Neue SMR – Atommeiler am Standort Temelín in der Tschechischen Republik? Einspruchsfrist läuft bis 20. Januar 2025
„SMR“ heißt eines der Kürzel, mit dem Atomfreunde für eine massive Ausweitung der nuklearen Stromerzeugung hausieren gehen – obwohl es bis heute solche Small.Modular.Reaktoren noch gar nicht gibt. Eine Vielzahl von Typen sind in der Entwicklung. Allen gemeinsam: Sie dürften extrem kostspielig sein, sind bislang weit davon entfernt, funktionsfähig sein und bergen vor allem auch aufgrund der besonderen Brennstoffe mit erheblichen Risiken im militärischen Bereich. Ein System auf Basis erneuerbarer Energie wäre global nicht nur gefahrloser, sondern auch erheblich kostengünstiger zu etablieren und wesentlich umwelt- und klimaverträglicher. Doch Vernunft spielt offenbar in Sachen Atomenergie keine Rolle. Für solche SMR-Fantasien führt jetzt die Tschechische Republik mit einem Scoping-Verfahren (Vorverfahren) einen ersten Schritt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch. Deutschland, vertreten durch das Bundesland Bayern, ist über die Espoo-Leitstelle informiert worden und hat Einwendungen erhoben. Noch bis zum 20. Januar 2025 läuft die Einspruchsfrist. (Bild: KI-generiert mit der Aufgabe: Ein Bild mit dem Schriftzug „SMR – Reaktoren Temelin“ mit einer Baustelle und einem alten Atomreaktor in der Tschechischen Republik)
- Das Bundesumweltministerium hat hier über das Verfahren der Tschechischen Republik zu den Überlegungen für SMR-Reaktoren informiert: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem Vorhaben „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“
- Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hier seine Stellungnahme und weitere Informationen online gestellt: „Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) – Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik.„
- Unterlagen sind gleich unten verlinkt und bitte diese hier beachten: Die Bekanntmachung des Vorhabens in tschechischer, deutscher, polnischer und englischer Sprache ist unter dem folgenden Link auf der Internetseite des Umweltministeriums abrufbar: https://next.mzp.cz/s/jiiZSinCGXf6SmY – Passwort: SMR_Temelin_2024 – • Kopie des Schreibens Az. MZP/2024/710/4728 vom 15. November 2024 – dieser Link ist in diesem Schreiben zu finden (PDF).
- Informationen gibt es natürlich auch in Österreich beim dortigen Bundesumweltamt, siehe hier. (Durch die dort genannten Fristen nicht verwirren lassen. Für Deutschland gilt die Frist 20.1. – siehe gleich unten.) Auch auf Strahlenschutz.Sachsen wird über diesen Verfahren informiert.
- In Österreich hat GLOBAL 2000 Scharfe Kritik an neuem Wundertüten-Reaktor Temelín formuliert und bereits eine Stellungnahme verfasst. (Nur wo ist die Online?) „GLOBAL 2000 schließt sich seinen tschechischen Partnerorganisationen an und fordert das Umweltministerium in Prag auf, das UVP-Verfahren für dieses Projekt ohne existierendes SMR-Design einzustellen“, fordert Patricia Lorenz, Antiatomsprecherin von GLOBAL 2000.
Das bayerische Umweltministerium verweist ausdrücklich auf eine Fristverlängerung, nach Bürger*innen noch bis zum 20. Januar Zeit haben, gegen die Pläne der Tschechen Einsprüche zu formulieren: „Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz oder postalisch an: Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic zu übermitteln.“
In der Dokumentation Nr. 3 (unten) sind verschiedene Links zu PDF-Unterlagen und Übersetzungen. Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.
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Dokumentation 1: Text des BMUV zu dieser Beteiligung:
Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens „Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín“ mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik bittet bis zum 19. Dezember 2024 um Mitteilung, ob sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte. Bis zum 19. Dezember 2024 können außerdem Stellungnahmen zur Bekanntmachung des Vorhabens sowie zum Untersuchungsrahmen (insbesondere zu der Frage, welche Bereiche der Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und öffentliche Gesundheit in der UVP-Dokumentation stärker hervorgehoben werden sollten) abgegeben werden.
Im Falle einer grenzüberschreitenden UVP kann nach tschechischem Recht auf Antrag eines betroffenen Staates die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme um bis zu 30 Tage verlängert werden. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zur beabsichtigten Maßnahme sind der Benachrichtigung über das Vorhaben in deutscher Sprache zu entnehmen.
Aktualisierungsdatum: 13.12.2024 Dokumentation 2 – Bayerische Einwendungen zum Verfahren in Sachen SMR in Temelin:
Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik werden am Standort Temelín derzeit zwei Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 60 km von der bayerischen Grenze entfernt. In den Jahren 2012/2013 führte die tschechische Regierung am Standort Temelín ein UVP-Verfahren zur Errichtung von zwei weiteren großen Kernkraftwerksblöcken durch, an dem sich Bayern beteiligt hat (s.u.Temelín).
Derzeit ist unklar, ob und wann diese beiden geplanten Reaktoren gebaut werden. Die tschechische Regierung hat kürzlich mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere SMR-Kernkraftanlage (small modular reactor) zur Stromerzeugung errichten möchte. Als ersten Schritt führt die tschechische Republik derzeit ein Scoping-Verfahren (Vorverfahren) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Temelín durch.
Bayern hat sich dafür entschieden, auch an diesem grenzüberschreitenden Scoping-Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:
- Scopingdokument – Neue Kernkraftanlage SMR Temelin (PDF)
- Anhang 1 – Lageplan zu Scopingdokument Neue Kernkraftanlage SMR Temelin (PDF)
- Anhang 2 – Stellungnahme Naturschutz zu Scopingdokument Neue Kernkraftanlage SMR Temelin (PDF)
Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor)
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 20.01.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache
per E-Mail an: SMR_ETE@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic
zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.
Weiterführende Informationen
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Dokumentation Nr. 3 – Weitere Informationen zu den SMR-Planungen, Unterlagen und Einwendungen mitsamt Übersetzungen vom Bayerischen Umweltministerium (Siehe oben als Zip-File alle Dateien der hier im folgenden verlinkten Dokumente auf den Severn des Ministeriums). Die sind hier direkt auch als Zip-Datein von diesem Server.
Geplanter Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Temelin in der Tschechischen Republik
Ausgangslage
In der Tschechischen Republik werden sechs Kernreaktoren an zwei Standorten (zwei in Temelín und vier in Dukovany) betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 km von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung in den nächsten Jahren mit dem Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken beginnen.
Zentrale Ziele der Bayerischen Staatsregierung
Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Bayerische Staatsregierung hat den zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie in Deutschland maßgeblich mitgestaltet und lehnt den Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin ab. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Tschechische Regierung von der Energiewende und dem bayerischen Weg hin zu erneuerbaren Energien zu überzeugen.
Die Bayerische Staatsregierung ist sich bewusst, dass jeder Mitgliedstaat der EU gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht hat, die Struktur seiner Energieversorgung selbst zu bestimmen. In jedem Fall müssen aber alle internationalen Anforderungen eingehalten werden, sollte es zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin kommen.
Die Nutzung der Kernenergie ist eine hochkomplexe Aufgabe, bei der höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen und im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 setzt sich die Staatsregierung deshalb mit Nachdruck für folgende zentrale Ziele ein:
- Einhaltung höchster Sicherheitsstandards,
- Einhaltung aller internationalen Anforderungen und
- größtmögliche Transparenz.
Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Neubau
Das Tschechische Umweltministerium hat für den geplanten Neubau ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durchgeführt. Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten grenzüberschreitend an UVP-Verfahren zu beteiligen. In Umsetzung der Espoo-Konvention erfolgt eine Beteiligung Deutschlands/Bayerns am UVP-Verfahren für den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin.
Im Rahmen der Beteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der Zeit vom 07.05. bis zum 18.06.2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Ministerium ausgelegt. Zusätzlich wurde das Gutachten in den grenznahen Landratsämtern Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den kreisfreien Städten Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen hatten die Möglichkeit, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.
Das StMUG hat dem tschechischen Umweltministerium eine detaillierte Stellungnahme übermittelt. Darin kommen die bereits genannte ablehnende Grundsatzposition der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin und die genannten zentralen Ziele der Staatsregierung deutlich zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Einwänden erhoben und Forderungen vorgetragen. So fordert das StMUG z. B.
- auch die Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten anstelle des Neubaus der Reaktorblöcke,
- die Klärung einer Reihe von radiologischen Fragestellungen (z. B. zu den radiologischen Auswirkungen von Stör- und Unfällen über die Luft und das Wasser einschließlich Grundwasser),
- den Nachweis der Gewährleistung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei Unfällen,
- die Klärung von noch offenen Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Schließlich erbittet das StMUG die ehestmögliche Unterrichtung über die Auswahl des genauen Reaktortyps und weitergehende Informationen über den Fortgang des Verfahrens.
Am 12.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium in Passau eine informelle Diskussionsveranstaltung zum UVP-Verfahren durchgeführt. Die organisatorische Vorbereitung des Termins hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernommen.
Am 22.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt. Der Anhörungstermin diente dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung war auch die bayerische/deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland stand eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.
Als letzten Schritt im UVP-Verfahren hat das Tschechische Umweltministerium am 18.01.2013 seine Stellungnahme zum UVP-Verfahren in tschechischer Sprache veröffentlicht. Auf Bitten des StMUG wurde eine Übersetzung der Stellungnahme ins Deutsche übermittelt. Die Stellungnahme enthält 90 Forderungen an die künftige Anlage. Das StMUG veröffentlicht diese „Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (PDF)“.
Im Rahmen dieser Stellungnahme sind auch Einzelstellungnahmen zu den Äußerungen aus der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden. Diese hat das StMUV übersetzen lassen und veröffenlicht. Stellungnahmen aus der Bundesrepublik Deutschland (zip-Datei, 37,5 MB)
Weitere Schritte
Nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erfolgt nunmehr die atomrechtliche Prüfung des Vorhabens durch das Tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit. Das StMUG wird seine Position und seine Forderungen in einem Monitoring-Prozess im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission weiterhin mit Nachdruck einbringen.
Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bayern erfolgte im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens, zu dem sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen war deshalb auch hier ursprünglich diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.
Das UVP-Verfahren wurde nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung – AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.
Weiterführende Informationen
- UVP-Gutachten des Tschechischen Umweltministeriums (PDF)
- Kapitel V – Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen – Teil 1 (PDF)
- Kapitel V – Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen – Teil 2 (PDF)
- Kapitel V – Aufarbeitung der Stellungnahmen aus Österreich im Rahmen der Konsultationen (PDF)
- Anlage 2 – Angeforderte Unterlagen des Trägers des Vorhabens (PDF)
- Anlage 3 – Angeforderte Unterlagen des Verfasserteams des Gutachtens (PDF)
- Anlage 4 – Zwischenstaatliche Konsultationen (PDF)
- Anlage 5 – Outputs aus internationalen Konsultationen (PDF)
- Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (PDF)
- Bekanntgabe der informellen Diskussionsveranstaltung der Tschechischen Regierung zum geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 in Passau am 12.6.2012 (PDF)