Radioaktiver Vorfall: „Eilbedürftiges Ereignis“ (Kategorie E) bei Eckert & Ziegler in Braunschweig
Die FR und vermutlich andere berichten über einen nuklearen Unfall der offenbar in die Kategorie Eilt eingeordnet ist. Es handelt sich um eine Nuklear-Fabrik in Braunschweig. Die Meldung ist hier online nachzulesen. Demnach kam es zu einer Überschreitung von Grenzwerten für das radioaktive C14. Der Kohlenstoff 14 hat eine Halbwertszeit von rund 5730 Jahren. Die Reichweite der Betastrahlung von C-14 soll in der Luft weniger als 0,5 Meter betragen und im Wasser weniger als 1 Millimeter. Was das aber konkret gesundheitlich bedeuten kann, wird offenbar untersucht.
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Bei der Auswertung der Messungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft stellte das Braunschweiger Strahlen- und Medizintechnikunternehmen Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fest, dass für den Monat September 2024 die maximal zulässige Ableitung pro Monat für das Radionuklid C-14 über den Kamin 4 überschritten wurde.
Eine Überschreitung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben ist grundsätzlich meldepflichtig. Sie wurde dem Ministerium als Aufsichtsbehörde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie E (Eilbedürftig) gemeldet.
Fachleute des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben vorsorglich zur Beweissicherung Boden- und Bewuchsproben in der Umgebung der Betriebsstätte genommen.
Die maximal zulässige Ableitung für das Kalenderjahr 2024 wird voraussichtlich unterschritten und damit der Grenzwert von 0,3 Millisievert effektiver Dosis im Kalenderjahr für Einzelpersonen der Bevölkerung eingehalten.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat veranlasst, dass die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH die Produktionsprozesse in allen Arbeitsbereichen, deren Abluft über Kamin 4 geführt wird, untersucht und daraus gegebenenfalls resultierende Optimierungsmaßnahmen bezüglich der Ableitungen radioaktiver Stoffe darlegt.