Deutsche Uranfabriken – Viele Frage von Abgeordneten – Kaum Antworten der Bundesregierung

Abgeordnete der Grünen und Linken im Bundestag haben viele Fragen zu den beiden vom Atomausstieg ausgenommen deutschen Uranfabriken. Doch die Antworten der Bundesregierung sind eher begrenzt. Es geht um die Urananreicherung in Gronau (NRW), die umfangreich modernisiert wird und um die Brennelementefabrik in Lingen, die jetzt sogar mit Russland enger zusammen arbeiten will. umweltfairaender mit einem Überblick über Kleine Anfragen und schriftlichen Fragen im Bundestag.

Trotz Atomausstieg ist Deutschland weltweit wichtiger Akteur in Sachen Uran-Brennstoffversorgung für Atomkraftwerke. Dafür sorgen zwei Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen (NDS). Beide Anlagen sind vom Atomausstieg rechtlich ausgenommen und profitieren von der geopolitischen Entwicklung und Konfrontation. Die Uranfabrik in Lingen stellt Brennelemente her, und will dazu künftig eine Kooperation mit Russland betreiben. Die Genehmigung dazu muss Niedersachen als zuständige Atombehörde erteilen. Allerdings hat im Atomrecht immer die Bundesregierung das letzte Wort. In Gronau wird Uran angereichert, damit es überhaupt für den Einsatz in üblichen Atomkraftwerken genutzt werden kann. Die Anlage wird derzeit modernisiert und strebt international den Ausbau der Produktion an.

Hier ein kleiner Einblick über die Aktivitäten von Bundestagsabgeorndeten der Grünen und Linken in Sachen Uranfabriken im Deutschen Bundestag. Die Texte stammen entweder direkt von Homepage des Bundestages als Dokumentation oder beziehen sich auf entsprechende Drucksache.

31.03.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 263/2026 – Bundesregierung zur Urananreicherungsanlage in Gronau

Berlin: (hib/SAS) Die Urananreicherungsanlage der Urenco GmbH in Gronau verfügt laut Angaben der Bundesregierung über eine jährliche Kapazität von 4.500 Tonnen Urantrennarbeit. Damit wird der technische Aufwand bezeichnet, der benötigt wird, um Uran-Isotope für die Urananreicherung zu trennen. Ob das britisch-niederländisch-deutsche Gemeinschaftsunternehmen einen Antrag auf Genehmigung von Kapazitätserweiterungen plane, sei ihr nicht bekannt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/4668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4226). Die Bundesregierung beaufsichtige nicht die Planungen des Unternehmens in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, sie überwache das Unternehmen im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge gemeinsam mit den internationalen Partnerregierungen nichtverbreitungspolitisch.

Aus der Anlage Gronau dürfe höchstens auf fünf Massenprozent U-235 angereichertes Uran ausgeliefert werden, so die Bundesregierung. Urenco exportiere dies in die USA und importiere es auch von dort. Aus Russland habe das Unternehmen seit 2021 kein Uran mehr eingeführt. Mit Beginn des Ukrainekriegs seien die Lieferbeziehungen mit Russland gestoppt worden. Weitere Angaben macht die Bundesregierung mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht.

In ihrer Anfrage hatte Die Linke auf Medienberichte verwiesen, denen zufolge die Urananreicherungsanlage der Urenco umfassend modernisiert und ausgebaut werden soll.

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 185/2026 – Brennstofffabrik Lingen: Keine Angaben zu Russland-Geschäft

Berlin: (hib/SAS) Keine Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4118) zur laut Medienberichten geplanten Kooperation des französischen Konzerns Framatome mit dem russischen Staatskonzern Rosatom bei der Fertigung von Kernbrennstoffen für osteuropäische Atomkraftwerke. Den Medienberichten zufolge sollen in der Brennstofffabrik im niedersächsischen Lingen Brennstäbe für russische Reaktortypen hergestellt werden.

Zuständige Genehmigungsbehörde für die entsprechend beantragte atomrechtliche Änderungsgenehmigung sei das niedersächsische Umweltministerium, heißt es in der Antwort. Diesem obliege „die umfassende Bewertung des Sachverhalts und Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen“.

Darüber hinaus gibt die Bundesregierung an, dass ihr keine Erkenntnisse über Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern der Beratungsfirma Berlin Global Advisors oder des Konzerns Framatome beziehungsweise dessen Tochterfirma Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) vorliegen. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche des Bundeskanzlers mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen mache sie keine Angaben, heißt es weiter in der Antwort. Kontakte von Bundestagsabgeordneten würden nicht erfasst, so die Bundesregierung auf die Frage der Linksfraktion nach „Lobbyversuchen im Deutschen Bundestag, um das laufende Genehmigungsverfahren positiv für Framatome zu beeinflussen“.

Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass „bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht“ zu beachten sei, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist. Das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene sei nach ihrer Auffassung „nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle“, so die Bundesregierung. Daher würden keine Angaben zu Gesprächen von Mitarbeitern unterhalb der Staatssekretärsebene gemacht.

Die Linksfraktion hatte sich unter anderem nach dem Stand des Genehmigungsantrags der Framatome/ANF zur Produktion von Brennstäben russischer Bauart, möglichen Sicherheitsrisiken sowie nach Gesprächen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron erkundigt.

Auch eine Grüne Abgeordnete nutzte im Bundestag während einer Fragestunde die Möglichkeit, in Sachen Genehmigung ANF Lingen und Kooperation mit Rosatom nachzufragen:

Siehe dazu diese Drucksache, im Protokoll die Frage 29 beachten:

Frage 29 – Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Welche konkreten sicherheitspolitischen und außenpoliti-
schen Bewertungen haben die Bundesregierung veranlasst,
die geplante Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen
zur Herstellung von Brennelementen russischer Bauart unter
Beteiligung des staatlichen russischen Atomkonzerns TVEL,
trotz des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine, grundsätzlich positiv zu bewerten (www.berliner-
zeitung.de/news/bundesregierung-genehmigt-atomprojekt-
mit-russischer-beteiligung-li.10020310), und wie bewertet die
Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten französisch-
russischen Kooperation in der Brennelementefabrik Lingen
mit der erklärten Strategie der Europäischen Union, Abhängig-
keiten von Russland im Energiesektor vollständig zu beenden
(https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-will-
abhangigkeit-von-russischer-energie-vollstandig-beenden-
2025-05-06_de)?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-
Sutter:
Die in der Frage thematisierte Kooperation und deren
Auswirkungen sind Teil eines derzeit laufenden atom-
rechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Niedersäch-
sische Umweltministerium (NMU). Diesem obliegt die
umfassende Bewertung des Sachverhalts und Prüfung
der Genehmigungsvoraussetzungen.
Da das Ergebnis der Prüfung der zuständigen Geneh-
migungsbehörde nicht vorweggenommen werden kann,
wird sich die Bundesregierung während des laufenden
Genehmigungsverfahrens nicht zu Einzelheiten des Ver-
fahrens äußern.

Zum zweiten Teil der Frage:
Energiepolitische Belange sind nicht Gegenstand der
atomrechtlichen Prüfung. Das Atomrecht ist primär tech-
nisches Sicherheitsrecht. Unabhängig davon unterstützt
die Bundesregierung Bemühungen auf europäischer Ebe-
ne, die Energieeinfuhren aus Russland in die EU voll-
ständig zu beenden. Die EU-Kommission hat im Rahmen
der REPowerEU-Strategie und -Roadmap weitere
Schritte unter anderem auch für den Bereich der Kern-
energie angekündigt. Hierzu will sie in nächster Zeit ei-
nen Verordnungsentwurf vorlegen.

Mareike Hermeier von der Linksfraktion hat folgende Frage 23 und 24 gestellt und diese Antworten erhalten: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21064.pdf

Frage 23
Frage der Abgeordneten Mareike Hermeier (Die
Linke):

Welche Bewertung enthält die Stellungnahme des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nu-
kleare Sicherheit im Genehmigungsverfahren zur geplanten
Anlage des Unternehmens Advanced Nuclear Fuels (ANF) in
der Brennelementefabrik Lingen unter Nutzung einer Lizenz
des russischen Staatskonzerns Rosatom hinsichtlich der sicher-
heits- und energiepolitischen Vertretbarkeit dieser Kooperati-
on, und wird die Bundesregierung diese Stellungnahme dem
Deutschen Bundestag öffentlich zur Verfügung stellen?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-
Sutter:

Die in der Frage thematisierte Kooperation und deren
Auswirkungen sind Teil eines derzeit laufenden atom-
rechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist das niedersäch-
sische Umweltministerium (NMU). Diesem obliegt die
umfassende Bewertung des Sachverhalts und Prüfung
der Genehmigungsvoraussetzungen.

Da das Ergebnis der Prüfung der zuständigen Geneh-
migungsbehörde im Übrigen nicht vorweggenommen
werden kann, wird sich die Bundesregierung während
des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht zu Einzel-
heiten des Verfahrens äußern.

Frage 24
Frage der Abgeordneten Mareike Hermeier (Die
Linke):

Plant der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Natur-
schutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, im Zusam-
menhang mit geplanten Castortransporten in das Zwischen-
lager Ahaus einen öffentlichen Austausch mit der
Bevölkerung vor Ort vor Beginn der Transporte?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-
Sutter:

Am 19. März 2026 findet ein Bürgerdialog für die
Öffentlichkeit in Ahaus statt. Die Betreiberin des Zwi-
schenlagers, die Gesellschaft für Zwischenlagerung, die
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen und
das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung als zuständige Genehmigungsbehörde werden über
die Durchführung der anstehenden Transporte unterrich-
ten und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beant-
worten.

Mit den jetzt anstehenden Transporten wird für die
Behälter im Hinblick auf Sicherheit und Sicherung wie-
der ein mit dem Atomrecht konformer Zustand erreicht

Hier auch Frage von Harald Ebner, Grüne Fraktion und Antwort auf Frage 170:  https://dserver.bundestag.de/btd/21/045/2104573.pdf

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