Gegen hochgefährliche und unnötige Atomtransporte durch NRW: BUND zieht vor Gericht

Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber

Die zuständige Genehmigungsbehörde (BASE) für die geplanten Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus teilt mit: „Der BUND NRW e.V. hat am 08.09.2025 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.“ Das geht aus einer heute verbreiteten Meldung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Sicherheit BASE hervor. (Foto: Betreiber, aus diesem Atomreaktor stammt der Atommüll, der noch für tausende Jahre hoch radioaktiv und lebensgefährlich ist.)

Anti-Atom-Gruppen und Verbände mobilisieren weiterhin gegen diese geplanten Atomtransporte zu einer Demonstration am 4. Oktober in Ahaus. Selbst die Polizeigewerkschaft als diese Atomtransporte als unverhältnismäßig abgelehnt. Eigentlich sagt die Landesregierung in NRW, dass diese Atomtransporte „unnötig“ seien, bleibt aber tatenlos. Am Mittwoch sind die Atomtransporte sowohl in einem Ausschuss des Landtags NRW Thema, also auch im Umweltausschuss des Bundestags, wo die Linksfraktion einen Antrag eingebracht hat.

In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.

Hier die Meldung als Dokumentation:

BASE lehnt BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Beförderungsgenehmigung ab

Meldung

Stand: 09.09.2025

Das BASE hat am 02.09.2025 einen Antrag des BUND NRW e.V. auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung der AVR- Brennelemente von Jülich nach Ahaus abgelehnt. Das BASE ist – auch unter Berücksichtigung der Argumente des BUND NRW e.V. – zu dem Ergebnis gekommen, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND NRW e.V. an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung weiter Bestand hat.

Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, der Anordnung der Atomaufsicht NRW nachzukommen, das AVR-Behälterlager in Jülich unverzüglich zu räumen. Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.

Der BUND NRW e.V. hat am 08.09.2025 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.

Die Rechtmäßigkeit der Aufbewahrung der AVR-Brennelemente in Ahaus hatte das OVG NRW letztes Jahr rechtskräftig bestätigt.

Gleichzeitig hatte der BUND NRW e.V. Widerspruch gegen die Beförderungsgenehmigung erhoben, der aber aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das BASE keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Daher hindert der Widerspruch derzeit auch nicht die Durchführung der Transporte. Über den Widerspruch wird das BASE entschieden, sobald der BUND NRW e.V. ihn begründet hat.

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