Atomgeschäfte mit Russland? Weiterhin keine Genehmigung für Export von Uranbrennstoff aus Lingen

Atomgeschäfte mit Russland? Weiterhin keine Genehmigung für Export von Uranbrennstoff aus Lingen

Trotz des Kriegs in der Ukraine hält die im Emsland ansässige Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen an den Atomgeschäften mit Russland fest. Eine notwendige Genehmigung für den Export von angereichertem Uran von Lingen nach Russland steht derzeit aber weiterhin aus. Trotz des völkerrechtswidrigen Krieges hat die EU bislang keinerlei Saktionen im nuklearen Bereich gegen Russland verhängt. Das Bundesumweltministerium bestätigt jetzt gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Prüfungen im Zusammenhang mit einer Ausfuhrgenehmigung von Restmengen aus der Fertigung von Brennelementen bei der ANF Lingen sind noch nicht abgeschlossen.”

Neben deratigen Exporten stehen zum Betrieb der Uranfabrik in Lingen vor allem große Mengen von Importen mit unterschiedlichen Varianten angereichertem Uran aus Russland zur Herstellung von Brennelementen für den weltweiten Einsatz in westlichen Reaktoren auf der Agenda. Die Anlage gehört zum französischen Atomkonzern Framatome.

Hier plant Frankreich einen weiteren Ausbau der umfangreichen nukleare Zusammenarbeit mit Russland. In Lingen soll  eine neue Fertigungslinie nachgerüstet und damit die Geschäftsfelder erweitert werden, um künftig mit direkter Unterstützung des russsichen Staatskonzerns Rosatom bzw. seiner Tochter TVEL auch besondere Brennelemente für den Einsatz in den VVER-Reaktoren in Osteuropa herzustellen.

Obwohl Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen ist, bleiben die beiden Uranfabriken in Lingen sowie in Gronau von einer Stilllegung bislang verschont.

Weitere Einzelheiten zur laufenden Prüfung der Exportgenehmigung machte das BMU trotz Nachfragen nicht. Der Antrag liegt beim Bundesamt für die Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA vor. In Sachen Atombrennstoffe ist das BMU die zuständige Fachaufsicht über die BAFA, die ansonsten beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Die Behörde muss entscheiden, ob eine Ausfuhr zulässig sei. Dazu gehört z.B. auch die Prüfung, ob Uran-Kernbrennstoff aus der vermeintlich friedlichen Nutzung nicht im Ausland möglicherweise für militärische Zwecke mißbraucht wird. Dazu hatte noch 2020 die Grüne Bundestagsfraktion ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem die Möglichkeit zu einem Exportverbot aufgezeigt worden ist.

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums verwies auch drauf, “dass erteilte Genehmigungen zur Ausfuhr regelmäßig auf der BMUV-Webseite veröffentlicht werden.“ Dort sind die durch die BAFA erteilten Exportgenehmigungen für Kernbrennstoff seit 2020 bis heute jeweils aufgelistet. Die Liste mit Stand Dezember 2023 ist auch direkt hier als PDF.

Dirk Seifert

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