Ich denke, es ist jetzt an der Zeit zu entscheiden, dass solcher Atommüll an den Standorten bleibt, bis man eine endgültige Lösung hat.“ Die Transporte seien ohnehin teuer und gefährlich. Zuletzt hatte sogar der Bürgermeister von Jülich plädiert, vor Ort ein neues Zwischenlager zu bauen, statt gefährliche Atomtransporte durchzuführen. Voß und die Stadt Ahaus klagen längst gerichtlich gegen die geplanten Transporte. Jetzt wird bekannt, dass auch der Umweltverband BUND in NRW eine Klage gegen die mögliche Genehmigung für die Atomtransporte vorbereitet. Zuletzt hatte sich u.a. die stellvertretende Landesvorsitzende des BUND in NRW, Kerstin Ciesla, in einem Interview in der Taz gegen diese unsinnigen Atomtransporte und die damit verbundenen Risiken geäußert.

„Sofort-Vollzug eventueller Genehmigungen muss unterbleiben“

Von großer Bedeutung wird sein, ob die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, BASE)  den laufenden oder angekündigten Klagen eine Chance auf gerichtliche Klärung geben werden und damit auch ein Signal für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umgang mit den radioaktiven Abfällen des Atomzeitalters einräumen. Wolfram König, Chef des BASE hatte immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig dieser Konsens mit der Öffentlichkeit sei. Es wäre also logisch, dass das BASE den Kläger:innen in der Weise in den atomrechtlichen Verfahren entgegenkommt, und den Sofortvollzug nicht erteilt. Darüber hinaus ist von der Landesregierung in NRW ebenso wie vom Bundesumweltministerium ein entsprechender Umgang mit den vorgetragenen Sorgen und Befürchtungen der Bevölkerung und der atomkritischen Verbände zu erwarten. Notwendig ist daher, dass entsprechende Genehmigungs-Bescheide sofort öffentlich bekannt gemacht werden und außerdem ohne Sofort-Vollzug erteilt werden. Nur so kann eine „Demokratisierung in der Atommüllpolitik“ erreicht werden und auch der Umgang mit dem Atommüll bis hin zu einem noch zu findenden Endlager als vertrauensbildende staatliche Maßnahme auf den Weg gebracht werden.

Auch der Betreiber, der in Jülich das atomare Erbe aufräumt und ebenfalls staatlicher Akteur ist, könnte sich entsprechend positionieren. Eine Erklärung, keine Atomtransporte durchzuführen, bis die rechtliche Klärung auch vor den zuständigen Gerichten stattgefunden hat, wäre ein deutliches Signal für eine demokratische und partizipative Umgangsweise mit den Bürger:innen und Kommunen und Verbänden in dieser Sache. Ein solches staatliches und (staatlich)unternehmerisches Verhalten einzufordern, wäre einerseits die Sache der Betroffenen, andererseits aber auch Sache der jeweiligen Parteien und Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten.

BUND NRW gegen unnötige Atomtransporte

Bereits auf seiner Landesmitgliederversammlung im Oktober hatte der BUND in NRW eine Resolution gegen die unnötigen und gefährlichen Atomtransporte in NRW einstimmig beschlossen und den Landesvorstand aufgerufen. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet: Stop Atomroute Jülich Garching -> Ahaus: BUND Delegierte NRW einstimmig: Keine unnötigen Atomtransporte mehr – Zwischenlagerung neu bewerten! Auch auf Bundesebene hat der BUND mit seinem Bundesarbeitskreis entsprechende Anträge zur Bundesdelegiertenversammlung im November 2023 auf den Weg gebracht.

Im BUND-NRW-Antrag heißt es z. B.: „Keine unnötigen Atomtransporte mehr – Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich. Neben den ohnehin schon bestehenden unbeherrschbaren Risiken der Atomenergienutzung und Atommülllagerung, den seit Jahrzehnten wachsenden Terrorrisiken, kommen nun weitere Dimensionen nuklearer Bedrohung hinzu: Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands in der Ukraine hat die Gefahren eines Einsatzes von Atomwaffen deutlich erhöht. Eine neue Dimension stellt der kriegerische Angriff auf Atomanlagen dar: AKW und Atommülllager wie im ukrainischen Saporischschja und Tschernobyl werden zu Angriffszielen.“

Zwei klare Aufgaben schrieben die Delegierten dem Vorstand des BUND in NRW in das Aufgabenheft:

  • „Keine Transporte hochradioaktiver Abfälle aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München nach Ahaus zuzulassen.
  • Sicher zu stellen, dass die hochradioaktiven Abfälle des AVR Jülich in einem Zwischenlager in Jülich verbleiben.“

Strahlendes Atomerbe: Von nuklearen Versprechungen zum extrem hochradioaktiven Gefahren- und Umweltrisiko.

In der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich lagern bis heute hochradioaktive Atomabfälle, die sogar atomwaffenfähig hochangereichertes Uran enthalten. Sie stammen aus einen ehemaligen Pilotprojekt bundesdeutscher Atompropagandisten, die von unendlicher Energieerzeugung träumten und dabei fast alle Risiken ausblendeten. Der AVR Jülich, ein sogenannter Thorium Hochtemperatur Reaktor -THTR – sollte der absolute Verkaufsschlager einer bundesdeutschen nuklearen Eigenentwicklung werden, die weltweit zum Exportschlager führen sollte. Dass dafür atomwaffenfähiges Uran zum Einsatz kommen sollte, störte damals weder Regierung im Bund noch in NRW.

Weitere Hintergründe auf UmweltFAIRaendern.

umweltFAIRaendern berichtet seit Jahren über die Probleme und Risiken mit den Atomabfällen aus dem Betrieb des AVR Jülich sowie den Auseinandersetzungen und Diskussionen über verschiedene Varianten beim weiteren Umgang mit diesen Abfällen. Sei es von den Planungen ehemaliger Atomfreunde und internationaler Seilschaften, den Müll trotz massiver Sicherheitsrisiken in die USA zu verschieben bis hin zu den Debatten zu diesen Abfällen in der damaligen Endlager-Kommission von Bundestag und Bundesrat über neue atomgesetzliche Regelungen zum Umgang mit diesem Strahlenabfall. Auch über die finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat umweltFAIRaendern berichtet. Der Bund ist meist zu 70 Prozent an den Atomanlagen in Jülich beteiligt, das Land NRW mit oftmals 30 Prozent. Der Bund und das Land sind also beide sowohl als Betreiber, als auch als Aufsichtsbehörden und Genehmigungsbehörde mit den Atomabfällen aus Jülich befasst. Eine ungeheure Anforderung an eine demokratische und unabhängige Gewaltenteilung.

Mit unterschiedlichen Stichworten kann die Suchfunktion dieser Seite genutzt werden. Dabei ist sinnvoll, allgemeine Suchbegriffe zum Thema Atom mit möglichst konkreten, standortbezogenen oder sonst spezielleren Suchworten zu verbinden. UmweltFAIRaenern umfasst inzwischen weit mehr als 4.000 Artikel zum Thema Atomenergie-Nutzung in Deutschland, aber auch zu internationalen Entwicklungen ebenso wie der zivil-militärischen Atomenergie, also auch zu Themen wie Atomwaffen oder Entwicklung neuer Brennstoffe oder Technologien wie den SMR.

Atommüllendlagersuche: Legal – Illegal? Wahlen zur rechtmäßigen Mandatsverlängerung von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums NBG seit über einem Jahr überfällig

Seit rund einem Jahr sind die meisten von Bundestag und Bundesrat zu bestimmenden Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Atomabfälle nicht ausreichend legitimiert bzw. gewählt bzw. nicht mal vorgeschlagen. Ersatznominierungen für drei der 12 von beiden Verfassungsorganen laut Gesetz für das NBG zu bestimmenden „anerkannten Personen des öffentlichen Lebens“ sind schon länger nicht erfolgt. Doch bis auf eine Ausnahme haben inzwischen auch alle anderen von diesen Organen zu wählende Mitglieder längst ihre legitimierte „Betriebszeit“ überschritten, bis zu der eine Neuwahl erforderlich gewesen wäre. In der Not hat das Bundesumweltministerium die übriggebliebenen gebeten, solange zu bleiben, bis es irgendwann mal zu einer Verständigung zwischen Bund und Ländern kommt. Nachdem zuletzt Niedersachsen in der Präsidentschaft des Bundesrats keine Lösung herbeiführen konnte, ist nun Hessen an der Reihe. Nach den Buchstaben von Recht und Gesetz ein Trauerspiel, was sich Bund und Länder leisten. Wieder werden politische Einmischungen in das Endlagersuchverfahren eingebracht, diesmal sogar bei dem Gremium, welches als Wächter über ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen soll.

Eigentlich soll das NBG und seine Mitglied darüber wachen, dass das Suchverfahren nach dem 2017 erfolgten gesetzlichen Neustart streng nach den Buchstaben des Gesetzes abläuft, Wissenschaft und Partizipation sichergestellt werden. Dazu ist das Standortauswahlgesetz 2017 nach langen Debatten in einer „Endlagerkommission“ vom Bundestag mehrheitlich verabschiedet worden. Um politische Einflussnahmen durch die Politik zu vermeiden, wie es zuvor bei dem inzwischen als ungeeignet ausgeschlossenen Standort Gorleben erfolgt ist, sollte zusätzlich zu den neuen gesetzlichen Anforderungen für die Standortauswahl auch eine Art unabhängiger Wächter sicher stellen, dass die Behörden und Beteiligten sich an die Spielregeln nach Recht und Gesetz halten. Nun wird sogar dieses Gremium, das Nationale Begleitgremium NBG, zum Zentrum politischer Interessen, vor allem seitens südlicher Bundesländer und das verhindert nun die überfällige Neubesetzung und Wiederwahl beim NBG. Wann eine Lösung kommt, ist weiterhin unklar.

Überraschend ist, dass sich viele der Akteure, selbst auf den Seiten der Atomenergie-Kritiker:innen kaum ernsthaft mit diesem erheblichen Defizit und Versagen staatlicher Akteure ernsthaft auseinandersetzten. Das NBG selbst macht es nicht ernsthaft zum Thema, dass ihm nach den rechtlichen Grundlagen von Bund und Ländern die legitimatorische Basis im Grunde entzogen wird und Nachbesetzungen einfach nicht erfolgen. So wird das Gremium in doppelter Weise geschwächt. Nicht mal bei den Grünen, die maßgeblich an der Entstehung des Standortauswahlgesetzes mitgewirkt haben, führt das zu irgendwelchen Protestreaktionen oder vernehmbaren Stellungnahmen.

Neben den „anerkannten Personen des öffentlichen Lebens“ werden weitere Mitglieder im NBG über eine Art „Zufallsprinzip“ repräsentativ aus der Bevölkerung ausgewählt. Mit diesem Verfahren von sowohl von Bundestag und Bundesrat zu wählenden Personen und Bürger:innen quer aus der Bevölkerung, sollen das Spektrum in den Diskussionen über den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen möglichst auf eine breite Grundlage gestellt werden.

  • Die Süddeutsche berichtet über diese Geschichte zuletzt im
  • Zuletzt hatte sich das NBG Anfang Januar in einer PM öffentlich gemeldet. „Neue Zeit-Szenarien – Wie geht es weiter mit der Endlagerstandortsuche?“ Darin wird auch auf den im November veröffentlichten Tätigkeitsbericht des NBG hingewiesen. Darin warnt das NBG – siehe dazu auch einen Artikel im Background des Tagesspiegels: „Begleitgremium warnt vor Scheitern der Endlagersuche – Das Nationale Begleitgremium (NBG) für die Atommüllendlagersuche warnt vor Folgen eines deutschen Wiedereinstiegs in die Kernenergie für das Such- und Auswahlverfahren. Ein Wiedereinstieg führe dazu, „dass Teile der Gesellschaft dem Verfahren das Vertrauen entziehen und eine Akzeptanz in den zukünftigen Standortregionen schwer erreichbar wird“, schreibt das NBG in seinem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2023.“ Der Tätigkeitsbericht ist auch direkt hier als PDF online. Zuletzt hatte auch der scheidende Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, gewarnt, dass die Debatten um einen nuklearen Neu- oder Wiedereinstieg die ohnehin schon immensen Probleme bei der Endlagersuche weiter destabilisieren könnte. Auch der BUND hatte – zuletzt im November 2023 – immer wieder auf Probleme im Endlagersuchverfahren hingewiesen und einen aktualisierten Sorgenbericht vorgelegt.

Foto: Einige Mitglieder des NBG bei einer Veranstaltung vor dem Zwischenlager Ahaus im Jahr 2022

 

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