Linke im Bundestag fragt nach: Sicherheitsabbau im geplanten Atommülllager Schacht Konrad?
Kommt es zu einer Absenkung der Sicherheitsstandards bei dem immer noch im Bau befindlichen Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall im Schacht Konrad? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Victor Perlin, Mitglied der Linken-Gruppe, die Bundesregierung befragt, nachdem die Entsorgungskommission in einem Papier verschiedene „Anpassungen“ vorgeschlagen hatte. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet. Bislang könnte in Konrad kein Atommüll eingelagert werden, selbst wenn das alte Eisenbergwerk nach immer neuen Verzögerungen in Betrieb gehen würde. Der Grund: Die radioaktiven Behälter können die Anforderungen der sogenannten „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE)“ bisher nicht erfüllen. Die GwE ist Bestandteil der Genehmigung für das geplante Endlager in Salzgitter, dem Planfeststellungsbeschluss.
- Kein Atommüll für Schacht Konrad: „Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ nicht anwendbar – Inbetriebnahme nur mit Schönrechnen?
- Die AG Schacht Konrad hatte auf den Hinweis zur ESK-Stellungnahme mit einer PM reagiert: Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz (siehe auch unten im Wortlaut)
Die Serie von Problemen um den Ausbau und die Sicherheit des in einem alten Eisenbergwerk laufenden Arbeiten für ein unterirdisches Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abälle in Salzgitter reißen nicht ab. Erst vor wenigen Tagen hatten Umweltverbände gemeinsam mit Kommunen, Gewerkschaften und anderen Organisationen die Klage gegen die Inbetriebnahme von Konrad auf den Weg gebracht, weil schon bislang massive Bedenken vorliegen, dass die Sicherheit in Konrad nicht ausreichend ist.
- Siehe auch hier: Schacht KONRAD: Klage aus guten Gründen – Fachliche Aktualität auf Höhe der Zeit muss auch für Schacht Konrad gelten! (Siehe unten im Wortlaut)
- Alles zum Thema Schacht Konrad auf umweltFAIRaendern.de
Zwar sind die Probleme mit der GwE schon länger bekannt, aber erst jetzt wird mit der Stellungnahme des Beratungsgremiums des Bundesumweltministeriums, der Entsorgungskommission deutlich, wie grundsätzlich das Problem ist: Derzeit könnte kein einziges Atommüllfass eingelagert werden, weil die strahlenden Behälter die Anforderungen nicht erfüllen können. Daher schlägt die ESK Anpassungen vor.
Der linke Bundestagsabgeordnete Victor Perli, der aus dem Atomerbe-Eck ASSE/Konrad stammt hat vor diesem Hintergrund die Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage mitzuteilen, „welche Position bezieht sie (die Bundesregierung) insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards“ bezieht. umweltFAIRaendern dokumentiert gleich unten die Frage des Abgeordneten und die Antwort von Dr. Jan-Niclas Gesenhues, dem Parlamentarischer Staatssekretär (Mitglied des Deutschen Bundestages) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
- Die Fragen des MdB Pauli und die Antworten sind hier auf dem Servern des Bundestags online. (Frage 89, Siehe vollständig auch gleich unten)
Zweifel daran, dass ausreichend Konservativitäten hinsichtlich der Sicherheitspuffer und Raum für andere „Anpassungen“ vorhanden sind, hat die AG Schacht Konrad bereits formuliert (siehe oben). Erhöhte Schutzanforderungen, die im Laufe der Jahre zum Thema Wasser eingeführt wurden, würden nun die Einlagerung blockieren. Daher müsste Korrekturen in den Berechnungsmodellen kommen, heißt es von Seiten der ESK und der Bundesregierung:
Frage 12/456
„Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Entsorgungskommission (ESK), wonach sämtliche für das geplante Endlager Schacht Konrad vorgesehenen Atommüll-Abfallgebinde die rechtlichen Anforderungen aus Endlagerungsbedingungen und wasserrechtlichen
Regelwerken nicht erfüllen und damit nicht eingelagert werden können bzw. „mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Stellungnahme_BEKO_ESK118_24102024.pdf, S. 7), und welche Position bezieht sie insbesondere zur in der Stellungnahme geforderten Absenkung der sicherheitsrelevanten und wasserrechtlichen Standards (vgl. ebd. S. 8 und 12 sowie www.ag-schacht-konrad.de/news/newsuebersicht/schacht-konradentsorgungskommission-fordert-missachtung-von-grund-und-trinkwasserschutz-1)?“
Antwort Dr. Jan-Niclas Gesenhues
„Der im Jahr 2002 erteilte Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers Konrad enthält im Anhang 4 die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (GwE) zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen.
Diese GwE beschreibt neben dem radioaktiven Inventar auch die zulässigen nichtradioaktiven Stoffe und deren Massen entsprechend der Grundwasserverordnung bzw. des Niedersächsischen Wassergesetzes. Zur Umsetzung der Anforderungen der GwE wurde eine grundsätzliche Vorgehensweise ausgearbeitet und in einem Projektbericht festgehalten. Die wasserrechtliche Aufsicht hat dieser Vorgehensweise am 15. März 2011 zugestimmt. In dem Projektbericht ist u. a. festgehalten, dass bei Änderungen relevanter Grenz-
werte (wie z. B. in der Grundwasserverordnung oder Trinkwasserverordnung) diese Änderungen unmittelbar berücksichtigt werden müssen.
Dass die betreffenden Abfallgebinde derzeit noch nicht die Einlagerungsvoraussetzungen erfüllen, liegt darin begründet, dass der Großteil der zur stofflichen Beschreibung der Abfallgebinde nach dem Projektbericht erforderlichen Stofflisteneinträge infolge von Änderungen in der Trinkwasserverordnung derzeit gesperrt ist. Die Arbeiten zur (Wieder-)Freigabe der Stofflisteneinträge dauern an. Neben den Arbeiten an den einzelnen Stofflisteneinträgen prüft die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auch weitergehende Verbesserungsmöglichkeiten in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anforderungen aus den Endlagerungsbedingungen oder wasserrechtlichen Regelwerken nicht erfüllt werden.
Die Entsorgungskommission (ESK) hat aufgrund einer Eigenbefassung eine Stellungnahme zu „fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinden für das Endlager Konrad“ erarbeitet. Sie empfiehlt in der in Bezug genommenen Stellungnahme, das aus Sicht der ESK stark vereinfachende Modell, welches dem eingangs genannten Projektbericht zugrunde liegt, unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik zu überprüfen und bestehende Konservativitäten zu quantifizieren und zu bewerten. Weiterhin empfiehlt die ESK in ebendieser Stellungnahme, Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Zustimmung der wasserrechtlichen Aufsicht auf ihre Anwendbarkeit auf das Endlager Konrad zu überprüfen. Sofern diese Änderungen wasserrechtlicher Grenzwerte angewendet werden müssen, sind sie nach Auffassung der ESK dahingehend zu überprüfen, ob sie durch die quantifizierten Konservativitäten sicher abgedeckt sind.
Eine Forderung nach einer Absenkung sicherheitsrelevanter und wasserrechtlicher Standards vermag die Bundesregierung in dieser Empfehlung nicht zu erkennen.“
Dokumenation der PM der AG Schacht Konrad:
Schacht KONRAD: Entsorgungskommission fordert Missachtung von Grund- und Trinkwasserschutz
(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“
So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.
„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“
Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.
Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123
Schacht KONRAD: Klage aus guten Gründen
Fachliche Aktualität auf Höhe der Zeit muss auch für Schacht Konrad gelten!
(Presseerklärung 09.01.2025) Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen haben fristgerecht die Begründung für ihre Klage auf Rücknahme der Genehmigung von Schacht KONRAD als Atommülllager beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht.
Dazu erklären die Klägerinnen, Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftrage des NABU-Landesverbandes Niedersachsen: „Ein Endlager darf nur in Betrieb gehen, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies ist bei Schacht KONRAD nicht der Fall. Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich. Für alle anderen potenziellen Endlagerstätten für radioaktive Abfälle gelten die 2020 verabschiedeten Endlager-Sicherheitsanforderungen und die werden – wie vom Umweltministerium Niedersachsen in seinem Bescheid bestätigt – von Schacht KONRAD nicht eingehalten. Deshalb klagen wir auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses.“
Rechtsanwältin Dr. Michéle John erklärt dazu aus juristischer Sicht: „Nach unserer Auffassung liegen die Voraussetzungen für den Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses vor, denn es sind nachträglich neue Tatsachen eingetreten, die diesen rechtfertigen. Dazu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bestimmte vorhandene und berücksichtigte Tatsachen nunmehr allgemein anders bewerten oder zu bewerten haben. Dazu gehört ein neuer Stand von Wissenschaft und Technik beispielsweise bei der systematischen Szenarienanalyse, den neuen Dosiskoeffizienten und dem notwendigen einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG). Es bleibt auch dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss seinerzeit auf Grundlage einer völlig unzureichenden Datengrundlage ergangen ist.“
Für das Bündnis gegen Schacht KONRAD, das von der IG Metall Salzgitter-Peine, dem Landvolk Braunschweiger Land, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und der Stadt Salzgitter getragen wird, erklärt Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Die Anforderungen an die Sicherheit und den Langzeitsicherheitsnachweis müssen für alle schwach und mittelradioaktiven Abfälle gleich sein, ob sie nun in Schacht KONRAD eingelagert werden sollen oder an einem anderen Standort. Die derzeitige Ungleichbehandlung führt zu deutlich weniger Sicherheit am Standort KONRAD. Das kann nicht richtig sein. Das kann weder richtig noch rechtskonform sein und ist den Menschen in unserer Region auch nicht vermittelbar. Das sklavische Festhalten an einem offensichtlich nicht den heutigen Anforderungen entsprechenden überalterten Planfeststellungsbeschluss untergräbt zusätzlich das Vertrauen der Menschen in unserer Region in die verantwortlichen Entscheidungsträger. Deshalb muss die Genehmigung aufgehoben werden.“
Klagebegründung im Wortlaut (Server AG SK) und direkt auch ier als PDF.