Unverantwortliche Atomenergie: AKW-Betreiber Hamm meldet Insolvenz – Wer zahlt die Milliarden-Euro-Zeche?

Der Betreiber des seit Jahren stillgelegten Hochtemperatur-Reaktors in Hamm-Uentrop (NRW) hat Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte die „Hochtemperatur-Kernkraftwerk Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)“ (HKG) per Gerichtsverfahren versucht, die Stilllegungs- und Rückbaukosten des in den 1980er Jahren havarierten Atommeilers auf das Bundesland NRW abzuwälzen und war damit gescheitert. Es geht dabei um Kosten, die offiziell bei rund 750 Mio. Euro veranschlagt werden, die aber ohne Probleme auch die Milliarden-Euro-Grenze überschreiten können. Hinter der GmbH stehen die Energieriesen RWE und Preußen Elektra, die nun die Kosten auf die Steuerzahler:innen abwälzen wollen, nachdem schon der Betrieb wirtschaftlich ein Desaster war. In kleinerem Umfang sind an der GmbH aber auch die NRW-Städte Bielefeld, Aachen, Hagen und Wuppertal beteiligt, die für die Kosten grade stehen müssten.

Über die Betreibergesellschaft berichtet „energiefirmen„:  „RWE Power, Eon-Tochter Preussen Elektra und kommunale Energieversorger betroffen – Die Betreibergesellschaft des THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Hauptanteilseignerin ist die RWE Power AG mit rd. 39 Prozent, gefolgt von der Eon Tochter Preussen Elektra (ca. 39%) sowie der Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV) mit rd. 22 Prozent. Die AGV ist ein Zusammenschluss von kommunalen Energieversorgern, darunter u.a. die Stadtwerke Bielefeld, Stadtwerke Hagen, Stadtwerke Aachen und die Stadtwerke Wuppertal (WSW).“ Außerdem werden auf der Betreiberseite THTR auch Dortmund und Bremen genannt.

Aktuell berichtet u.a. die Wirtschaftswoche jetzt zu der Insolvenz der HKG und schreibt: „Die HKG-Gesellschafter sehen sich nicht in der Pflicht, einzuspringen. „Die Gesellschafter der HKG sind über die bereits geleisteten Beiträge hinaus nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet“, heißt es dazu etwa vom Energiekonzern RWE. HKG-Geschäftsführer Dannert verweist wiederum auf den Bund und das Land NRW: Man habe nichts unversucht gelassen, durch Verhandlungen mit den Rahmenvertragsparteien eine Insolvenzanmeldung zu vermeiden. „Da diese Gespräche jedoch bislang ohne Ergebnis geblieben sind, ist es nun Sache der für die Kernenergie zuständigen Behörden beim Bund und im Land NRW, die weitere Abwicklung zu organisieren“, so Dannert.“

Update 06102025 – auf Telepolis wird über die Kosten berichtet, die für den Bau des THTR entstanden: „Die Baukosten von insgesamt 2.045 Millionen Euro für den THTR-300 wurden maßgeblich vom Steuerzahler finanziert. Mit 1.284 Millionen Euro war der Bund und mit 233 Millionen Euro war das Land NRW beteiligt, während sich der Anteil der Betreibergesellschaft auf 167 Millionen Euro beschränkte und die Hersteller 100 Millionen Euro zu den Baukosten beitrugen. 261 Millionen Euro wurden über Darlehen finanziert.“

Und Telepolis erwähnt auch einen wichtigen Aspekt, der für den Bau dieser Reaktorlinie damals sehr wichtig war. „Der Hochtemperaturreaktor war eine Weiterentwicklung der militärischen Graphitreaktoren zur Plutoniumerzeugung, und in den Brennelementkugeln war offensichtlich auch auf 93 Prozent angereichertes, waffenfähiges und leicht abtrennbares Material enthalten. Mit der Technik des Hochtemperaturreaktors wollte sich die damalige Bundesregierung wohl auch die Zugriffsmöglichkeit auf waffenfähiges Material erhalten.“ In dem Artikel wird auch darauf hingewiesen, dass die deutschen Pläne zu heftigen Auseinandersetzungen mit den USA führten. Dabei spielten auch die deutschen Deals mit Brasilien eine wichtige Rolle. Bezogen auf den THTR schreibt Christoph Jehle auf Telepolis: „Die Lieferungen von hochangereichertem Uran für Hochtemperaturreaktoren wurden allerdings im Jahre 1977 von US-Präsident Jimmy Carter wegen der erhöhten Proliferationsgefahr bei diesem Brennstoff gestoppt“.

Neuordnung Entsorgung 2017 – AKW Betreiber zahlen Rückbau – Staat übernimmt Atommüll-Entsorgung

Für Stilllegung und Rückbau der alten Atommeiler sind in Deutschland die ehemaligen AKW-Betreiber zuständig. Aus den über die Jahre des Betriebs gebildeten steuerfreien ! Rückstellungen werden die Kosten des Rückbaus, der meist deutlich über zehn Jahre dauert, finanziert. Nach dem Atomausstieg in Folge der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Jahr 2017 einen „Neuordnung der nuklearen Entsorgung“ beschlossen, weil schon damals die Atomkonzerne „drohten“, sich Arm zu rechnen, um sich nach den fetten Jahren mit großen Atomstromgewinnen von den Kosten der Atommüll-Entsorgung zu drücken.

Darauf hatte die damalige Bundesregierung die Atomkonzerne zwar für die Kosten zum Rückbau der Atommeiler weiterhin in der Pflicht belassen, ihnen aber die Kosten für die dann erforderliche langfristige Lagerung aller Atomabfälle gegen eine einmalige Zahlung von rund 24 Mrd. Euro abgenommen. Damit sind die Atomkonzerne seit 2017 per Gesetz und mit einem zusätzlichen Vertrag von der weiteren Haftung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlastet und die Steuerzahler:innen in der Verantwortung. CDU/CSU und SPD sowie FDP und Grünen hatten dem damals im Bundestag zugestimmt.

Damit blieb aber grundsätzlich das Risiko bestehen, dass die jeweiligen AKW-Betreiber weiterhin die Möglichkeit hatten und haben, sich im Zweifelsfall von der Verantwortung für die Finanzierung für Stilllegung und Rückbau zu verabschieden.

Aus den rund 24 Mrd. Euro der Atomkonzerne für den Atommüll wurde der im staatlichen Besitz befindliche Kerntechnische Entsorgungsfond KENFO gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die von den Atomkonzernen eingezahlten Beträge künftig derart anzulegen, dass damit die langfristigen Kosten der Atommüll-Entsorgung bezahlt werden können.

Welt-Nuklear-Industrie-Status-Report 2025 veröffentlicht – wissenschaftliche Fakten statt Behauptungen

Wo viele behaupten, schwadronieren oder einfach nur plappern, liefert ein Bericht Fakten, Knowhow, Zahlen und Daten: Der neue 589 Seiten starke Jahresbericht „World Nuclear Industry Status Report“ (WNISR) ist jetzt in Rom veröffentlicht worden. Seit Jahren wird der unter maßgeblicher Regie von Mycle Schneider herausgegebene unabhängige Bericht von vielen Fachleuten mit großem Aufwand und vielseitiger Expertise recherchiert und publiziert. Während in vielen Medien von einem neuen nuklearen Mega-Hype in allen Länder außer Deutschland berichtet wird, zeigt der Report in aller Nüchternheit auf Basis technischer und ökonomischer Grundlagen auf, dass es mit einer weltweiten Renaissance der Atomenergie nicht weit her.

Dokumentation: Von der Homepage des „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ 

Global Launch des World Nuclear Industry Status Report 2025 in Rom

Pressemitteilung, Stand: 16.09.2025

Am 22. September wird in Rom bei einem Global Launch die 2025er Ausgabe des World Nuclear Industry Status Report (WNISR) vorgestellt. In der italienischen Hauptstadt steht Herausgeber Mycle Schneider nach Brüssel (WNISR 2023) und Wien (WNISR 2024) der internationalen Presse sowie den deutschsprachigen Korrespondent:innen fachkundig zur Verfügung, um Fragen zur aktuellen Lage und den Aussichten der internationalen Atomindustrie zu beantworten.

Umfangreiches Referenzwerk zu den Fragen der Atomkraft

Wo werden Atomkraftwerke gebaut und wo welche außer Dienst gestellt? Welche Mittel werden für neue Reaktormodelle bereitgestellt? Wie sind die zeitlichen, finanziellen Perspektiven? Antworten auf die vielen Fragen rund um die Atomkraft ermöglichen solide recherchierte Fakten, weltweit zusammengetragen und einmal jährlich übersichtlich aufbereitet – in dieser Tradition steht der WNISR.

Dem WNISR-Team ist es auch in diesem Jahr gelungen, ein umfangreiches Referenzwerk zur Atomkraftpolitik und -programmen zusammenzustellen. Der Jahresbericht wird von einem internationalen Expert:innen-Team erstellt, das an Universitäten und Thinktanks in Österreich, Kanada, Frankreich, Deutschland, Japan, Norwegen, Singapur, Südafrika, Südkorea, der Türkei und den USA tätig ist. Es handelt sich um eine umfassende, transparente Datensammlung und -analyse zu Planung, Bau, Betrieb und Stilllegung von Atomkraftwerken weltweit.

Der aktuelle Bericht behandelt wirtschaftliche sowie technische Aspekte und beschäftigt sich eingehend mit Themen wie den Small Modular Reactors (SMR), dem Status in Fukushima oder dem Stand der AKW-Stilllegungen. In einer Sonderanalyse geht es um die Systemkompatibilität von Atomkraft und Erneuerbaren Energien sowie der Frage, ob diese komplementär oder widersprüchlich zu bewerten sind.

Hintergrund zum World Nuclear Industry Status Report (WNISR)

Der WNISR erscheint seit 2007 jährlich in verschiedenen Formaten. Im Laufe der Jahre hat es sich zu einem Referenzwerk entwickelt, das wissenschaftlich unabhängig erarbeitet wird und Ankündigungen aus dem privatwirtschaftlichen Sektor kritisch hinterfragt.

Das BASE fördert die Studie finanziell, gemeinsam mit einer Reihe weiterer Institutionen. Für Fragen / Gespräche steht in Rom der BASE-Abteilungsleiter Forschung Jochen Ahlswede gern zur Verfügung.

Medien Briefing in Rom

Wann: 22. September 10.00 bis 12.30 Uhr, Wo: Europa Space, Akkreditierung: Journalist:innen vor Ort können sich über die Webseite des Kyoto Clubs anm-elden., Livestream: Streaming per YouTube-Kanal

Stadt Ahaus widerspricht: Atomtransportegenehmigung Garching – Ahaus derzeit nicht rechtskräftig

Während der BUND gegen die geplanten gefährlichen 152 Atomtransporte von Jülich nach Ahaus im Eilverfahren vor Gericht klagt, hat die Stadt Ahaus sich gegen einen solchen Weg entschieden. Wenige Tage nach den Kommunalwahlen in NRW teilt die Bürgermeisterin Karola Voß in einer Pressemeldung aber mit, dass sie gegen die ebenfalls geplanten zwei Atomtransporte mit jeweils fünf hoch radioaktiven und atomwaffenfähig angereicherten Uran-Brennelementen aus dem Forschungsreaktor München-Garching bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, dem BASE, Widerspruch eingereicht hat. Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen rufen für den 4. Oktober zu einer Demonstration nach Ahaus auf und bereiten Aktionen vor. Auch in München sind Proteste gegen die gefährlichen Atomtransporte in Vorbereitung. (Foto: Betreiber)

Hintergrund ist, dass BASE für die Transporte von Jülich nach Ahaus auf Antrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bzw. vom beauftragten Transportunternehmen Orano.NCS den Sofort-Vollzug genehmigt hat. Demgegenüber hatten die Betreiber des Garchinger-Reaktors, die Technische Universität (TU) München, einen solchen Antrag bisher nicht gestellt. Nach derzeitiger Rechtslage ist damit durch den Widerspruch der Stadt Ahaus für die aus München geplanten Atomtransporte eine aufschiebende Wirkung erreicht, bis das BASE über den Widerspruch entschieden hat oder ein noch zu stellender Antrag der TU auf Erteilung einer Genehmigung für den Sofort-Vollzug vom BASE genehmigt wird.

Dokumentation der PM der Stadt Ahaus:

19. September 2025

Stadt hat Prüfung abgeschlossen

Die Stadt Ahaus wird gegen die im August 2025 erteilte Transportgenehmigung für 152 Castoren der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Eine vorausgegangene intensive und anwaltlich begleitete Prüfung hatte ergeben, dass durch den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) genehmigten und etwa 190 Kilometer durch das Land Nordrhein-Westfalen führenden Transport von Jülich nach Ahaus abwehrfähige Rechte der Stadt wohl nicht rechtswidrig berührt werden.

Bürgermeisterin Karola Voß erklärt dazu: „Die Frage, ob die Transporte und anschließende Aufbewahrung in Ahaus erfolgen sollen, ist eine Frage, die politisch von Bund und Land verantwortet werden muss. Wir hätten uns, gerade mit Blick auf die weiter andauernde Endlager-Suche, eine andere Entscheidung und entsprechende Unterstützung gewünscht.“

Die Stadt hatte sich gegen die, neben der Transportgenehmigung erforderlichen und 2016 erteilten, Aufbewahrungsgenehmigung bereits gerichtlich zur Wehr gesetzt. Diese Genehmigung gestattet der Betreiberin des Zwischenlagers Ahaus die Lagerung der 152 Behältern des Typs Castor THTR/AVR. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im Dezember letzten Jahres die dagegen gerichteten Klagen rechtskräftig abgewiesen.

Rechtsbehelfsverfahren bezüglich FRM II-Castoren

Zeitgleich mit der Transportgenehmigung für die Jülich-Castoren hatte das BASE im August 2025 zudem zwei Genehmigungen (Aufbewahrungs- und Transportgenehmigung) für Castoren des Typs MTR 3 aus der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München erteilt. Diesbezüglich hat die Stadt Ahaus Widerspruchsverfahren beim BASE eingeleitet. Akteneinsichtnahmen und Prüfungen stehen hier aus. Diese Widerspruchsverfahren haben aufschiebende Wirkung. Transport und Einlagerung dürfen bis zur Entscheidung nicht erfolgen.

Von der Seite der BI Ahaus:

Bundes-Atommüll- und Umweltministerium: Die Kosten des Atommülls – Haushalt 2025 beschlossen

(Update 21092025) Der Haushalt 2025 für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist in dieser Woche beschlossen worden. Mehr als die Hälfte der Aufgaben und Ausgaben im dem Ministerium befassen sich inzwischen mit den atomaren Hinterlassenschaften. Tendenz steigend, denn viele der Projekte verzögern sich und brauchen zur Umsetzung deutlich länger. Auch der neue Bundesumweltminister Schneider hatte auf diese Problematik bei der Einbringung des Entwurfs in den Bundestag bereits hingewiesen.

Wichtig zu wissen: Weitere hohe Millionenbeträge werden Jahr für Jahr auch beim Bundesforschungsministerium für die Stilllegung und Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen „notiert“. Also z.B. für die ehemaligen Atomforschungszentren in Karlsruhe, Jülich, Geesthacht und anderen Ort. (Außerdem wohl auch für den Forschungsreaktor Garching.) So werden die genehmiten Atomtransporte aus Jülich nach Ahaus nicht vom BMU, sondern vom Bundesforschungsministerium „bezahlt“.

Zusätzlich werden Rückbau und Stilllegungen der ehemaligen Atomanlagen der DDR (Greifswald, Rheinsberg…) beim Bundesfinanzministerium verwaltet bzw. finanziert. Im Bundeshaushalt fehlen insgesamt Angaben dazu, wie hoch die Summe des nuklearen Erbes bisher und in der Zukunft noch sein werden.

(Update: 21092025) Zu ergänzen wären außerdem die Kosten für die Sanierung des Uranbergbaus der ehemaligen DDR in Thüringen und Sachsen unter dem Dach der Wismut AG. Dort wurde jahrzehntelange Uran vor allem für den Einsatz in der Sowjetunion abgebaut, auch für die Nutzung im militärischen Atomprogramm. Die radiologischen Hinterlassenschaften dieser Umweltzerstörung mit massiven gesundheitlichen Risiken wurden und werden mit hohen Kosten „aufgeräumt“ und „saniert“. Obwohl es sich eigentlich um radioaktive Abfälle handelt, gilt hier allerdings nicht das Atomgesetz als Maßstab für den Umgang. Diese Kosten werden beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (PDF) verwaltet.

Beim BMWE ist zu lesen: „Die Kosten der Sanierung einschließlich der Langzeitaufgaben im Betrachtungszeitraum bis 2050 betragen ca. 9 Milliarden Euro. Bis Ende 2023 wurden insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro, davon 7,2 Milliarden Euro Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt und 0,3 Milliarden Euro von Wismut erwirtschaftete Einnahmen ausgegeben. Im Jahr 2024 stehen der Wismut GmbH Zuwendungen in Höhe von 137 Millionen Euro zur Verfügung.“

Finanzierung aus Steuermitteln und aus dem KENFO.

Während ein Teil der Kosten von dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) z.b. für den sich immer wieder verzögernden Schacht Konrad finanziert werden, sind z.B. die Kosten für die Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in der ASSE und Morsleben allein von Steuerzahler:innen aufzubringen, obwohl auch dort große Mengen von Atommüll aus dem Betrieb von Atomkraftwerken lagert.

Der KENFO hat zuletzt in in einer PM (PDF):  „KENFO erzielt 9,4 Prozent Rendite in 2024 – Stiftungsergebnis steigt auf 409,8 Mio. EUR (+13,9%).

• 9,4% Wertzuwachs in 2024

• Steigerung des Stiftungsgewinns auf 409,8 Mio. Euro (Vorjahr 359,9 Mio. Euro)

• Auszahlung von bisher insgesamt 4,47 Mrd. Euro für die Zwischenlagerung und Endlagersuche der nuklearen Abfälle – davon 805 Mio. Euro netto im Jahr 2024

• 5-Jahres-Zwischenziel bei der Verringerung der CO2-Intensität bei Aktien und Anleihen von -20 Prozent mit -59 Prozent deutlich übertroffen“

Siehe außerdem:

Dokumentation der Debatte zur  zweiten Lesung des Haushalts 2025 für das Bundesumweltministerium hier von der Seite des Deutschen Bundestags. Dort auch die Hinweise zur 1. Lesung und die Beratungen. 

Geringfügige Änderungen im Umweltetat beschlossen

Umwelt

Der Bundestag hat am Dienstag, 16. September 2025, den Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung in der vom Haushaltsausschuss nur leicht abgeänderten Fassung angenommen. Zur Abstimmung lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/1062) vor. Für den geänderten Etatentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Der Einzelplan 16 enthält Ausgaben in Höhe von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro in 2024. Im Verlauf der Haushaltsberatungen kam es zu keinen nennenswerten Änderungen im Umwelt-Etat. Während die Haushalts- und Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in der abschließenden Debatte sich zufrieden mit dem Ausgang der Beratungen über den Umwelt-Etat zeigten, kam von der Opposition harsche Kritik.

AfD moniert „Verschwendung“ von Geldern

So warf der AfD-Abgeordnete Georg Schroeter Union und SPD „Geldverschwendung“ vor. Angesichts der „gigantischen Neuverschuldung“ müssten endlich Einsparungen erfolgen, forderte er. Als Beispiel für unnötige Investitionen im Umwelt-Etat führte er unter anderem die eingeplanten elf Millionen Euro für den Export von Umweltinfrastruktur an.

Auch empfahl Schroeter etwa bei der Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen und der „in ihrer jetzigen Form höchst überflüssigen Endlagersuche“ zu sparen. Gut eine Milliarde pro Jahr gebe das Umweltministerium bislang für „nichts aus“, so der Abgeordnete. Die Förderung von Nicht-Regierungsorganisationen nannte der AfD-Politiker „Schutzgeldzahlungen für die rot-grüne Klientel“.

Grüne: Möglichkeiten des Sondervermögens ungenutzt

Als zu gering wiederum kritisierte Claudia Müller (Bündnis/Die Grünen) die Ausgaben für Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Regierung und Koalitionsfraktionen nutzten die finanziellen Möglichkeiten des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SIK) nicht. Der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Bergung von Meeresmunition und das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ habe ihre Fraktion im parlamentarischen Verfahren zugestimmt – doch es handele sich hierbei nur um „kleinste Korrekturen“, bemängelte Müller, die den Herausforderungen nicht gerecht würden.

Der Bundesnaturschutzfonds werde nicht aufgestockt, die Gelder für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zusätzlich zur Verfügung stehen, ab 2027 gekürzt. Es sei zu befürchten, „dass Haushaltslöcher auf Kosten Ihres Etats gestopft werden“, sagte die Abgeordnete direkt an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gewandt, der in der Debatte zwar nicht das Wort ergriff, aber sie auf der Regierungsbank verfolgte.

Linke: Haushalt ist eine „Bankrotterklärung“

Auch Mareike Hermeier (Die Linke) hielt Schwarz-Rot vor, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz nicht ernst genug zu nehmen: Die Welt erlebe das „größte Artensterben seit den Dinosauriern“, Wälder stünden in Flammen, Flüsse trockneten aus und Insekten verschwänden, aber beim Naturschutz gebe es im Haushalt nur „Stillstand“. Die Aufstockungen hier fielen angesichts des Ernsts der Lage fielen viel zu gering aus, so Hermeier.

Und beim Umweltschutz werde noch dazu gekürzt, während „Milliarden in die Verwaltung von Atommüll“ flössen, ohne dass es dafür eine nachvollziehbare Finanzplanung gebe. Der Haushalt sei eine „Bankrotterklärung“, so das Fazit der Abgeordneten.

SPD betont zusätzliche KTF-Mittel für Klimaschutz

Zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen über den Umwelt-Etat zeigten sich dagegen die Haushaltspolitiker der Koalitionsfraktionen: So gestand Bettina Hagedorn (SPD) zwar ein, dass mehr als die Hälfte der für das Umwelt-Ressort zur Verfügung stehenden 2,69 Milliarden Euro für die Kosten der Lagerung von radioaktivem Abfall verwendet werden müssten. Das sei „bitter“, aber man übernehme die Verantwortung: „Wir löffeln hier die Suppe aus, die in der Vergangenheit angerührt wurde“, so Hagedorn.

Als „gute Nachricht“ wertete die SPD-Abgeordnete es jedoch, dass im laufenden Jahr über den Kernhaushalt hinaus 1,1 Milliarden aus dem KTF für den natürlichen Klimaschutz wie etwa den Schutz und die Vernässung von Mooren bereits stünden. Das sei eine ebenso wichtige Investition in die Zukunft wie die in den Meeresschutz. In der letzten Legislaturperiode sei die Bergung von Weltkriegsmunition aus Nord- und Ostsee bereits mit 100 Millionen Euro angeschoben worden, jetzt würden die Mittel in Höhe von 95 Millionen Euro bis 2029 verstetigt.

Union verweist auf Ausgaben „mit umweltverbessernder Wirkung“

Uwe Feiler (CDU/CSU) sprach von einem „soliden Haushalt“, der Verantwortung trage für Umwelt und nukleare Sicherheit. Die Investitionen stiegen „kräftig“. Wer meine, es werde zu wenig Geld für den Umweltschutz bereitgestellt, der solle doch einen Blick in den gesamten Bundeshaushalt werfen. Der Einzelplan 16 sei schließlich nur ein Teil.

Die Ausgaben mit umweltverbessernder Wirkung summierten sich im gesamten Haushalt auf fast 15 Milliarden Euro. Zusätzlich kämen 37 Milliarden aus dem KTF hinzu. Wer das nicht sehe, ignoriere die Fakten und „die Teilung einer Querschnittsaufgabe über viele Ressorts“, befand Feiler.

Umweltschutz und radioaktive Abfälle

Für den Umweltschutz sollen in diesem Jahr 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant. (2024: 41,07 Millionen Euro). Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro).

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro).

Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro)

Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Jahr 2024. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 131,47 Millionen Euro vorgesehen (2024: 137,95 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 41,06 Millionen Euro (2024: 40,39 Millionen Euro).

Nachgeordnete Behörden

Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (sas/hau/16.09.2025)

Atomtransporte durch Hamburg – Quartal 3 – 2025

Neunmal Atomtransporte über die Straßenwege, die mit Uran- oder anderen Kernbrennstoffen im direkten Zusammenhang mit der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung stehen sowie weitere 14 Transporte über den Hafen mit zum Teil sehr stark strahlenden radioaktiven Stoffen, wie z.B. kontaminierte Metallteile mit Cäsium-137/Cobalt-60. Insgesamt also 23 Atomtransporte, die im dritten Quartal 2025 zwischen dem 16. Juli bis zum 3. September über Hamburgs Hafen oder Straßen stattgefunden haben. Das ist das Ergebnis der aktuellen Nachfragen der beiden Abgeordneten Stephan Jersch und Kay Jäger von der Linksfraktion in der Bürgerschaft an den Hamburger Senat.

Die Atomtransporte stehen damit im Zusammenhang, dass die Uranfabriken in Deutschland, die AKW-Brennstoffe herstellen, vom Atomausstieg ausgeschlossen sind. Deutschland hat zwar seine AKWs wegen der Risiken und Kosten stillgelegt, aber ist mit den Standorten in Gronau und Lingen weiterhin im internationalen Uranhandel aktiv. Nur ein Teil der damit verbundenen Atomtransporte berührt das Hamburger Staatsgebiet. Unfälle vor allem mit dem chemisch-radiologisch gefährlichen Uranhexafluorid oder Cobalt hätten massive gesundheitliche und ökologische Folgen.

Eine der Nachfragen bezieht sich auf einen Atomtransport von der ANF Lingen nach Schweden für das dortige AKW Oskarshamn, der laut den Fragestellern nicht in der Liste der für die Genehmigungserteilung zuständigen Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aufgeführt ist. Da geht es um einen Transport von der AFN Lingen nach Schweden am 3.3.2025, teilte Hamburg mit. Tatsächlich führt das BASE einen Transport Östhammer/S (AKW Forsmark) an – verzeichnet aber keinen nach Oskarshamn. Die Behörde in Hamburg bestätigt seine Informationen mit den Angaben einer 48 Stunden Meldung. Hat dies offenbar aber nicht mit der zuständigen Atombehörde in Berlin geprüft, wo hier der Fehler ist.

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