Atomgefahren: Laufzeitverlängerung und Atomgesetz-Änderung im Bundestag – Debatte dürfte weiter gehen

Atomgefahren: Laufzeitverlängerung und Atomgesetz-Änderung im Bundestag – Debatte dürfte weiter gehen

Obwohl nahezu alle Fakten bestätigt haben, dass der verlängerte Einsatz der verbliebenen Atomkraftwerke in der gegenwärtigen Energiekrise als Folge des Ukraine-Krieges keinen größeren Nutzen hat und vor allem die CDU/CSU mit der Kampagne von ihrem energiepolitischen Versagen in Bayern ablenken will, soll noch in dieser Woche der Bundestag die notwendige Atomgesetznovelle verabschieden, mit der eine Laufzeitverlängerung bis Mitte April beschlossen wird. BUND, ausgestrahlt und die IPPNW haben heute in einer gemeinsamen PM den AKW Weiterbetrieb als “gefährlich und überflüssig” bezeichnet und zu einer Aktion am Freitag vor dem Bundestag aufgerufen. Letztes Wochenende hatten in Neckarwestheim Anti-Atom-Gruppen gegen die Laufzeitverlängerung demonstriert. Mitte Dezember wird der Block 2 vor Gericht verhandelt, weil Bürger:innen wegen schadhafter Dampferzeuger einen schweren Unfall befürchten.

Neue Uranbrennstoffe dürfen Laut Koalitionsentwurf nicht zum Einsatz kommen. Genau das aber fordert die CDU/CSU-Fraktion und auch Teile der FDP. Allerdings hatte FDP-Chef Lindner letzte Woche erklärt: Mit der befristeten Verlängerung auf Mitte April 2023 sei die Debatte nun in der Bundesregierung beendet, hatte er auf einer Veranstaltung gesagt.

++//Nicht mal eine Stunde nimmt sich der Umweltausschuss am morgigen Mittwoch Zeit, um in öffentlicher Sitzung über die Verlängerung der nuklearen Risiken in Deutschland zu debattiern. Auf die sonst übliche Anhörung von externen Sachverständigen wird es offenbar gar nicht geben. Eine Debatte über die Sicherheitsrisiken einer verlängerten Atomenergienutzung werden die Abgeordneten damit in jedem Fall nicht ernsthaft führen können.++//Korrektur!!

Der Ausschuss führte doch eine Anhörung durch, mit Sachverständigen. Der Bundestag hatte auf seiner Homepage zwei getrennte Texte zu der Anhörung und zur nachfolgenden (!) ersten Lesung im Plenum online. Das hatte ich bei der Durchsicht übersehen. Siehe ausführlich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-umwelt-atomgesetz-918164. Siehe dazu unten die Dokumentation. Die zweite und dritte Lesung soll am Freitag erfolgen.

Auch ein Video zur Anhörung wird demnächst online beim Bundestag sein.

Selbst das für die Netzstabilität völlig unnütze AKW Emsland darf mit dieser Atomgesetznovelle weitermachen (so wollten es Scholz und Lindner) und dafür sorgen, dass möglicherweise Windstrom aus Norddeutschland abregelt werden muss, weil der Atomstrom die Leitungen nach Süden blockiert.

Klar ist, dass die Atomgesetzänderung in dieser Woche im Bundestag kein Schlussstrich sein dürfte. Denn angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Wahlen in Bayern und einer von einigen Medien wie der “Welt” geführten Pro-Atom-Kampagne ist davon auszugehen, dass die Debatte um eine weitere Laufzeitverlängerung trotz fehlender energiewirtschaftlicher Sinnhaftigkeit weiter geführt wird.

Hinzu kommen dürften in Folge des russischen Kriegs in der Ukraine, dass auch militärische Fragen der Atomenergienutzung in den nächsten Monaten an Bedeutung gewinnen werden. Die FAZ hatte – nicht zu ersten Mal – bereits Ende Oktober gefragt: “Braucht auch Deutschland die Bombe?” Der Autor Berthold Kohler ist immerhin Herausgeber der konsvervativen FAZ. Doch nicht nur die Frage, ob Deutschland eine Bombe brauche, dürfte verstärkt in die Debatte kommen. Eine Militärmacht EU ist immer wieder Thema und dürfte nun durch den Krieg in der Ukraine angeheizt werden.

Nukleare Teilhabe – so das Codewort – mit dem schon heute die Bundeswehr am Einsatz der in Büchel stationierten US/NATO-Atomwaffen beteiligt ist und für die aus dem 100 Milliarden Euro Aufrüstungspaket neue – US – Kampfflieger beschafft werden sollen. Der BUND in Bayern hatte sich im Mai bereits angesichts der neuen Atomdebatte gegen solle Pläne gestellt.

Dokumentation: Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, IPPNW und .ausgestrahlt vom 08. November 2022 I

Atomgesetznovelle im Umweltausschuss: AKW-Weiterbetrieb gefährlich und überflüssig

Berlin. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages berät am morgigen Mittwoch über die 19. Novelle des Atomgesetzes, die den umstrittenen AKW-Streckbetrieb bis 2023 regeln soll. Die Gesetzesverabschiedung ist bereits für Freitag geplant. Die Organisationen .ausgestrahlt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) appellieren an alle Bundestagsabgeordnete, dem Weiterbetrieb der drei AKW nicht zuzustimmen. Mit einer Protestaktion am Freitag vor dem Bundestag weisen die Organisationen auf die großen Gefahren des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke hin. Ein riesiges, rauchendes Riss-AKW und zahlreiche Atommüllfässer verdeutlichen den Unsinn einer solchen Entscheidung.

Dazu erklärt Julian Bothe von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Mit einer hanebüchenen Begründung will die Regierung die Abgeordneten dazu bringen, den Atomausstieg aufzuweichen. Das Gerede von der angeblich drohenden Netzinstabilität ist nur vorgeschoben. Ein Blick in den Stresstest zeigt: Die kritischen Situationen für das Stromnetz, vor denen die Netzbetreiber warnen, sind solche, in denen zu viel (!) Strom im Angebot ist. Am Markt wird dann mehr Strom ins Ausland verkauft, als Leitungen vorhanden sind. Will die Regierung die Netzstabilität erhöhen, muss sie den Stromexport ins Ausland auf die physikalisch transportierbaren Mengen beschränken. Möglichkeiten dazu beschreibt zum Beispiel die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung.“

Das Gesetz soll im Schnellverfahren verabschiedet werden: Innerhalb einer Woche finden die erste Befassung des Bundestages, die Anhörung im Umweltausschuss und die Verabschiedung im Parlament statt. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Dieses Gehetze steht im krassen Widerspruch zu dem notwendigen sorgfältigen Umgang mit einer so gefährlichen Technologie. Hier wird ein Gesetz aus falschen Gründen durchgepeitscht. Der AKW-Weiterbetrieb spielt für die Netzstabilität und den Strompreis keine wesentliche Rolle. Er hat keinen echten Nutzen für die Menschen. Dafür erhöht die Nutzung der Atomkraft tagtäglich das Risiko eines Super-GAUs. Keiner weiß, wie es in den Atomkraftwerken aussieht. Das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Politik. Statt einer Laufzeitverlängerung den Weg zu ebnen, muss die Bundesregierung endlich zügig ein starkes Energieeffizienzgesetz beschließen und ihre Politik auf Klimakurs bringen. Das wäre eine reale Hilfe gegen eine mögliche Gas- und Strommangellage und eine enkelgerechte Politik.“

„Als Ärztinnen und Ärzte warnen wir nachdrücklich vor einem Weiterbetrieb der deutschen AKW über das Jahresende 2022 hinaus“, betont Dr. med. Angelika Claußen, Vorstandsvorsitzende der Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). „Der geplante Streckbetrieb ist falsch. Die letzte Periodische Sicherheitsüberprüfung liegt bereits 13 Jahre zurück. Im Falle des Weiterbetriebs würde sie erneut ausgesetzt. Das vergrößert das Risiko eines Atomunfalls enorm. Darüber hinaus verlängert ein Weiterbetrieb der AKW die gesundheitlichen Gefahren, die die ionisierende Strahlung schon im “Normalbetrieb” für die Bevölkerung und die Beschäftigten mit sich bringt. Kinder, die im Umkreis von AKW aufwachsen, haben nachweislich ein erhöhtes Krebsrisiko. Angesichts des Klimawandels ist ein weiteres Ausbremsen der Energiewende inakzeptabel. Auch die Abhängigkeiten von Uranlieferungen aus dem Ausland, in erster Linie aus Russland, stehen unseren Interessen eindeutig entgegen.“

Protestaktion anlässlich der Verabschiedung der Atomgesetznovelle im Bundestag:

Datum: 11.11.2022 ab 08.30 Uhr

Ort: Vor dem Bundestag auf dem Platz der Republik

Es gibt ausführlich Gelegenheit für Foto- und Videoaufnahmen sowie für Interviews. 

Fotos zur Honorarfreien Verwendung finden sie ab ca. 10:00 Uhr unter https://cloud.ausgestrahlt.de/index.php/s/yY2LFP2cFABmQFC

Weiterführende Links: 

.ausgestrahlt – Analyse des Stresstests: https://ausgestrahlt.de/stresstest

IPPNW – Atomenergie und Gesundheit: https://www.ippnw.de/atomenergie/gesundheit.html

BUND-AKW-Sicherheitsstudie: www.bund.net/sicherheitsstudie

Dokumentation Homepage Bundestag: Anhörung zur Änderung des Atomgesetzes

Der Ausschuss für nukleare Sicherheit befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Änderung des Atomgesetzes. Dabei geht es unter anderem um eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023 nach den Plänen der Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 529 / 22)  oder nach einem Entwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/3488) bis zum 31. Dezember 2024. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, 9. November 2022, um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 700 und dauert voraussichtlich zwei Stunden.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.

Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.

Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion

Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat sich die Energieversorgungssituation in Deutschland erheblich zugespitzt. Gas-und Strompreise sind auf ein Rekordniveau gestiegen. Dennoch, so stellt die Unionsfraktion in ihrem Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (20/3488) fest, gebe es immer noch einen hohen Anteil an Gasverstromung im deutschen Strommix. Dabei gäbe es Alternativen. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb einstellen.

Damit würden zusätzlich sechs Prozent grundlastfähige Stromkapazitäten aus dem aktuellen Stromproduktionsmix wegfallen, schreiben die Abgeordneten. Da ausufernde Strompreise und eine nach dem Stresstest nicht zu jedem Zeitpunkt gegebene Versorgungssicherheit eine große Gefahr für die wirtschaftliche Prosperität darstellten, wodurch eine soziale Schieflage in Deutschland drohe, sei daher eine Ausweitung des Stromangebots und der inländischen Stromproduktion zwingend erforderlich.

Neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb der sich noch im Betrieb befindenden Kernkraftwerke das Mittel der Wahl. Vorgeschlagen wird eine Laufzeitverlängerung bis mindestens 31. Dezember 2024. Diese akute Krisenmaßnahme ändere nichts an der grundsätzlichen Entscheidung zur Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland, argumentieren die Antragsteller. Eine zeitlich befristete Verlängerung der Berechtigung des Leistungsbetriebs der genannten Kraftwerke leiste zudem einen wichtigen Beitrag bei der Weiterverfolgung der nationalen Klimaziele und zur innereuropäischen Solidarität. (eis/hau/sas/27.10.2022)

Zeit: Mittwoch, 9. November 2022, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH E 700

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Dirk Seifert

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