Haushaltsentwurf Bundesumweltministerium – Mehr als die Hälfte für Atommüllkosten

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor. Der neue SPD-Umweltminister Carsten Schneider hat den Entwurf gestern im Plenum vorgestellt. Dabei betonte er neben der hohen Bedeutung des „Klimawandel als größte soziale Frage des 21. Jahrhunderts“ die enorm hohen Kosten aus dem nuklearen Erbe der Atomenergienutzung. Von einem Gesamt-Etat in Höhe von rund 2,69 Milliarden Euro würden insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle benötigt. Das ist der größte Posten im Etat des Bundesumweltministeriums.
Schneider betonte, dass der Atomausstieg auch deshalb richtige Weg war. In der anschließenden Debatte sprachen Mareike Hermeier (Linksfraktion, NRW) die geplanten unnötigen Atomtransporte von Jülich (und Garching) nach Ahaus an und Julia Verlinden (Grüne, NDS) die drohende Genehmigung einer russischen Beteiligung bei der Uranfabrik in Lingen.
Wichtig zu wissen ist: Weitere Kosten für den Umgang mit dem atomaren Erbe sind außerdem beim Bundesforschungsministerium und beim Finanzministerium angesiedelt.
Das Forschungsministerium ist für sämtliche Nuklear-Anlagen und Abfälle aus der staatlichen Atomforschung vergangener Jahrzehnte verantwortlich. Auch hierfür sind hohe Milliarden-Beträge bereitzustellen.
Das Finanzministerium ist aufgrund der Einigungsverträge zuständig für die Atomanlagen der DDR. Dazu gehört z.B. auch der Rückbau und die Atommülllagerung des ehemaligen AKWs Greifswald. Erst vor wenigen Tagen hat es hier neue Hiobsbotschaften über die explodierenden Kosten gegeben. Siehe hier und hier. Inzwischen werden die Kosten auf 10 Mrd. Euro oder höher veranschlagt.
- Die Kosten der Atomenergie im Haushalt der Bundesrepublik Deutschland 2022
- Ein Teil der Kosten für die Atommülllagerung übernimmt der sogenannte Kenfo. Ein Fonds, der aus Mitteln der Atomkonzerne unter staatlicher Obhut versucht, die Kosten zu finanzieren. Die von vielen als zu geringe bezeichneten Einlagen der Atomkonzerne in diesen Fonds, haben den Unternehmen die Pflicht zur Nachzahlung abgenommen. Grüne, SPD und CDU (und FDP?) hatten 2017 diesen Fonds etabliert und für die einmalige Einlage von rund 24 Mrd. Euro die Konzerne von weiterer Haftung befreit. Kenfo auf umweltFAIRaendern.
Auf der Homepage des Bundestags ist unter anderem zu lesen: „Angesichts der Aussicht auf das vierte Dürrejahr seit 2018 hat sich Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zur Bekämpfung des Klimawandels bekannt. „Der Klimawandel ist die größte soziale Frage des 21. Jahrhunderts“, sagte der Minister in der Debatte über den Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, mit dem sich der Bundestag am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Beratung gut eineinhalb Stunden lang befasst hat.
Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2025 (21/500) enthält Ausgaben von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro im Vorjahr. Schneider plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro im Jahr 2024. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 11. Juli, andauernden Beratungen aller Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Minister: Stehe für konsequente, soziale Klimaschutzpolitik
Schneider erklärte, er stehe deshalb für eine „konsequente, soziale Klimaschutzpolitik“. Bis 2045 wolle Deutschland klimaneutral sein. Die Bundesregierung bleibe bei ihren, wie auch den europäischen Klimazielen, betonte der SPD-Politiker. Noch in diesem Jahr werde er ein neues Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen vorlegen. Mit Geldern aus dem Budget seines Hauses unterstütze er Klimaschutz und Klimaanpassung – etwa in Form der Begrünung von Hausdächern und -fassaden oder durch Entsiegelung. Seit 2020 seien mehr als 500 Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ mit mehr als 73 Millionen Euro gefördert worden.
Schneider unterstrich die Bedeutung der Energiewende – und den Ausstieg aus der Atomenergie. Wie richtig dieser gewesen sei, zeige allein ein Blick in den Haushalt seines Ressorts: 1,4 Milliarden Euro flössen in die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle, das sei der größte Posten des Einzelplans. Akzente für Klimaschutz- und Naturschutz setze sein Haus insbesondere mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das die schwarz-rote Bundesregierung fortsetzen und damit unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, den Umbau von Wäldern sowie die Pflanzung von Stadtbäumen mit insgesamt 580 Millionen Euro im laufenden Jahr fördern wolle. “
Natürlich finden sich auf der genannten Seite des Bundestags auch die Videos der Debatte zur Einbringung des Umwelt-Etats in den Bundestag sowie einige weitere Zusammenfassungen zu den Reden der Fraktionen.
Zum Haushaltsentwurf insgesamt heißt es auf der Seite:
„Umweltschutz und Klimawandel
Für Investitionen sollen knapp 1,65 Milliarden Euro bereitstehen; 2024 waren 1,37 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2046, die im Haushalt 2025 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 2,3 Milliarden Euro. Obwohl Carsten Schneider, anders als seine Vorgängerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), als Umweltminister zwar wieder zuständig ist für den Klimaschutz und nicht mehr für den Verbraucherschutz, spiegelt der Einzelplan 16 des Haushaltsentwurfs 2025 diesen veränderten Ressortzuschnitt noch nicht wider. Ausgewiesen wird hier nicht das Budget für Klimaschutz, sondern das für den Verbraucherschutz.
Für den Umweltschutz sollen 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant (2024: 41,07 Millionen Euro). Damit stellt die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel einen Schwerpunkt dar. Für das Sofortprogramm Munitionsaltlasten sind im Rahmen des nationalen Meeresschutzes 24 Millionen Euro eingeplant, neun Millionen Euro weniger als 2024. Allerdings steht noch ein Großteil der Gelder (29,65 Millionen Euro) als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung.
Für den internationalen Umweltschutz, den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere, sollen wie schon im Vorjahr 20 Millionen Euro eingesetzt werden können. Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro).
Radioaktive Abfälle und nukleare Sicherheit
Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro). In Höhe von rund 80,35 Millionen stehen restliche Gelder aus dem Jahr 2024 zur Verfügung.
Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro). Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind im Budget des Umweltministeriums 131,47 Millionen Euro im laufenden Jahr vorgesehen – etwas weniger als 2024, als 137,95 Millionen zur Verfügung standen.
Naturschutz und Verbraucherschutz
Der Naturschutz soll 2025 insgesamt 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Vorjahr. Schwerpunkt hier sind die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den in diesem Jahr 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. (2024: 108 Millionen). Sechs Millionen Euro stehen als Rest aus dem Vorjahr zur Verfügung.
Für Maßnahmen des Meeresschutzes sind 60 Millionen Euro eingeplant. Diese Gelder stammen aus Zahlungen der sogenannten Meeresschutzkomponente gemäß des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Darin ist vorgeschrieben, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Offshore-Gebieten zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden sollen.
Die Ausgaben für die Verbraucherpolitik sollen sich 2025 auf 41,06 Millionen belaufen (2024: 40,38 Millionen). Größter Posten hier sind die Zuschüsse für die Vertretung der Verbraucher, den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in Höhe von 26,4 Millionen Euro (2024: 26,37 Millionen).
Nachgeordnete Behörden
Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (sas/hau/08.07.2025)“