Falsche Darstellung auf Bundestagsseite zu Atomtransporten NRW

Falsche Darstellung auf Bundestagsseite zu Atomtransporten NRW

Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über die Kleine Anfrage der Linksfraktion zum weiteren Umgang mit Atommüll aus Jülich und die Antworten der Bundesregierung. Dabei kommt die Redaktion zu einer am Ende falsche Aussage. Im November 2022 hatte der Haushaltsausschuss die weitere Zwischenlagerung samt Neubau von der sonst geltenden Kostenregelgung im Verhältnis von 70 Prozent durch den Bund 30 Prozent Land ausgenommen. Die weitere Zwischenlagerung in Jülich müsste das Land NRW allein bezahlen. Nur im Falle von Transporten nach Ahaus – die in der Summe kostengünstiger sein sollen – würde weiterhin 70 / 30 finanziert.

  • Hier ist der Sachverhalt beim Bundestag dargestellt. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1103362 – Dort auch die Hinweise zu der Kleinen Anfrage und den Antworten.
  • Die Aachener Zeitung hatte auf Basis einer Kleinen Anfrage und Antwort im Mai berichtet: „Jülich – Premium – Castor-Lager könnte in Jülich neu gebaut werden, wenn das Land bezahlt – Die Aussage der Bundesregierung war in dieser Form bisher so nicht bekannt. Dann wären auch die 152 Atomtransporte nach Ahaus vom Tisch. Angebote des Landes gibt es aber nicht. 0

Das Problem entsteht, weil die Antwort der Bundesregierung sehr verklausuliert ist und daher in der zur Verfügung stehenden Zeit eines solchen Textes auf HiB offenbar die vielen genannten Zurück-Hinweise und Drucksachen nicht kontrolliert werden konnten. Diese Verkürzung führt aber dazu, dass HiB behauptet, dass weiterhin alles Varianten im Zusammenhang mit dem AVR-Atommüll weiterhin 70/30 finanziert werden. Das ist nicht mehr korrekt.

umweltFAIRaendern hatte bereits 2022 über den Beschluss des Haushaltsausschusses berichtet:

Zu den aktuellen Dingen rund um den Atommüll in Jülich und eventueller Atomtransporte nach Ahaus siehe:

 

Dirk Seifert

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