Atommülllager Schacht Konrad: Wenig überzeugende Sicherheitsprüfung
„Wenig überzeugend und wenig engagiert, was hier in Sachen Sicherheitsüberprüfung der veralteten Genehmigungssituation beim geplanten Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter stattfindet.“ Mit diesen Worten fasst Hubertus Zdebel die Antworten der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Stand der Dinge bei der vermeintlichen „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo)“ zusammen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) führt diese Untersuchung durch, mit der der Stand von Wissenschaft und Technik angeblich überprüft werden soll. Aufgrund immer neuer Verzögerungen beim laufenden Ausbau wurde die Inbetriebnahme mehrfach auf nunmehr 2027 verschoben.
- Die Antworten der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo) Phase 2“(PDF).
- Endfassung Üsiko Phase 1 siehe hier bei der BGE
„Nach heutigen Anforderungen wäre der Schacht Konrad als schon genutzte ehemalige Wirtschaftsanlage nicht genehmigungsfähig. Ein Alternativenvergleich für einen bestmöglichen Standort für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll hat es nicht gegeben und auch der Nachweis der Langgzeitsicherheit ist beim Schacht Konrad fragwürdig.
Vor dem Hintergrund wäre eine auch sehr engagierte und kritische Debatte in der Fachöffentlichkeit notwendig. Bei der laufenden Überprüfung der Sicherheitsanforderungen und dem Stand von Wissenschaft und Technik werden von der BGE jedoch Gutachter beteiligt, die teilweise an der Planung und am Ausbau beteiligt waren bzw. sind. Das ist keine gute Ausgangsbasis.
Die einzige (fach-)öffentliche Diskussion der vorläufigen Ergebnisse und der sogenannten Peer-Review erfolgten im Januar 2019 lediglich in Form von Vorträgen und Folien. Eine wirkliche Sicherheits-Diskussion war auf der Grundlage gar nicht wirklich möglich. Wenig beteiligungs- und diskussionsorientiert ist es auch, wenn die BGE im Januar 2020 dann still und leise die Endfassungen einfach nur online stellt. Und nicht nachvollziehbar ist, warum die BGE die Endfassungen erst so spät veröffentlicht hat und damit auch eine öffentliche Diskussion über die Anforderungen für die jetzt bereits angelaufene Phase 2 der Überprüfung damit verhindert.“
Zdebel weiter: „Es gibt gute Gründe, die Art und Weise der laufenden Sicherheitsüberprüfung insgesamt kritisch zu hinterfragen: So werden nach meinen Informationen die Anforderungen aus der bereits 2013 veröffentlichen EU-Richtlinie 2013/59/Euratom (siehe hier beim Bundesumweltministerium) und die dann 2017 und 2018 mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und der neuen Strahlenschutzverordnung in deutsches Recht übernommenen Regelungen zwar erwähnt, aber faktisch nicht zur Bewertung einbezogen, obwohl das dem Inhalt nach möglich gewesen wäre.“
Abschließend kritisiert Zdebel: „Ich bekomme den Eindruck, dass hier in der Form eine Überprüfung läuft, die aber in der Sache wirkliche Probleme und Mängel nicht ergeben darf, weil weitere Verzögerungen oder gar das Scheitern von Konrad als einziges und für die Atommüll-Erzeuger dringend notwendiges Atommülllager absolut nicht in den Plan passen.“
- Hier informiert die AG Schacht Konrad über das geplante Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle.
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