Als 2017 die sogenannte „Neuordnung der nuklearen Entsorgung“ im Bundestag die Kostenverantwortung für die radioaktiven Hinterlassenschaften im Bundestag nach heftigen Kontroversen neu geregelt wurde, da war klar: Der neu gebildete Staatsfonds KENFO sollte mit die anfallenden Kosten der Atommüll-Lagerung in jedem Fall ohne riskante Investionen und nachhaltig finanzieren. Das ist nach einer Halbwertzeit von nicht mal 10 Jahren Geschichte: Künftig darf der Staatsfonds auch in Kriegs-Gerät investieren. Die AKW-Betreiber E.on, RWE, Vattenfall und EnBW hatten einmalig insgesamt 24,1 Mrd. Euro an den Staats-Fonds gezahlt. Damit wurden sie im Gegenzug von der weiteren Haftung für Kostensteigerungen bei der Zwischen- und Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle befreit.
Anja Mikus, Vorstandschefin des KENFO hatte laut einem Artikel im Handelsblatt (20. April 26) mitgeteilt: „Im Februar habe das Kuratorium die neue Strategie beim Thema Rüstung zustimmend zur Kenntnis genommen.“ Vielleicht wird in Medienberichten auf ein Interview bei Bloomberg (PAYwall) verwiesen.
Unklar bleibt in dieser Darstellung, woher diese neue Strategie eigentlich gekommen ist. Anzunehmen ist, dass es ein Vorschlag aus Regierungskreisen gewesen sein könnte. Eine Suche auf der Homepage des Bundestags brachte keine Informationen dazu und auch andere Medien bringen dazu keine weiteren Hinweise.
Was ist KENFO: AKW-Betreiber gegen Einmalzahlung aus Kosten-Haftung entlassen.
Der KENFO hat die Aufgabe, die künftigen Kosten der Atommüll-Zwischen und -Endlagerung zu finanzieren. Das umfasst alle Arten von radioaktiven Abfällen aus der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung. Nicht enthalten sind die anfallenden Kosten für a. das nukleare Erbe aus der DDR (Morsleben, Wismut, aber auch Rheinsberg, Lubmin u.a.), ehemaliges staatliches Atommüll-Forschungslager ASSE sowie die gesamten radioaktiven Abfälle aus Stilllegung und Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen seit der Zeit der 50/60er Jahre des letzten Jahrhunderts. Auch das im Bau befindliche Atommülllager Schacht Konrad wird – wegen der entsprechenden „staatlichen“ Abfälle nur teilweise durch den Entsorgungsfonds finanziert.
- Siehe zu KENFO und Finanzierung Atommülllagerung auch das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesrepublik, hier als PDF und Drucksache 21/3363.
Angesichts immer neuer Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung sowie immer neue erheblichen Zeitverschiebungen bei den Projekten gibt es vielfach heftige Kritik, dass die AKW-Betreiber von weiteren Nachzahlungen durch die genannten „Neuordnung der Entsorgung“ sogar per Staatsvertrag und mit Gesetz befreit worden sind.
Sollte KENFO die Kosten nicht erwirtschaften, die langfristig erforderlich sind, geht der Staat voll in die Haftung. Also die steuerzahlenden Bürger*innen.
Nach Aussagen auf der Homepage von KENFO heißt es aktuell: „Das Stiftungsvermögen (Assets under Management) zum 31.12.2025 belief sich auf 25,6 Mrd. Euro. Einschließlich der Auszahlungen an das Bundesumweltministerium von 5,3 Mrd. Euro ist das in 2017 eingezahlte Stiftungsvermögen von 24,1 Mrd. Euro somit auf 30,9 Mrd. Euro angestiegen. Dabei zu berücksichtigen ist, dass dem KENFO im Unterschied zu vielen anderen Staatsfonds keine neuen Mittel zufließen und er jährliche Auszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe sicherstellen muss.“ (Startseite, klicken auf das entsprechende Bild-Banner, dann erscheint der Text)
Kursänderung KENFO: Rüstungs-Gewinne für Atommülllagerung
Im Handelsblatt und anderen Medien wird mit Bezug auf Bloomberg berichtet: „Bei liquiden Anlagen, also bei Aktien oder Anleihen, darf der Kenfo jetzt auch in Rüstungsunternehmen investieren“, sagte Mikus. Bislang waren Firmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstung machen, hier tabu.“
Weiter heißt es dort: „Wir halten Rüstung weiter für nicht nachhaltig, aber sie ist aufgrund einer veränderten Sicherheitslage notwendig geworden“, sagte Mikus. „Deutschland kann nicht seine Rüstungsausgaben hochfahren und wir als deutscher Staatsfonds verweigern uns dem Thema.“ Im Februar habe das Kuratorium die neue Strategie beim Thema Rüstung zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Bis 2099 haben die Verantwortlichen beim KENFO die Zukunft betrachtet. Aus heutiger Sicht aber dürfte klar sein, dass die Notwendigkeit einer Finanzierung noch deutlich über dieses Datum hinaus gehen könnte. Auch wenn die Bundesregierung derzeit einen neuen Gesetzentwurf zur Beschleunigung bei der Endlagersuche für hochaktive Abfälle angekündigt hat. Bislang sind noch alle Planungen in Sachen Atomenergie und radioaktive Abfälle anderes als geplant verlaufen.
Ein Kostenrisiko, das derzeit immer noch wenig betrachtet wird oder aber öffentlich nicht nachvollziehbar ist: Welche Folgen haben die Kriegshandlungen an immer mehr Atomanlagen in den Krisenregionen für die Sicherheit und die Sicherung von Atomanlagen in Deutschland – und vermutlich auch anderswo?
Führung und Kontrolle bei KENFO: Bundesregierung und Bundestag
Im Kuratorium des KENFO sitzen Vertreter*innen der drei Bundesministerien für Wirtschaft, Finanzen und Umwelt. Außerdem derzeit neun Bundestagsabgeordnete. Vielleicht interessant: Die Mitglieder wurden mit Beginn der laufenden Legislatur neu gewählt. Über die Strukturen des KENFO berichtet der Fonds hier unter dem Stichwort Organisation auf seiner Homepage.
Pikant ist, dass offenbar SPD und CDU gemeinsam !! mit der AfD einen Wahlvorschlag im September 2025 präsentierten.
Heute im Bundestag berichet: „Wahlvorschlag für Kuratorium des KENFO“ und schreibt: Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD haben einen gemeinsamen Vorschlag (21/1758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) gemäß Paragraf 4 des Entsorgungsfondsgesetzes vorgelegt, über den der Bundestag am morgigen Donnerstag abstimmen wird.
Vorgeschlagen werden: Olav Gutting, Andreas Lenz und Klaus Wiener (alle CDU/CSU), Peter Boehringer und Georg Schroeter (beide AfD) sowie Dunja Kreiser und Michael Thews (beide SPD)…“
Zudem werden in dem Wahlvorschlag auch die Stellvertreter*innen benannt, die in der Regel in den Informationsfluss der Arbeit des Kuratoriums eingebunden sind, um die Stellvertretung bei Bedarf qualifiziert leisten zu können.
Die Linksfraktion benannte per Vorschlag Christian Görke für das Kuratorium, sowie als Vertreter Jörg Cezanne, siehe hier Heute im Bundestag.
Auch die Grüne Fraktion benannte in ihrem Wahlvorschlag Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sowie als stellvertretendes Mitglied Harald Ebner (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen).
Unterstütze umweltFAIRaendern.de - Abonniere den kostenlosen Newsletter.

