Atomtransporte: Hochgerüste Panzerfahrzeuge gegen Nuklearterrorismus – Deutsche Tieflader noch in Entwicklung

Atomtransporte: Hochgerüste Panzerfahrzeuge gegen Nuklearterrorismus – Deutsche Tieflader noch in Entwicklung

Im Zusammenhang mit hochradioaktiven Atommüll oder gar atomwaffenfähigem Material arbeitet die Bundesrepublik an neuen gepanzerten Transportfahrzeugen für Straßentransporte. Diese Entwicklungen wurden notwendig, weil in den letzten Jahren Sicherheitsbehörden die Terrorrisiken nach oben korrigiert haben und Atomtransporte als Angriffsziel bewertet werden. Während Zugmaschinen schon zur Verfügung stehen, fehlt es aber mit Stand Herbst 2020 immer noch an den notwendigen gepanzerten Tiefladern, auf denen die brisante nukleare Fracht in speziellen Behältern verpackt, transportiert werden können. In den USA sind derartige neue Atomwaffen-Transporter jüngst sogar per Raketenbeschuss getestet worden. (Foto: Fahrzeuge von DAHER, in denen z.B. Uran-BE für Garching oder auch Plutonium aus Karlsruhe transportiert wurde.)

Die nuklearen Terrorrisiken sind in den letzten Jahren auch in Deutschland immer höher bewertet. Damit einher gehen zahlreiche geheime staatliche Schutzmaßnahmen. An den Zwischenlagern und den noch in Betrieb befindlichen AKWs sind zusätzliche Schutzmaßnahmen eingebaut worden. In Lubmin muss ein Zwischenlager neu gebaut werden, weil das alte Castorlager baulich nicht nachgerüstet werden kann. Doch verstärkte Schutzmaßnahmen sind nicht nur für stationäre Atomanlagen erforderlich. Auch bei jeglichen Arten von Atomtransporten mit Kernbrennstoffen oder insbesondere wenn es sich um atomwaffenfähiges Material handelt, sind die Anforderungen deutlich nach oben geschraubt. So war zuletzt der Transport von hochradioaktivem Atommüll per Schiff und Bahn von Sellafield in England ins hessische Biblis mit über 10.000 Sicherheitskräften geschützt worden.

Diese neuen Fahrzeuge würden beispielsweise für den Transport von verbrauchten Brennstoff aus dem Forschungsreaktor München-Garching ins Zwischenlager nach Ahaus benötig. Dieses Uran ist hochradioaktiv und atomwaffenfähig angereichert. Aber auch für Atomtransporte mit hochradioaktivem Müll aus der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich z.B. nach Ahaus wären derartige gepanzerte Fahrzeuge erforderlich. Galten noch bis 2016 Fahrzeuge mit einem Gewicht von rund 73 Tonnen (als Hinweis auf die Panzerung) für ausreichend, so wird nach den neuen Anforderungen ein solches Panzer-Fahrzeug immerhin knapp 130 Tonnen auf die Wagen bringen.

DIE LINKE im Bundestag hatte zu den Entwicklungen für diese Transportfahrzeuge zuletzt im Dezember 2020 kritische Nachfragen an die Bundesregierung gestellt. Dort heißt es laut Auskunft der Bundesregierung u.a. (siehe die Dokumentation unten): „Die Kosten für die drei benötigten Zugmaschinen beliefen sich auf rd. 2,9 Mio. € zuzüglich behördlicher Abnahmekosten. Zusätzlich zu den Zugmaschinen würden für den Transport Tieflader benötigt, deren Kosten derzeit noch nicht abgeschätzt werden könnten, da diese von dem noch zu genehmigenden Schutzkonzept abhingen.“ (Siehe hier bei Zdebel) Mit anderen Worten: Mit Stand Ende 2020 hat die Bundesrepublik die benötigten neuen Tieflader für derartige Atomtransporte noch gar nicht zur Verfügung, weil die noch in der Entwicklung sind.

Während in der Bundesrepublik noch an den Fahrzeugen und Trailern gearbeitet wird, haben in den USA bereits im Jahr 2020 sogar Test mit solchen Fahrzeugen, in denen auch Atomwaffen transportiert werden, stattgefunden. Ein Prototyp des sogenannten „Mobile Guardian Transporter“ ist demnach in einer Versuchsanordnung mit einer Rakete beschossen worden. Im Amtsdeutsch sprechen die Behörden von Maßnahmen gegen „Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD), die allesamt strickter Geheimhaltung unterliegen. (Foto: DAHER, dieses Fahrzeuge der Firma DAHER dienen dem Transport von Plutonium oder hochangereichertem frischen Uran, z.B. für den Nachschub von waffenfähig angereicherten Uran-Uranelementen aus Frankreich nach München-Garching.)

  • Alles zum Thema Atomforschungsreaktor Garching siehe hier.
  • Alles zum Thema nuklearer Terrorschutz und „Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD)

In einer Etat-Planung aus dem Jahr 2016 hat die NNSA (National Nuclear Security Administration) bis zum Jahr 2021 die Entwicklungskosten für die gepanzerten Fahrzeugen auf rund 50 Millionen US-Dollar taxiert. (Siehe dazu diese PDF hier online bei NNSA oder direkt hier, Seite 5) Weitere Hinweise zur Entwicklung und Bereitstellung dieser Spezialfahrzeuge für den Transport von Atomwaffen und Material sind im Finanzplan für die Jahre ab 2022 hier im „Congressional Budget Request“ der NNSA zu finden (PDF, Stichwort-Suche nach Mobile Guardian Transporter). (Eine übersichtlichere PM ist hier online. Für das Atomwaffenprogramm der USA fordert NNSA runde 20 Mrd. US-Dollar für den im Mai dieses Jahres vorgelegten Finanzplanentwurf.) Über die gepanzerten Fahrzeuge und den Crash-Test mit Raketenbeschuss in den USA siehe die Berichte hier bei Sandia National Laboratories und auch hier. Ein weiterer Bericht zu den Transportfahrzeugen für Atomwaffen-Material ist hier zu finden.

Successful crash test meets major milestone for nuclear deterrence program

Sandia team worked through COVID-19 challenges, delivered results on time

ALBUQUERQUE, N.M. — A full-scale crash test involving a semitruck impacting the side of the first prototype of a new weapons transporter successfully took place at Sandia National Laboratories this summer.

Picture of mobile guardian transport

Data from the Mobile Guardian Transporter crash test at Sandia National Laboratories will be used for qualification of the transporter and to better understand cargo response in accident scenarios for years to come. (Photo courtesy of Sandia National Laboratories) Click on the thumbnail for a larger image.

Using the labs’ sled track, rockets propelled the semitractor-trailer at highway speeds into the prototype, an over-the-road Mobile Guardian Transporter conceptualized and built from scratch. Data from the event will be used for qualification of the transporter and to better understand cargo response in accident scenarios for years to come.

This test met a major milestone for the National Nuclear Security Administration as part of the labs’ nuclear deterrence program, said Sandia Program Director Gary Laughlin. Eventually, the new transporters will replace the current fleet of vehicles that safely and securely move nuclear assets within the United States.

“Completing this milestone is one example of Sandia’s dedication to the Office of Secure Transportation and the nuclear deterrence program,” Laughlin said. “Very creatively and with the help of many teams throughout Sandia, Los Alamos and Lawrence Livermore national laboratories, we figured out how to build a new trailer and complete a test that was flawlessly executed.”

Full-scale crash test marked biggest transporter test in decades

Crash tests at this scale using transporter vehicles have not taken place at the labs for about 20 years, said Jim Redmond, Sandia senior manager over the program, adding that Sandia has never executed a test quite like this one at full scale.

“About two decades ago, Sandia crashed a truck into an immovable barrier, but this is the first time we’ve done a test in this configuration, where we took a truck at full capacity and propelled it down the track and hit our test article sitting idly at the end of it,” Redmond said. “In two decades, you can imagine how much technology has advanced in terms of our ability to measure responses of the trailer and its contents.”

One purpose of the crash test, said Sandia manager Daniel Wilcox, was to ensure the new fleet of semitrailer transporters will be able to keep cargo safe in the event of an unexpected crash.

Sandia’s primary mission is ensuring the U.S. nuclear arsenal is safe, secure and reliable. As part of that mission, and since the inception of nuclear deterrence, Sandia has played an important role in transportation, Redmond said.

“The transportation mission is a critical component of an effective nuclear deterrent,” he said. “It provides needed assurance to the American public and our allies of the safety and security of our stockpile. You’ve got to be able to ship nuclear assets safely and securely or you don’t have a deterrence program.”

Transporter prototype ‘started with clean sheet of paper’

Sandia manager Barry Boughton was part of the team that worked on the previous fleet of transporters that have been in use since the 1990s. Following testing on additional prototypes in coming years, the current set of transporters will be replaced by the Mobile Guardian Transporter fleet, which is expected to be in service beyond 2050.

Picture of Mobile Guardian Transport

Using the Sandia National Laboratories’ sled track, rockets propelled the semitractor-trailer at highway speeds into a prototype of an over-the-road Mobile Guardian Transporter conceptualized and built from scratch. (Photo courtesy of Sandia National Laboratories) Click on the thumbnail for a larger image.

Boughton said the transporter systems begin with demanding requirements that change with each fleet as technology and the operating environment evolve. From there, the design team begins creating a brand-new system.

“The Mobile Guardian Transporters are not an extension of the old trailers,” he said. “We started with a clean sheet of paper.”

Nearly everything that makes up the transporters is custom designed and built, with a few exceptions. It was a multiyear design effort to get to the point where Sandia could work with an external partner to build the road-ready trailer. Initially, the prototype didn’t have any electronics and finishing touches. Following the 13-month trailer build, the team worked for an additional six months assembling electronics before they began testing the prototype in normal and abnormal environments.

Normal environment tests included such activities as driving it on the road while measuring shock and vibration response and exposing the vehicle to thermal cycling while measuring the vehicle’s response to various temperatures.

From January until June, the team prepped the vehicle for the crash test by setting up data-acquisition instrumentation and configuring and installing representative cargo. Setting up the channels was one of the most challenging technical aspects of test setup, said Kylen Johns, lead on the prototype project.

“We had a goal of gathering an unprecedented amount of data, realizing that it would be extremely difficult in such a harsh environment,” Johns said. “To reduce risk, we built in redundancy to the systems and included peer reviewers in every step of the preparation. We were crashing a semi into another semi and protecting these super tiny, thin cables meant the difference between getting critical data or missing major objectives.”

During the test, more than 400 channels of data and video, including high speed video, were collected, said Redmond. Every sensor served a purpose and provided specific data that the team analyzes to make sure the transporter meets all requirements. The team will only build three prototypes, so every scrap of data is meaningful to the project.

Many teams came together for test day

The complexity of the setup required the multiorganization crash test execution team and other collaborating groups to remain “laser-focused” for months, Wilcox said, to ensure the crash date wasn’t delayed, the test objectives were met, and data wouldn’t be compromised.

Sandia quality engineer Dulce Barrera, left, and systems engineer and team lead Kylen Johns coordinated with colleagues to mitigate the challenges caused by COVID-19 during preparation for a full-scale crash test that took place this summer. (Photo by Bret Latter, Sandia National Laboratories) Click on the thumbnail for a high-resolution image.

The prototype was moved to the test site in June where employees continued preparing for the crash in pandemic conditions in the heat of the desert — running cables, fixing problems, soldering wires, setting up cameras, checking acquisitions systems and setting triggers.

On test day, final preparation started several hours before dawn. Around midday the test execution team, transporter team members and stakeholders stood at a safe distance from the sled track and watched the crash take place. There was a lot of buildup to that point, Redmond said, with the years-long effort resulting in a transporter assembly test that was over in a matter of seconds.

“I was glad to see the rockets fired; I was glad to see it was successful,” he said. “It was tense. The entire team including partners from LANL and Lawrence Livermore were excited and relieved. There’s a lot of pride among the team as well as the government sponsors that we are greatly increasing our understanding of accident environments.”

Karen Rogers, senior manager for Sandia’s validation and qualification team, oversees the group that designed and conducted the rocket-sled test. Rogers praised the seamless collaboration between teams, saying, “We worked in partnership, and at times side-by-side, to create all the elements that led to this successful test. It was gratifying to see the results of that hard work and the teamwork that made it happen.”

Test took place on time despite COVID-19 threat

Before the COVID-19 pandemic started to impact many Sandia operations in early March, activities were on track for the summer test, Wilcox said. Threat of the virus understandably complicated work across the program, but the team came together to keep things moving forward toward the test.

“There was a feeling of, ‘What are the impacts of the pandemic on this test — and can we really do this?’” Wilcox said. “Even though the unexpected challenge of COVID-19 added significant complications to an already-complex test, the crash was executed on the precise day it was planned before the pandemic, with no delay.”

Because completing the test on time was critical to the NNSA, much of the team continued working on site when 70% of labs employees started telecommuting in mid-March.

Industrial health and Sandia Environmental Safety & Health professionals helped the team work effectively in close quarters by requiring masks, checking ventilation systems and advising on how to take turns inside the vehicle, said Laughlin. The team’s procedures set a standard for social distancing at the labs.

“Years of effort from the entire team and our partners, punctuated by the final push in a COVID-impacted world, resulted in a successful test,” Wilcox said. “We are delighted by and grateful for the effort of so many that led to such spectacular results.”


Sandia National Laboratories is a multimission laboratory operated by National Technology and Engineering Solutions of Sandia LLC, a wholly owned subsidiary of Honeywell International Inc., for the U.S. Department of Energy’s National Nuclear Security Administration. Sandia Labs has major research and development responsibilities in nuclear deterrence, global security, defense, energy technologies and economic competitiveness, with main facilities in Albuquerque, New Mexico, and Livermore, California.

Sandia news media contact: Manette Fisher, mfisher@sandia.gov, 505-238-5832

Dokumentation:

Linke scheitert mit Antrag Planungen für Exporte von Atommüll aus Jülich in die USA zu beenden
08. DEZEMBER 2020

Die Vorbereitungen für einen Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem nach Störfällen stillgelegten AVR-Atomreaktor Jülich in die USA werden weiterhin mit staatlichen Millionenbeträgen vom Bund und von NRW finanziert. Ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Finanzierung dieser Planungen zu beenden, ist im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushaltsplanentwurfs für das Jahr 2021 an der Mehrheit der anderen Fraktionen gescheitert. Die Antworten des Bundesregierung auf Nachfragen der LINKEN zeigen, dass es trotz der Sicherheitsrisiken und fehlender atomrechtlicher Genehmigungen seit Jahren keine echten Fortschritte gibt, ohne dass die zuständigen Behörden eingreifen. (Die Fragen und Antworten unten im Text.)

Zuletzt hatte der staatliche Betreiber „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH“ (JEN) vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz ein Urteil erstritten, dass 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugeln aus dem AVR-Reaktor in die USA exportiert werden dürfen, um dort weitere Untersuchungen durchzuführen. Diese Exporte lehnt Hubertus Zdebel ab: „Der Atommüll ist in Deutschland erzeugt worden und darf nicht exportiert werden. Daher braucht es auch keine Forschung und Experimente in den USA, auf Kosten der Bürger*innen.“

Der hochaktive Atommüll lagert in Jülich ohne ausreichende Sicherheit. Aufgrund einer Weisung des Landes NRW muss der Betreiber das sogennannte „AVR-Behälterlager“ räumen, kommt aber seit Jahren zu keinen belastbaren Ergebnissen. Eine der verfolgten Optionen ist der Plan, den Atommüll in die USA zu exportieren. Statt gefährlicher Atomtransporte fordert die LINKE hingegen den Neubau eines verbesserten Zwischenlagers vor Ort.

Die Bundesregierung antwortete auf Fragen der Linksfraktion zum Einzelplan 30 (Bundesforschungsministerium) im im Berichterstattergespräch am 07. Oktober 2020.

Berichtsbitte Bundestagsfraktion DIE LINKE:

Bezug: Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die wesentlichen
Fortschritte bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen sowie den erwarteten Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2021“ (Haushaltsausschuss-Drucksache 19(8)6216)

Wir bitten um einen umfassenden und detaillierten Sachstandsbericht (der aussagekräftig und für Nicht-Expertinnen und -Experten nachvollziehbar und verständlich ist) über die
Maßnahmen, Tätigkeiten und Sachstände der einzelnen Optionen im Projekt „Räumung AVR-Behälterlager“ informiert und diese einzelnen Optionen auch jeweils mit den dafür geplanten Kosten benennt und die Maßnahmen benennt, die sowohl im laufenden Jahr sowie in 2021 erfolgen sollen. Dabei bitte darstellen Entwicklung und Stand der Dinge zu:

I. Genehmigungsrechtliche Situation der Lagerung der AVR-Behälter und geplante Maßnahmen, eine atomrechtliche Duldung oder neue Genehmigung zu erhalten,

II. Planung und Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort mit welchen konkreten Zeitzielen,

III. Export von frischen Brennelement-Kugeln zu Forschungszwecken als Vorbereitung für einen Export des Atommülls in die USA, Dabei darstellen, was genau zu welchen Zwecken auf welchem Weg exportiert werden soll und ob dazu bereits eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegt (mit welchem Ergebnis), ob die Transporte bereits stattgefunden haben oder wann sie stattfinden sollen.

IV. Transport der AVR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus mit Darstellung, wann ein Abtransport möglich sein kann und welche konkreten Prüfschritte (mit Zeitplan) erforderlich sind.

V. Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVR-Abfälle sowie Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge mitsamt der Kosten und wer diese zu tragen hat.

VI. Nachdem nun schon über Jahre eine Prüfung durch den Betreiber erfolgt, wie die bestehende Räumungsanordnung zur Herstellung atomrechtlicher Zwischenlager-Bedingungen gelöst werden kann: Bis wann ist eine Entscheidung vorgesehen und warum fordern die zuständigen staatlichen Landes- und Bundesbehörden den Betreiber nicht endlich auf, eine neue Lagerhalle vor Ort zu errichten?

Schriftliche Antworten der Bundesregierung:

Im Rahmen des Projektes „Räumung AVR-Behälterlager“ verfolgt die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Betreiberin zur Umsetzung der von der zuständigen Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), am 02.07.2014 erlassenen Räumungsanordnung die folgenden drei Optionen:

• Verbringung der Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus (sog. Ahaus-Option),
• Verbringung der Brennelemente in die USA zur dortigen schadlosen Verwertung (sog. USOption),
• Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich (sog. Neubau-Option).

Die von der JEN verfolgten Optionen sind Gegenstand eines dem MWIDE aufgrund der atomrechtlichen Räumungsanordnung vom 02.07.2014 vorgelegten und seither verfolgten Räumungskonzeptes.

Die JEN mbH wird als Zuwendungsempfängerin mit Bundesmitteln aus dem Einzelplan 30 und Landesmitteln bezüglich des Projektes „Räumung AVR-Behälterlager“ im Verhältnis 70:30 gefördert. Die Gesellschaftsanteile der JEN werden von der Bundesgesellschaft EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) gehalten; der Bund wird als Gesellschafter der EWN durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vertreten.

Die wesentlichen Maßnahmen, Tätigkeiten und Sachstände sowie Kosten zu den einzelnen Optionen im Projekt „Räumung AVR-Behälterlager“, werden – unter Nennung der relevanten (Genehmigungs-) Behörden bzw. sonstigen Akteure – zu den Fragen I. bis VI. dargestellt. Insbesondere zu den Fragen III. bis VI. verfügt das BMBF als Zuwendungsgeber der JEN mbH jedoch nur über begrenzte Erkenntnisse. Gerade Fragen zu Transportwegen, Details von Transportfahrzeugen oder relevanten Durchführungszeitpunkten sind dem BMBF als Zuwendungsgeber (z. T. aus Geheimschutzgründen) nicht oder allenfalls fragmentarisch bekannt.

Als Zuwendungsgeber ist das BMBF gehalten, der JEN mbH die für die atomrechtlich gebotene Umsetzung der Räumungsanordnung erforderlichen Finanzmittel bundesseitig rechtzeitig bereitzustellen. Welche Voraussetzungen hierfür im Einzelnen zu schaffen sind, unterliegt jeweils der Feststellung durch die atom- und strahlenschutzrechtlich zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden. Im Rahmen der nachgelagerten Verwendungsnachweisprüfung obliegt dem BMBF wiederum die Prüfung eines ggf. tatsächlich wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes durch die JEN.

Zu I. Genehmigungsrechtliche Situation der Lagerung der AVR-Behälter und geplante Maßnahmen, eine atomrechtliche Duldung oder neue Genehmigung zu erhalten, „Bestehendes AVR-Behälterlager“ Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstige Akteure

• Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE): Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung gem. § 6 Atomgesetz (AtG).

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Die JEN mbH hat einen Antrag auf eine Aufbewahrungsgenehmigung für die weitere Aufbewahrung der AVR-Brennelemente im AVR-Behälterlager für einen Zeitraum von neun Jahren gestellt. Zz. werden weitere erforderliche Unterlagen beim BASE eingereicht. Hierbei steht nach aktueller Auskunft der JEN mbH die Begutachtung von Nachweisen zum Lastfall Erdbeben im Mittelpunkt; darüber hinaus sind bereits eingereichte Unterlagen zu aktualisieren und an das zwischenzeitlich novellierte strahlenschutzrechtliche Regelwerk anzupassen.

Die bestehende atomrechtliche Anordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zur weiteren Aufbewahrung der Brennelemente im AVR-Behälterlager ist bis zu einer unverzüglichen Räumung des bestehenden AVR-Behälterlagers gültig.

Zu II. Planung und Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort mit welchen konkreten Zeitzielen, „Neubau Option“
Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• Forschungszentrum Jülich (FZJ): Hinsichtlich potentieller Neubauflächen betroffen.
• MWIDE NRW: Anordnungsbehörde der Räumungsanordnung, Atomaufsichtsbehörde.
• Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW): Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• RWE Power AG: Hinsichtlich der Nutzbarmachung von potentiellen Neubau-Flächen beteiligt.
• BASE: Genehmigungsbehörde für ein späteres § 6 AtG-Genehmigungsverfahren.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Die Genehmigungsunterlagen für eine Antragstellung nach § 6 AtG für die Errichtung eines neuen Zwischenlagers für die Aufbewahrung der Behälter mit bestrahlten AVR-Brennelementen sind noch nicht fertiggestellt. Hierzu ist nach Angaben der JEN mbH der im Vorfeld einer Antragstellung zwischen den o. g. Akteuren eingeleitete Abstimmungsprozess zunächst noch weiter fortzuführen. Dabei gehe es darum, das potentiell für einen Zwischenlagerneubau in Betracht genommene Gelände für einen Neubau nutzbar zu machen; dies betreffe u.a. neben der vorrangigen Klärung eigentumsrechtlicher Fragen auch die Erarbeitung von Lösungen zur Berücksichtigung umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange.

Zu III: Export von frischen Brennelement-Kugeln zu Forschungszwecken als Vorbereitung für einen Export des Atommülls in die USA, Dabei darstellen, was genau zu welchen Zwecken auf welchem Weg exportiert werden soll und ob dazu bereits eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegt (mit welchem Ergebnis), ob die Transporte bereits stattgefunden haben oder wann sie stattfinden sollen.

„US-Option (hier: unbestrahlte Brennelemente)“
Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Genehmigungen nach der sog. EU Dual-Use Verordnung Nr. 428/09 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie nach § 3 AtG.
• BASE: Genehmigungsbehörde für eine (spätere) Transportgenehmigung gem. § 4 AtG.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Die von der JEN mbH beantragte Genehmigung nach § 3 AtG zum Export von 33 unbestrahlten Brennelementen hat das BAFA noch nicht erteilt. Hierzu ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main ein Rechtsstreit der JEN gegen die Genehmigungsbehörde anhängig. Am 24. Juni 2020 hat die mündliche Verhandlung stattgefunden. Das Gericht hat in der Verhandlung weitere Schriftsätze bis zum 31. August 2020 erbeten, die auch eingereicht wurden. Ein Urteil ist bislang nicht ergangen. Anhand der unbestrahlten Brennelemente soll in den USA in der Savannah River Site (SRS) ein Behandlungsverfahren zur Ermöglichung einer ggf. späteren schadlosen Verwertung der bestrahlten Brennelemente aus Jülich weiterentwickelt werden.

Zu IV. Transport der AVR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus mit Darstellung, wann ein Abtransport möglich sein kann und welche konkreten Prüfschritte (mit Zeitplan) erforderlich sind.

„Ahaus-Option“

Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• BASE: Genehmigungsbehörde für das Transportgenehmigungsverfahren gem. § 4 AtG; zuständig für die Festsetzung der Deckungsvorsorge.
• Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ): Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus.
• BMF: Zuständig für die Ausreichung von Garantieurkunden des Bundes zum Nachweis der Deckungsvorsorge.
• BMBF: Zuständig für die Beantragung der Ausreichung der Garantieurkunden beim BMF zum Nachweis der Deckungsvorsorge.
• Behörden des Landes NRW: U.a. zuständig für die Sicherung der Transporte nach Ahaus.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand
Aufbewahrungsgenehmigung im Zwischenlager Ahaus, § 6 AtG:

Die Klagen der Stadt Ahaus und einer Privatperson beim OVG NRW in Münster, vom 12. Dezember 2017 gegen die bereits erteilte Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG (8.Änderungsgenehmigung) sind weiterhin anhängig und noch nicht entschieden worden.

Die JEN mbH hat mitgeteilt, dass nach ihrer Informationslage die in 2017 begonnenen und voraussichtlich bis 2023 andauernden Härtungs- und Nachrüstmaßnahmen am Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) grundsätzlich keinen Einfluss auf eine Annahmemöglichkeit der Behälter aus Jülich im TBL-A hätten.

Transportgenehmigungsverfahren, § 4 AtG:

Die seitens der JEN mbH beantragte Transportgenehmigung nach § 4 AtG wurde vom BASE noch nicht erteilt. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Verfahren die zwischenzeitlich novellierte SEWD-Richtlinie „Beförderung Kernbrennstoffe“ zur Anwendung kommt, sind zu deren Erfüllung nach Aussage der JEN noch weitere Arbeiten erforderlich, deren positiver Abschluss terminlich schwer zu prognostizieren sei.

BASE hat im März 2020 die Anforderungsgerechtigkeit der beantragten baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich bestätigt. Nach Auffassung der JEN kann erst, wenn das technische Sicherungskonzept ausreichend abgesichert ist, eine Fertigungsfreigabe für Trailer und Schutzhaube sowie weitere logistische Bausteine erfolgen. Im Übrigen liegen dem BMBF als Zuwendungsgeber der JEN mbH keine Erkenntnisse zu einem Zeitplan betreffend die genehmigungsrelevanten konkreten behördlichen Prüfschritte vor.

Im Hinblick auf eine spätere (Begleit-)Sicherung von Transporten sind vor einer Finalisierung konkreter Transportplanungen auch die Sicherheitsbehörden des Landes NRW rechtzeitig einzubeziehen.

Zu V. Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVR-Abfälle sowie Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge mitsamt der Kosten und wer diese zu tragen hat.

„Ahaus-Option & US-Option; Transportfahrzeuge/-konfiguration“

Relevante (Genehmigungs-) Behörden / sonstigen Akteure

• BASE: Genehmigungsbehörde für die Erteilung der Transportgenehmigung gem. § 4 AtG.
• DAHER Nuclear Technologies GmbH (DAHER): Vorgesehener Transporteur.

(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Dem BMBF als Zuwendungsgeber der JEN liegen keine detaillierten Kenntnisse zu Konstruktion/Bau/Einsatzbereitschaft der gepanzerten Fahrzeuge für den Transport der AVRBrennelemente sowie zur Darstellung der technischen Spezifikationen dieser Fahrzeuge vor. Diese Fragen sind Gegenstand laufender atomrechtlicher Genehmigungsverfahren.

Nach Angaben der JEN mbH ist die Fertigung der Zugmaschinen jedoch grundsätzlich abgeschlossen. Aktuell erfolgten spezielle Umrüstungen, deren Abnahme durch Behörde und Gutachter noch ausstünden. Spezifikationen der Zugmaschinen unterlägen der Geheimhaltung.

Die Kosten für die drei benötigten Zugmaschinen beliefen sich auf rd. 2,9 Mio. € zuzüglich behördlicher Abnahmekosten. Zusätzlich zu den Zugmaschinen würden für den Transport
Tieflader benötigt, deren Kosten derzeit noch nicht abgeschätzt werden könnten, da diese von dem noch zu genehmigenden Schutzkonzept abhingen.

Die Kosten sind zu 70 % durch den Bund aus dem Einzelplan 30 und zu 30 % durch das Land NRW zu tragen (Einzelplan des MWIDE).

Zu VI. Nachdem nun schon über Jahre eine Prüfung durch den Betreiber erfolgt, wie die bestehende Räumungsanordnung zur Herstellung atomrechtlicher Zwischenlager-Bedingungen gelöst werden kann: Bis wann ist eine Entscheidung vorgesehen und warum fordern die zuständigen staatlichen Landes- und Bundesbehörden den Betreiber nicht endlich auf, eine neue Lagerhalle vor Ort zu errichten?

„Dauer des Anordnungsverfahrens zur Räumung des Behälterlagers“
(Geplante) Maßnahmen in 2020 bzw. 2021 / Sachstand

Die für die Dauer des Anordnungsverfahrens relevanten Entscheidungsprozesse vollziehen sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMBF: Das BMBF ist als Zuwendungsgeber lediglich für die Sicherstellung der Finanzierung der atomrechtlich gebotenen Maßnahmen zur Umsetzung der Räumungsanordnung verantwortlich. Welche Maßnahmen konkret zur Umsetzung der Anordnung atomrechtlich geboten sind, unterliegt den Feststellungen durch die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auf der Grundlage entsprechender Anzeigen bzw. Anträge der JEN mbH als Betreibergesellschaft (vgl. auch Vorbemerkung und Antwort zu Frage e.).

Zur Umsetzung der Räumungsanordnung ist die Betreiberin JEN mbH nach eigenem Bekunden atomrechtlich gehalten, alle drei Räumungsoptionen (Transport ins TBL-A; US- Option; Neubau) parallel zu bearbeiten: Keine der Optionen sei so weit entwickelt, dass bereits eine finale Entscheidung zugunsten einer Option getroffen werden könne; dies sei auf bei allen Optionen vorhandene relevante Umsetzungsrisiken zurückzuführen. Derzeit sei die Ahaus-Option in den Vorbereitungen allerdings am weitesten gediehen und erscheine ihr am schnellsten umsetzbar zu sein.

Dirk Seifert